Wussten Sie, dass psychische Erkrankungen inzwischen rund 35–37 % aller Berufsunfähigkeitsfälle verursachen – Depressionen sind dabei die häufigste Einzelursache? In Deutschland sind etwa 9,5 Millionen Menschen von Depressionen betroffen. Die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich: Millionen Arbeitsunfähigkeitstage und steigende Leistungsfälle in der BU.
Die gute Nachricht: Depressionen sind grundsätzlich mitversichert – sofern keine Ausschlüsse vereinbart wurden. Entscheidend sind der medizinische Nachweis, die Prognose und eine saubere Antragstellung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Depression zahlt, warum Anerkennungen oft komplex sind und wie ein Abschluss trotz Vorerkrankung möglich ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychische Erkrankungen verursachen 35,75 % aller BU-Fälle (2025)
- Depression ist die häufigste Einzelursache für Berufsunfähigkeit
- Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate (§ 172 VVG)
- Anerkennungsquote bei psychischen Erkrankungen: ca. 71,7 %
- Fachärztlicher Nachweis und konkrete Tätigkeitsbeschreibung sind entscheidend
- Abschluss trotz überstandener Depression ist oft möglich – ggf. mit Zuschlag
- Laufende Therapie führt häufig zu einem Ausschluss oder einer Ablehnung
Warum Depression die häufigste BU-Ursache ist
Depressionen wirken sich direkt auf die Arbeitsfähigkeit aus. Typische Symptome sind:
- Konzentrationsstörungen
- Antriebslosigkeit
- Erschöpfung
- Schlafstörungen
- Angstzustände
In vielen Berufen – insbesondere mit hoher Verantwortung oder Leistungsdruck – kann bereits eine mittelgradige Depression dazu führen, dass die berufliche Tätigkeit nicht mehr zu 50 % ausgeübt werden kann.
Häufigste Ursachen für Berufsunfähigkeit (2026)
Heute wird fast jede zweite neue Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen ausgelöst. Körperliche Ursachen wie Rückenleiden oder Krebs folgen mit deutlichem Abstand – Unfälle spielen dagegen nur noch eine Nebenrolle. Der Anteil psychischer Erkrankungen hat sich seit 2012 nahezu verdoppelt.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Depression?

Die BU zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft (mindestens 6 Monate) zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Rechtsgrundlage ist § 172 des Versicherungsvertragsgesetz.
Wichtig für die Anerkennung:
- Fachärztliche Diagnose (ICD-10/ICD-11)
- Dokumentierter Therapieverlauf
- Prognose über mindestens 6 Monate
- Konkrete Beschreibung der beruflichen Einschränkungen
Gerade bei Depressionen prüfen die Versicherer besonders genau, da die Symptome subjektiv sein können. Das erklärt die im Vergleich zu den körperlichen Erkrankungen höhere Ablehnungsquote .
Unsere Meinung:
Depression ist kein „Sonderfall“ in der BU – sondern die häufigste Leistungsursache. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern wie stark sie Ihre konkrete Tätigkeit einschränkt.
Warum BU-Anträge bei Depression häufiger abgelehnt werden

Depressionen sind zwar die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, dennoch sind Anerkennungen komplexer als bei klar nachweisbaren körperlichen Erkrankungen.
Subjektive Symptomatik
Im Gegensatz zu einem Bandscheibenvorfall oder einem Herzinfarkt sind Depressionen schwer messbar. Die Versicherer prüfen daher besonders genau:
- Diagnosesicherung (Facharzt, Psychiater)
- Dauer und Intensität der Symptome
- Therapieformen (ambulant, stationär)
- Medikamentöse Behandlung
- Rückfallrisiko
Fehlt eine saubere Dokumentation, kann das zu einer Ablehnung führen.
Unklare Tätigkeitsbeschreibung
Die BU prüft nicht nur die Erkrankung an sich, sondern die konkrete berufliche Tätigkeit.
Beispiel:
- Ein Projektmanager muss komplexe Entscheidungen treffen, Verantwortung tragen und Termine koordinieren.
- Bei massiven Konzentrationsstörungen kann bereits eine mittelgradige Depression zur 50%-Einschränkung führen.
Ohne eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung wird der Grad der Einschränkung jedoch oft unterschätzt.
Verletzung der Anzeigepflicht
Wird eine frühere Psychotherapie oder depressive Episode nicht angegeben, kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten (§ 19 des Versicherungsvertragsgesetz).
Wichtiger Hinweis: Gerade bei psychischen Erkrankungen werden Diagnosen in der Patientenakte oft vergessen oder bagatellisiert.
Prognoseproblem
Die BU verlangt eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten.
Bei Depressionen schwankt der Verlauf. Versicherer argumentieren daher häufiger mit einer „noch offenen Heilungsperspektive“.
BU abschließen trotz Depression – welche Chancen bestehen?

Eine frühere Depression bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung. Entscheidend sind Zeitpunkt, Verlauf und Rückfallfreiheit.
Typische Bewertung durch Versicherer
Zuschlag oder Ausschluss?
- Zuschlag: Höherer Beitrag, aber voller Schutz
- Ausschluss: Kein Schutz für psychische Erkrankungen
Wichtiger Hinweis: Da psychische Erkrankungen die häufigste BU-Ursache sind, ist ein dauerhafter Ausschluss meist riskant.
Strategische Vorgehensweise
- Patientenakte prüfen
- Therapieabschluss dokumentieren
- Fachärztliche Stellungnahme einholen
- Anonyme Risikovoranfrage nutzen
- Mehrere Anbieter vergleichen
Eine Depression erschwert den Abschluss – verhindert ihn aber in vielen Fällen nicht. Je länger die Beschwerdefreiheit, desto besser die Annahmechancen.
Alternativen bei Ablehnung – welche Optionen bleiben?

Nicht jeder Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei bestehender oder kürzlich behandelter Depression angenommen. Dennoch gibt es Alternativen zur klassischen BU.
1. Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen können.
Vorteil:
- Geringere Gesundheitsanforderungen möglich
Nachteil:
- Kein Schutz für den konkret ausgeübten Beruf
- Strenger Leistungsmaßstab
2. Grundfähigkeitsversicherung
Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist nicht die Berufsausübung entscheidend, sondern der Verlust definierter Fähigkeiten (z. B. Gehen, Sehen, Greifen).
Vorteil:
- Teilweise bessere Annahmechancen
Nachteil:
- Psychische Erkrankungen sind oft nicht direkt versichert
3. Dread-Disease-Versicherung
Die Dread-Disease-Versicherung zahlt eine einmalige Summe bei schweren Krankheiten (z. B. Krebs, Herzinfarkt).
Vorteil:
- Klare Leistungsdefinition
Nachteil:
- Keine laufende Rente
- Depression meist nicht versichert
4. Späterer erneuter Antrag
Bei längerer Beschwerdefreiheit (z. B. >5 Jahre) verbessern sich Ihre Annahmechancen deutlich. In diesem Fall macht evtl. ein weiterer Antrag Sinn.
Unsere Meinung zu den BU-Alternativen:
Keine Alternative ersetzt den umfassenden Schutz einer BU vollständig. Sie können jedoch eine Übergangslösung darstellen, bis ein regulärer Abschluss möglich ist.
Fazit: Depression ist versichert – aber Dokumentation entscheidet

Eine Depression ist heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Die BU leistet grundsätzlich auch bei psychischen Erkrankungen – sofern:
- Keine Ausschlüsse vereinbart wurden
- Die Anzeigepflicht erfüllt wurde
- Eine fachärztlich gesicherte Diagnose vorliegt
- Die 6-Monats-Prognose erfüllt ist
Besonders wichtig:
- Früh abschließen – idealerweise vor ersten Therapieeinträgen
- Patientenakte prüfen
- Anonyme Risikovoranfrage nutzen
- Zuschläge sorgfältig gegen Ausschlüsse abwägen
Was nun?
Unser strukturierter Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen dabei, Tarife mit fairer Gesundheitsprüfung und starken Bedingungen zu finden – insbesondere bei psychischen Vorerkrankungen.
[CTA]
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die BU bei Burnout?
Ja, wenn eine medizinisch diagnostizierte Erkrankung vorliegt und die 50 %-Regel erfüllt ist.
Muss ich eine Psychotherapie angeben?
Ja, sofern danach im Antrag gefragt wird. Unvollständige Angaben können zum Rücktritt führen (§ 19 VVG).
Wie lange wirkt sich eine Depression auf den Abschluss aus?
Oft verbessern sich die Annahmechancen nach 2–5 Jahren Beschwerdefreiheit deutlich.
Was tun bei einer Ablehnung?
Eine anonyme Risikovoranfrage bei anderen Versicherern oder Prüfung alternativer Absicherungen kann sinnvoll sein.
Kann ein Ausschluss später entfallen?
In Einzelfällen ja – wenn langfristige Beschwerdefreiheit ärztlich bestätigt wird. Eine erneute Prüfung ist jedoch nicht garantiert.











