Pflegegrad beantragen – Welche Zuschüsse es für Umbauten gibt

Pflegegrad beantragen – Welche Zuschüsse es für Umbauten gibt

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Wussten Sie, dass Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad bis zu 4.180 Euro Zuschuss für Umbauten erhalten können – ganz ohne Rückzahlung? Diese Unterstützung ist in § 40 Abs. 4 SGB XI gesetzlich geregelt und soll es ermöglichen, Wohnungen barrierefrei und sicher zu gestalten. Von der bodengleichen Dusche über den Treppenlift bis zur Türverbreiterung: Die Pflegekasse hilft, wenn bauliche Maßnahmen die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Umbauten bezuschusst werden und wie Sie die Förderung mit KfW- oder Landesprogrammen kombinieren können. So sichern Sie sich die maximale Unterstützung – und verbessern Ihre Lebensqualität nachhaltig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten bis zu 4.180 € Zuschuss je Anpassungsmaßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
  • Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt oder in einer Pflegegemeinschaft zusammen, können Zuschüsse bis zu 16.720 € gewährt werden.
  • Förderfähig sind unter anderem Treppenlifte, bodengleiche Duschen, Rampen, Türverbreiterungen und Haltegriffe.
  • Voraussetzung für die Bezuschussung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5).
  • Die Umbauten müssen die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
  • Zuschüsse können mit KfW-Programmen und steuerlichen Vorteilen kombiniert werden.
  • Ein Treppenlift-Vergleich auf Checkfox.de unterstützt Sie bei der Planung passender Maßnahmen.

Pflegegrad beantragen – Der erste Schritt zur Förderung

Voraussetzungen für die Beantragung eines Pflegegrads

Ein Pflegegrad kann beantragt werden, sobald dauerhaft Hilfe bei Alltagsaufgaben nötig ist – etwa beim Waschen, Ankleiden oder Gehen. Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist.

Pflegebedürftig sind Personen, deren Selbstständigkeit länger als sechs Monate erheblich eingeschränkt ist. Grundlage für die Einstufung ist das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes (MD).

Ablauf des Antrags bei der Pflegekasse (MD-Prüfung)

  • Nach der Antragstellung prüft der MD die häusliche Situation. Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet – von Mobilität über Selbstversorgung bis soziale Teilhabe.
  • Das Ergebnis wird in Punkten ausgedrückt, die den Pflegegrad 1 bis 5 bestimmen.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel maximal 25 Arbeitstage.

Pflegegrad-Bescheid und seine Bedeutung für die Zuschüsse

Erst nach der Bewilligung des Pflegegrads können Sie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung beantragen. Diese Unterstützung dient dazu, Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen oder zu erleichtern – etwa durch einen Treppenlift oder den barrierefreien Badumbau. Ein genehmigter Pflegegrad ist somit die Voraussetzung für die finanzielle Förderung.

Pflegegrad Zuschussberechtigt für Wohnraumanpassung Bemerkung
1 Ja* *Nur in bestimmten Fällen mit erheblichem Bedarf
2 Ja Standardanspruch vorhanden
3 Ja Standardanspruch vorhanden
4 Ja Standardanspruch vorhanden
5 Ja Standardanspruch vorhanden

Weiterführend: Alle Infos zur Treppenlift-Förderung durch Krankenkassen

Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Unser Tipp für Sie: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, beim Antrag gleich ein ärztliches Attest oder Pflegetagebuch beizufügen, um den Prozess zu beschleunigen.

Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bild: Checkfox.de

Zuschüsse der Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können bei der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro Zuschuss je Maßnahme beantragen. Diese Förderung deckt Umbauten ab, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit im Alltag erhalten.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe,
  • Umbau des Badezimmers zu einer bodengleichen Dusche,
  • Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzung,
  • Installation von Halte- und Stützgriffen,
  • Anpassung der Beleuchtung und Bodenbeläge zur Sturzprävention.

Weiterführend: Treppenlift-Anbieter vergleichen: In 3 Schritten zum Treppenlift

Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann die Förderung auf bis zu 16.720 Euro steigen. Der Zuschuss ist nicht rückzahlungspflichtig und wird in der Regel direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen, sobald die Maßnahme abgeschlossen und die Rechnung eingereicht wurde.

Unser Tipp: Der Zuschuss kann auch für Mietwohnungen beantragt werden – eine Genehmigung des Vermieters genügt. Weitere Infos finden Sie im Ratgeber der Pflegekasse auf Pflege.de.

Kombinierte Förderungen (Pflegekasse + KfW + Länderprogramme)

Die Zuschüsse der Pflegekasse können mit anderen Programmen kombiniert werden:

  • KfW-Kredit Nr. 159 "Altersgerecht Umbauen – Kredit“: Förderkredit ab 2,28 % (effektiver Jahreszins), maximal 50.000 Euro, unabhängig vom Alter.
  • Landesförderungen: Einige Bundesländer – z. B. NRW, Bayern oder Sachsen – bieten zusätzliche Zuschüsse für barrierefreies Wohnen.
  • Kommunale Programme: Viele Städte fördern individuelle Anpassungen, etwa den Einbau eines Treppenlifts oder den Badumbau.

Wichtig: Doppelförderungen für dieselbe Maßnahme sind nicht zulässig. Klären Sie daher vorab mit der Pflegekasse und der KfW, welche Kombination möglich ist.

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Steuerliche Entlastungen nach § 35a EStG

Neben den Zuschüssen können Pflegebedürftige die Kosten für barrierefreie Umbauten auch steuerlich geltend machen. Laut § 35a Einkommensteuergesetz sind bis zu 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €) pro Jahr absetzbar.

Zudem können größere Maßnahmen als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) berücksichtigt werden. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die optimale Kombination aus Zuschuss und steuerlicher Entlastung zu finden.

Förderfähige Umbauten im Überblick

Förderfähige Umbauten im Überblick
Bild: Checkfox.de

Treppenlift, Badumbau & Türverbreiterung

Zu den häufigsten Zuschussmaßnahmen gehören der Einbau von Treppenliften, der barrierefreie Badumbau (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Bodenbeläge) und Türverbreiterungen für Rollstühle.

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Solche Umbauten erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern ermöglichen es vielen Menschen, länger im eigenen Zuhause zu bleiben.

Rollstuhlgerechte Zugänge & Rampen

  • Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehhilfen profitieren von fest installierten oder mobilen Rampen sowie automatischen Türöffnern.
  • Diese Maßnahmen gelten als wohnumfeldverbessernd und werden daher in der Regel von der Pflegekasse gefördert.

Smarthome-Lösungen zur Unterstützung im Alltag

Auch technische Assistenzsysteme können bezuschusst werden – etwa Notrufsysteme, elektrische Türantriebe oder Lichtsteuerungen per App. Solche Lösungen tragen zur Selbstständigkeit und Sicherheit bei, insbesondere bei Pflegegrad 2 oder höher.

Unser Tipp: Kombinieren Sie Umbauten mit Smarthome-Technik, um den Alltag pflegeleichter und sicherer zu gestalten.

Übersicht: Maßnahmen und Zuschüsse

Maßnahme Max. Zuschuss je Maßnahme (bis zu) Hinweis
Einbau eines Treppenlifts 4.180 € Pro Person; bei gemeinsamer Nutzung bis 16.720 € für mehrere Pflegebedürftige im Haushalt
Barrierefreie Dusche 4.180 € Förderfähig bei Nachweis eines anerkannten Pflegegrades
Türverbreiterung 4.180 € Nur bei tatsächlichem Mobilitätsbedarf
Höhenverstellbare Küche 4.180 € Individuelle Prüfung durch die Pflegekasse erforderlich
Absenkung von Türschwellen 4.180 € Teil kleinerer Anpassungsmaßnahmen; häufig kombinierbar abrechenbar

Antragstellung & Ablauf der Förderung

Antragstellung & Ablauf der Förderung
Bild: Checkfox.de

Um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, müssen Sie den Antrag schriftlich bei Ihrer Pflegekasse stellen.

Weiterführend: Alle Infos zur Treppenlift-Förderung durch Krankenkassen

Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:

  • ein formloses Anschreiben oder Antragsformular der Pflegekasse,
  • der Pflegegrad-Bescheid,
  • Kostenvoranschläge (mindestens ein Angebot, besser zwei),
  • eine kurze Begründung, warum die Maßnahme erforderlich ist.

Die Pflegekasse prüft anschließend, ob der Umbau die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.

Einreichung bei der Pflegekasse & Nachweise

  • Sobald der Antrag eingereicht ist, wird geprüft, ob die Maßnahme den gesetzlichen Voraussetzungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI entspricht.
  • In manchen Fällen erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der bestätigt, dass der Umbau notwendig ist.
  • Wichtig: Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Pflegekasse die Förderung schriftlich bewilligt hat.

Nach Abschluss der Maßnahme müssen Rechnungen und Nachweise eingereicht werden. Erst danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Auszahlung & Kombination mehrerer Zuschüsse

Wird die Förderung genehmigt, überweist die Pflegekasse den Zuschuss direkt an den Antragsteller oder Dienstleister. Kombinationen mit anderen Förderprogrammen (z. B. KfW, Landesförderung) sind möglich, sofern keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme erfolgt.

Tipp: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, vor dem Antrag eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. So lassen sich typische Fehler vermeiden.

Tipps für Antragsteller

Tipps für Antragsteller
Bild: Checkfox.de

Typische Fehler bei der Antragstellung vermeiden

Viele Zuschüsse werden abgelehnt, weil die Anträge zu spät gestellt oder unvollständig eingereicht werden.

Achten Sie darauf:

  • Arbeiten erst nach Bewilligung beginnen.
  • Immer schriftliche Angebote beilegen.
  • Begründung und Pflegenachweise vollständig einreichen.

Pflegeberater & Wohnberatungsstellen nutzen

Die Pflegekassen sind verpflichtet, Ihnen eine kostenlose Pflegeberatung anzubieten (§ 7a SGB XI). Zudem helfen kommunale Wohnberatungsstellen bei der Auswahl geeigneter Umbauten und begleiten den Antragsprozess. Sie kennen regionale Förderprogramme und können Sie bei der Planung unterstützen.

Treppenlift-Vergleich für realistische Kosteneinschätzung

Ein realistischer Kostenüberblick hilft Ihnen dabei, den Antrag zielgerichtet zu stellen. Mit dem Treppenlift-Vergleich auf Checkfox.de erhalten Sie unverbindliche Kostenvoranschläge und erfahren, welche Anbieter mit Pflegekassenzuschüssen zusammenarbeiten.

Unser Tipp: Bewahren Sie alle Unterlagen gut auf – sie können auch bei späteren Folgeanträgen (z. B. weiterer Umbau) relevant sein.

Fazit

Fazit
Bild: Checkfox.de

Die Zuschüsse zur Wohnungsanpassung sind eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme – und kombinierbaren Förderungen durch KfW oder Länderprogramme – lassen sich viele Umbauten realisieren, die das Leben zu Hause erleichtern.

Weiterführend: Alle Infos zur Treppenlift-Förderung durch Krankenkassen

Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Ihre nächsten Schritte:

Ob Treppenlift, barrierefreies Bad oder Rampe: Wer frühzeitig den Pflegegrad beantragt und die Förderung richtig kombiniert, spart nicht nur Kosten, sondern gewinnt auch mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag.

Ein Treppenlift-Vergleich auf Checkfox.de hilft Ihnen dabei, die passenden Anbieter, Zuschussmöglichkeiten und realistische Preise zu finden – für ein sicheres Zuhause, das mit den individuellen Bedürfnissen mitwächst.

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Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss für Umbauten?

Anspruch auf den Zuschuss haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), wenn der Umbau die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt.

Wie hoch ist der Zuschuss bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt?

Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, können die Zuschüsse addiert werden – bis zu einem Gesamtbetrag von 16.720 Euro pro Maßnahme.

Welche Umbauten werden nicht gefördert?

Nicht bezuschusst werden rein ästhetische Maßnahmen, Modernisierungen ohne pflegerischen Nutzen oder bauliche Veränderungen, die nicht der Barrierefreiheit dienen.

Kann ich Zuschüsse mit der KfW-Förderung kombinieren?

Ja, eine Kombination ist grundsätzlich möglich, solange die Fördergelder nicht für dieselbe Maßnahme doppelt in Anspruch genommen werden. Pflegekasse und KfW prüfen das individuell.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag zu entscheiden. In dringenden Fällen, etwa bei akuter Pflegebedürftigkeit, kann die Entscheidung auch beschleunigt werden.

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