Wussten Sie schon, dass in Deutschland nur rund 1,5 % aller Wohnungen barrierearm sind – obwohl bis 2040 über 20 Millionen Menschen über 65 Jahre alt sein werden? Damit ältere Menschen länger selbstständig wohnen können, fördern Bund, Länder und Pflegekassen Umbauten wie bodengleiche Duschen, Treppenlifte oder Türverbreiterungen. Die Programme entlasten finanziell und machen den Verbleib in den eigenen vier Wänden bezahlbar.
Der nachfolgende Ratgeber zeigt Ihnen, welche Förderprogramme 2025 verfügbar sind, wie Sie die Zuschüsse kombinieren und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur rund 1,5 % aller Wohnungen in Deutschland sind barrierearm – die verschiedenen Förderprogramme, Zuschüsse und Kredite sollen das ändern.
- Der KfW-Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" unterstützt Umbauten mit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit zu günstigen Konditionen.
- Die Pflegekassen gewähren Zuschüsse bis 4.180 € je Maßnahme, kombinierbar bis 16.720 €.
- Landesprogramme bieten zusätzliche Zuschüsse oder Kredite – diese sind meist einkommensabhängig.
- Die Handwerkerkosten sind bis 1.200 € jährlich steuerlich absetzbar.
- Das frühere Zuschussprogramm KfW 455-B "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" ist eingestellt worden bzw. es sind aktuell (Stand 2025) keine Anträge mehr möglich.
- Tipp: Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für Treppenlifte finden Sie im Checkfox-Treppenlift-Ratgeber.
Was bedeutet altersgerechtes Wohnen?
Altersgerechtes Wohnen beschreibt bauliche Anpassungen, die Barrieren im Alltag abbauen – für Seniorinnen, Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Ziel ist, so lange wie möglich selbstständig zu leben, ohne auf Pflege oder Umzug angewiesen zu sein.
Typische Maßnahmen sind:
- Bodengleiche Duschen und rutschfeste Bodenbeläge im Bad,
- Türverbreiterungen und abgesenkte Schwellen für Rollatoren,
- Treppenlifte oder Plattformlifte für mehrstöckige Wohnungen,
- Haltegriffe in Bad und Flur,
- Rampen und barrierefreie Zugänge zum Garten oder Balkon.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) definiert altersgerechtes Wohnen als Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Grundlage ist die DIN 18040-2 („Barrierefreies Bauen – Wohnungen“), die derzeit überarbeitet wird.
Trotz steigender Nachfrage sind laut dem BMWSB nur etwa 1,5 % aller Wohnungen barrierearm, was einem Defizit von über zwei Millionen Einheiten entspricht. Entsprechend wichtig sind Förderprogramme, um Umbauten bezahlbar zu machen und den Wohnungsbestand zukunftsfähig anzupassen.
Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte
Bundesweite Förderprogramme 2025

Wer sein Zuhause altersgerecht umbauen möchte, kann auf eine Reihe von bundesweiten Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Die wichtigsten Träger sind die KfW-Bank, die Pflegekassen sowie das Finanzamt über steuerliche Vorteile. Auch EU- und BAFA-Programme lassen sich in Einzelfällen kombinieren.
KfW-Programm 159 – Altersgerecht Umbauen (Kredit)
Das wichtigste Förderinstrument für barrierefreie Umbauten ist der KfW-Kredit 159. Er richtet sich an Eigentümer, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) und Genossenschaften.
- Förderhöhe: bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, zinsgünstig (2,28 % effektiver Jahreszins).
- Gefördert werden: Schwellenabbau, Türverbreiterungen, Aufzüge, Rampen, bodengleiche Duschen, Einbruchschutz.
- Antrag: über die Hausbank, vor Baubeginn.
- Kombinierbar mit: KfW-Energieeffizienzprogrammen (z. B. KfW 261).
Weitere Informationen gibt es direkt bei der KfW – Altersgerecht Umbauen (159).
Wichtig: Das frühere Zuschussprogramm KfW 455-B wurde 2025 mangels Haushaltsmitteln eingestellt. Bestehende Bewilligungen werden aber weiterhin ausgezahlt.
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Pflegekassen-Zuschüsse nach § 40 SGB XI
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 können bei ihrer Pflegekasse Zuschüsse bis 4.180 € pro Maßnahme beantragen, etwa für:
- Treppenlifte, Rampen oder bodengleiche Duschen,
- Türverbreiterungen und Haltegriffe,
- Anpassungen, die Pflege erleichtern.
Lebt mehr als eine pflegebedürftige Person im Haushalt, lassen sich Zuschüsse kombinieren – bis zu 16.720 € insgesamt. Der Antrag erfolgt vor dem Umbau und erfordert meist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Weiterführend: Pflegegrad beantragen – Welche Zuschüsse es für Umbauten gibt
Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?
Weiterführend: Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?

Steuerliche Vorteile & Wohn-Riester
Neben Krediten und Zuschüssen können auch steuerliche Vergünstigungen genutzt werden:
- Handwerkerkosten: 20 % Absetzbarkeit (bis zu 1.200 € jährlich).
- Behindertengerechte Umbauten: teils als außergewöhnliche Belastung anrechenbar.
- Wohn-Riester: ermöglicht Entnahmen aus Altersvorsorgeverträgen ab 6.000 € für barrierefreie Anpassungen.
Diese Optionen lohnen sich besonders für Eigentümer, die keine direkte Förderung durch Zuschüsse erhalten.
BAFA & EU-Förderungen
- Auch das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Sanierungen, die Barrierefreiheit und Energieeffizienz kombinieren, etwa durch Heizungstausch oder Fenster-Erneuerung.
- EU-Fördermittel (z. B. ESF Plus) fließen häufig in kommunale Programme zur quartiersbezogenen Barrierefreiheit, sind aber nicht direkt für Privatpersonen abrufbar.
Landesprogramme – Förderung nach Bundesland

Neben den Bundesprogrammen existieren noch zahlreiche Landesförderungen, die Umbauten ergänzen oder gezielt einkommensschwache Haushalte entlasten. Die Programme unterscheiden sich deutlich in Höhe, Art (Zuschuss oder Kredit) und Bedingungen.
Hinweise:
- Eine stets aktuelle Übersicht finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes oder auf nullbarriere.de.
- Die Verfügbarkeit der Landesprogramme ist teilweise haushaltsabhängig. Fördermittel sollten daher möglichst früh im Jahr beantragt werden, da Töpfe oft ausgeschöpft sind.
Antragstellung und Voraussetzungen

Damit die Fördergelder bewilligt werden, müssen die Anträge immer vor Baubeginn gestellt werden. Viele Programme setzen Nachweise über das Einkommen, den Pflegegrad oder die geplanten Maßnahmen voraus. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit – und verhindert Ablehnungen.
Unterlagen und Voraussetzungen
Für die meisten Programme sind folgende Dokumente erforderlich:
- Kostenvoranschlag oder Angebot eines Fachbetriebs,
- Einkommensnachweis (bei einkommensabhängigen Landesprogrammen),
- Pflegegradnachweis, falls Zuschuss über die Pflegekasse beantragt wird,
- ggf. Sachverständigenbestätigung (z. B. für den KfW-Kredit 159).
Unser Tipp: Für kombinierte Anträge (z. B. KfW + Pflegekasse) empfiehlt sich eine Abstimmung zwischen den Stellen, da Doppelförderungen für identische Maßnahmen ausgeschlossen sind.
Ablauf der Antragstellung
- Beratung einholen: Erste Orientierung bei der Verbraucherzentrale oder über die Förderdatenbank des Bundes.
- Angebote vergleichen: Mindestens zwei (oder noch besser drei) Handwerkerangebote einholen.
- Antrag stellen: KfW: über die Hausbank, Pflegekasse: direkt bei Ihrer Krankenkasse, Landesförderung: über die jeweilige Landesbank oder das Wohnungsbauinstitut.
- Genehmigung abwarten: Keine Auftragsvergabe vor Bewilligung!
- Nachweis einreichen: Nach Abschluss Rechnungen einreichen, ggf. mit Abnahmebericht.
Kombinationsmöglichkeiten
Förderungen dürfen kombiniert werden, solange sie nicht dieselbe Maßnahme doppelt betreffen. Ein Beispiel:
- KfW-Kredit 159 (Badezimmerumbau)
- Pflegekassenzuschuss (§ 40 SGB XI) für den Treppenlift
- Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Diese Kombination senkt die Eigenkosten deutlich – oft um über 40 %.
Typische Fehler bei der Antragstellung
- Umbau gestartet vor Förderzusage,
- Fehlende Nachweise (z. B. Pflegegrad, Einkommensnachweis),
- Doppelte Förderung für identische Maßnahmen,
- Unvollständige Rechnungsbelege.
Wer Unterstützung braucht, kann sich an Pflegestützpunkte oder unabhängige Energieberater wenden. Mehr Tipps zur Antragstellung finden Sie auch auf dem Serviceportal „Zuhause im Alter“.
Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen

Trotz zahlreicher Fördermöglichkeiten gibt es strukturelle Hürden, die den Umbau erschweren. Besonders problematisch: regionale Unterschiede und schwankende Haushaltsmittel.
Wegfall des KfW-Zuschusses 455-B
- Das Aus des beliebten Zuschussprogramms „Barrierereduzierung (455-B)“ hat für Kritik gesorgt, weil einkommensschwache Haushalte nun auf Kredite ausweichen müssen.
- Verbände wie die Aktion Barrierefreies Bad fordern eine Neuauflage ab 2026, um die Finanzierungslücke zu schließen.
Uneinheitliche Landesförderung
Die Förderlandschaft ist stark fragmentiert: Während Hamburg und Berlin großzügige Zuschüsse bieten, setzen andere Länder wie Bayern oder Niedersachsen auf Kredite.
Das führt zu Ungleichheiten zwischen Regionen, die Betroffene oft nur durch aufwendige Recherche ausgleichen können. Eine zentrale Anlaufstelle, wie sie auf nullbarriere.de oder der Bundes-Förderdatenbank besteht, hilft hier weiter.
Bürokratische Abläufe
Viele Antragsteller berichten über lange Bearbeitungszeiten – besonders bei Landesbanken. Hinzu kommen digitale Hürden, da Anträge häufig nur online gestellt werden können.
Das BMWSB arbeitet derzeit an einer Vereinfachung durch ein zentrales Online-Portal, das 2026 starten soll.
Fachkräftemangel im Handwerk
Selbst bei bewilligter Förderung scheitern Projekte oft an langen Wartezeiten bei Handwerksbetrieben. Besonders betroffen sind barrierefreie Bäder und Treppenlifte.
Ein frühzeitiger Angebotsvergleich über Fachbetriebe lohnt sich daher – auch über Plattformen wie Checkfox.de.
Positiver Ausblick
- Trotz aller Hürden wächst die Bereitschaft, altersgerechtes Wohnen politisch zu fördern. Neue Gesetzesinitiativen sollen künftig barrierearme Standards im Neubau verpflichtend machen.
- Langfristig könnte das den Bedarf an Einzelumbauten reduzieren und mehr Menschen ein sicheres, komfortables Zuhause ermöglichen.
Kurz gesagt: Die Antragstellung erfordert etwas Geduld – aber die finanzielle Entlastung ist erheblich. Wer sich gut vorbereitet, Förderungen kombiniert und Fristen einhält, kann sein Zuhause mit überschaubarem Eigenanteil altersgerecht umbauen.
Fazit – Förderung richtig nutzen

Altersgerechtes Wohnen ist keine Zukunftsvision, sondern längst Realität – und eine Investition in Lebensqualität. Wer frühzeitig plant und Förderprogramme geschickt kombiniert, kann bis zu 50.000 € oder mehr an Finanzierungsvorteilen erzielen.
Die KfW-Bank bietet mit dem Kredit 159 eine stabile Grundlage für größere Umbauten. Pflegekassen-Zuschüsse und Landesprogramme ergänzen diese Förderung sinnvoll, während steuerliche Vorteile oder Wohn-Riester den Eigenanteil weiter senken. Besonders effektiv ist die Kombination mehrerer Förderquellen – etwa für den Umbau von Bad, Treppe und Zugang.
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte
Weiterführend: Alle Infos zur Treppenlift-Förderung durch Krankenkassen
Was nun?
Gerade im Alter kann ein barrierefreies Zuhause entscheidend dazu beitragen, Unabhängigkeit zu bewahren.
Unser Tipp für Sie: Wenn Sie prüfen möchten, welche Zuschüsse und Modelle für Treppenlifte in Frage kommen, nutzen Sie den Checkfox-Treppenlift-Vergleich – aktuell, neutral und übersichtlich.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Förderprogramme gibt es bundesweit?
Bundesweit sind vor allem der KfW-Kredit 159, Zuschüsse der Pflegekassen (§ 40 SGB XI) sowie steuerliche Erleichterungen relevant. Das frühere Zuschussprogramm KfW 455-B wurde eingestellt, bestehende Bewilligungen werden aber weiter ausgezahlt.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Grundsätzlich Eigentümer, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters), Genossenschaften und Bauträger. Bei Pflegekassenzuschüssen sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 antragsberechtigt.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Ja, Kombinationen sind erlaubt, sofern sie nicht dieselbe Maßnahme doppelt betreffen. Beispiel: KfW-Kredit für Badumbau + Pflegekassenzuschuss für Treppenlift + Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
Welche Zuschüsse gibt es speziell für Treppenlifte?
Pflegekassen zahlen bis zu 4.180 € pro Person. Mehrere Zuschüsse im Haushalt sind kombinierbar (max. 16.720 €). Ergänzend sind Landesförderungen und steuerliche Absetzbarkeit möglich.
Muss ich Förderungen vor dem Umbau beantragen?
Ja. Förderanträge müssen immer vor Maßnahmenbeginn gestellt und genehmigt werden. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.
Gibt es Förderungen auch für Mieter?
Ja, insbesondere über den KfW-Kredit 159 und in einzelnen Landesprogrammen. Voraussetzung ist jedoch die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Werden Handwerkerkosten steuerlich anerkannt?
Ja, bis zu 20 % von 6.000 € (max. 1.200 € pro Jahr) können von der Steuer abgesetzt werden. Bei behindertengerechten Umbauten auch als außergewöhnliche Belastung.