Was kostet die Chefarztbehandlung im Krankenhaus?

Was kostet die Chefarztbehandlung im Krankenhaus?

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Wussten Sie? Die Kosten für eine Chefarztbehandlung werden nicht pauschal, sondern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Faktoren (z. B. 2,3‑fach oder 3,5‑fach) berechnet. Dazu kommt: Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer müssen vor der Behandlung schriftlich vereinbart werden – sonst darf nicht abgerechnet werden.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, wie sich die Kosten zusammensetzen, welche realistischen Beispiele es gibt und wer was zahlt. Am Ende zeigen wir Ihnen, wie eine Krankenhauszusatzversicherung die Eigenkosten abfedern kann – ohne Druck, nur als Entscheidungs­hilfe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chefarztbehandlung = Wahlleistung. Sie wird zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen berechnet und muss vorab schriftlich vereinbart werden (§ 17 KHEntgG).
  • Preislogik nach GOÄ: Jede Leistung hat einen Einfachsatz und wird je nach Aufwand mit einem Faktor multipliziert. Üblich bis 2,3‑fach, in begründeten Fällen bis 3,5‑fach.
  • Beispiele zeigen: Die Zusatzkosten für einzelne ärztliche Leistungen liegen schnell im dreistelligen Bereich, bei komplexen Eingriffen vierstellig (siehe Tabelle mit GOÄ‑Beispielen unten).
  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt die Chefarztwahlleistung nicht; PKV oder stationäre Zusatzversicherung übernehmen je nach Tarif (Details prüfen).
  • Das Ein- oder Zweibettzimmer wird separat als Wahlleistung abgerechnet (Sie bezahlen dafür zwischen 100 und 200 € pro Tag je nach Krankenhaus).
  • Zusätzliche Absicherung möglich: Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt die Chefarztkosten und oft auch Ein- oder Zweibettzimmer – sinnvoll, wenn Sie finanzielle Risiken vermeiden möchten.

Was genau ist die Chefarztbehandlung – und warum kostet sie extra?

Die „Chefarztbehandlung“ ist eine ärztliche Wahlleistung. Sie sichern sich die Behandlung durch den Chefarzt oder einen namentlich benannten Wahlarzt zusätzlich zur Regelversorgung.

  • Rechtlich basiert das auf § 17 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG): Wahlleistungen dürfen gesondert berechnet werden, wenn sie vereinbart wurden.
  • Ohne unterschriebene Wahlleistungsvereinbarung vor Leistungsbeginn ist keine Abrechnung zulässig.
  • Wichtig: Der Höchstsatz (z. B. 3,5‑fach) ist kein Automatismus. Er braucht eine Begründung (z. B. besonderer Schwierigkeitsgrad).

Weiterführend: Chefarztbehandlung als Kassenpatient – so geht’s

Rechtlicher Side‑Note: Der BGH betonte zuletzt u. a., dass pauschale Stellvertreter‑Klauseln in Wahlleistungs-Verträgen unwirksam sein können – der persönliche Leistungsbezug ist Kern der wahlärztlichen Vereinbarung.

Wenn Sie grundsätzlich wissen möchten, wie Zusatzversicherungen in der Praxis funktionieren, hilft unser ausführlicher Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung als Orientierung – die Logik „Grundschutz + Wahlleistungen“ ist vergleichbar. Mindestens ebenso nützlich ist der Artikel: Was ist der Haken bei einer Zahnzusatzversicherung?

Wie werden die Kosten berechnet? (GOÄ kurz & klar)

Wie werden die Kosten berechnet? (GOÄ kurz & klar)
Bild: Checkfox.de

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt für jede ärztliche Leistung einen Einfachsatz fest. Abgerechnet wird Einfachsatz × Faktor. Typische Faktoren:

Dass Faktorerhöhungen nur bei entsprechendem Aufwand/Schwierigkeit zulässig sind, konkretisiert § 5 GOÄ. Die Bundesärztekammer erklärt das in einem Merkblatt praxisnah.

GOÄ-Grundprinzip

In der Praxis sehen Sie auf der Rechnung u. a.:

  • Ziffer (Leistungsnummer) + Leistungslegende
  • Punktzahl × Punktwert = Einfachsatz
  • Steigerungsfaktor (z. B. 1,8 / 2,3 / 3,5)
  • Begründung bei höheren Faktoren (z. B. erhöhter Zeitaufwand, Schwierigkeit, Umstände)

Typische Obergrenzen (orientierend in der GOÄ verankert):

  • Ärztliche Leistungen: bis 3,5-fach
  • Technische Leistungen (z. B. Röntgen): bis 2,5-fach
  • Laborleistungen: bis 1,3-fach

Wichtig: Faktoren über dem „Regelhöchstsatz“ (oft 2,3) müssen individuell begründet werden. Ohne nachvollziehbare Begründung können Sie beanstanden – zuerst beim Krankenhaus, notfalls über Schlichtungsstellen/PKV.

Vereinfachte Beispielrechnung

Angenommen, eine ärztliche Leistung hat einen Einfachsatz von 120 €.

  • beim 1,8‑fachen Faktor: 120 € × 1,8 = 216 €
  • beim 2,3‑fachen Faktor: 120 € × 2,3 = 276 €
  • beim 3,5‑fachen Faktor: 120 € × 3,5 = 420 €

Für einen stationären Eingriff kommen mehrere GOÄ‑Positionen (Vorbereitung, OP‑Schritte, Visiten, Konsile, Nachsorge) zusammen – so entstehen Gesamtkosten, die je nach Behandlung sehr unterschiedlich ausfallen.

Beispiele aus der Praxis (ärztliche Leistungen, Auszug):

Leistung (GOÄ-Nr.) Einfachsatz 2,3-fach 3,5-fach Typische Gesamtkosten (inkl. Aufenthalt)
Gallenblasen-Entfernung (3186) 145,72 € 335,15 € 510,01 € 4.000–6.000 €
Kniegelenks-OP (Auszug) 209,83 € 482,65 € 734,42 € 6.000–12.000 €
Entfernung Bauchspeicheldrüse (3197) 269,29 € 619,36 € 942,51 € 15.000–25.000 €

Hinweis: Die GOÄ-Sätze (einfach, 2,3-fach, 3,5-fach) beziehen sich nur auf die ärztlichen Honorare. Die typischen Gesamtkosten liegen deutlich höher, da zusätzlich Anästhesie, OP-Materialien, Medikation, Laboruntersuchungen sowie stationäre Aufenthaltskosten anfallen.

Quelle: CHECK24-Ratgeber „Chefarztbehandlung“ (GOÄ-Auszug & Multiplikation)

Praxisrealität: Bei komplexen Operationen summieren sich mehrere GOÄ‑Positionen, sodass die ärztliche Rechnung durchaus vierstellig ausfallen kann – zusätzlich zu Unterkunft/Verpflegung und ggf. Einbettzimmer.

Wer zahlt was? (GKV, PKV, Zusatzversicherung)

Wer zahlt was? (GKV, PKV, Zusatzversicherung)
Bild: Checkfox.de

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Die GKV übernimmt die Regelversorgung. Wahlleistungen (Chefarzt, Ein-/Zweibettzimmer) sind Privatleistungen – Sie zahlen diese selbst, es sei denn, eine stationäre Krankenzusatzversicherung deckt sie ab.

Privat Versicherte (PKV)

Bei der PKV sind Chefarztbehandlung und Zimmerkomfort häufig eingeschlossen, aber tarifabhängig. Prüfen Sie:

  • Leistung „ambulant/stationär“, insbesondere stationär
  • Höchstsätze nach GOÄ (z. B. Erstattung bis 3,5‑fach)
  • Deckung technischer/laborativer Leistungen inkl. zulässiger Faktoren
  • Offene Arzt-/Krankenhauswahl, Direktabrechnung, Selbstbehalte

Krankenhauszusatzversicherung (für GKV)

Sie übernimmt – je nach Tarif – Chefarzt/Wahlarzt, Ein- oder Zweibettzimmer sowie ggf. Privatkliniken. Achten Sie auf:

  • Uneingeschränkte GOÄ‑Erstattung (auch bei höheren, begründeten Faktoren)
  • Zimmerkategorie (Ein- vs. Zweibett)
  • Keine/kurze Wartezeiten, Mitaufnahme Angehöriger (falls gewünscht)
  • Beitragsstabilität und Leistungsausschlüsse


Mit unserem Krankenhauszusatzversicherungs‑Vergleich finden Sie in wenigen Minuten Tarife, die Chefarztkosten und Zimmerzuschläge passend zu Ihrem Budget abdecken – transparent und ohne Kleingedruckt‑Falle.

Weiterführend: Krankenhauszusatzversicherung – sinnvoll oder nicht?

Weiterführend: Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Weiterführend: Krankenhauszusatzversicherung bei bestehender Krankheit – was ist möglich?

Was kostet das Ein- oder Zweibettzimmer?

Was kostet das Ein- oder Zweibettzimmer?
Bild: Checkfox.de

Die Chefarztleistung ist ärztlich – Komfort wie Einbett- oder Zweibettzimmer kostet zusätzlich. Viele Kliniken verlangen:

  • Zweibettzimmer: häufig im Bereich 70–150 € pro Tag
  • Einbettzimmer: oft 120–250 € pro Tag.
  • Die tatsächlichen Sätze variieren je Haus. Diese Zimmerkosten sind nicht Teil der GOÄ, sondern Krankenhauspauschalen.

Unser Tipp: Preise vorab erfragen und in der Wahlleistungsvereinbarung transparent festhalten lassen.

Weiterführend: Wie bekomme ich als Kassenpatient ein Einzelzimmer im Krankenhaus?

Weiterführend: 1-Bett-Zimmer Versicherung ohne Chefarzt – gibt es das?

Typische Fragen vor der Unterschrift (Checkliste)

Typische Fragen vor der Unterschrift (Checkliste)
Bild: Checkfox.de
  1. Ist die Vereinbarung rechtzeitig? Wahlleistungen müssen vor der Leistung schriftlich vereinbart werden.
  2. Wer behandelt mich tatsächlich? Die persönliche Leistungserbringung ist zentrales Element – pauschale Stellvertreterklauseln sind problematisch. Lassen Sie sich namentlich über Vertretungen informieren.
  3. Welche Faktoren wofür? Fragen Sie nach Begründungen für Faktorerhöhungen (über 2,3‑fach).
  4. Was ist im Tarif enthalten? Bei PKV/Zusatzversicherung klären: Chefarzt und Zimmer enthalten? Jahresgrenzen, Beitragsentwicklung, Selbstbehalt?

Interner Lesetipp:Was ist der Haken bei einer Zahnzusatzversicherung?“ – übertragbar auf stationäre Zusatztarife: Verständliche Details zu den Leistungs­ausschlüssen, Staffeln und Wartezeiten.

Für wen lohnt sich die Chefarztbehandlung?

Für wen lohnt sich die Chefarztbehandlung?
Bild: Checkfox.de

Sinnvoll ist sie vor allem, wenn Sie für ein spezialisiertes Krankheitsbild die führende Expertise möchten – oder wenn Sie besonderen Wert auf Kontinuität (ein fester Ansprechpartner) legen.

Auch einige Versicherer betonen: Nicht jeder Routineeingriff braucht zwingend den Chefarzt – Oberärzte sind häufig hochspezialisiert. Entscheidend sind Indikation, Klinik‑Struktur und Ihr Sicherheitsgefühl.

Weiterführend: 1-Bett-Zimmer Versicherung ohne Chefarzt – gibt es das?

Weiterführend: Chefarztbehandlung als Kassenpatient – so geht’s

Finanzierung planen: Krankenhauszusatzversicherung

Finanzierung planen: Krankenhauszusatzversicherung
Bild: Checkfox.de

Wenn Sie Planbarkeit wollen, prüfen Sie eine Krankenhauszusatzversicherung (Bausteine: Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer). Sie übernimmt je nach Tarif wahlärztliche Honorare (GOÄ) bis zu definierten Faktoren sowie Zimmerzuschläge. Achten Sie auf:

  • Deckungsumfang (Chefarzt und Zimmer)
  • Erstattungsgrenzen / Faktorhöhen
  • Wartezeiten, Altersrückstellungen, Beitragsentwicklung


So prüfen Sie Ihre (geplanten) Kosten Schritt für Schritt

Schritt Was tun? Worauf achten?
1. Wahlleistung klären Vor Aufnahme die **Wahlleistungsvereinbarung** anfordern und prüfen. Ist die **Chefarztbehandlung** explizit benannt? Vertreterregelung?
2. Kostenvoranschlag **Unverbindlichen GOÄ‑Kostenvoranschlag** (ärztlich) + **Zimmerpauschalen** (Klinik) verlangen. Welche **Ziffern** & **Faktoren** sind geplant? Begründungen für >2,3?
3. Versicherung matchen PKV-/Zusatz‑Tarifbedingungen mit dem Voranschlag abgleichen. Deckt der Tarif **GOÄ‑Faktoren** (ärztl./techn./Labor) in der nötigen Höhe?
4. Nachfragen Bei unklaren Begründungen für hohe Faktoren **schriftlich** nachfragen. Dokumentation aufbewahren – erleichtert die **Erstattung**/Reklamation.
5. Entscheidung Medizinischen Nutzen vs. Mehrkosten abwägen; ggf. Tarif/Versicherung wählen. Budget, Selbstbehalt, Zimmerwunsch berücksichtigen.

Häufige Missverständnisse – kurz erklärt

Häufige Missverständnisse – kurz erklärt
Bild: Checkfox.de
  • „Chefarzt = immer besser“: Nicht automatisch. Viele Oberärzte operieren äußerst routiniert. Ein Chefarzt macht vor allem Sinn bei komplexen Fällen, seltenen Eingriffen oder wenn Sie explizit die persönliche Verantwortung wünschen.
  • „Die GKV muss das im Krankenhaus zahlen“: Nein – Wahlleistungen sind Privatleistungen und werden von der GKV nicht übernommen.
  • „Faktoren über 2,3 sind Willkür“: Nein – höhere Faktoren sind zulässig, aber begründungspflichtig. Fehlt die Begründung, sofort reklamieren.
  • „Der Zimmerzuschlag deckt den Chefarzt mit ab“: Nein – Zimmer und Chefarzt sind zwei getrennte Wahlleistungen. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber: 1-Bett-Zimmer Versicherung ohne Chefarzt – gibt es das?

Fazit: Chefarztbehandlung – hohe Expertise zu entsprechenden Kosten

Fazit: Chefarztbehandlung – hohe Expertise zu entsprechenden Kosten
Bild: Checkfox.de

Eine Behandlung durch den Chefarzt ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung („Wahlleistung“) und gehört nicht zur regulären Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wobei der Chefarzt aufgrund seiner Qualifikation bis zum 3,5-fachen Satz abrechnen darf – für besonders zeit- oder aufwandsintensive Leistungen. Üblich ist jedoch der Regelhöchstsatz bis zum 2,3-Fachen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Begründung für höhere Sätze vor. 

Eine Chefarztbehandlung kann besonders bei spezialisierten oder komplexen Eingriffen sinnvoll sein – etwa bei seltenen Krankheitsbildern oder wenn Sie Wert auf Kontinuität und höchste medizinische Kompetenz legen. In vielen Fällen sind jedoch erfahrene Oberärzte fachlich ausreichend und bringen mehr Routine bei Standardbehandlungen mit sich.

Ohne private Zusatzversicherung stehen Sie als gesetzlich Versicherter in der Regel selbst für diese Kosten auf. Daher lohnt sich eine sorgfältige Abwägung: Ist der Wunsch nach Chefarztbetreuung die erheblichen Mehrkosten wert?

Ihre nächsten Schritte:

Vergleichen Sie die verfügbaren Tarife, filtern Sie die Anbieter nach Kosten und Leistungsumfang und wählen Sie gezielt ein Tarif mit Chefarztbehandlung aus. Mithilfe unserer unabhängigen Expertenberatung können Sie zeitnah und ohne Stress eine fundierte Entscheidung treffen und eine optimal zu Ihren Bedürfnissen passende Krankenhauszusatzversicherung finden.

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Häufig gestellte Fragen

Übernimmt die GKV die Chefarztbehandlung?

Nein. Sie ist Wahlleistung und damit nicht Teil der Kassen‑Regelversorgung. Eigenanteil oder Zusatzversicherung nötig.

Wie viel kostet eine Chefarztbehandlung im Schnitt?

Das hängt von Leistungspaket & Faktoren ab. Bei „kleineren“ Maßnahmen sind mehrere Hundert Euro üblich, bei OPs schnell 1.000–3.000 € und bei großen/komplexen Eingriffen auch deutlich mehr.

Wie kommen die Preise zustande?

Nach GOÄ: Einfachsatz × Faktor (meist bis 2,3‑fach, in begründeten Fällen bis 3,5‑fach). Komplexe Eingriffe bestehen aus vielen Einzelziffern.

Kann ich hohe GOÄ‑Faktoren anfechten?

Sie können Begründungen anfordern und schriftlich um Prüfung bitten. Ohne eine tragfähige Begründung lassen sich Positionen korrigieren. Ihre PKV/Zusatzversicherung unterstützt Sie oft dabei.

Kann das Krankenhaus einfach 3,5‑fach abrechnen?

Nur mit Begründung (z. B. außergewöhnliche Schwierigkeit). Sonst gilt der Regelhöchstsatz.

Ist eine Chefarztbehandlung medizinisch notwendig?

Sie ist eine Wahlleistung – medizinisch notwendig ist die Behandlung, nicht zwingend durch den Chefarzt. Die Entscheidung ist persönlich (Qualitätsanspruch, Sicherheit, Wunsch nach bestimmtem Operateur).

Wie sichere ich mich am besten ab?

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung, die Chefarzt und Zimmer abdeckt – idealerweise ohne enge Begrenzungen bei GOÄ‑Faktoren und mit Direktabrechnung. Ein Vergleich zeigt, welche Tarife zu Ihren Ansprüchen passen.

Brauche ich zwingend ein Einbettzimmer, wenn ich den Chefarzt wähle?

Nein, beides sind eigene Wahlleistungen. Sie können Chefarzt ohne Zimmerzuschlag buchen – und umgekehrt. (Zimmerpreise variieren, oft 100–200 €/Tag.)

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Quellenverweise

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