Welche Mobilitätshilfen gibt es für Senioren?

Welche Mobilitätshilfen gibt es für Senioren?

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Wussten Sie schon, dass laut der Verbraucherzentrale über 80 % der Menschen ab 70 Jahren regelmäßig Mobilitätshilfen nutzen – vom einfachen Gehstock bis hin zum elektrisch betriebenen Scooter? Mit zunehmendem Alter verändern sich Körper und Bewegungsapparat: Gelenke werden steifer, das Gleichgewicht lässt nach, und kleine Stolperfallen können schnell gefährlich werden.

Doch moderne Mobilitätshilfen ermöglichen es, trotz körperlicher Einschränkungen mobil, sicher und selbstbestimmt zu bleiben. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Arten von Hilfsmitteln es gibt, welche Kosten übernommen werden und wann sich auch eine größere Investition – etwa in einen Treppenlift – lohnen kann.

Das Wichtigste in Kürze

Was sind Mobilitätshilfen – und warum sind sie wichtig?

Mobilitätshilfen sind technische oder mechanische Unterstützungen, die älteren Menschen helfen, sich sicher fortzubewegen und den Alltag weiterhin aktiv zu gestalten. Sie gleichen Gangunsicherheiten, Muskelabbau oder Gleichgewichtsprobleme aus und fördern damit die Selbstständigkeit.

Nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) und XI (SGB XI) zählen sie zu den sogenannten Hilfsmitteln zur medizinischen Rehabilitation oder zum Behinderungsausgleich – also Leistungen, die von der Krankenkasse oder Pflegekasse bezuschusst werden können.

Typische Ziele von Mobilitätshilfen:

  • Sicherheit erhöhen: weniger Sturzrisiko im Haushalt oder draußen.
  • Selbstständigkeit erhalten: Wege zum Arzt, Einkäufe oder Spaziergänge bleiben möglich.
  • Teilhabe fördern: mehr soziale Kontakte und Lebensqualität.
  • Pflege entlasten: Hilfsmittel wie Transfergurte erleichtern Angehörigen und Pflegekräften den Alltag.

Ob Gehstock, Rollator oder elektrischer Rollstuhl – entscheidend ist die individuelle Anpassung an Körpergröße, Kraft und Wohnumfeld.

Unser Tipp: Wenn Sie in einem mehrstöckigen Haus leben und Treppen zum Hindernis werden, lohnt sich der Blick in unseren Treppenlift-Vergleich auf Checkfox.de – dort finden Sie Zuschussmöglichkeiten und Modelle im Überblick.

Überblick – Arten von Mobilitätshilfen für Senioren

Überblick – Arten von Mobilitätshilfen für Senioren
Bild: Checkfox.de

Mobilitätshilfen gibt es heute in vielen Varianten – von einfachen Gehstöcken bis zu elektrischen Fahrzeugen. Welche Lösung passt, hängt von der individuellen Beweglichkeit, dem Wohnumfeld und dem gewünschten Maß an Selbstständigkeit ab. Grundsätzlich unterscheidet man stützende, rollende und motorisierte Hilfen.

Während stützende Hilfen wie Gehstöcke oder Gehböcke vor allem Gleichgewicht und Stabilität fördern, bieten rollende Modelle wie Rollatoren oder Rollstühle bereits deutlich mehr Unterstützung. Motorisierte Hilfsmittel – etwa Elektromobile oder Treppenlifte – helfen, wenn das Gehen oder Treppensteigen gar nicht mehr möglich ist.

Für eine gezielte Auswahl empfiehlt sich ein Blick ins offizielle REHADAT-Hilfsmittelverzeichnis. Dort sind über 30 000 geprüfte Produkte mit technischer Beschreibung und Kostenträger-Hinweisen gelistet.

Gut zu wissen

Viele dieser Produkte werden ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Pflegekassen unterstützen zusätzlich mit Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – etwa für einen Treppenlift oder eine Rampe.

Weiterführend: Pflegegrad beantragen – Welche Zuschüsse es für Umbauten gibt

Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

Weiterführend: Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?

Kostenübernahme und Förderungen

Kostenübernahme und Förderungen
Bild: Checkfox.de

Mobilitätshilfen können schnell teuer werden – insbesondere elektrische Modelle oder fest installierte Systeme wie Treppenlifte. Doch die gute Nachricht: In Deutschland gibt es klare Regelungen zur Kostenübernahme durch Krankenkassen, Pflegekassen und Förderprogramme.

Seit 2025 gelten zudem höhere Zuschüsse durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), wodurch Senioren finanziell stärker entlastet werden.

Krankenkasse (SGB V)

Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten für Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sind. Dazu zählen z. B. Rollatoren, Rollstühle oder Elektromobile. Wichtig ist eine ärztliche Verordnung mit Begründung, warum das Hilfsmittel erforderlich ist.

  • Zuzahlung: 10 % des Preises, maximal 10 € pro Hilfsmittel.
  • Leihsysteme: Viele Produkte (z. B. Elektrorollstühle) werden als Leihgabe inklusive Wartung bereitgestellt.
  • Ausschlüsse: Treppenlifte zählen nicht zu den klassischen Hilfsmitteln der Krankenkasse, da sie dem Wohnumfeld dienen – dafür ist die Pflegekasse zuständig.

Pflegekasse (SGB XI)

Wer einen anerkannten Pflegegrad (1–5) hat, kann über die Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten – also Umbauten, die das Leben zu Hause sicherer und barrierefreier machen. Dazu gehören Treppenlifte, Rampen oder Türverbreiterungen.

  • Maximaler Zuschuss: bis 4.180 € pro Person.
  • Mehrpersonenhaushalt: Zuschüsse sind kombinierbar – bei vier pflegebedürftigen Personen also bis zu 16.720 €.
  • Einmalige Leistung: pro Maßnahme, keine laufende Zahlung.

Weiterführend: Pflegegrad beantragen – Welche Zuschüsse es für Umbauten gibt

Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

Weiterführend: Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?

Weitere Förderungen und Steuervergünstigungen

Neben Krankenkasse und Pflegekasse gibt es zusätzliche Möglichkeiten:

  • KfW-Kredit 159: bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, günstige Zinsen (2,28 % effektiver Jahreszins).
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für Mobilitätshilfen können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
  • Privatversicherte: Je nach Tarif ist eine volle Kostenerstattung möglich; hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Fazit zu den Förderungen:

Die Zuschüsse können je nach Situation mehrere tausend Euro betragen – insbesondere bei baulichen Anpassungen. Daher lohnt es sich, frühzeitig Anträge zu stellen und ärztliche Bescheinigungen einzureichen. Wer etwa über den Einbau eines Treppenlifts nachdenkt, sollte parallel Pflegekasse, KfW und Steuererleichterungen prüfen, um den Eigenanteil möglichst gering zu halten.

Antragstellung – so funktioniert’s

Antragstellung – so funktioniert’s
Bild: Checkfox.de

Damit die Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten einer Mobilitätshilfe übernimmt, muss ein formaler Antrag gestellt werden. Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und lässt sich in wenigen Schritten strukturieren. Entscheidend sind eine ärztliche Begründung und das rechtzeitige Einreichen aller Unterlagen.

Schritt 1: Ärztliche Verordnung

Der erste Schritt ist immer der Gang zum Haus- oder Facharzt. Dieser prüft, ob das gewünschte Hilfsmittel medizinisch notwendig ist – etwa bei Gangunsicherheit, Muskelschwäche oder Sturzgefahr. Er stellt Ihnen ein Rezept mit Diagnose und Zweckbestimmung aus (z. B. „Rollator zur sicheren Fortbewegung bei Gleichgewichtsstörung“).

Wichtig: Nur Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sind, können von der Krankenkasse übernommen werden.

Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse

Das Rezept wird zusammen mit dem Antragsformular an die Krankenkasse geschickt – am besten innerhalb von 28 Tagen, um Fristen einzuhalten. Die Kasse prüft Ihren Antrag und nennt anschließend einen Vertragspartner, zum Beispiel ein Sanitätshaus oder einen technischen Anbieter.

Falls das Hilfsmittel nicht genehmigt wird, besteht ein Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats. Unterstützung bietet z. B. der VdK Deutschland e. V..

Schritt 3: Lieferung und Anpassung

  • Nach der Genehmigung erfolgt die Lieferung durch das beauftragte Sanitätshaus.
  • Vor Ort werden die Passform und Handhabung überprüft, teilweise erfolgt eine kurze Einweisung oder Probefahrt.
  • Viele Hilfsmittel – wie Rollatoren, Rollstühle oder Elektromobile – werden als Leihgabe ausgegeben und regelmäßig gewartet.

Schritt 4: Pflegehilfsmittel beantragen

Bei Pflegebedarf genügt ein Antrag direkt bei der Pflegekasse. Ein ärztliches Rezept ist hier nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist, dass ein Pflegegrad (1 – 5) anerkannt ist. Beispiele: Zuschüsse für Treppenlifte, Rampen oder Transferhilfen.

Treppenlifte gelten als eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme und sind nicht Teil des medizinischen Hilfsmittelverzeichnisses. Dafür greift die Förderung über die Pflegekasse – bis zu 4.180 € Zuschuss pro Person.

Weiterführend: Mehr Informationen dazu finden Sie im Checkfox-Treppenlift-Ratgeber.

Beschaffung und praktische Tipps

Mobilitätshilfen erhalten Sie bei:

Unser Tipp für Sie: Achten Sie auf Qualitätssiegel und Testurteile (z. B. TÜV oder Stiftung Warentest). Probefahrten helfen, Fehlkäufe zu vermeiden.

Moderne Entwicklungen & Trends 2025

Moderne Entwicklungen & Trends 2025

Die Welt der Mobilitätshilfen verändert sich rasant. Während früher einfache Gehhilfen dominierten, setzen Hersteller heute auf smarte Technik, mehr Komfort und Sicherheit. Das Ziel: Senioren sollen sich nicht nur fortbewegen können, sondern dabei auch aktiv, vernetzt und unabhängig bleiben.

Smarte Rollatoren und Rollstühle

  • Neue Modelle wie der Besco Medical Spring oder der Topro Troja 2G verfügen über Federungssysteme, LED-Beleuchtung und intuitive Bremsen – ideal für unebenes Gelände oder den Einsatz bei Dunkelheit.
  • Einige Premium-Rollatoren sind sogar mit Bluetooth-Sensoren ausgestattet, die Sturzerkennung und automatische Notrufmeldungen an Angehörige ermöglichen.
  • Bei Rollstühlen geht der Trend zu digital gesteuerten Antrieben: GPS-Navigation, Fahrassistenz und App-Steuerung erleichtern das Manövrieren in Innenstädten oder Pflegeeinrichtungen. Erste smarte Modelle finden sich laut dem REHADAT-Hilfsmittelverzeichnis bereits in der Kategorie „Elektrorollstühle mit Assistenzsystem“.

Hybride Mobilitätshilfen

Innovative Produkte wie der Wheellator kombinieren Rollator und Rollstuhl in einem Gerät. So können Senioren selbst laufen, aber bei längeren Strecken problemlos sitzen und geschoben werden. Diese Doppelfunktion spart Platz und reduziert die Anschaffungskosten – ideal für Personen mit wechselnder Mobilität.

Elektromobile für mehr Reichweite

Immer mehr Senioren entscheiden sich für Elektromobile (Scooter), um auch längere Wege sicher zurückzulegen. Die Modelle fahren bis zu 6 km/h, benötigen keine Versicherung und sind bei ärztlicher Verordnung sogar über die Krankenkasse erhältlich (Zuzahlung 10 %, max. 10 €). Wichtige Tipps zur Auswahl finden Sie in den ADAC-Ratgebern zu Elektromobilen.

Wer lieber im eigenen Zuhause mobil bleiben möchte, sollte prüfen, ob ein Treppenlift mit Zuschuss in Frage kommt.

Wachsende Nachfrage & Markttrends

Laut aktuellen Branchenanalysen wächst der Markt für Mobilitätshilfen weltweit auf rund 10,4 Milliarden US-Dollar (2025) – getrieben durch die Alterung der Bevölkerung und technische Innovationen.

In Deutschland fördern Krankenkassen und Pflegekassen zunehmend digitale Assistenzsysteme, die Stürze vermeiden und Selbstständigkeit verlängern.

Nachhaltigkeit und Design

Neben Technik rückt auch das Design in den Fokus: Leichte Materialien wie Carbon, ergonomische Griffe und stilvolle Farben machen moderne Hilfsmittel alltagstauglich – und weniger „medizinisch“.

Auch Nachhaltigkeit spielt eine Rolle: Viele Hersteller setzen auf austauschbare Akkus und recycelbare Materialien.

Unser Fazit:

Moderne Mobilitätshilfen sind längst mehr als reine Stützen – sie sind smarte Begleiter für den Alltag. Von digitalen Rollatoren über hybride Modelle bis hin zu vernetzten Elektromobilen bieten sie Senioren heute mehr Komfort, Sicherheit und Lebensqualität als je zuvor.

Wenn Sie über eine größere Anschaffung wie einen Treppenlift nachdenken, finden Sie im Checkfox-Vergleich für Treppenlifte aktuelle Modelle, Förderbeträge und Zuschussmöglichkeiten.

Tipps für Auswahl und Sicherheit

Tipps für Auswahl und Sicherheit
Bild: Checkfox.de

Mobilitätshilfen sind nur dann wirklich hilfreich, wenn sie optimal auf den Nutzer abgestimmt sind. Falsche Höhe, ungeeignetes Modell oder mangelnde Wartung können das Risiko für Stürze sogar erhöhen. Mit den folgenden Tipps treffen Sie eine fundierte Entscheidung – und bleiben sicher unterwegs.

1. Persönliche Beratung nutzen

Bevor Sie ein Hilfsmittel kaufen, lassen Sie sich individuell beraten – am besten in einem Sanitätshaus oder durch den Hausarzt. Dort wird geprüft, welches Modell zu Ihrer körperlichen Verfassung, Größe und Ihrem Alltag passt. Probefahrten helfen, Komfort und Handhabung zu testen.

Kostenlose Beratungen bietet auch die Verbraucherzentrale.

2. Passform und Einstellung

Ein Rollator oder Gehstock muss exakt auf Ihre Körpergröße eingestellt sein:

  • Die Griffe sollten auf Handgelenkshöhe liegen.
  • Beim Stehen zwischen den Griffen: leichter Abstand zu den Schultern, kein Rundrücken.
  • Räder und Bremsen regelmäßig prüfen – besonders bei Rollatoren und Scootern.

Zu kleine oder zu große Modelle erhöhen das Sturzrisiko. Eine fachgerechte Anpassung durch ein Sanitätshaus ist daher unerlässlich.

3. Sicherheit im Alltag

  • Achten Sie auf geprüfte Qualität (z. B. TÜV- oder CE-Siegel) und regelmäßige Wartung. Viele Kassen übernehmen Reparatur- und Wartungskosten bei Leihgeräten.
  • Praktische Extras wie Reflektoren, LED-Leuchten oder rutschfeste Griffe erhöhen die Sicherheit – besonders im Winter oder bei schlechter Sicht.
  • Im Winter empfiehlt sich Zubehör wie Eiskrallen oder rutschfeste Reifen, um Stürze zu vermeiden.

4. Pflege und Wartung

Reinigen Sie Ihr Hilfsmittel regelmäßig und lassen Sie Bremsen, Gelenke und Reifen prüfen. Elektrische Geräte wie Scooter oder Lifte sollten einmal jährlich gewartet werden – bei gemieteten Geräten meist inklusive.

Stromkosten für elektrische Hilfsmittel (z. B. E-Rollstuhl oder Lift) können teilweise von der Krankenkasse erstattet werden.

5. Unterstützung bei Problemen

Wird ein Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Unterstützung bieten:

6. Barrieren im Haus frühzeitig abbauen

Treppen, schmale Türen oder hohe Schwellen sind häufige Stolperfallen. Mit einer passenden Mobilitätshilfe und ggf. einem Treppenlift lässt sich das Zuhause dauerhaft sicher gestalten. Pflegekassen fördern den barrierefreien Umbau mit bis zu 4.180 € pro Person.

Weiterführend: Treppenlift-Anbieter vergleichen: In 3 Schritten zum Treppenlift

Eine gute Beratung, regelmäßige Wartung und das passende Zubehör sind entscheidend für Komfort und Sicherheit. Mit etwas Vorbereitung lässt sich Mobilität bis ins hohe Alter erhalten – und das selbst bei eingeschränkter Beweglichkeit.

Fazit – Mobil bleiben im Alter

Fazit – Mobil bleiben im Alter
Bild: Checkfox.de

Mobilität bedeutet Lebensqualität – sie ermöglicht Unabhängigkeit, soziale Kontakte und Teilhabe am Alltag. Mit den richtigen Hilfsmitteln lässt sich Beweglichkeit lange erhalten, auch wenn körperliche Einschränkungen zunehmen.

Ob Gehstock, Rollator oder Elektromobil – entscheidend ist, dass die Mobilitätshilfe individuell passt und sicher eingesetzt wird. Wer in einem Haus mit mehreren Etagen lebt, kann mit einem Treppenlift zusätzlich Barrieren abbauen und den Alltag spürbar erleichtern.

Dank den Zuschüssen von Krankenkassen, Pflegekassen und Förderprogrammen bleibt die Anschaffung dabei finanziell überschaubar.

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Weiterführend: Alle Infos zur Treppenlift-Förderung durch Krankenkassen

Was nun?

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Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt Mobilitätshilfen bezahlt?

Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, die im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sind. Voraussetzung ist ein ärztliches Rezept.

Wie viel zahlt die Krankenkasse bei Hilfsmitteln?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, maximal 10 € pro Hilfsmittel. Bei Elektromobilen oder Rollstühlen ist häufig auch eine Leihgabe möglich.

Was zahlt die Pflegekasse bei Treppenliften?

Pflegekassen fördern wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Person. In Mehrpersonenhaushalten sind Zuschüsse kombinierbar – bis zu 16.720 €.

Kann man Mobilitätshilfen auch mieten statt kaufen?

Ja, z. B. beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) oder über Sanitätshäuser. Das lohnt sich besonders bei temporärem Bedarf nach Operationen oder Reha-Aufenthalten.

Gibt es auch smarte oder elektrische Hilfsmittel?

Ja. Moderne Modelle verfügen über digitale Assistenzen, GPS-Ortung oder Notrufsysteme. Besonders beliebt sind E-Rollstühle und Scooter, die Komfort und Sicherheit kombinieren.

Wo bekomme ich eine persönliche Beratung?

Unabhängige Beratung bieten die Verbraucherzentrale, Sanitätshäuser oder die Pflegestützpunkte der Bundesländer. Dort erhalten Sie auch Hilfe bei Anträgen und Widersprüchen.

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