Wussten Sie, dass das Sozialamt in bestimmten Fällen die Kosten für einen Treppenlift übernehmen kann – allerdings nur, wenn alle anderen Fördermöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind? Das liegt am sogenannten Subsidiaritätsprinzip des Sozialrechts: Zuerst greifen vorrangige Leistungen wie die Pflegeversicherung, erst danach springt das Sozialamt (SGB XII) ein.
Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen stehen oft vor der Herausforderung, die teure Anschaffung eines Lifts zu finanzieren. Das Sozialamt bietet hier eine letzte Absicherung, wenn weder Eigenmittel noch Zuschüsse von Pflegekasse, Krankenkasse oder KfW zur Verfügung stehen. Doch eine vollständige Kostenübernahme ist selten – meist handelt es sich um eine Teilfinanzierung oder ein Darlehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Sozialamt zahlt nur bei einer nachgewiesenen Bedürftigkeit und medizinischer Notwendigkeit.
- Zuvor müssen alle vorrangigen Leistungen (Pflegekasse, KfW, Krankenkasse) geprüft worden sein.
- Die Leistungen erfolgen meist als Darlehen oder Teilzuschuss, nicht als Vollübernahme.
- Eine Antragstellung vor Beginn der Maßnahme ist zwingend erforderlich.
- Pflegegrad, Attest und Einkommensnachweis sind Pflichtunterlagen.
- Tipp: Die Kombination mehrerer Treppenlift-Förderungen senkt Ihren Eigenanteil deutlich.
Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten?
Das Sozialamt übernimmt die Kosten für einen Treppenlift nur unter klar definierten Bedingungen. Grundlage ist das Sozialhilferecht (§§ 71 ff. SGB XII) in Verbindung mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Ziel ist es, Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Damit die Kostenübernahme bewilligt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Medizinische Notwendigkeit: Der Treppenlift muss für die selbstständige Lebensführung zwingend erforderlich sein (ärztliches Attest oder Gutachten nötig).
- Finanzielle Bedürftigkeit: Einkommen und Vermögen dürfen die Sozialhilfeschwellen nicht überschreiten. Maßgeblich sind die regionalen Regelbedarfe.
- Ausschöpfung anderer Förderquellen: Pflegekassenzuschuss, KfW-Kredit oder Versicherungsleistungen müssen vorher beantragt (und ggf. abgelehnt) worden sein.
- Wirtschaftlichkeit: Gefördert wird nur das notwendige, günstigste Modell – meist verlangt das Amt mehrere Angebote (in der Regel drei).
- Wohnsituation: Bei Mietwohnungen ist das Einverständnis des Vermieters erforderlich (§ 554a BGB).
Ein Beispiel:
Ein Rollstuhlfahrer beantragt für einen Plattformlift (Kosten: 9.000 €) zunächst den Zuschuss der Pflegekasse (4.180 €). Die verbleibenden 4.820 € kann das Sozialamt übernehmen – in vielen Fällen jedoch als zinsloses Darlehen, nicht als Zuschuss.
Wichtig: Zuständig ist das lokale Amt für Soziales am Wohnort. Kontaktstellen finden Sie z. B. über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Primäre Alternative: Zuschuss der Pflegekasse

Bevor das Sozialamt überhaupt tätig wird, prüft die Verwaltung, ob die Pflegekasse nach § 40 SGB XI leistungspflichtig ist. Denn laut Sozialgesetzbuch gilt das Prinzip: „Rehabilitation vor Pflege – Pflege vor Sozialhilfe.“
Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird. Dazu zählt ausdrücklich auch der Einbau eines Treppenlifts.
Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?
Zuschusshöhe und Voraussetzungen (Stand 2025):
- Pflegegrad erforderlich: mindestens Pflegegrad 1
- Maximaler Zuschuss: bis zu 4.180 € pro pflegebedürftige Person
- Kombination möglich: Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 € steigen
- Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bei der jeweiligen Pflegekasse
Zur Prüfung verlangt die Pflegekasse:
- ärztliche Bescheinigung oder Gutachten des MD (Medizinischer Dienst)
- Kostenvoranschläge mehrerer Fachbetriebe
- Nachweis über den Pflegegrad
Ein Treppenlift wird in der Regel dann bewilligt, wenn er:
- den Verbleib in der Wohnung ermöglicht,
- die Pflegeperson entlastet,
- oder ein Heimaufenthalt dadurch vermieden werden kann.

Unser Tipp: Wenn der Zuschuss nicht ausreicht, kann die Differenzsumme über das Sozialamt oder ggf. einen KfW-Kredit Nr. 159 abgedeckt werden.
Weiterführend: KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen – Lohnt sich das noch?
Voraussetzungen & Antrag beim Sozialamt

Die Antragstellung beim Sozialamt erfolgt erst, wenn alle anderen Förderquellen ausgeschöpft wurden oder abgelehnt sind. Der Prozess kann mehrere Wochen dauern – eine gute Vorbereitung ist daher entscheidend.
1. Antragstellung
Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Zuständig ist das Amt am Wohnort. Viele Städte bieten inzwischen Online-Formulare oder Pflegestützpunkte, die beim Ausfüllen helfen.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefüllter Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII
- Ärztliches Attest oder Pflegegutachten zur Notwendigkeit des Treppenlifts
- Nachweis des Pflegegrads
- Einkommens- und Vermögensnachweise (z. B. Rentenbescheide, Kontoauszüge, Mietvertrag)
- Kostenvoranschläge (mindestens drei Angebote von Fachfirmen)
- Bescheid der Pflegekasse (über gewährte oder abgelehnte Leistungen)
2. Prüfung durch das Sozialamt
Das Amt prüft:
- Bedürftigkeit: Einkommen, Renten, Vermögen, ggf. Unterstützung durch Angehörige
- Notwendigkeit: Kann der Treppenlift eine Heimunterbringung vermeiden?
- Wirtschaftlichkeit: Wurde das günstigste, zweckmäßige Modell gewählt?
Wird der Antrag genehmigt, erfolgt die Unterstützung in Form von:
- Zuschuss, wenn keine Rückzahlung möglich ist, oder
- zinslosem Darlehen, das später aus dem Nachlass zurückgezahlt wird.
Wichtig: Bei Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Hilfe bieten Beratungsstellen wie der VdK Deutschland oder der SoVD.
Kosten & Förderbeispiele

Die Höhe der Unterstützung hängt stark von der Art des Treppenlifts, dem Pflegegrad und den persönlichen Einkommensverhältnissen ab. Grundsätzlich gilt: Das Sozialamt springt nur ein, wenn Eigenmittel und andere Zuschüsse nicht ausreichen.
Beispielrechnung
Diese Summen zeigen, dass der Eigenanteil schnell mehrere Tausend Euro betragen kann – besonders bei komplexen Treppenanlagen. Hier kann das Sozialamt helfen, den Differenzbetrag zu decken. Das Amt übernimmt nur die notwendigen Kosten. Luxusvarianten oder Sonderausstattungen (Designschiene, Lederpolster, App-Steuerung) werden in der Regel nicht gefördert.
Praxis-Tipp: Holen Sie immer mehrere Angebote ein und lassen Sie sich im Treppenlift-Vergleich auf Checkfox.de unverbindlich beraten – viele Fachbetriebe kennen die Förderrichtlinien der Sozialämter und helfen bei der Antragstellung.
Alternativen & Stolperfallen

Alternative Finanzierungsquellen
Falls das Sozialamt den Antrag ablehnt, kommen folgende Optionen in Frage:
- Pflegekassenzuschuss (§ 40 SGB XI): bis 4.180 € je pflegebedürftige Person
- KfW-Kredit Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen“: bis 50.000 € Darlehen zu vergünstigten Konditionen
- Steuerliche Entlastung (§ 33, § 35a EStG): Absetzbarkeit der Umbaukosten
- Regionale Zuschüsse: Kommunale Förderprogramme oder Landesmittel
- Stiftungen: z. B. Aktion Mensch, Deutsche Behindertenhilfe
Weiterführend: Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?
Weiterführend: Welche Förderprogramme gibt es für altersgerechtes Wohnen?
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Häufige Fehler bei der Antragstellung
- Der Antrag wird nach Baubeginn gestellt: Es ist keine Förderung mehr möglich
- Fehlende Nachweise über Pflegegrad oder ärztliche Indikation
- Zu hohe Angebote ohne Vergleichsangebote
- Unvollständige Finanzunterlagen
Unser Tipp: Nutzen Sie die Beratung durch Pflegestützpunkte oder Sozialdienste. Sie helfen beim Ausfüllen der Formulare und erklären, welche Förderreihenfolge (Pflegekasse, KfW und erst dann Sozialamt) einzuhalten ist.
Fazit – Sozialamt als letzte, aber wichtige Hilfe

Das Sozialamt übernimmt die Kosten für einen Treppenlift nur als letzte Instanz, wenn andere Kostenträger nicht leisten können. Trotzdem ist die Förderung eine wertvolle Unterstützung für Menschen, die sonst keine Möglichkeit hätten, ihre Wohnung barrierefrei zu gestalten.
In Kombination mit Pflegekasse, Steuervergünstigung oder KfW-Förderung lässt sich so auch mit geringem Einkommen ein Treppenlift realisieren – und damit der Verbleib in den eigenen vier Wänden sichern.
Was nun?
Unsere abschließende Empfehlung: Nutzen Sie den Treppenlift-Vergleich auf Checkfox.de, um Anbieter, Preise und Förderchancen direkt zu vergleichen. So finden Sie schnell die Lösung, die zu Ihrem Bedarf und Budget passt.
[CTA]
Häufig gestellte Fragen
Zahlt das Sozialamt immer den kompletten Lift?
Nein. Es übernimmt nur den Betrag, der nach Abzug anderer Zuschüsse verbleibt – meist als Teilzuschuss oder zinsloses Darlehen.
Wie prüft das Sozialamt die Bedürftigkeit?
Es werden Einkommen, Renten, Vermögen und ggf. die Unterhaltspflicht von Angehörigen geprüft. Die Freibeträge richten sich nach dem SGB XII.
Kann ich einen Antrag stellen, wenn die Pflegekasse noch nicht entschieden hat?
Nein. Das Sozialamt darf erst nach Ablehnung oder Bewilligung der Pflegekasse prüfen.
Was ist, wenn ich in einer Mietwohnung lebe?
Sie benötigen das schriftliche Einverständnis des Vermieters (§ 554 BGB). Nur dann kann eine Förderung bewilligt werden.
Übernimmt das Sozialamt auch die Wartungskosten?
In der Regel nein. Nur Anschaffung und Montage des Treppenlifts gelten als förderfähig.













