Wussten Sie, dass viele Versicherte zu lange in veralteten Krankenhauszusatz-Tarifen bleiben – obwohl sie für weniger Geld bessere Leistungen bekommen könnten? Ein Wechsel lohnt sich oft, ist aber an feste Fristen und Bedingungen gebunden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Krankenhauszusatzversicherung kündigen können, welche Sonderkündigungsrechte bestehen und wie Sie einen neuen Tarif finden, ohne Ihren Versicherungsschutz zu riskieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kündigung ist jederzeit zum Laufzeitende möglich, meist mit einer Frist von drei Monaten – prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau.
- Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen, auch außerhalb der regulären Fristen.
- Vor der Kündigung sollten Sie zuerst einen neuen Tarif finden, um einen nahtlosen Schutz sicherzustellen – die Gesundheitsprüfung nicht vergessen!
- Ein Wechsel kann sich für Sie lohnen, wenn der neue Tarif bessere Leistungen oder günstigere Beiträge bietet – vergleichen lohnt sich!
- Bestehende Wartezeiten oder Altersrückstellungen verfallen bei einem Wechsel oft – daher sollten Sie gut abwägen.
- Achten Sie bei einem neuen Vertrag auf: Leistungsumfang, Annahmerichtlinien, Beitragsstabilität und Wartezeiten.
- Unser Tipp: Lassen Sie sich unabhängig beraten, um individuelle Vorteile oder Risiken besser einschätzen zu können.
Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht – das sollten Sie wissen
Ob Sie Ihre Krankenhauszusatzversicherung kündigen oder den Anbieter wechseln möchten: Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend. Denn die Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Ordentliche Kündigung: In der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr kann je nach Anbieter vom Kalenderjahr abweichen.
- Sonderkündigung: Sie dürfen außerordentlich kündigen, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht oder die Leistungen reduziert – auch dann mit Frist, meist ein Monat nach Zugang der Mitteilung.
Laut der Verbraucherzentrale sind viele Sonderkündigungen unwirksam, weil die Frist verpasst oder Formalien missachtet wurden. Achten Sie daher genau auf das Datum des Schreibens und nutzen Sie immer die schriftliche Form – idealerweise per Einschreiben.
Wann lohnt sich der Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung?

Ein Wechsel kann sich für viele Versicherte lohnen – aber nicht in jedem Fall. Prüfen Sie vor einer Kündigung sorgfältig:
- Sind die Leistungen Ihres aktuellen Tarifs noch zeitgemäß?
- Gibt es günstigere Tarife mit gleichem oder besserem Schutz?
- Steht eine Beitragserhöhung an oder wurden Ihnen Leistungen gekürzt?
Oft sind ältere Tarife nicht mehr konkurrenzfähig, etwa wenn die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer fehlen oder Wartezeiten deutlich länger ausfallen als bei neuen Angeboten. Auch wenn Ihre persönliche Lebenssituation sich verändert hat – z. B. durch Familiengründung oder Alter – kann ein neuer Tarif besser passen.
Ein Wechsel ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn Sie den Versicherungsschutz nahtlos aufrechterhalten und keine Leistungseinbußen riskieren.
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Bessere Leistungen oder niedrigere Beiträge – worauf Sie achten sollten

Wer den Anbieter wechselt, sollte mehr bekommen – nicht weniger. Achten Sie im Vergleich nicht nur auf den Beitrag, sondern vor allem auf folgende Punkte:
- Wartezeiten: Viele Tarife haben eine Wartezeit von 3–8 Monaten. Diese greift auch beim Wechsel – es sei denn, der neue Anbieter verzichtet darauf.
- Leistungsspektrum: Einbettzimmer, Chefarzt, Rooming-in? Prüfen Sie, welche Leistungen wirklich abgedeckt sind.
- Altersrückstellungen: Beim Wechsel gehen angesparte Rückstellungen in der Regel verloren – dadurch können spätere Beiträge steigen.
- Gesundheitsprüfung: Jeder neue Antrag kann abgelehnt werden oder Risikozuschläge zur Folge haben.
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Unser Tipp: Nutzen Sie unabhängige Vergleichsportale wie Checkfox oder Verivox um passende Alternativen zu finden – am besten vor der Kündigung.
So kündigen Sie richtig – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Damit Ihre Kündigung wirksam ist, sollten Sie einige formale Vorgaben beachten. So gehen Sie korrekt vor:
- Fristen prüfen: Schauen Sie in die Police, wann das Versicherungsjahr endet und welche Kündigungsfrist gilt.
- Neue Versicherung suchen: Sichern Sie sich vorab den neuen Schutz – sonst riskieren Sie Versorgungslücken.
- Schriftliche Kündigung aufsetzen: Nutzen Sie am besten eine formale Kündigungsvorlage mit klaren Angaben.
- Nachweisbarer Versand: Versenden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht.
- Kündigungsbestätigung anfordern: Lassen Sie sich die Kündigung vom Versicherer schriftlich bestätigen.
Nur mit einem schriftlichen Nachweis und eingehaltenen Fristen ist Ihre Kündigung rechtlich wirksam – mündliche Aussagen zählen nicht.
Kündigungsvorlage und Versandtipps

Eine formgerechte Kündigung ist schnell erstellt. Diese Angaben dürfen nicht fehlen:
- Name, Anschrift, Versicherungsnummer
- Genaue Bezeichnung der Police (z. B. „Krankenhauszusatzversicherung“)
- Kündigungszeitpunkt (z. B. „zum nächstmöglichen Termin“)
- Bitte um schriftliche Bestätigung
Tipp zum Versand: Nutzen Sie den Versand per Einwurfeinschreiben, Fax mit Sendebericht oder das Kundenportal Ihres Versicherers mit digitaler Kündigungsfunktion – so behalten Sie den Nachweis über den fristgerechten Zugang.
Eine passende Kündigungsvorlage stellt Ihnen zum Beispiel Verivox bereit.
Wechsel vorbereiten – So finden Sie den passenden neuen Tarif

Ein geplanter Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung sollte nie überstürzt erfolgen. Wichtig ist eine strategische Vorbereitung, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Bevor Sie Ihre Krankenhauszusatzversicherung kündigen oder wechseln, lohnt sich ein gründlicher Blick auf Ihren bestehenden Vertrag: Welche Leistungen sind aktuell enthalten – und wo gibt es womöglich Versorgungslücken? Danach sollten Sie Ihren persönlichen Bedarf genau unter die Lupe nehmen: Reicht Ihnen ein Zweibettzimmer oder wünschen Sie sich eine Chefarztbehandlung? Und falls Sie Kinder haben – ist Rooming-in für Sie ein Muss?
Erst wenn Sie wissen, was Ihnen wirklich wichtig ist, macht ein Tarifvergleich Sinn. Dabei helfen unabhängige Vergleichsrechner oder spezialisierte Maklerportale, um passende Angebote zu finden, die Preis und Leistung in ein gutes Verhältnis setzen. Bedenken Sie jedoch: Die Gesundheitsprüfung kann je nach Vorerkrankungen zur Hürde werden – Ablehnung oder Beitragszuschläge sind nicht ausgeschlossen.
Und ganz wichtig: Kündigen Sie Ihre alte Police erst, wenn die neue Versicherung verbindlich bestätigt wurde. Nur so bleibt Ihr Schutz durchgehend bestehen.
Anbieter vergleichen – worauf es ankommt

Beim Vergleich der Tarife geht es nicht nur um den günstigsten Beitrag, sondern um das beste Gesamtpaket. Achten Sie auf:
- Leistungshöhe: Ist das Einbettzimmer garantiert oder „nach Verfügbarkeit“? Gibt es eine volle Kostenerstattung oder "nur" prozentuale Obergrenzen?
- Wartezeiten: Einige Anbieter verzichten bei bestimmten Vorerkrankungen auf Wartezeiten – andere nicht.
- Altersrückstellungen: Prüfen Sie, ob der neue Tarif Rückstellungen bildet – diese sind wichtig für eine langfristige Beitragsstabilität.
- Reputation und Abwicklung: Wie schnell und kulant sind die Erstattungen denn im Ernstfall? Die Erfahrungen anderer Kunden können Ihnen dabei helfen.

Besonders hilfreich sind transparente Anbieterprofile wie auf der Webseite Sicherheitsanker, die auch auf mögliche Fallstricke beim Wechsel hinweisen.
Alternativen zur Kündigung – Tarifwechsel beim gleichen Versicherer

Nicht immer ist eine Kündigung der beste Weg. Ein interner Tarifwechsel kann sinnvoller sein – insbesondere dann, wenn:
- Sie bereits Altersrückstellungen aufgebaut haben
- Der Versicherer neue, leistungsstärkere Tarife anbietet
- Sie keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen möchten
Nach § 204 VVG haben Sie das Recht, innerhalb Ihres Versicherers in gleichartige Tarife zu wechseln – ohne eine erneute Gesundheitsprüfung, sofern keine Mehrleistungen eingeschlossen sind. Dadurch lassen sich oft die Beiträge senken oder Leistungen optimieren, ohne den bestehenden Schutz zu verlieren.
Wichtig: Beim Wechsel in Tarife mit höherem Leistungsniveau kann eine Gesundheitsprüfung notwendig werden – alternativ wird nur der Basisschutz gewechselt, die Mehrleistungen separat bewertet.

Fazit – Kündigung gut planen und Alternativen prüfen

Die Kündigung einer Krankenhauszusatzversicherung sollte nie unüberlegt erfolgen. Wer zu früh kündigt, riskiert Versorgungslücken, Wartezeiten oder den Verlust von Rückstellungen. Deshalb gilt:
Erst Angebote vergleichen, dann entscheiden – und nie ohne einen gesicherten Neuvertrag kündigen.
Ob Kündigung, Anbieterwechsel oder interner Tarifwechsel: Mit einem strukturierten Vorgehen, guter Beratung und einem fundierten Marktvergleich sichern Sie sich die besten Konditionen ohne Abstriche bei Ihrem Schutz.
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Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich meine Krankenhauszusatzversicherung kündigen?
In der Regel können Sie zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen – meist nach einem, zwei oder drei Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt meistens drei Monate. Prüfen Sie dazu unbedingt Ihre Versicherungsunterlagen.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, bei Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen haben Sie das Recht, außerordentlich zu kündigen – meist innerhalb eines Monats nach der Mitteilung durch den Versicherer.
Was sollte ich vor der Kündigung beachten?
Kündigen Sie nie, bevor Sie nicht einen neuen Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Sonst riskieren Sie, im Ernstfall ohne Zusatzschutz dazustehen – gerade bei Krankenhausleistungen kann das teuer werden.
Kann ich einfach zu einem anderen Anbieter wechseln?
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden. Der neue Anbieter kann den Antrag ablehnen oder Zuschläge verlangen – besonders bei bestehenden oder früheren Erkrankungen.
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen bei einem Wechsel?
Bei Zusatzversicherungen werden in der Regel keine Altersrückstellungen gebildet. Daher gehen beim Wechsel keine Rücklagen verloren – anders als bei der privaten Vollversicherung.
Gibt es Nachteile bei einem Wechsel?
Mögliche Nachteile sind neue Wartezeiten, strengere Annahmebedingungen und eventuell höhere Beiträge im neuen Tarif. Auch bestimmte Leistungen könnten im neuen Vertrag fehlen.
Wie finde ich den passenden neuen Tarif?
Achten Sie auf die Kombination aus Leistungsumfang, Beitragshöhe, Wartezeiten und Annahmerichtlinien. Vergleichsportale oder unabhängige Berater können helfen, passende Angebote zu finden.
Was ist, wenn ich keine neue Versicherung finde?
Dann sollten Sie die bestehende Zusatzversicherung besser behalten. Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen kann es schwierig sein, erneut aufgenommen zu werden.
Kann ich meinen Tarif auch innerhalb desselben Anbieters wechseln?
Ja, einige Versicherer bieten interne Tarifwechsel an – meist mit vereinfachter Gesundheitsprüfung oder ganz ohne. So können Sie evtl. bessere Konditionen erhalten, ohne den Anbieter zu wechseln.
Muss ich Wartezeiten beim neuen Tarif neu durchlaufen?
Ja, beim Neuabschluss beginnen Wartezeiten in der Regel von vorn – typischerweise drei Monate allgemein und acht Monate für bestimmte Behandlungen. Eine nahtlose Umstellung hilft, diese zu überbrücken.
Welche Gründe sprechen für einen Wechsel?
Ein Wechsel kann sich für Sie lohnen, wenn Ihr aktueller Tarif zu teuer ist, zu wenig Leistung bietet oder wenn der neue Anbieter bessere Konditionen oder Services hat.











