Wussten Sie, dass mit dem Renteneintritt Ihr gesetzlicher Unfallschutz vollständig erlischt – und zwar ausnahmslos für jeden Freizeitunfall? Allein 2024 starben in Deutschland über 16.600 Menschen durch häusliche Unfälle – mehr als im Straßenverkehr. Rund 30 % aller Menschen über 65 stürzen mindestens einmal pro Jahr, bei den über 80-Jährigen sogar jeder Zweite. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt zwar die Notaufnahme und die Reha – aber weder den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung noch die Haushaltshilfe in den Wochen danach.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, für wen eine private Unfallversicherung im Ruhestand wirklich sinnvoll ist, welche Klauseln zwingend im Vertrag stehen müssen und von welchen Zusatzbausteinen Verbraucherschützer ausdrücklich abraten.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Renteneintritt erlischt die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) komplett – Freizeitunfälle sind nicht mehr abgedeckt.
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Akutbehandlung; Wohnraumumbauten, Alltagshelfer und Haushaltshilfen zahlt sie nicht.
- Senioren-Unfallversicherungen unterscheiden sich grundlegend von klassischen Policen: Assistance-Leistungen (Hausnotruf, Einkaufsservice, Fahrdienst) stehen im Vordergrund.
- Ein BGH-Grundsatzurteil vom Dezember 2025 erlaubt Versicherern, die Auszahlung zu kürzen, wenn Dauermedikamente (z. B. Blutverdünner) die Unfallfolgen verschlimmert haben.
- Einmalige Kapitalleistung ist für Rentner fast immer sinnvoller als eine monatliche Unfallrente – letztere verteuert den Tarif erheblich.
- Bausteine wie Beitragsrückgewähr, Krankenhaustagegeld und Beitragsdynamik sind für Rentner überflüssig und kosten unnötig Geld.
Warum Rentner keinen gesetzlichen Unfallschutz mehr haben
Viele Rentner gehen davon aus, dass das Sozialsystem im Ernstfall alles abfängt. Ein Trugschluss, den wir aus Beratungsgesprächen immer wieder kennen.
Die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII ist zwingend an eine Erwerbstätigkeit, eine Ausbildung oder ein formelles Ehrenamt gekoppelt. Sobald Sie in Rente gehen, verlieren Sie diesen Schutz – zu 100 % im privaten und freizeitlichen Bereich. Ein Sturz beim Wandern, ein Ausrutscher im Badezimmer, ein Fahrradunfall am Sonntag: Für all das gibt es keinen gesetzlichen Unfallversicherungsträger mehr.
Die gesetzliche Krankenversicherung springt zwar bei der Akutbehandlung ein – Krankenhaus, Reha, ärztliche Nachsorge. Doch sie ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V auf das medizinisch Notwendige beschränkt. Was das konkret bedeutet: Kein Geld für den Treppenlift, keine Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe, keine Finanzierung des barrierefreien Badumbaus.
Und die Pflegeversicherung? Die greift erst, wenn ein dauerhafter Pflegebedarf von mindestens sechs Monaten prognostiziert wird. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst dauert ihre Zeit – und selbst dann handelt es sich nur um eine Teilkaskoversicherung mit erheblichen Eigenanteilen.
Die private Unfallversicherung schließt genau die Lücke zwischen der medizinischen Grundversorgung und den tatsächlichen Kosten, die ein schwerer Unfall im Alltag verursacht.
Weiterführend: Krankenhauszusatzversicherung für Rentner
Klassische Unfallversicherung vs. Senioren-Tarif: Die entscheidenden Unterschiede

Der Versicherungsmarkt unterscheidet klar zwischen herkömmlichen Unfallpolicen und speziellen Senioren-Tarifen – und diese Unterscheidung hat handfeste Konsequenzen für Ihre Absicherung.
Eine klassische Unfallversicherung zahlt primär bei dauerhafter Invalidität. Das Problem: Ein Großteil der Unfälle im Alter – der Oberschenkelhalsbruch, der Armbruch, die Bänderverletzung – heilt nach Wochen oder Monaten aus. Zurück bleibt keine messbare Invalidität im Sinne der Versicherungsbedingungen. Eine herkömmliche Police würde in diesen Fällen keinen einzigen Cent leisten. Die sechs bis acht Wochen, in denen Sie auf Hilfe im Haushalt angewiesen sind, müssten Sie komplett selbst finanzieren.
Senioren-Unfallversicherungen setzen genau hier an. Ihr Kernstück sind die Assistance-Leistungen: organisierte und finanzierte Alltagshilfe bereits bei temporärer Hilfsbedürftigkeit – unabhängig davon, ob eine dauerhafte Invalidität zurückbleibt.
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft das Höchstversicherungsalter. Viele Standardverträge sehen ein automatisches Erlöschen des Versicherungsschutzes bei 75 bis 85 Jahren vor – oder kürzen die Leistungen drastisch. Spezielle Senioren-Tarife verzichten im besten Fall auf ein Höchstversicherungsalter und garantieren eine lebenslange Fortführung.
Allerdings gilt ein wichtiger Grundsatz: Wenn Sie bereits eine leistungsstarke „normale" Unfallversicherung besitzen, die Sie in jungen Jahren zu günstigen Beiträgen abgeschlossen haben, sollten Sie diesen Vertrag laut Verbraucherzentrale nicht voreilig kündigen. Altverträge bieten oft exzellente Konditionen, die ein Neuabschluss nicht mehr erreicht.
Unser Tipp: Prüfen Sie zuerst Ihren bestehenden Vertrag auf Höchstalterklauseln und Assistance-Bausteine, bevor Sie einen Wechsel in Betracht ziehen.
Diese 4 Klauseln müssen im Vertrag stehen

Beim Abschluss oder der Überprüfung einer Unfallversicherung für ältere Menschen gibt es vier Klauseln, die laut der Verbraucherzentrale zwingend im Bedingungswerk enthalten sein müssen. Fehlt auch nur eine davon, kann das im Ernstfall den gesamten Versicherungsschutz aushebeln.
Einschluss von Knochenbrüchen durch Osteoporose oder Überlastung
Der klassische Unfallbegriff verlangt ein „plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis". Ein Oberschenkelhalsbruch, der nicht durch einen Sturz, sondern durch eine altersbedingte Knochenerweichung entsteht, ist juristisch kein Unfall. Leistungsstarke Tarife erweitern den Unfallbegriff so, dass pathologische Frakturen auch ohne äußeres Einwirkungsereignis versichert sind.
Mitversicherung von Bewusstseinsstörungen
Erleiden Sie einen Sturz infolge einer plötzlichen Ohnmacht, eines Herzinfarkts, eines Schlaganfalls oder eines diabetischen Schocks, schließen Standardbedingungen die Leistung im Regelfall aus – die Ursache liegt „im Inneren des Körpers". Hochwertige Tarife verzichten auf diesen Ausschluss und leisten auch dann vollumfänglich, wenn alterstypische Akuterkrankungen den Unfall ausgelöst haben.
Abdeckung medikamentenbedingter Unfälle
Schwindelgefühl, Benommenheit, Koordinationsstörungen – Nebenwirkungen verschreibungspflichtiger Medikamente gehören zu den häufigsten Sturzursachen im Alter. Das Bedingungswerk muss explizit Schäden einschließen, die auf medikamentenbedingte Beeinträchtigungen zurückgehen.
Eigenbewegungen ohne äußere Einwirkung
Ein gerissenes Band beim Treppensteigen, ein verrenktes Gelenk bei der Gartenarbeit – Verletzungen durch Eigenbewegungen schließen Basis-Tarife häufig aus. Moderne Senioren-Tarife versichern diese Fälle mit.
Fehlt eine dieser Klauseln, bezahlen Sie Beiträge für einen Schutz, der genau in den Situationen versagt, die für Rentner am wahrscheinlichsten sind.
Vorsicht Mitwirkungsanteil: Was das BGH-Urteil für Rentner bedeutet

Der Mitwirkungsanteil ist die größte juristische Hürde bei der Leistungsregulierung – und gleichzeitig das Thema, das die wenigsten Versicherten kennen.
Das Prinzip: Wenn eine Vorerkrankung oder ein vorbestehender körperlicher Zustand bei der Entstehung der Unfallfolgen mitgewirkt hat, darf der Versicherer seine Leistung prozentual kürzen. Bei einem 72-Jährigen mit Diabetes, der sich nach einem Sturz eine schlecht heilende Wunde zuzieht, kann der Versicherer argumentieren, dass die Vorerkrankung an den schweren Folgen beteiligt war.
Das BGH-Urteil vom 3. Dezember 2025
Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 185/24) hat diese Praxis im Dezember 2025 erheblich verschärft. Der konkrete Fall: Ein Versicherungsnehmer mit einer genetisch bedingten Blutgerinnungsstörung nahm dauerhaft Blutverdünner ein. Nach einem Sturz zog er sich eine äußerlich harmlose Kopfplatzwunde zu – verstarb aber am nächsten Tag an einer schweren Hirnblutung, die durch die Antikoagulation massiv verschlimmert worden war. Der Versicherer kürzte die Todesfallleistung um 30 %.
Der BGH bestätigte diese Kürzung. Die Richter stellten klar: Für eine Leistungsminderung reicht bereits eine mittelbare Mitwirkung an den Unfallfolgen über eine medizinisch verordnete Dauertherapie aus. Die vorschriftsmäßige Einnahme von Blutverdünnern stellt demnach einen „regelwidrigen Körperzustand" dar.
Was das für Millionen Rentner bedeutet
Die Tragweite dieses Urteils ist enorm. Betroffen sind potenziell alle Personen, die chronisch krank sind oder präventiv therapiert werden: Osteoporose-Patienten, Diabetiker, Menschen mit koronaren Herzkrankheiten, Bluthochdruck-Patienten unter Medikation. In Extremfällen versuchen Versicherer, Mitwirkungsanteile von bis zu 90 % anzurechnen.
Als Gegengewicht gilt allerdings: Altersübliche Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen dürfen rechtlich nicht als Krankheit oder Gebrechen gewertet werden. Das hat der BGH bereits 2016 klargestellt (Az. IV ZR 521/14).
So schützen Sie sich
Wählen Sie ausschließlich Tarife, die entweder vollständig auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils verzichten oder die Kürzungsgrenze deutlich heraufsetzen – so, dass ein Abzug erst ab einer Mitwirkung von mindestens 50 % oder 75 % erfolgt.
Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Versicherer explizit nach der Mitwirkungsklausel – und lassen Sie sich die exakte Formulierung im Bedingungswerk zeigen, bevor Sie unterschreiben.
Assistance-Leistungen: Die wichtigste Säule für alleinlebende Senioren

Für Senioren, die allein leben und deren Angehörige nicht in der Nähe wohnen, sind die Assistance-Leistungen der entscheidende Grund für eine Unfallversicherung. Sie bieten schnelle, unbürokratische Hilfe in den Wochen nach einem Unfall – und können den Unterschied zwischen „weiter in der eigenen Wohnung" und „Pflegeheim" bedeuten.
Die Assistance-Leistungen sind im Regelfall auf sechs Monate ab dem Unfalltag begrenzt. Besteht danach weiterhin Hilfsbedarf, muss die Überleitung in die gesetzliche Pflegeversicherung erfolgen.
Zwei Punkte, auf die Sie achten sollten: Erstens muss der Tarif Ihnen ein freies Wahlrecht des Dienstleisters einräumen – sonst sind Sie an eine bestimmte Hilfsorganisation gebunden, die vor Ort möglicherweise gar nicht präsent ist. Zweitens gilt bei den meisten Anbietern: Wer bereits vor Vertragsabschluss einen anerkannten Pflegegrad besitzt, wird in der Regel abgelehnt.
Weiterführend: Pflegegrad beantragen – welche Zuschüsse für Umbauten
Weiterführend: Mobilitätshilfen für Senioren
Grundsumme, Gliedertaxe und Progression: So berechnet sich die Auszahlung

Führt ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, greift der finanzielle Kern der Unfallversicherung. Die Auszahlung ergibt sich aus drei Faktoren: Grundsumme, Gliedertaxe und Progression.
Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad einzelnen Körperteilen zugeordnet wird – zum Beispiel 70 % für den Verlust eines Beins oberhalb des Knies oder 50 % für ein Auge. Jeder Versicherer nutzt dafür eigene Tabellen, die teilweise stark von den GDV-Empfehlungen abweichen. Ein Vergleich der Gliedertaxen ist daher unverzichtbar, da bei identischer Grundsumme Auszahlungsunterschiede im fünfstelligen Bereich möglich sind.
Die Progression sorgt dafür, dass bei höheren Invaliditätsgraden die Auszahlung überproportional steigt. Der Gedanke dahinter ist logisch: Ein barrierefreier Hausumbau bei 80 % Invalidität kostet ein Vielfaches dessen, was bei 20 % Invalidität anfällt. Bei einer Progression von 350 % wird bei Vollinvalidität das 3,5-fache der Grundsumme ausgezahlt. Finanztip empfiehlt für Senioren eine Progression von 225 % bis maximal 350 % – extrem hohe Stufen wie 500 % oder 1.000 % verteuern den Tarif unverhältnismäßig.
Kapitalleistung schlägt Unfallrente
Viele Senioren-Tarife bieten die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung und einer lebenslangen monatlichen Unfallrente (meist ab 50 % Invalidität). Unserer Erfahrung nach ist die Antwort für Rentner eindeutig: Kapitalleistung.
Der Grund: Ihre Altersrente läuft lebenslang weiter – auch nach einem Unfall. Was Sie im Ernstfall brauchen, ist kein langfristiger Einkommensersatz, sondern sofortige Liquidität für Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel. Die Unfallrente verteuert den Tarif massiv, ohne im Rentneralltag den entsprechenden Mehrwert zu liefern.
Beitragsdynamik: im Alter nicht empfehlenswert
Eine automatische jährliche Erhöhung von Versicherungssumme und Beitrag ist für Berufstätige sinnvoll – für Rentner nicht. Im Alter sinkt der finanzielle Absicherungsbedarf tendenziell: Kredite sind abbezahlt, Kinder finanziell selbstständig, Vermögenswerte vorhanden. Wählen Sie lieber eine ausreichend hohe anfängliche Grundsumme und reduzieren Sie bei Bedarf manuell.
Unser Tipp: Achten Sie beim Tarifvergleich zuerst auf die Gliedertaxe, dann auf die Progression – nicht umgekehrt. Die Gliedertaxe entscheidet darüber, ob Sie bei einer konkreten Verletzung überhaupt in den Bereich kommen, in dem die Progression wirkt.
Diese Zusatzbausteine können Sie sich sparen

Versicherer bieten zahlreiche Zusatzoptionen an, die den Tarif verteuern. Nicht alle sind für Rentner sinnvoll – die meisten sind es sogar ausdrücklich nicht.
Auffällig ist:
- Der einzige Baustein, der für Rentner vorbehaltlos empfehlenswert ist, ist die einmalige Kapitalleistung in Kombination mit Assistance-Leistungen.
- Alles andere erhöht den Beitrag, ohne einen substanziellen Nutzen im Ruhestand zu bringen.
Für wen ist eine Unfallversicherung im Alter sinnvoll – und für wen nicht?

Ein pauschales „Ja, braucht jeder" wäre genauso unseriös wie ein „Nein, lohnt sich nie". Ob sich eine private Unfallversicherung im Ruhestand lohnt, hängt von Ihrer konkreten Lebenssituation ab.
Alleinlebende Senioren
Wenn in Ihrem sozialen Umfeld keine Angehörigen oder Nachbarn vorhanden sind, die im Falle einer temporären Mobilitätseinschränkung Einkäufe übernehmen, den Haushalt führen und Sie zu Arztterminen begleiten können – dann sind die Assistance-Leistungen einer Senioren-Unfallversicherung fast unverzichtbar.
Aktive Rentner mit erhöhtem Freizeitrisiko
Wandern, Radfahren, Gartenarbeit, Skiurlaub, Enkelkinder hüten: Wer seinen Ruhestand aktiv gestaltet, setzt sich einem höheren Verletzungsrisiko aus als jemand, der kaum das Haus verlässt. Für diese Gruppe ist eine finanzielle Absicherung gegen die Folgen schwerer Freizeitunfälle besonders sinnvoll.
Rentner ohne ausreichende Rücklagen
Ein barrierefreier Badumbau kostet schnell 15.000 bis 25.000 €, ein Treppenlift 5.000 bis 12.000 €. Wenn Sie diese Summen nicht ohne Weiteres aus eigenen Ersparnissen stemmen können, schließt eine Unfallversicherung mit Kapitalleistung und Progression genau diese Finanzierungslücke.
Weiterführend: Ist eine Unfallversicherung sinnvoll? Was Sie wirklich wissen müssen
Wann Sie auf eine Senioren-Unfallversicherung verzichten können
Nicht jeder braucht diese Absicherung. Drei Konstellationen, in denen Sie sich den Beitrag sparen können:
- Bestehender hoher Pflegegrad: Sie werden im Neugeschäft ohnehin meist abgelehnt.
- Starkes lokales familiäres Netzwerk: Wenn Ihre Angehörigen im selben Haus oder in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen und die Alltagshilfe nach einem Unfall lückenlos garantieren, ist der teure Assistance-Baustein obsolet.
- Hervorragender Altvertrag: Wenn Sie eine leistungsstarke, günstig abgeschlossene klassische Police besitzen, sollten Sie diese so lange wie möglich fortführen – ein Senioren-Neutarif bietet oft schlechtere Konditionen zu höheren Beiträgen.
Unserer Erfahrung nach trifft die Kombination „alleinlebend + aktiv + begrenzte Rücklagen" auf einen großen Teil der Rentner in Deutschland zu. In diesen Fällen ist eine Unfallversicherung nahezu immer empfehlenswert.
Weiterführend: Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen
Ehrenamt im Ruhestand: Wann der gesetzliche Schutz greift – und wann nicht

Viele Rentner engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, Kirchengemeinden oder Bürgerinitiativen. Die gute Nachricht: Das SGB VII sieht für einen Großteil ehrenamtlicher Tätigkeiten einen automatischen – und für Sie beitragsfreien – Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung vor. Das betrifft Tätigkeiten im Auftrag von Kirchen, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Institutionen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege.
Erleiden Sie bei einer solchen Tätigkeit oder auf dem direkten Hin- und Rückweg einen Unfall, übernimmt die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft (DGUV) die vollen Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation.
Die Lücken sind trotzdem erheblich:
- Reine Gefälligkeitshandlungen im privaten Bereich (dem Nachbarn beim Umzug helfen) sind nicht abgedeckt.
- Privatrechtlich organisierte Vereine, die keinen freiwilligen gesetzlichen Unfallschutz über die VBG abgeschlossen haben, bieten keinen automatischen Schutz.
- Der gesetzliche Schutz gilt ausschließlich für Unfälle mit direktem Zusammenhang zur ehrenamtlichen Tätigkeit. Ihr privater Spaziergang auf dem Heimweg mit Umweg über den Supermarkt ist nicht versichert.
Deshalb bleibt eine private Unfallversicherung als Ergänzung sinnvoll: Sie leistet rund um die Uhr, weltweit und unabhängig davon, was Sie gerade tun.
Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Verein oder Ihrer Kirchengemeinde aktiv nach, ob für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein gesetzlicher Unfallschutz besteht – und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
Fazit: Kein pauschales Ja oder Nein – aber eine klare Tendenz

Die private Unfallversicherung für Rentner ist kein Standardprodukt, das pauschal empfohlen oder abgelehnt werden kann. Sie erfordert eine ehrliche Analyse der eigenen Lebenssituation.
Fest steht: Das gesetzliche Sicherungsnetz weist nach dem Renteneintritt massive Lücken auf – besonders bei den alltagspraktischen und finanziellen Folgen schwerer Unfälle. Wer allein lebt, aktiv ist und keine großen Rücklagen besitzt, fährt mit einer gut gewählten Senioren-Unfallversicherung deutlich besser als ohne.
- Entscheidend ist nicht der Beitrag, sondern das Bedingungswerk: Osteoporose-Klausel, Bewusstseinsstörungen, Mitwirkungsanteil und Assistance-Leistungen müssen stimmen.
- Verzichten sollten Sie auf teure Zusatzbausteine wie Beitragsrückgewähr, Unfallrente und Beitragsdynamik.
- Prüfen sollten Sie vor jedem Neuabschluss, ob Ihr bestehender Altvertrag nicht bessere Konditionen bietet.
Was nun?
Vergleichen Sie Unfallversicherungen für Rentner und finden Sie den Tarif, der zu Ihrer Lebenssituation passt. Unser kostenloser Vergleich zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Tarife die wichtigen Klauseln mitbringen – und welche nicht.
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Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Alter lohnt sich eine Senioren-Unfallversicherung?
Ein festes „Mindestalter" gibt es nicht. Relevant wird das Thema spätestens mit dem Renteneintritt, weil dann der gesetzliche Unfallschutz entfällt. Viele Versicherer bieten Senioren-Tarife ab 55 oder 60 Jahren an. Beachten Sie allerdings: Ab 75 Jahren wird der Neuabschluss bei vielen Anbietern deutlich schwieriger oder teurer.
Kann ich meine bestehende Unfallversicherung im Alter behalten?
Grundsätzlich ja – es sei denn, Ihr Vertrag enthält eine Höchstalterklausel. Prüfen Sie die Bedingungen auf automatische Vertragsbeendigung, Leistungskürzungen oder Beitragssprünge ab einem bestimmten Alter. Falls Ihr Vertrag keine solchen Einschränkungen vorsieht, behalten Sie ihn – Altverträge bieten oft bessere Konditionen als Neuabschlüsse.
Was passiert, wenn ich die Gesundheitsfragen falsch beantworte?
Verschweigen Sie Vorerkrankungen bei der Antragstellung, riskieren Sie den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Der Versicherer kann im Leistungsfall den Vertrag anfechten, kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Folge: Sie haben jahrelang Beiträge gezahlt und erhalten im Ernstfall nichts. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen daher immer vollständig und wahrheitsgemäß.
Zahlt die Unfallversicherung auch bei Vorerkrankungen?
Ja – aber möglicherweise nicht den vollen Betrag. Über den sogenannten Mitwirkungsanteil kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn eine Vorerkrankung an den Unfallfolgen beteiligt war. Nach dem BGH-Urteil von Dezember 2025 gilt das auch dann, wenn lediglich die Dauermedikation die Folgen verschlimmert hat. Wählen Sie deshalb Tarife mit einer hohen Kürzungsgrenze (ab 50 % oder 75 %) oder gänzlichem Verzicht auf den Mitwirkungsanteil.
Sind Unfälle beim Ehrenamt automatisch versichert?
Nur bei formalem Ehrenamt in kommunalen, kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Strukturen. Wer in einem rein privatrechtlich organisierten Verein tätig ist oder privat Nachbarschaftshilfe leistet, genießt keinen automatischen gesetzlichen Schutz. Die private Unfallversicherung schließt diese Lücke, da sie rund um die Uhr und unabhängig von der Tätigkeit leistet.
Wie hoch sollte die Grundsumme für Rentner sein?
Orientieren Sie sich an den Kosten, die ein schwerer Unfall verursachen kann: barrierefreier Badumbau, Treppenlift, angepasstes Fahrzeug, Haushaltshilfe für mehrere Monate. Eine Grundsumme von 50.000 bis 100.000 € bei einer Progression von 225–350 % deckt diese Szenarien in den meisten Fällen ab. Rechnen Sie: Bei 50.000 € Grundsumme und 350 % Progression erhalten Sie bei Vollinvalidität 175.000 €.













