Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung besser in ETF stecken?

Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung besser in ETF stecken?

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Wussten Sie, dass ein Sparplan mit 65 Euro monatlich rund 57 Jahre bräuchte, um die Summe anzusparen, die eine BU-Rente bei einem Leistungsfall mit 45 Jahren auszahlt? Das ist länger als jedes Erwerbsleben. Und es beantwortet die Titelfrage eigentlich schon.

Trotzdem ist die Überlegung berechtigt. Wer 40 Jahre lang Beiträge zahlt und nie einen Cent zurückbekommt, fragt sich zu Recht, ob das Geld im Depot nicht besser aufgehoben wäre. Dieser Ratgeber rechnet beide Wege durch – mit Zahlen, Steuern und der ehrlichen Antwort darauf, wann der ETF tatsächlich die bessere Wahl ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherung zahlt ab dem ersten Tag des Leistungsfalls die volle Rente. Ein Depot braucht Jahrzehnte, um vergleichbares Kapital aufzubauen.
  • In der Modellrechnung fehlen dem Sparplan bei einem Leistungsfall mit 30 Jahren rund 883.000 Euro gegenüber der Versicherungsleistung.
  • Nur im Szenario „kein Leistungsfall bis 67" gewinnt der ETF – dann mit rund 157.400 Euro netto nach Steuern.
  • Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, nicht Unfälle. Es trifft nicht nur körperliche Berufe.
  • Die private BU-Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert und bleibt oft steuerfrei; ETF-Gewinne kosten effektiv rund 18,5 Prozent.
  • Richtig ist die Kombination: erst absichern, dann anlegen – nicht das eine gegen das andere.

Warum die Frage überhaupt gestellt wird

Der Gedanke hat einen wahren Kern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung: Tritt kein Leistungsfall ein, sind die Beiträge weg. Bei 65 Euro monatlich über 42 Jahre sind das 32.760 Euro, die nie zurückkommen. Im Depot wären daraus bei durchschnittlich 7 Prozent Rendite rund 185.600 Euro geworden.

Wer so rechnet, vergleicht allerdings zwei Produkte, die verschiedene Probleme lösen. Der ETF baut Vermögen auf, das Sie irgendwann haben werden. Die BU ersetzt Einkommen, das Sie ab morgen nicht mehr haben. Der Unterschied ist nicht die Rendite – es ist der Zeitpunkt.

Weiterführend: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? · Ist die BU sinnlos?

Das Zeitproblem: Warum ein Depot den Ausfall nicht auffangen kann

Das Zeitproblem: Warum ein Depot den Ausfall nicht auffangen kann
Bild: Checkfox.de

Angenommen, ein 25-jähriger Berufseinsteiger verdient 2.500 Euro netto und will 80 Prozent davon absichern – also 2.000 Euro BU-Rente bis zum Endalter 67. Der Beitrag liegt im Modell bei 65 Euro monatlich. Alternativ landen dieselben 65 Euro in einem weltweit streuenden Aktien-ETF mit 7 Prozent Rendite pro Jahr.

SzenarioEingezahltLeistung der BU (2.000 €/Monat)Stand im ETF-DepotLücke
Berufsunfähig mit 30 (37 Jahre Bezug)3.900 €888.000 €4.628 €−883.372 €
Berufsunfähig mit 45 (22 Jahre Bezug)15.600 €528.000 €32.990 €−495.010 €
Berufsunfähig mit 57 (10 Jahre Bezug)24.960 €240.000 €88.695 €−151.305 €
Kein Leistungsfall bis 6732.760 €0 €185.594 €+185.594 €

Eigene Berechnung, 65 € monatlich, 7 % Rendite p. a., Leistungen nominal ohne Dynamik und ohne Abzinsung.

Die letzte Zeile ist der einzige Fall, in dem der Sparplan gewinnt – und selbst dort schmilzt der Vorsprung durch Steuern: Von den 185.594 Euro bleiben nach Abgeltungsteuer mit Teilfreistellung rund 157.400 Euro netto.

In den anderen drei Zeilen ist die Lücke nicht eine Frage der Rendite, sondern der Größenordnung. Um die 528.000 Euro des mittleren Szenarios anzusparen, bräuchte der Sparplan bei gleicher Rate und gleicher Rendite rund 57 Jahre. Ein 25-Jähriger wäre damit 82, bevor er die Summe zusammen hat, die die Versicherung ab dem Tag der Anerkennung zahlt.

Dazu kommt ein zweiter Effekt, der selten mitgedacht wird: Fällt das Einkommen ungesichert weg, wird das Depot nicht weiter bespart – es wird geplündert. Genau das Kapital, das über Jahrzehnte wachsen sollte, wird zum Überbrücken des laufenden Lebensunterhalts verbraucht. Der Zinseszinseffekt, auf dem die ganze Rechnung beruht, bricht damit ab.

Weiterführend: Private Altersvorsorge im Vergleich

Weiterführend: ETF-Altersvorsorge: Förderung, Steuern und Entnahme im Überblick

Wie hoch das Risiko wirklich ist

Wie hoch das Risiko wirklich ist
Bild: Checkfox.de

Bleibt die Frage, wie wahrscheinlich der Leistungsfall überhaupt ist. Und vor allem: wen er trifft.

Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung wertet das Analysehaus Morgen & Morgen die Ursachen jährlich aus. Im Rating 2026 werden psychische Erkrankungen und sonstige Nervenkrankheiten erstmals getrennt ausgewiesen:

UrsacheAnteil an den Leistungsfällen
Psychische Erkrankungen32,34 %
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates17,61 %
Krebs und bösartige Neubildungenrund 17 %
Sonstige Nervenkrankheiten6,98 %
Unfällerund 7 %
Herz- und Gefäßerkrankungenrund 6 %

Werte nach Morgen & Morgen; psychische und Nervenerkrankungen zusammen ergeben 39,32 Prozent.

Ein zweiter Datenpunkt kommt von der Deutschen Rentenversicherung, also aus der amtlichen Statistik zur Erwerbsminderungsrente: 2024 entfielen 40,4 Prozent aller Neuzugänge auf die Indikationsgruppe Psychosomatik und Psychotherapie. Zwei verschiedene Erhebungen, dasselbe Bild.

Daraus folgen zwei Dinge:

  • Erstens: Unfälle machen nur einen kleinen Teil aus – eine Unfallversicherung ersetzt die BU also nicht.
  • Zweitens: Wer glaubt, ein Bürojob sei ein geringes Risiko, verwechselt körperliche Belastung mit Krankheitsrisiko. Depression, Angststörung oder Burnout kennen keine Berufsgrenzen.

Was der Staat übrig lässt

Was der Staat übrig lässt
Bild: Checkfox.de

Wer auf die BU verzichtet, verlässt sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Hürde dafür ist hoch, weil sie nicht am erlernten Beruf ansetzt, sondern am Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 43 SGB VI):

  • Wer noch mindestens sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kann, bekommt nichts.
  • Zwischen drei und unter sechs Stunden gibt es die halbe Rente.
  • Erst unter drei Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Ob Sie diese Tätigkeit je gelernt haben oder sie Ihrem bisherigen Einkommen entspricht, spielt keine Rolle. Ein Chirurg mit zittriger Hand, der noch acht Stunden am Empfang sitzen könnte, erhält keine Leistung.

Und selbst wenn: Die Beträge sind klein. Im Jahr 2024 lagen die Durchschnittswerte bei 1.099 Euro netto für die volle und 611 Euro für die teilweise Erwerbsminderungsrente, im Bestand bei 1.027 Euro. Zum 1. Juli 2026 wurden die Renten um 4,24 Prozent angehoben, der Rentenwert stieg auf 42,52 Euro – die Größenordnung bleibt trotzdem unter der Armutsrisikogrenze, die für Einpersonenhaushalte bei rund 1.381 Euro liegt.

Zwei weitere Punkte gehören dazu: Der Rentenabschlag bei vorzeitigem Bezug ist auf 10,8 Prozent gedeckelt, und die Zurechnungszeit rechnet Betroffene so, als hätten sie bis etwa 66 Jahre und 3 Monate weitergearbeitet. Wer nebenbei etwas verdient, darf 2026 bei voller Erwerbsminderung bis zu 20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen; bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Mindestgrenze bei 41.527,50 Euro.

Die gesetzliche Absicherung verhindert Armut. Den Lebensstandard hält sie nicht.

Weiterführend: Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung - Welche Lösungen gibt es?

Steuern: Was von beiden Wegen übrig bleibt

Steuern: Was von beiden Wegen übrig bleibt
Bild: Checkfox.de

Der Steuervergleich fällt deutlicher aus, als viele erwarten – und er geht zugunsten der Versicherung aus.

Die BU-Rente

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung der dritten Schicht gilt steuerlich als abgekürzte Leibrente. Besteuert wird nur der Ertragsanteil, und der richtet sich nach der voraussichtlichen Restlaufzeit ab Leistungsbeginn.

Voraussichtliche RentendauerErtragsanteilSteuerpflichtig bei 2.000 €/Monat
35 Jahre (Eintritt mit 32)35 %8.400 € pro Jahr
25 Jahre (Eintritt mit 42)26 %6.240 € pro Jahr
14–15 Jahre (Eintritt mit 52)16 %3.840 € pro Jahr
10 Jahre (Eintritt mit 57)12 %2.880 € pro Jahr

Werte nach der amtlichen Tabelle in § 55 Abs. 2 EStDV.

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Ledige. Wer keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat, zahlt auf eine BU-Rente von 2.000 Euro monatlich in den meisten Konstellationen gar keine Einkommensteuer.

Bei Kranken- und Pflegeversicherung entscheidet der Status: Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf private BU-Renten keine Beiträge, freiwillig gesetzlich Versicherte dagegen schon.

Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung & Steuern: Beiträge absetzen und BU-Rente richtig versteuern

Der ETF-Sparplan

Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, also 26,375 Prozent. Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote greift eine Teilfreistellung von 30 Prozent – effektiv bleiben rund 18,46 Prozent auf den Gewinn. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) bleibt frei.

Dazu kommt die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds. Der Basiszins dafür wurde für 2026 auf 3,20 Prozent festgesetzt, nach 2,53 Prozent im Vorjahr – ein Höchststand seit Einführung der Regelung. Fällig wird die Steuer darauf allerdings erst im Januar 2027.

Weiterführend: ETF-Altersvorsorge: Förderung, Steuern und Entnahme im Überblick

Weiterführend: Private Altersvorsorge & Steuern: Was Sie absetzen können und zahlen müssen

Wenn die BU nicht geht: die Alternativen

Wenn die BU nicht geht: die Alternativen
Bild: Checkfox.de

Manchmal scheitert der Abschluss – an Vorerkrankungen, an einem risikoreichen Beruf oder schlicht am Beitrag. Dann stehen andere Instrumente zur Wahl, die aber jeweils enger greifen.

ProduktLeistungsauslöserLeistungPsychische Erkrankungen
Berufsunfähigkeitsversicherungmindestens 50 % Einschränkung im zuletzt ausgeübten Berufmonatliche Rente bis Endaltervoll abgedeckt
Erwerbsunfähigkeitsversicherungunter 3 Stunden täglich für jede Tätigkeitmonatliche Rentenur bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit
GrundfähigkeitsversicherungVerlust definierter Fähigkeiten wie Sehen, Gehen, Hände gebrauchenmonatliche Rentemeist nur über Zusatzbausteine
Dread-Disease-VersicherungDiagnose einer vertraglich definierten Schwersterkrankungeinmalige Kapitalzahlungin der Regel ausgeschlossen
ETF-Sparplankeiner – freie VerfügbarkeitKapital, sofern vorhandenkein Schutz

Auffällig ist:

Ausgerechnet die häufigste Ursache – psychische Erkrankungen – ist bei den meisten Alternativen ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert. Sie sind Notlösungen, wenn der BU-Markt versperrt ist, kein gleichwertiger Ersatz.

Weiterführend: Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Weiterführend: Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Weiterführend: Dread-Disease-Versicherung: Eine Alternative gegen Berufsunfähigkeit?

Weiterführend: Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wann der ETF tatsächlich die richtige Wahl ist

Wann der ETF tatsächlich die richtige Wahl ist
Bild: Checkfox.de

Es gibt Konstellationen, in denen der Sparplan die vernünftigere Entscheidung ist – und es wäre unehrlich, sie zu verschweigen:

  • Kurz vor dem Ruhestand. Mit 60 und einem Endalter von 67 bleiben sieben mögliche Leistungsjahre. Der Beitrag ist in diesem Alter hoch, der potenzielle Nutzen begrenzt.
  • Bei ausreichendem Vermögen. Wer bereits so viel Kapital hat, dass er einen dauerhaften Einkommensausfall daraus bestreiten kann, braucht keinen Risikotransfer mehr.
  • Wenn der Beitrag unbezahlbar ist. In einzelnen Risikoberufen oder bei schweren Vorerkrankungen kann der Beitrag eine Größenordnung erreichen, in der andere Wege sinnvoller sind – dann aber besser eine Grundfähigkeits- als gar keine Absicherung.
  • Für das, was über die Absicherung hinausgeht. Jeder Euro, der nicht für die BU gebraucht wird, gehört ins Depot.

Was dagegen nicht funktioniert: die BU durch den Sparplan zu ersetzen, solange Sie Ihr Einkommen aus Arbeit beziehen. Ohne Absicherung ist es das Depot selbst, das im Ernstfall aufgezehrt wird.

Weiterführend: Depots im Vergleich

Weiterführend: Private Altersvorsorge im Vergleich

Absichern und anlegen: die Reihenfolge

Absichern und anlegen: die Reihenfolge
Bild: Checkfox.de
  1. BU-Rente in ausreichender Höhe. Als Richtwert etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens, damit Fixkosten und laufende Altersvorsorge weiterlaufen.
  2. Reine SBU statt Kombiprodukt. Absicherung und Vermögensaufbau gehören getrennt; Verträge, die beides bündeln, sind meist teurer und unflexibler.
  3. Qualität vor Preis. Verzicht auf abstrakte Verweisung, Beitragsdynamik von 3 bis 5 Prozent, Nachversicherungsgarantien.
  4. Rest ins Depot. Der freie Sparbetrag geht in ein kostengünstiges Depot mit breit gestreuten ETFs.

Unser Tipp: Bei Vorerkrankungen sollte der Antrag über eine anonyme Risikovoranfrage laufen. Eine formelle Ablehnung wird im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft vermerkt und erschwert jeden weiteren Antrag.

Weiterführend: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Fazit: Keine Alternativen, sondern zwei verschiedene Aufgaben

Fazit: Keine Alternativen, sondern zwei verschiedene Aufgaben
Bild: Checkfox.de

Die Frage im Titel klingt nach einer Abwägung zwischen zwei Anlagen. Tatsächlich stehen sich eine Versicherung und ein Sparplan gegenüber – und die verfolgen unterschiedliche Ziele.

Drei Punkte tragen die Entscheidung:

  • Das Depot ist zu langsam. In jedem realistischen Schadensszenario fehlen sechsstellige Beträge.
  • Der ETF gewinnt nur ohne Leistungsfall. Und selbst dann bleiben nach Steuern rund 157.400 Euro statt der 185.600 Euro auf dem Papier.
  • Die Absicherung ermöglicht das Anlegen. Wer sein Einkommen abgesichert hat, muss den Sparplan im Ernstfall nicht auflösen.

Was nun?

Der nächste Schritt ist eine Rechnung mit Ihren Zahlen: Welche Rente brauchen Sie, was kostet sie in Ihrem Beruf und Ihrem Alter, und wie viel bleibt danach für das Depot? Wir ordnen das für Sie ein – kostenlos und unverbindlich.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine BU mit Beitragsrückgewähr?

Solche Kombinationen existieren, sind aber deutlich teurer, weil der Sparanteil im Versicherungsmantel verwaltet wird. In der Regel fahren Sie mit einer reinen BU plus separatem Depot günstiger und flexibler.

Kann ich die BU später kündigen und nur den ETF weiterlaufen lassen?

Möglich, aber riskant. Ein späterer Neuabschluss erfordert eine neue Gesundheitsprüfung, und mit jedem Jahr steigen sowohl Beitrag als auch Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen. Sinnvoll ist eine Kündigung meist erst, wenn das Vermögen den Einkommensausfall selbst tragen könnte.

Was passiert mit meinem Depot, wenn ich berufsunfähig werde?

Ohne eine BU wird es zur Überbrückung verbraucht. Mit BU läuft es weiter – gute Verträge erlauben es sogar, aus der Rente weiter zu sparen. Genau darin liegt der eigentliche Wert der Absicherung für den Vermögensaufbau.

Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wirklich nicht?

Die Rente greift erst, wenn Sie weniger als sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben können, und liegt im Durchschnitt bei rund 1.100 Euro netto bei voller Erwerbsminderung. Für die meisten Haushalte ist das keine Grundlage, um den Lebensstandard zu halten.

Brauche ich eine BU, wenn ich schon ein größeres Depot habe?

Das hängt davon ab, ob das Kapital einen Ausfall bis zum Rentenbeginn tragen würde. Bei 2.000 Euro monatlich über 20 Jahre reden wir von rund einer halben Million Euro. Solange Sie davon entfernt sind, ersetzt das Depot die Absicherung nicht.

Sind Kombiprodukte aus BU und Fondssparen sinnvoll?

Meist nicht. Sie verbinden zwei Funktionen in einem Vertrag mit einer Kostenstruktur und schränken die Flexibilität ein. Wer den Anlageteil ändern oder pausieren will, kommt an den Versicherungsmantel gebunden nur schwer heran.

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