KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen – Lohnt sich das noch?

KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen – Lohnt sich das noch?

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Wussten Sie, dass die KfW-Zuschüsse für barrierefreies Wohnen 2025 ausgelaufen sind? Viele Eigentümer und Senioren planen, ihre Wohnung oder ihr Haus altersgerecht umzubauen – etwa durch einen Treppenlift, ein barrierefreies Bad oder schwellenlose Zugänge. Doch seit Januar 2025 ist der beliebte KfW-Zuschuss 455-B endgültig eingestellt. Neue Anträge sind nicht mehr möglich – selbst wenn das Vorhaben dringend ist.

Was bleibt, ist nur noch der zinsgünstige KfW-Kredit Nr. 159, der den Umbau weiterhin fördert. Doch lohnt sich das noch, wenn man das Geld am Ende zurückzahlen muss? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Maßnahmen aktuell gefördert werden, welche Konditionen gelten – und welche Alternativen sich lohnen können. Außerdem zeigen wir, wann sich ein KfW-Kredit auch ohne Zuschuss finanziell rentiert und wie Sie die Förderung mit Pflegekassenzuschüssen oder Steuererleichterungen kombinieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der KfW-Zuschuss 455-B (Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss) wurde 2025 eingestellt – neue Anträge sind nicht mehr möglich.
  • Es bleibt aktuell nur der zinsgünstige KfW-Kredit Nr. 159, mit bis zu 50.000 € Darlehenssumme.
  • Förderfähig sind unter anderem Treppenlifte, barrierefreie Bäder, Rampen und Türverbreiterungen.
  • Der KfW-Kredit lohnt sich vor allem bei größeren Umbauten, weniger bei Kleinstmaßnahmen.
  • Alternativen: Pflegekassenzuschuss, Landesprogramme und Steuervergünstigungen.
  • Die Antragstellung ist stets vor dem Baubeginn erforderlich.
  • Fachbetriebe mit Erfahrung im Förderrecht sparen Ihnen sowohl Zeit als auch Geld.

Aktueller Stand der KfW-Förderung (2025)

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützte bisher barrierefreie Umbauten über zwei Programme:

Während der Zuschuss 455-B kleine bis mittlere Umbauten mit bis zu 6.250 € förderte, steht seit Anfang 2025 nur noch der Kredit Nr. 159 zur Verfügung.

Ende des Zuschussprogramms

Bereits in den Jahren 2022 bis 2024 kam es mehrfach zu Förderstopps, weil die Haushaltsmittel ausgeschöpft waren. Nun wurde das Programm endgültig aus dem Bundeshaushalt gestrichen.

Sozialverbände wie der VdK und die Zentralvereinigung Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) kritisieren den Wegfall des Programms scharf – denn der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum wächst weiter. Bestehende Zusagen werden noch ausgezahlt, aber neue Förderanträge sind aktuell (Stand: November 2025) nicht mehr möglich.

Was bleibt: Der KfW-Kredit Nr. 159

Das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen – Kredit Nr. 159 bleibt stabil. Es bietet:

  • Bis zu 50.000 € Darlehenssumme pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins ab ca. 2,2 % (je nach Bankpartner)
  • Flexible Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre (1–5 Jahre möglich)
  • Förderfähige Maßnahmen: Rampen, Türverbreiterungen, barrierefreie Bäder, Treppenlifte u. v. m.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht – die Förderung hängt vom verfügbaren Budget ab.

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Bild: Checkfox.de

Auch ohne einen Zuschuss bleibt die KfW-Förderung für viele Umbauten interessant, denn der KfW-Kredit Nr. 159 deckt eine breite Palette an barrierereduzierenden Maßnahmen ab – vom ebenerdigen Eingang bis hin zum modernen Treppenlift.

Die genauen Anforderungen sind in den technischen Mindeststandards der KfW definiert und orientieren sich an der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“.

Förderfähige Bereiche

  • Wege & Zugänge: Absenkung von Bordsteinen, Schwellenabbau, Installation von Rampen oder Hebeliften.
  • Treppen & Aufzüge: Einbau von Treppenliften, Plattformliften oder Aufzügen im Innen- und Außenbereich.
  • Bäder: Umbau zur bodengleichen Dusche, unterfahrbare Waschbecken, Haltegriffe und Duschsitze.
  • Wohnräume & Türen: Türverbreiterungen, rutschfeste Bodenbeläge, absenkbare Fenstergriffe, Bewegungsflächen.
  • Technische Assistenzsysteme: Smart-Home-Elemente, automatische Beleuchtung, elektrische Türöffner.
  • Einbruchschutz (Kombiförderung): Verstärkte Türen, Fenster-Sicherungen, Beleuchtungssysteme.

Wichtig: Gefördert werden ausschließlich bauliche Maßnahmen, die dauerhaft Barrieren reduzieren. Mobile Hilfsmittel wie Rollatoren oder temporäre Treppensteiger sind nicht förderfähig. Wer vor allem den Einbau eines Treppenlifts plant, kann die KfW-Förderung ideal mit einem Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI kombinieren.

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Weiterführend: Welche Mobilitätshilfen gibt es für Senioren?

Weiterführend: Welche Förderprogramme gibt es für altersgerechtes Wohnen?

Voraussetzungen & Nachweise

Damit die KfW den Kredit genehmigt, müssen:

  • die Maßnahmen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden,
  • die DIN 18040-Standards eingehalten werden,
  • und die Rechnungen vollständig vorliegen.

Ein Architekt oder Fachplaner kann optional eine Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen, die die Förderfähigkeit vorab sichert. Einen offiziellen Maßnahmenkatalog finden Sie im KfW-Merkblatt „Barrierereduzierung“ (Stand 2025).

Konditionen des KfW-Kredits Nr. 159 im Vergleich

Konditionen des KfW-Kredits 159 im Vergleich

Der Kredit Nr. 159 bietet Ihnen weiterhin attraktive Bedingungen – besonders für größere Modernisierungen, bei denen Ihre Eigenmittel oder andere Zuschüsse nicht ausreichen. Die KfW refinanziert den Kredit über die Hausbank, wodurch die Zinsen von deren Bonitätsbewertung abhängen.

Kreditrahmen & Laufzeiten

Merkmal Kondition (Stand 2025)
Darlehenshöhe bis zu 50.000 € pro Wohneinheit
Zinssatz ab 2,22 % effektiv (je nach Bank & Laufzeit)
Laufzeit 4–30 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit 1–5 Jahre
Sondertilgung jederzeit möglich
Zweckbindung barrierereduzierende Maßnahmen gemäß DIN 18040

Quelle: KfW – Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“

Wann lohnt sich der Kredit?

  • Ja, wenn Sie mehrere größere Maßnahmen kombinieren (z. B. Treppenlift + Badumbau).
  • Ja, wenn Eigenmittel fehlen, aber niedrige Monatsraten bevorzugt werden.
  • Eher nein, bei kleinen Projekten unter 5.000 €, da die Kreditnebenkosten den Vorteil schmälern können.

Ein Beispiel:

Ein Treppenlift kostet 9.000 €. Über den KfW-Kredit Nr. 159 mit 2,3 % Zins und 10 Jahren Laufzeit ergibt das monatlich rund 85 € Rate – deutlich günstiger als viele Konsumentenkredite.

Unser Tipp: Kombinieren Sie den KfW-Kredit mit Zuschüssen der Pflegekasse und prüfen Sie, ob regionale Programme in Ihrem Bundesland (z. B. Bayern, NRW, Niedersachsen) weitere Zuschüsse bieten.

Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

Alternativen zur KfW-Förderung

Alternativen zur KfW-Förderung
Bild: Checkfox.de

Auch wenn der Zuschuss 455-B ausgelaufen ist, gibt es weiterhin attraktive Alternativen zur Finanzierung barrierefreier Umbauten. Besonders wer pflegebedürftig ist oder im Alter vorsorgen will, kann Fördergelder aus anderen Quellen nutzen.

Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI

Pflegebedürftige erhalten für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ einen Zuschuss von bis zu 4.180 € – beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts oder einer bodengleichen Dusche.

Lebt mehr als eine pflegebedürftige Person im Haushalt, kann die Förderung sogar auf bis zu 16.720 € steigen. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Baumaßnahme bei der zuständigen Pflegekasse.

Weiterführend: Pflegegrad beantragen – Welche Zuschüsse es für Umbauten gibt

Weiterführend: Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?

Weiterführend: Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

Regionale und kommunale Programme

Einige Bundesländer – etwa Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen – bieten Ihnen ergänzende Zuschüsse oder Darlehen für altersgerechte Umbauten an.

Kommunen wie München, Köln oder Dresden fördern zusätzlich den Einbau von Treppenliften und Rollstuhlhebebühnen über eigene Sozialfonds.

Weiterführend: Welche Förderprogramme gibt es für altersgerechtes Wohnen?

Steuerliche Entlastung

Wer keinen Anspruch auf Zuschüsse hat, kann die Umbaukosten steuerlich geltend machen:

  • § 33 EStG (außergewöhnliche Belastung): Kosten aus medizinischer Notwendigkeit
  • § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen): Handwerkerkosten und Wartung
    Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung oder ein Pflegegradnachweis.

Stiftungen & soziale Träger

Organisationen wie die Aktion Mensch, die Stiftung Deutsches Hilfswerk oder lokale Seniorenstiftungen unterstützen Projekte zur Barrierefreiheit mit Zuschüssen oder Sachleistungen.

Unser Tipp: Eine kombinierte Förderung aus Pflegekasse, Steuervergünstigung und zinsgünstigem KfW-Kredit ist oft der effektivste Weg, um Umbaukosten zu reduzieren.

Maßnahme Beispielkosten Förderung / Zuschuss (KfW 159) Bemerkung
Einbau eines Treppenlifts 6.000 – 12.000 € bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person Mehrere Zuschüsse bei gemeinsamer Nutzung möglich (z. B. Ehepartner)
Umbau zu bodengleicher Dusche 5.000 – 9.000 € bis 4.180 € Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad oder nachweisbarer Bedarf
Türverbreiterung & Schwellenabbau 1.000 – 3.000 € anteilige Förderung bis 100 % Wichtig für Rollstuhl- und Rollatornutzung
Einbau barrierefreier Küche 6.000 – 12.000 € bis 4.180 € Höhenverstellbare Arbeitsflächen und Geräteanpassung förderfähig
Automatische Türöffner & Smart-Home-Hilfen 500 – 2.000 € anteilige Förderung bis 100 % Förderfähig, wenn Mobilität oder Sicherheit verbessert wird

Quelle: KfW – Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“, Pflegekassenrichtlinien (Stand 2025)

Fazit – Für wen sich die KfW-Förderung noch lohnt

Fazit – Für wen sich die KfW-Förderung noch lohnt
Bild: Checkfox.de

Der Wegfall der Zuschussförderung ist ein Rückschlag für viele, die ihr Zuhause altersgerecht umbauen möchten. Dennoch bleibt der KfW-Kredit Nr. 159 eine solide Option – vor allem bei umfangreichen Umbauten wie Treppenliften, Badrenovierungen oder Komplettsanierungen.

In Kombination mit den Pflegekassenzuschüssen oder steuerlichen Vorteilen kann der Kredit nach wie vor eine deutliche finanzielle Entlastung bieten. Wer nur kleinere Anpassungen plant, sollte dagegen lieber auf regionale Zuschüsse oder Eigenfinanzierung setzen.

Was nun?

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es 2025 noch Zuschüsse für barrierefreies Wohnen?

Nein, der Zuschuss 455-B wurde ersatzlos gestrichen. Nur das Kreditprogramm 159 bleibt bestehen.

Wer kann den KfW-Kredit Nr. 159 beantragen?

Sowohl Eigentümer als auch Mieter – unabhängig vom Einkommen oder Alter. Voraussetzung ist, dass die Umbauten den technischen Standards der DIN 18040 entsprechen.

Welche Umbauten sind förderfähig?

Alle baulichen Maßnahmen, die dauerhaft Barrieren reduzieren: etwa Treppenlifte, bodengleiche Duschen oder Türverbreiterungen.

Kann ich KfW und Pflegekasse kombinieren?

Ja, eine Kombination ist ausdrücklich erlaubt – wichtig ist, dass beide Anträge vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Lohnt sich der KfW-Kredit noch ohne Zuschuss?

Ja, für größere Projekte mit hoher Investitionssumme. Die zinsgünstige Finanzierung ist günstiger als viele Privatkredite.

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