Treppenlift von der Steuer absetzen – Was ist gesetzlich erlaubt?

Treppenlift von der Steuer absetzen – Was ist gesetzlich erlaubt?

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Wussten Sie, dass Sie die Kosten für einen Treppenlift in vielen Fällen von der Steuer absetzen können – selbst dann, wenn Sie keinen hohen Pflegegrad haben? Entscheidend ist, ob der Lift medizinisch notwendig ist. Liegt ein ärztliches Attest oder eine anerkannte Behinderung vor, erkennt das Finanzamt die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung an. Damit können Sie einen Teil der Anschaffungs-, Umbau- oder Wartungskosten steuerlich geltend machen – zusätzlich zu den möglichen Zuschüssen der Pflegekasse.

In Kombination lässt sich so eine spürbare Entlastung erzielen, die mehrere Tausend Euro betragen kann. Doch Vorsicht: Nur wer die gesetzlichen Voraussetzungen aus dem Einkommensteuergesetz erfüllt, profitiert wirklich. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, welche Nachweise Sie benötigen, wie die Zuschüsse für den Treppenlift verrechnet werden und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Treppenlifte sind steuerlich absetzbar, wenn sie medizinisch notwendig sind (§ 33 EStG).
  • Die Arbeitskosten können zusätzlich als Handwerkerleistung (§ 35a EStG) geltend gemacht werden.
  • Ärztliches Attest, Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis dienen als Nachweis.
  • Zuschüsse (Pflegekasse, KfW, Sozialamt) müssen vom absetzbaren Betrag abgezogen werden.
  • Eine Kombination mehrerer Steuer- und Fördervorteile führt zur größten Ersparnis.
  • Belege, Rechnungen und Zahlungsnachweise sind Pflicht – keine Barzahlung möglich!

Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit (§ 33 EStG)

Die zentrale gesetzliche Grundlage ist § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Danach können Steuerpflichtige sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend machen – also Ausgaben, die zwangsläufig entstehen und höher sind als bei der Mehrheit der Bevölkerung.

Ein Treppenlift zählt steuerlich als medizinisches Hilfsmittel, wenn er aufgrund einer Behinderung, Krankheit oder altersbedingten Einschränkung notwendig und nicht vermeidbar ist. In diesem Fall kann der gesamte Rechnungsbetrag, abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung, steuerlich berücksichtigt werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies mehrfach bestätigt – unter anderem mit dem Urteil Az. VI R 8/12 (2014). Danach sind Treppenlifte keine reinen Komfortobjekte, sondern bei medizinischer Indikation anzuerkennende Heilmittel.

Beispiele für anerkannte Fälle:

  • Gehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung aufgrund von Erkrankungen (z. B. Arthrose, Parkinson, Multiple Sklerose)
  • altersbedingte Beweglichkeitseinschränkungen
  • anerkannte Schwerbehinderung (GdB ab 50)
  • Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 oder höher

Wichtig: Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ist ausschlaggebend. Ein einfaches Komfort-Argument – etwa „um bequemer die Etagen zu wechseln“ – reicht nicht aus. Mehr zur steuerlichen Einordnung und offiziellen Urteilsbegründung finden Sie auf der Seite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Die Voraussetzungen im Detail

Die Voraussetzungen im Detail
Bild: Checkfox.de

Damit das Finanzamt die Treppenliftkosten anerkennt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist, dass der Lift zwangsläufig und medizinisch notwendig eingebaut wurde – also keine freiwillige Komfortmaßnahme darstellt.

1. Medizinischer Nachweis

Der wichtigste Punkt ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Dieser kann auf drei Arten erbracht werden:

  • Ärztliches Attest oder fachärztliche Bescheinigung, aus dem hervorgeht, dass der Lift aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung erforderlich ist.
  • Pflegegrad (ab Stufe 1) – wird automatisch anerkannt, wenn der Einbau die Pflege erleichtert.
  • Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50) – genügt in der Regel als Nachweis ohne gesondertes Attest.

Das Attest sollte vor dem Kauf oder Einbau ausgestellt werden, um Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Unser Tipp: Wenn Sie den Antrag auf Zuschuss bei der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) gestellt haben, können Sie die dort vorgelegten Gutachten ebenfalls beilegen.

Weiterführend: Pflegegrad beantragen – Welche Zuschüsse es für Umbauten gibt

Weiterführend: Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?

Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

2. Absetzbare Kosten

Absetzbar sind alle unmittelbar mit dem Lift verbundenen Kosten, also:

  • Anschaffungskosten (Gerät, Schiene, Steuerung)
  • Einbaukosten und bauliche Anpassungen (z. B. Wandverstärkung)
  • Kosten für die elektrische Installation
  • Wartung und Instandhaltung
  • Rückbaukosten beim Auszug (wenn vertraglich erforderlich)

Nicht absetzbar sind Luxusausstattungen (z. B. Ledersitz, App-Steuerung) oder optische Aufwertungen.

Weiterführend: Was kostet ein Treppenlift?

3. Zumutbare Eigenbelastung

Bei der Steuererklärung zieht das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung ab. Diese richtet sich nach:

  • dem Gesamtbetrag der Einkünfte,
  • dem Familienstand und
  • der Anzahl der Kinder (§ 33 Abs. 3 EStG).

Beispiel:

Eine alleinstehende Person mit 40.000 € Einkommen muss etwa 2–3 % Eigenbelastung selbst tragen. Erst die darüberliegenden Kosten wirken sich steuermindernd aus.

Unser Praxis-Tipp: Sammeln Sie sämtliche Belege – auch Wartungsrechnungen und Zahlungsnachweise. Nur tatsächlich gezahlte Beträge werden anerkannt (keine Kostenvoranschläge).

Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)

Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
Bild: Checkfox.de

Neben der außergewöhnlichen Belastung können Teile der Treppenliftkosten auch als haushaltsnahe Handwerkerleistung steuerlich abgesetzt werden – selbst wenn keine medizinische Indikation vorliegt. Grundlage ist § 35a EStG, der eine Steuerermäßigung für Lohnkosten gewährt.

Was absetzbar ist

  • Arbeitskosten des Fachbetriebs (Montage, Installation, Wartung)
  • Maschinenkosten (z. B. für Schienenzuschnitt)
  • Fahrtkosten der Handwerker

Der Fiskus erkennt 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld an. Voraussetzung:

  • Die Rechnung muss den Lohnanteil separat ausweisen,
  • die Zahlung muss unbar (Überweisung) erfolgen,
  • und der Treppenlift befindet sich im eigenen Haushalt.

Wichtig: Diese Regelung gilt unabhängig vom Pflegegrad – also auch, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht. So können selbst gesunde Eigentümer, die einen Lift aus Vorsorgegründen installieren, von dieser Steuererleichterung profitieren.

Förderungen & Zuschüsse – was abgezogen werden muss

Förderungen & Zuschüsse – was abgezogen werden muss
Bild: Checkfox.de

Wer Zuschüsse für den Treppenlift erhält, darf diese nicht zusätzlich steuerlich geltend machen. Das Finanzamt verlangt, dass Förderbeträge von den absetzbaren Kosten abgezogen werden. So wird eine doppelte Förderung vermieden.

Typische Zuschüsse

  • Pflegekasse (§ 40 SGB XI): bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person
  • KfW-Kredit Nr. 159: zinsgünstiges Darlehen für barrierereduzierende Umbauten
  • Regionale Förderprogramme: z. B. über Landesförderbanken oder Kommunen
  • Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft: bei Unfall- oder Berufsschäden
  • Sozialamt: bei Bedürftigkeit und fehlender Eigenleistung

Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

Weiterführend: Welche Förderprogramme gibt es für altersgerechtes Wohnen?

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Weiterführend: Übernimmt das Sozialamt die Kosten für einen Treppenlift?

Beispiel:

  • Ein Treppenlift kostet 9.000 €. Die Pflegekasse zahlt 4.180 €.
  • Somit bleiben 4.820 € steuerlich absetzbar – diese Summe kann nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.

Wichtig: Auch bei Teilerstattungen (z. B. von der KfW oder dem Sozialamt) darf nur der eigene Kostenanteil steuerlich geltend gemacht werden.

Praxisbeispiel: Wie viel Sie wirklich sparen können

Praxisbeispiel: Wie viel Sie wirklich sparen können
Bild: Checkfox.de

Nehmen wir an, Sie lassen für 9.000 € einen Treppenlift einbauen.

Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 1.200 € – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Zusätzlich können Sie die Arbeitskosten (z. B. 1.500 €) als Handwerkerleistung nach § 35a EStG ansetzen: 20 % = 300 € Steuerermäßigung.

Ergebnis:

Kombination aus Pflegekassenzuschuss, außergewöhnlicher Belastung und Handwerkerbonus ergibt eine Gesamtersparnis von über 5.600 €.

Fazit – Steuerbonus mit klaren Regeln

Fazit – Steuerbonus mit klaren Regeln
Bild: Checkfox.de

Ein Treppenlift lässt sich in vielen Fällen steuerlich geltend machen, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Für Menschen mit Einschränkungen oder Pflegebedarf ist dies eine effektive Möglichkeit, die finanzielle Belastung deutlich zu senken. In Kombination mit Zuschüssen der Pflegekasse oder KfW-Förderung ergibt sich ein erheblicher finanzieller Vorteil.

Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

Weiterführend: Welche Förderprogramme gibt es für altersgerechtes Wohnen?

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Weiterführend: KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen – Lohnt sich das noch?

Ihre nächsten Schritte:

Wenn Sie die steuerlichen Spielräume optimal nutzen möchten, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen – idealerweise durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Mit dem Treppenlift-Vergleich auf Checkfox.de finden Sie schnell passende Modelle, Förderoptionen und Anbieter, die Sie auch bei der steuerlichen Dokumentation unterstützen.

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Häufig gestellte Fragen

Wann erkennt das Finanzamt einen Treppenlift an?

Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht – etwa bei Krankheit, Behinderung oder altersbedingter Einschränkung.

Brauche ich zwingend ein ärztliches Attest?

In der Regel ja. Liegt jedoch ein Pflegegrad oder ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB ≥ 50) vor, genügt dieser Nachweis.

Kann ich einen gebrauchten Treppenlift absetzen?

Ja, sofern er individuell eingebaut wurde und medizinisch notwendig ist. Reine Gebrauchtkäufe ohne Einbaukosten sind meist nicht absetzbar.

Was gilt bei gemieteten oder finanzierten Liften?

Auch Miet- oder Finanzierungsraten können anteilig abgesetzt werden, sofern die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. Weiterführend: Was kostet ein Treppenlift zur Miete?

Wie wirkt sich ein Zuschuss der Pflegekasse steuerlich aus?

Er mindert den steuerlich absetzbaren Betrag – Sie dürfen nur die tatsächlich selbst getragenen Kosten geltend machen.

Was passiert, wenn ich keine Rechnung habe?

Ohne eine Rechnung und einen Zahlungsnachweis (z. B. Überweisung) erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Barzahlungen werden nämlich grundsätzlich abgelehnt.

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