Wussten Sie, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen im Familienrecht nur Teile der Kosten übernehmen – und viele Versicherte dadurch Leistungen verschenken, die ihnen eigentlich zustehen? Familienrechtliche Themen wie Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht gehören zu den teuersten Rechtsbereichen überhaupt.
Gleichzeitig ist die Deckung durch Rechtsschutzversicherungen hier besonders komplex: Manche Tarife zahlen nur eine Erstberatung, andere übernehmen die Mediation, wieder andere auch bestimmte Unterhaltsstreitigkeiten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen klar, was tatsächlich versichert ist – und wo nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Gerichtliche Scheidungen sind fast nie versichert. Abgedeckt werden meist nur die Beratung oder Mediation – nicht das eigentliche Gerichtsverfahren.
- Beratung im Familienrecht ist häufig enthalten, z. B. zu Trennung, Sorgerecht oder Unterhalt. Je nach Versicherer können feste Deckelungen gelten (z. B. 1.000 bis 1.500 €).
- Mediation wird immer wichtiger: Viele Tarife zahlen 1.500 € und mehr (z. B. HUK, ADAC), Premiumtarife teilweise sogar unbegrenzt.
- Unterhalts- oder Sorgerechtskonflikte: Je nach Tarif unterschiedlich – Premiumtarife wie ARAG übernehmen teils bis 30.000 €.
- Wartezeiten beachten: Im Familienrecht gelten besonders lange Fristen (1–3 Jahre), damit keine „Vorsorgeabschlüsse“ kurz vor einer Trennung erfolgen.
- Kostenlos vergleichen: Da die Abdeckung extrem vom Tarif abhängt, lohnt sich ein Blick in unseren neutralen Rechtsschutzversicherungs-Vergleich auf Checkfox.de.
Was deckt eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich ab?
Eine private Rechtsschutzversicherung bietet in der Regel Schutz in klar abgegrenzten Rechtsbereichen:
- Vertragsrecht,
- Arbeitsrecht,
- Verkehrsrecht,
- Wohnrecht
- sowie Schadensersatz- oder Strafrechtsschutz.
Für diese Bereiche gelten feste Leistungsinhalte wie die telefonische Erstberatung, die außergerichtliche Tätigkeit und die gerichtlichen Verfahren – je nach Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Im Familienrecht gelten jedoch Sonderregeln, weil es sich um höchstpersönliche Rechtsverhältnisse handelt. Das bedeutet:
- Viele typische familienrechtliche Verfahren – etwa Scheidung oder Unterhalt – fallen nicht automatisch unter die klassischen Rechtsschutzbausteine.
- Stattdessen bieten viele Versicherer separate Module oder Zusatzbausteine, die Beratung oder Mediation ermöglichen, aber gerichtliche Verfahren weiterhin ausschließen.
Ein wichtiger gesetzlicher Rahmen ist § 125 VVG, der Versicherer verpflichtet, klar zu definieren, welche Familienangelegenheiten eingeschlossen oder ausgeschlossen sind. Dadurch ergeben sich je nach Anbieter teils große Leistungsunterschiede.
Greift Rechtsschutz im Familienrecht – und wenn ja, in welchen Fällen?

Unsere Erfahrungen zeigen sehr deutlich: Rechtsschutz greift im Familienrecht – aber fast immer nur in bestimmten, klar abgegrenzten Bereichen.
Beratung zu Scheidung, Trennung & Unterhalt
Nahezu alle modernen Rechtsschutzversicherer bieten eine erstberatende Leistung, oft als „telefonische Rechtsberatung“ oder „Erstberatung durch Partneranwälte“.
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung bei Scheidung im Vergleich
Versichert ist unter anderem:
- Orientierungsgespräch bei Trennung
- Erstberatung zu Unterhaltspflichten
- Ersteinschätzung zu Sorgerechtsfragen
- Prüfung, ob eine Mediation sinnvoll ist
Viele Versicherer deckeln diese Leistungen auf z. B. 1.000 bis 1.500 € pro Fall.
Mediation – vielfach vollständig abgedeckt
Mediation ist der Bereich, in dem der Rechtsschutz im Familienrecht am häufigsten zahlt.
Typisch:
- ARAG: Bis 30.000 € je Fall (Premium)
- ADAC / HUK: 1.500–3.000 € pro Konflikt
- ERGO / Allianz: je nach Tarif 1–3 Sitzungen kostenlos
Mediation wird deshalb bevorzugt, weil sie Konflikte außergerichtlich löst und damit die Kosten senkt.
Unterhalts- & Sorgerechtsstreitigkeiten (tarifabhängig)
Einige Premiumtarife bieten erweiterte Leistungen, z. B.:
- Unterstützung bei außergerichtlicher Unterhaltsklärung
- Hilfe bei Umgangs- oder Sorgerechtsfragen
- Beratung bei komplexen Patchwork-Konstellationen
Gerichtliche Verfahren sind jedoch fast immer ausgeschlossen.
Erbrecht als angrenzender Bereich
Das Erbrecht ist kein Kerngebiet des Familienrechts, wird aber häufig thematisch überlappt – etwa bei Trennung oder Todesfällen. Viele Tarife ermöglichen eine begrenzte erbrechtliche Beratung, aber keine gerichtlichen Erbstreitigkeiten.
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung für Erbrecht im Vergleich
Was ist nicht versichert? (Wichtige Ausschlüsse)

Die wohl wichtigste Erkenntnis: Im Familienrecht ist weit weniger versichert, als viele erwarten.
Unsere Erfahrungen bestätigen, dass die Versicherten häufig davon ausgehen, ihre Police würde die Scheidung an sich oder das Unterhaltsverfahren vollständig abdecken – was jedoch fast nie der Fall ist.
Gerichtliche Scheidung (grundsätzlich ausgeschlossen)
Keine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Scheidungsverfahrens vor Gericht, da dies als höchstpersönliche Angelegenheit gilt.
Versichert ist meist nur:
- Erstberatung
- Mediation
- ggf. außergerichtliche anwaltliche Unterstützung
Gerichtliche Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren
Tarifabhängig können außergerichtliche Beratungen inklusive Schriftwechsel versichert sein, aber gerichtliche Streitigkeiten über:
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
sind fast immer ausgeschlossen.
Verfahren zwischen mitversicherten Personen
Konflikte zwischen den Ehepartnern oder Lebensgefährten, die beide im selben Vertrag versichert sind, dürfen vom Versicherer ausgeschlossen werden (§ 125 VVG).
Erbstreitigkeiten vor Gericht
Beratung ja, gerichtliche Auseinandersetzung nein.
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung für Erbrecht im Vergleich
Streitigkeiten, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind
Dies ist unseren Erfahrungen zufolge einer der häufigsten Ablehnungsgründe:
Wer den Vertrag nach der Trennung abschließt, erhält für diesen Konflikt keine Leistung mehr.
Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
Vorsatz, Vermögensdelikte & Kapitalanlagen
Wie in anderen Rechtsschutzbereichen gelten auch hier Standard-Ausschlüsse.
Wartezeiten im Familienrecht

Familienrechtliche Leistungen haben die längsten Wartezeiten im gesamten Rechtsschutzbereich. Die Versicherer wollen verhindern, dass Kunden erst kurz vor einer Trennung einen Tarif abschließen.
Folgende Wartezeiten sind üblich:
- Klassische Wartezeit: 3 Monate: Gilt für allgemeine Beratungsleistungen und Mediation.
- Verlängerte Wartezeit: 1–3 Jahre: Je nach Anbieter und Tarif besonders für: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und familienrechtliche Mediation.
Premiumtarife können verkürzte Wartezeiten anbieten, Standardtarife hingegen verlangen häufig 12–36 Monate, bevor der Schutz greift.
Sofortleistungen
Einige Versicherer bieten Sofortleistungen wie:
- telefonische Erstberatung
- Online-Rechtsberatung: Diese gelten bereits ab Vertragsbeginn, betreffen aber keine gerichtlichen Verfahren.
Tabelle: Typische Wartezeiten im Familienrecht
Voraussetzungen & Mitversicherte

Ob eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht leistet, hängt nicht nur vom Tarif, sondern auch von den versicherten Personen und den vertraglichen Voraussetzungen ab. Erfahrungsgemäß entstehen viele Ablehnungen, weil die Versicherten nicht wissen, wer eigentlich mitversichert ist – oder weil Konflikte innerhalb des Haushalts ausgeschlossen sind.
Wer ist in der Familienrechtsschutz-Police mitversichert?
Je nach Versicherer können folgende Personen abgedeckt sein:
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Kinder (in Ausbildung, Studium oder im gleichen Haushalt)
- Unverheiratete Lebensgefährten (tarifabhängig)
Wichtig: Bei familienrechtlichen Streitigkeiten zwischen zwei mitversicherten Personen besteht in der Regel keine Deckung.
Beispiele:
- Unterhaltsstreit zwischen Ehepartnern
- Sorgerechtsstreit zwischen Eltern
- Konflikt zwischen Eltern und mitversichertem volljährigem Kind
Grund: Diese Streitigkeiten gelten als „Innenverhältnis“ und sind laut § 125 VVG nicht zwingend versicherbar.
Voraussetzungen für die Leistungsübernahme
Versicherer leisten nur dann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Wartezeit abgelaufen (3 Monate bis 3 Jahre, je nach Bereich)
- Konflikt entsteht nach Vertragsbeginn
- Deckungszusage wird eingeholt
- Der Fall ist tariflich abgedeckt (Beratung, Mediation, außergerichtliche Klärung)
Viele Fälle scheitern daran, dass Versicherte zu spät melden oder bereits anwaltliche Schritte einleiten, bevor der Versicherer informiert wurde.
Kosten & Beiträge für Familienrechtsschutz

Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung mit familienrechtlichen Leistungen variieren stark. Gemäß unseren Erfahrungen liegt die Preisspanne zwischen 15 und 40 € pro Monat – je nach Anbieter, Deckungsumfang und Selbstbeteiligung.
Typische Monatsbeiträge 2025
- Basis-Tarife: 12–20 € / Monat: einfache telefonische Beratung und ggf. begrenzte Mediation
- Komfort-Tarife: 20–30 € / Monat: persönliche Beratung, Mediation 1.000–3.000 € und teilweise Unterhalts-/Sorgerechtsberatung
- Premium-Tarife: 30–45 € / Monat: erweiterte Beratungsleistungen, umfangreiche Mediationsbudgets (bis 30.000 € bei ARAG) und kurze Wartezeiten bei bestimmten Leistungen
Selbstbeteiligung & ihre Auswirkungen
Die gängigsten Selbstbehalte liegen zwischen 150 und 300 €.
Faustregel:
- Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Monatsbeitrag.
Bei Mediation entfällt der Selbstbehalt oft vollständig.
Tabelle: Kostenvergleich verschiedener Rechtsschutzvarianten
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für Familienrecht?

Ob sich eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht lohnt, hängt stark davon ab, welche Art von Unterstützung Sie benötigen.
Die Vergangenheit hat gezeigt: Die meisten Versicherten gehen fälschlicherweise davon aus, dass Scheidung und Unterhaltsverfahren komplett übernommen werden – tatsächlich zahlen Versicherer aber fast ausschließlich die Beratung und Mediation, nicht das Gerichtsverfahren selbst.
Für wen sie sinnvoll ist
- Paare in Trennungssituationen, die frühzeitig Orientierung suchen
- Eltern, die Regelungen zu Sorgerecht oder Umgang zunächst außergerichtlich klären möchten
- Konflikte, die sich durch Mediation lösen lassen
- Personen, die Wert auf schnellen Zugang zu Anwälten und telefonischer Beratung legen
- Familien, die Stress und Kosten im Vorfeld minimieren möchten
Eine einzige Mediation kann Kosten im Bereich von 1.000–3.000 € verursachen – Beträge, die viele Rechtsschutzversicherer vollständig übernehmen.
Weniger sinnvoll ist sie, wenn…
- der Konflikt bereits gerichtlich anhängig ist
- eine Scheidung sicher bevorsteht (Gerichtskosten müssen selbst getragen werden)
- Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen voraussichtlich zwangsläufig vor Gericht landen
- die Wartezeiten von 12–36 Monaten nicht eingehalten werden können
Kurz gesagt: Der Rechtsschutz verhindert keine Scheidung, aber er hilft, die teuren und emotional belastenden Vorstufen professionell abzufedern.
Rechtsschutzvergleich für Familienrecht

Da die Leistungen im Familienrecht so stark variieren wie in kaum einem anderen Rechtsbereich, lohnt sich ein genauer Vergleich besonders:
- Manche Tarife decken nur die telefonische Beratung ab.
- Andere übernehmen umfangreiche Mediationen bis 30.000 €.
- Wieder andere bieten Sonderbausteine für Unterhalts- oder Umgangskonflikte.
- Die Wartezeiten unterscheiden sich erheblich (3 Monate bis 3 Jahre).
Ein detaillierter Blick auf die Preise, Leistungsgrenzen, Wartezeiten und Ausschlüsse hilft Ihnen dabei, ein Modell zu finden, das wirklich zu Ihrer Lebenssituation passt.

Unser Rechtsschutz-Vergleich auf Checkfox.de zeigt Ihnen transparent, welche Tarife Beratung, Mediation oder familienrechtliche Zusatzleistungen übernehmen – schnell, neutral und übersichtlich.
Fazit: Greift Rechtsschutz bei Familienrecht?

Rechtsschutzversicherungen leisten im Familienrecht – aber oft anders, als viele erwarten.
Während gerichtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht fast immer ausgeschlossen sind, übernehmen viele Tarife Beratung, Ersteinschätzung und vor allem Mediation – ein Bereich, in dem Versicherer 2025 teils sehr hohe Beträge bereitstellen.
Wer frühzeitig eine Orientierung sucht oder Konflikte außergerichtlich lösen möchte, profitiert damit erheblich von einer passenden Police.
Ihre nächsten Schritte:
- Wichtig ist, die Wartezeiten, Ausschlüsse und Leistungsgrenzen zu kennen. Denn gerade im Familienrecht unterscheiden sich die Versicherer enorm.
- Ein gezielter Vergleich hilft Ihnen zu prüfen, welcher Tarif persönliche Bedürfnisse wirklich abdeckt.
- Mit dem neutralen Rechtsschutzvergleich auf Checkfox.de finden Sie schnell heraus, welche Tarife Beratung, Mediation oder Unterhaltsfragen abdecken – und vermeiden unnötige Kosten.

[CTA]
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung eine Scheidung?
Nein. Gerichtliche Scheidungsverfahren sind grundsätzlich ausgeschlossen. Versichert sein kann jedoch eine Erstberatung oder eine Mediation, sofern der Tarif dies vorsieht.
Übernimmt Rechtsschutz Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren?
Gerichtliche Verfahren fast nie. Viele Tarife übernehmen jedoch außergerichtliche Beratung oder Mediation, teilweise mit hohen Budgets in Premiumtarifen.
Wird eine Mediation im Familienrecht bezahlt?
Ja – häufig sogar sehr gut. Viele Versicherer übernehmen 1.000–3.000 €, Premiumtarife wie ARAG sogar bis zu 30.000 € pro Fall.
Wie lange ist die Wartezeit im Familienrecht?
Je nach Tarif 3 Monate für Beratung, aber 12–36 Monate für Unterhalts- und Sorgerechtsleistungen. Bei Mediation gilt teils gar keine Wartezeit.
Gilt die Rechtsschutzversicherung auch bei Streit zwischen Ehepartnern?
Nur eingeschränkt. Konflikte zwischen mitversicherten Personen sind häufig ausgeschlossen (§ 125 VVG), spätestens für Gerichtsverfahren besteht keine Deckung.
Zahlt Rechtsschutz die anwaltliche Erstberatung?
In vielen Rechtsschutztarifen ja. Die Deckelung liegt oft zwischen 1.000 und 1.500 €, manche Versicherer bieten kostenlose telefonische Erstberatung an.










