Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?

Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?

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Wussten Sie, dass Sie schon ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts haben – und die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro übernimmt? Der Zuschuss ist gesetzlich in § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt und soll die Mobilität und Selbstständigkeit im eigenen Zuhause sichern. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen das Wohnen in vertrauter Umgebung zu ermöglichen und den Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, ab welchem Pflegegrad Sie Unterstützung erhalten, wie Sie den Antrag richtig stellen, was Sie beachten müssen und welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten bestehen – etwa über die KfW oder Landesprogramme.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zuschuss zum Treppenlift ist in § 40 Abs. 4 SGB XI gesetzlich festgelegt.
  • Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf bis zu 4.180 € Zuschuss.
  • Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind insgesamt bis zu 16.720 € möglich.
  • Die Maßnahme muss entweder die Selbstständigkeit erhalten oder die Pflege erleichtern.
  • Der Antrag muss stets vor dem Einbau des Treppenlifts gestellt werden.
  • Die Zuschüsse können mit KfW- oder Landesförderungen kombiniert werden.
  • Ein Treppenlift-Vergleich auf Checkfox.de hilft Ihnen dabei, die verschiedenen Preise und Zuschussoptionen miteinander zu vergleichen.

Anspruch & rechtliche Grundlage

Gesetzliche Basis: § 40 Abs. 4 SGB XI

Die Grundlage für den Zuschuss bildet § 40 Abs. 4 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Darin heißt es:

„Zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes kann die Pflegekasse einen Zuschuss gewähren, wenn die Maßnahme dazu beiträgt, die häusliche Pflege zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.“

Damit zählt der Treppenlift eindeutig zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, da er den Zugang zu allen Etagen sichert und Stürze vermeidet.

Mehr dazu finden Sie direkt im Gesetzestext § 40 SGB XI.

Welche Pflegegrade sind förderberechtigt?

Ein Pflegegrad (1–5) ist Voraussetzung für den Zuschuss. Schon bei Pflegegrad 1 kann die Maßnahme anerkannt werden, sofern sie die Selbstständigkeit im Alltag verbessert. Je höher Ihr Pflegegrad, desto häufiger wird ein Treppenlift als notwendig für die häusliche Pflege bewertet.

Beispiele:

  • Pflegegrad 1: bei leichten Bewegungseinschränkungen, z. B. bei Arthrose oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Pflegegrad 2–3: bei regelmäßiger Hilfe im Alltag, z. B. beim Treppensteigen oder bei Transfers
  • Pflegegrad 4–5: bei vollständiger Mobilitätseinschränkung – ein Treppenlift ist oft zwingend erforderlich

Unser Tipp: Falls noch kein Pflegegrad besteht, lohnt sich der Antrag bei der Pflegekasse, bevor der Lift installiert wird. Nur dann besteht Anspruch auf den Zuschuss.

Weiterführend: Pflegegrad beantragen – Welche Zuschüsse es für Umbauten gibt

Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

Wann wird ein Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt?

Die Pflegekasse bewilligt den Zuschuss, wenn der Lift dazu beiträgt, dass die pflegebedürftige Person länger zu Hause wohnen kann, oder die Pflegeperson körperlich entlastet wird.

Wichtig: Der Lift muss dauerhaft in Ihrem Haushalt verbleiben und darf nicht zur reinen Komfortsteigerung dienen.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium und im Treppenlift-Ratgeber auf Checkfox.de.

Zuschusshöhe & Kombinationsmöglichkeiten

Bild: Checkfox.de

Zuschussstaffelung nach Pflegegrad (1–5)

Die Pflegekasse zahlt für den Einbau eines Treppenlifts bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro pflegebedürftiger Person. Entscheidend ist jedoch nicht die Höhe des Pflegegrads, sondern dass überhaupt ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt. Die Zuschusshöhe variiert nicht nach Pflegegrad – sie richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Bedarf und nach der Notwendigkeit der Maßnahme.

Pflegekonstellation Maximaler Zuschuss Hinweis
Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € Auch ohne höheren Pflegegrad möglich – bei nachgewiesenem Anpassungsbedarf
Pflegegrad 2 – 5 bis zu 4.180 € Standardzuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI
Zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt bis zu 8.360 € Gesamtsumme wird pro Person gewährt
Vier pflegebedürftige Personen im Haushalt maximal 16.720 € Höchstförderung bei gemeinsamer Wohnraumanpassung

Unser Tipp: Lassen Sie sich am besten vor Antragstellung vom Arzt oder Pflegeberater bestätigen, dass der Lift zur Sicherung der häuslichen Pflege erforderlich ist – das beschleunigt die Bewilligung.

Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt

Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt (z. B. Ehepartner), kann jeder Einzelne den Zuschuss beantragen. Die Zuschüsse werden addiert, sofern der Treppenlift von allen genutzt werden kann. So können Familien oder Paare gemeinsam die Kosten deutlich senken.

Beispiel:

  • Ein Ehepaar mit Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 beantragt gemeinsam die Förderung
  • Gesamtzuschuss: 8.000 €.

Kombination mit KfW- oder Landesförderung

Neben dem Zuschuss der Pflegekasse gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten:

  • KfW-Kredit Nr. 159 "Altersgerecht Umbauen – Kredit“: Förderkredit ab 2,28 % (effektiver Jahreszins), maximal 50.000 Euro und unabhängig vom Alter.
  • Landesprogramme: Einige Bundesländer (z. B. NRW, Bayern, Sachsen) bieten Ihnen zusätzliche Zuschüsse zwischen 1.000 und 2.500 €.
  • Kommunale Förderungen: Manche Städte unterstützen individuelle Anpassungen oder gewähren zinsgünstige Kredite.

Wichtig: Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist nicht erlaubt. Die Pflegekasse prüft, ob bereits andere Förderungen beantragt wurden.

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Antragstellung & Ablauf bei der Pflegekasse

Antragstellung & Ablauf bei der Pflegekasse
Bild: Checkfox.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Pflegegrad-Bescheid (Pflegegrad 1–5)
  • Kostenvoranschlag eines Treppenlift-Anbieters
  • Begründung, warum der Lift zur Pflegeerleichterung notwendig ist
  • ggf. ärztliches Attest oder Pflegegutachten

Der Antrag kann von Ihnen formlos oder über ein Formular der Pflegekasse eingereicht werden.

Tipp: Reichen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein, um Vergleichsangebote zu belegen – das erhöht die Transparenz und Akzeptanz der Maßnahme.

Weiterführend: Treppenlift-Anbieter vergleichen: In 3 Schritten zum Treppenlift

Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst)

Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme notwendig ist. In manchen Fällen beauftragt sie den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung vor Ort.

Der MD beurteilt, ob der Treppenlift:

  • die häusliche Pflege erleichtert,
  • die Selbstständigkeit verbessert,
  • oder die Pflegeperson körperlich entlastet.

Nach der Prüfung entscheidet die Pflegekasse über die Bewilligung.

Auszahlung & Nachweise

Wichtig: Mit dem Einbau darf erst nach der Bewilligung begonnen werden!

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie:

  • die Rechnungen einreichen und
  • den Nachweis über den fachgerechten Einbau erbringen.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Einreichung der Unterlagen.

Alternative Förderungen & steuerliche Vorteile

Alternative Förderungen & steuerliche Vorteile
Bild: Checkfox.de

KfW-Kredit Nr. 159 "Altersgerecht Umbauen – Kredit“

Neben der Pflegekasse ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine wichtige Anlaufstelle für Förderungen und Kredite. Für das Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ sind leider keine Anträge mehr möglich. Stattdessen können Sie den KfW-Kredit Nr. 159 "Altersgerecht Umbauen – Kredit“ beantragen:

  • bis zu 50.000 Euro Kredit
  • Förderkredit ab 2,28 % effektiver Jahreszins
  • unabhängig vom Alter für alle, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
  • kann auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum verwendet werden

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Landesprogramme & regionale Zuschüsse

Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme an:

Darüber hinaus gewähren einige Städte eigene Förderfonds für altersgerechten Wohnraum – etwa Berlin, Hamburg oder München.

Steuerliche Absetzung nach § 35a und § 33 EStG

Treppenlift-Kosten, die nicht vollständig durch Zuschüsse gedeckt sind, können steuerlich geltend gemacht werden.

  • § 35a EStG: 20 % der Handwerkerkosten (max. 1.200 € jährlich) als Steuerermäßigung.
  • § 33 EStG: Bei medizinischer Notwendigkeit (ärztliches Attest) gelten die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung und können teilweise abgesetzt werden.

Ein Steuerberater kann prüfen, welche Option für Sie günstiger ist.

Tipps zur Planung & Anbieterauswahl

Tipps zur Planung & Anbieterauswahl
Bild: Checkfox.de

Kostenvoranschläge richtig einholen

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Fachfirmen einholen. Achten Sie darauf, dass:

  • die Angebote alle Kostenpositionen (Montage, Schienen, Wartung) enthalten,
  • die Anbieter Zertifizierungen (z. B. TÜV, DIN EN 81-40) nachweisen können,
  • und der Treppenlift rückbaufähig ist (wichtig für Mietwohnungen).

So kann die Pflegekasse die Notwendigkeit und Angemessenheit der Kosten besser prüfen.

Seriöse Anbieter erkennen

Leider gibt es im Treppenlift-Markt auch überteuerte oder unseriöse Anbieter. Seriöse Firmen erkennen Sie daran, dass sie:

  • kostenlose Vor-Ort-Beratung anbieten,
  • transparente Preisaufschlüsselungen liefern,
  • und den Pflegekassenantrag auf Wunsch mit vorbereiten.

Meiden Sie Anbieter, die zu Schnellabschlüssen oder Vorkasse drängen.

Treppenlift-Vergleich auf Checkfox nutzen

Mit dem Treppenlift-Vergleich auf Checkfox.de erhalten Sie unverbindliche Kostenvoranschläge und erfahren,

  • welche Lifte förderfähig sind,
  • wie hoch der Pflegekassenzuschuss in Ihrem Fall ausfallen kann,
  • und welche Anbieter regional verfügbar sind.

So finden Sie schnell den passenden Lift – inklusive Förderung und Installationsservice.

Fazit: Zuschuss nur mit Pflegegrad und medizinischer Notwendigkeit

Fazit: Zuschuss nur mit Pflegegrad und medizinischer Notwendigkeit
Bild: Checkfox.de

Ein Treppenlift kann Ihren Alltag deutlich erleichtern – und dank staatlicher Unterstützung muss er kein Luxus sein. Bereits ab Pflegegrad 1 erhalten Sie bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse. In Haushalten mit mehreren Pflegebedürftigen sind sogar bis zu 16.720 Euro möglich.

Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig vor Einbau zu stellen und alle Unterlagen vollständig einzureichen. Wer zusätzlich KfW- oder Landesförderungen nutzt, kann die Eigenkosten erheblich senken.

Ein Treppenlift-Vergleich auf Checkfox.de hilft Ihnen,

  • förderfähige Modelle zu finden,
  • Zuschusshöhen korrekt zu berechnen,
  • und seriöse Anbieter in Ihrer Region zu vergleichen.

So sichern Sie sich finanzielle Unterstützung – und mehr Mobilität im eigenen Zuhause.

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Häufig gestellte Fragen

Bei welchem Pflegegrad gibt es den Treppenlift-Zuschuss?

Der Zuschuss kann ab Pflegegrad 1 beantragt werden. Entscheidend ist, dass die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit erhält. Der maximale Zuschuss beträgt 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.

Bezahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse den Treppenlift?

Zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse. Der Zuschuss fällt unter die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI.

Wird der Zuschuss auch rückwirkend gezahlt?

In der Regel nicht. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt sein. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei akuter Pflegebedürftigkeit – kann nachträglich eine Kostenübernahme geprüft werden.

Kann ich mehrere Zuschüsse kombinieren?

Ja, eine Kombination mit KfW-, Landes- oder kommunalen Förderungen ist möglich, solange keine doppelte Förderung derselben Maßnahme erfolgt.

Was passiert, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse. Alternativ können Sie aber zinsgünstige Kredite der KfW oder steuerliche Entlastungen nach § 35a EStG nutzen.

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