Das sogenannte „Heizungsgesetz“, offiziell das Gebäudeenergiegesetz (GEG), ist ein zentrales Element der deutschen Klimapolitik. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor massiv zu senken und bis spätestens 2045 klimaneutral zu heizen. Spätestens seit dem Inkrafttreten der GEG-Novelle am 1. Januar 2024 fragen sich viele: Welche Heizungen sind noch erlaubt, wer muss umrüsten – und wann?
Dieser Ratgeber bringt Klarheit: Sie erfahren, welche Regelungen 2025 gelten, wie lange Sie noch Übergangsfristen nutzen können, welche Heizungen erlaubt oder förderfähig sind – und was sich durch die neue Regierung politisch ändern könnte.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Neubauten in Neubaugebieten: Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Erlaubt sind u. a. Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse und H2-ready-Gasheizungen.
- Bestandsgebäude: Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Beim Austausch gelten Übergangsfristen – in Großstädten bis 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen bis 30. Juni 2028.
- Förderungen: Bis zu 70 % der Kosten für klimafreundliche Heizsysteme können über staatliche Programme wie die KfW oder das BAFA bezuschusst werden.
- Politische Diskussion: Die neue Bundesregierung diskutiert aktuell über eine mögliche Abschwächung oder Neuausrichtung des Heizungsgesetzes – unter dem Stichwort „Technologieoffenheit“.
- Empfehlung: Wer jetzt plant, sollte sich frühzeitig beraten lassen und staatliche Förderungen gezielt nutzen, um Kosten zu senken und Fristen optimal auszuschöpfen.
Aktuelle Regelungen des Heizungsgesetzes 2025
Das GEG unterscheidet klar zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden. Für Neubauten gelten bereits verbindliche Vorgaben, bei Bestandsgebäuden greifen sie erst nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung. Zentral ist die 65 %-Regel: Neue Heizungen müssen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Neubauten: 65 %-Pflicht seit 2024
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Neubaugebieten: Wer eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass diese mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzt. Erlaubt sind u. a.:
- Wärmepumpen (auch Hybridlösungen)
- Solarthermie
- Fernwärme (sofern klimaneutral betrieben)
- Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel)
- H2-ready-Gasheizungen mit Wasserstoffbeimischung
Ausnahmen gibt es für Baulückenschließungen – dort gelten die Regeln für Bestandsgebäude, mit Frist bis spätestens 2028.
Weiterführend: Förderung der Wärmepumpe
Bestandsgebäude: Übergangsfristen bis 2026/2028
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen 2025 weiter betrieben und repariert werden, solange sie funktionsfähig sind. Erst wenn sie älter als 30 Jahre sind (Konstanttemperaturkessel), greift eine Austauschpflicht – sofern kein Bestandsschutz nach § 72 GEG besteht.
Wichtig: Die 65 %-Pflicht beim Heizungstausch greift erst mit kommunaler Wärmeplanung:
Bei irreparabler Heizung (Havarie) gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren, in Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen sogar bis zu 13 Jahre.
Weiterführend: Wärmepumpen-Förderung für den Altbau 2025
Weiterführend: Wärmepumpe für Altbau ohne Fußbodenheizung – Kosten & Lösungen
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Politische Entwicklungen: Bleibt das Heizungsgesetz bestehen?

Diskussionen über Technologieoffenheit und Bürokratieabbau
Auch 2025 ist das Heizungsgesetz politisch umstritten. Während die aktuelle Gesetzeslage weiterhin gilt, prüft die neue Regierungskoalition eine Überarbeitung oder Lockerung einzelner Vorgaben. Im Fokus steht vor allem das Ziel, die Wärmewende technologieoffener, sozial gerechter und praxistauglicher zu gestalten.
Diskutiert werden unter anderem:
- Stärkere Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten, etwa für den ländlichen Raum
- Lockerungen bei der 65 %-Erneuerbaren-Vorgabe
- Förderung synthetischer Kraftstoffe und Wasserstoff-Technologien
- Bürokratieabbau bei Antragstellung und Nachweisen
Die Opposition fordert teils sogar eine Abschaffung oder grundlegende Neufassung des Gesetzes – dies dürfte jedoch frühestens 2026 konkrete Auswirkungen haben.
Förderungen 2025: Bis zu 70 % Zuschuss möglich

Wer wird gefördert – und wie?
Im Zuge des Heizungsgesetzes fördert die Bundesregierung über die KfW und das BAFA den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Die Förderung erfolgt über die sogenannte „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Besonders belohnt wird, wer schnell handelt, energieeffizient saniert und ein geringes Einkommen hat.
Förderstruktur 2025 (BEG EM)
Förderfähig sind u. a.:
- Wärmepumpen (auch mit Erdsonden oder Luft-Wasser-Technik)
- Biomasseanlagen (z. B. Pelletheizungen)
- Hybridlösungen mit Solarthermie
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, smarte Thermostate)
Wichtig für die Antragstellung
- Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
- Die Antragstellung erfolgt über das BAFA-Förderportal.
- Für die meisten Maßnahmen ist ein fachlich qualifizierter Energieeffizienz-Experte notwendig (zu finden unter energie-effizienz-experten.de).

Welche Heizungen sind 2025 erlaubt – und welche lohnen sich?

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt weiterhin eine breite Palette an Heizsystemen – allerdings unter der Voraussetzung, dass sie entweder zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder als Übergangslösung mit späterer Umrüstoption (z. B. H₂-ready) geplant sind.
Vergleich der Heizsysteme 2025
Empfehlung nach Gebäudetyp:
- Neubauten: Wärmepumpe oder Fernwärme sind hier Standard.
- Altbau mit Sanierungspotenzial: Hybridlösungen oder Pelletheizung sinnvoll.
- Mehrfamilienhäuser: Fernwärme oder zentrale Hybridlösungen.
- Ländliche Gebäude ohne Fernwärme: Wärmepumpe mit Erdsonde oder Pellets.
Tipp: Welche Technologie sich in Ihrem Fall lohnt, hängt stark von Standort, Dämmstandard und Wärmebedarf ab. Nutzen Sie die Checkfox-Beratung für eine individuelle Einschätzung.
Handlungsempfehlung: Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten

Auch wenn das Heizungsgesetz politisch weiterhin in der Diskussion steht, bleibt der aktuelle rechtliche Rahmen verbindlich – und wer ihn kennt, kann jetzt gezielt handeln und profitieren. Besonders wichtig: Die staatlichen Förderprogramme sind zeitlich begrenzt und werden voraussichtlich nicht großzügiger, sondern restriktiver.
Unsere Empfehlung:
- Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Gebäudesituation. Lassen Sie prüfen, ob Ihre bestehende Heizung unter die Austauschpflicht fällt, wie hoch Ihr Energieverbrauch ist und welche Systeme bei Ihnen technisch sinnvoll sind.
- Informieren Sie sich über den Stand der kommunalen Wärmeplanung. Diese entscheidet darüber, ab wann bei Ihnen die 65 %-Pflicht greift – in Großstädten schon ab Mitte 2026, andernorts später.
- Nutzen Sie die Förderchancen, bevor Fristen verfallen. Wer jetzt plant, kann sich bis zu 70 % Zuschuss sichern – vorausgesetzt, der Antrag wird korrekt und vor Maßnahmenbeginn gestellt.
- Setzen Sie auf eine individuelle Energieberatung, möglichst durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Diese Beratung wird ebenfalls staatlich bezuschusst – und schützt Sie vor Fehlentscheidungen.
- Wählen Sie ein zukunftssicheres Heizsystem, das nicht nur den gesetzlichen Vorgaben genügt, sondern auch Ihre laufenden Kosten senkt. Wärmepumpen, Hybridlösungen oder Fernwärme bieten langfristig Stabilität – bei geringem CO₂-Fußabdruck.

Was nun?
Wer jetzt aktiv wird, spart langfristig Geld, schont das Klima – und vermeidet Stress kurz vor Fristablauf. Die Wärmepumpe ist nicht nur eine neue Heizung, sie ist zudem ein Statement für viel mehr Energie-Unabhängigkeit. Wir helfen Ihnen gerne, die Umrüstung Schritt für Schritt umzusetzen. Mit unserer unabhängigen Expertenberatung können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und die optimale Wärmepumpen-Lösung für Ihre Bedürfnisse finden.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen
Gilt das Heizungsgesetz auch für bestehende Heizungen?
Nein, funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Die Austauschpflicht greift nur bei alten Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind – geregelt in § 72 GEG.
Muss ich meine Gasheizung 2025 ersetzen?
Nicht automatisch. Bestehende Gasheizungen haben Bestandsschutz. Beim Heizungstausch gelten jedoch neue Regeln, sobald Ihre Kommune eine Wärmeplanung veröffentlicht hat – ab dann gilt die 65 %-Pflicht für erneuerbare Energien.
Was bedeutet die 65 %-Regel konkret?
Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Das gilt für Neubauten bereits seit 2024 und in Bestandsgebäuden nach dem jeweiligen Stichtag der Wärmeplanung – spätestens ab Juli 2028.
Welche Heizungen sind ab 2025 noch erlaubt?
Zulässig sind u. a. Wärmepumpen, Pelletheizungen, grüne Fernwärme und H₂-ready-Gasheizungen. Reine Öl- und Gasheizungen ohne Erneuerbare-Anteile dürfen nicht mehr neu installiert werden – es sei denn, als Übergangslösung mit späterer Umrüstung.
Wie viel Förderung bekomme ich für den Heizungstausch?
Bis zu 70 % der Investitionskosten können über KfW und BAFA gefördert werden – abhängig von Einkommen, Sanierungstempo und Heiztechnik. Voraussetzung ist eine Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
Was passiert bei einem Heizungsausfall (Havarie)?
In diesem Fall greift eine Übergangsfrist von bis zu 5 Jahren, in Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizung sogar bis zu 13 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums kann auch eine konventionelle Heizung eingebaut werden, sofern eine spätere Umrüstung vorgesehen ist.
Kann sich das Heizungsgesetz politisch nochmal ändern?
Ja, das ist möglich. Die neue Bundesregierung diskutiert über Änderungen mit mehr Technologieoffenheit. Solange das Gesetz jedoch nicht angepasst ist, gilt der bestehende Rechtsrahmen – Eigentümer sollten deshalb nicht auf spätere Lockerungen spekulieren.
Wie erkenne ich, was ich konkret tun muss?
Lassen Sie Ihre Heizung durch einen Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten bewerten. Prüfen Sie zudem den Stand der Wärmeplanung in Ihrer Kommune. Eine individuelle Beratung über Checkfox kann dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Quellenverweise
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