Wussten Sie, dass die Kosten für das Eltern-Kind-Zimmer im Krankenhaus je nach Krankenkasse unterschiedlich übernommen werden – oder Sie diese selbst tragen müssen? Gerade in stressigen Zeiten wie einem Krankenhausaufenthalt des eigenen Kindes sorgt diese Unsicherheit für zusätzliche Belastung.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernehmen gesetzliche Kassen die Kosten – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was „Rooming-in“ bedeutet, wann die Kasse zahlt, wann nicht – und wie Sie sich mit einer Zusatzversicherung finanziell absichern können.
Das Wichtigste in Kürze
- Rooming-in bedeutet: Ein Elternteil begleitet das Kind stationär im Krankenhaus
- Die Kostenübernahme durch die GKV erfolgt meist nur bis zum 9. Lebensjahr – bei medizinischer Notwendigkeit
- Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Kliniken zur kostenfreien Mitaufnahme
- Die Kosten ohne Kassenleistung: zwischen 25 € und 70 € pro Nacht, je nach gewählter Klinik
- Das Leistungspaket ist oft unklar geregelt – jede Krankenkasse entscheidet individuell
- Private Krankenhauszusatzversicherungen übernehmen das Rooming-in oft uneingeschränkt
- Jetzt vergleichen und absichern mit unserem unabhängigen Krankenhauszusatzversicherungs-Vergleich
Was bedeutet „Rooming-in“?
Definition & Praxis im Klinikalltag
„Rooming-in“ bezeichnet die Mitaufnahme eines Elternteils im selben Zimmer, wenn ein Kind stationär behandelt wird. Dabei wohnt die Begleitperson nicht nur im Krankenhaus – sie übernimmt auch aktiv die Aufgaben bei der Versorgung des Kindes und unterstützt das medizinische Personal, vor allem bei Kleinkindern.
In der Praxis bedeutet das meist:
- Bereitstellung eines Zusatzbetts im Patientenzimmer
- Verpflegung für das Elternteil
- Möglichkeit zur dauerhaften Anwesenheit während der Behandlung
Das Angebot ist heute in vielen deutschen Kliniken Standard, aber nicht gesetzlich verpflichtend – und damit nicht automatisch kostenfrei.
Vorteile für das Kind und die Eltern
Zahlreiche Studien zeigen: Die Anwesenheit eines vertrauten Elternteils kann die Genesung beschleunigen und den emotionalen Stress für Kinder deutlich reduzieren. Auch für die Eltern ist das Rooming-in oft eine große Erleichterung – etwa um:
- Ängste zu reduzieren
- Entscheidungen gemeinsam mit Ärzten zu treffen
- dem Kind Nähe und Sicherheit zu geben
Rooming-in wird besonders häufig bei Kindern bis zum neunten Lebensjahr angeboten – hier liegt auch der Fokus der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, wie Sie im nächsten Abschnitt lesen.
Weiterführend: Krankenhausaufenthalt mit Kind – Welche Leistungen sind abgedeckt?
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Gesetzliche Grundlage nach § 39 SGB V
Grundsätzlich regelt § 39 Abs. 1a SGB V, dass gesetzlich Versicherte Anspruch auf Rooming-in haben, wenn die Mitaufnahme medizinisch erforderlich ist. Das gilt insbesondere bei:
- Kindern unter 9 Jahren
- schwerwiegenden Diagnosen oder psychischen Belastungen
- besonderen medizinischen Maßnahmen (z. B. Operationen, Intensivpflege)
In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowohl die Unterkunft als auch die Verpflegung des Elternteils. Eine ärztliche Begründung ist dabei meist Voraussetzung.
Unterschiede zwischen den Kassen
Die Umsetzung ist allerdings nicht bei allen Krankenkassen gleich. Einige Beispiele:
Unser Tipp: Erkundigen Sie sich im Vorfeld beim Kundenservice Ihrer Krankenkasse, ob und unter welchen Bedingungen Rooming-in übernommen wird – oder nutzen Sie einen Vergleich.
Wer zahlt, wenn die Kasse nicht übernimmt?

Kosten für Begleitpersonen ohne Kostenzusage
Wenn keine medizinische Notwendigkeit festgestellt wird oder das Kind älter als 9 Jahre ist, müssen die Eltern oft selbst zahlen. Die Preise liegen je nach Klinik und Region bei:
- 25 bis 70 € pro Nacht, inklusive der Unterkunft und Verpflegung
- Teilweise zusätzliche Gebühren für Ausstattung oder Komfort
- Keine Abrechnung über die Versichertenkarte möglich
Diese Beträge summieren sich schnell – vor allem bei längeren Krankenhausaufenthalten.
Private Krankenhauszusatzversicherungen als Lösung
Eine Krankenhauszusatzversicherung mit Rooming-in-Leistung übernimmt die Kosten für das Eltern-Kind-Zimmer unabhängig vom Alter des Kindes oder der Einschätzung der Kasse. Dies bringt einige Vorteile mit sich:
- Keine medizinische Begründung notwendig
- Absicherung auch bei älteren Kindern möglich
- Zusätzliche Leistungen wie das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung oft inklusive
Viele Anbieter wie die Advigon oder UKV haben entsprechende Bausteine im Angebot.

Weiterführend: Krankenhausaufenthalt mit Kind – Welche Leistungen sind abgedeckt?
Weiterführend: Wie bekomme ich als Kassenpatient ein Einzelzimmer im Krankenhaus?
Weiterführend: Chefarztbehandlung als Kassenpatient – so geht’s
Krankenhauszusatzversicherung im Vergleich

Wenn Sie sich für eine Krankenhauszusatzversicherung interessieren, achten Sie auf folgende Leistungen, die speziell für Familien mit Kindern relevant sind:
- Rooming-in: Die Übernahme der Kosten für die Mitaufnahme eines Elternteils – ohne Altersgrenze
- Ein- oder Zweibettzimmer: Mehr Ruhe und Privatsphäre für Kind und Begleitperson
- Chefarztbehandlung: Höchster medizinischer Standard bei der Behandlung
- Wahlfreiheit bei der Klinik: Auch bei spezialisierten Kinderkliniken außerhalb des Wohnorts
- Ambulante Zusatzleistungen: Zum Beispiel Transportkosten, Heilmittel oder Sehhilfen
Einige Tarife bieten zudem Beitragsrückerstattungen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Anbieter mit Rooming-in-Leistung
Diese Anbieter führen empfehlenswerte Tarife mit Rooming-in-Bausteinen:
- Advigon: Klar definierter Rooming-in-Schutz, auch für ältere Kinder
- UKV / Bayerische Beamtenkrankenkasse: Familienpakete mit Rooming-in + weiteren Kindertarifen
- DFV (Deutsche Familienversicherung): Ratgeber mit Infos zur Kostenübernahme bei Kindern im Krankenhaus
- Signal Iduna, Allianz und Hallesche: Je nach Tarif Rooming-in enthalten oder zubuchbar
Tipp: Einen unabhängigen Überblick über aktuelle Tarife und Leistungen finden Sie mithilfe von unserem Vergleich.
Fazit: Rooming-in absichern – damit Ihr Kind nicht allein bleibt

Ein Krankenhausaufenthalt ist für Kinder und Eltern belastend – Rooming-in bietet hier emotionale Stabilität und praktische Unterstützung. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist jedoch nicht einheitlich geregelt und endet meist mit dem 9. Lebensjahr.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte über eine Krankenhauszusatzversicherung mit Rooming-in-Leistung nachdenken. Damit sichern Sie sich und Ihr Kind im Ernstfall umfassend ab – unabhängig von der Entscheidung der Kasse.
Was nun?
Am besten direkt den wichtigen Zusatzschutz prüfen und vergleichen – z. B. über unseren unabhängigen Krankenhauszusatzversicherungs-Vergleich. Darüber hinaus können Sie sich auch gerne von unseren Experten beraten lassen.
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Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet „Rooming-in“ im Krankenhaus?
Rooming-in heißt, dass ein Elternteil mit im Zimmer des Kindes untergebracht wird, um es während des Krankenhausaufenthalts zu begleiten – inkl. Verpflegung und Übernachtung.
Wer zahlt das Eltern-Kind-Zimmer im Krankenhaus?
Bei medizinischer Notwendigkeit (v. a. bis zum 9. Lebensjahr) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Ohne eine Begründung müssen die Eltern die Kosten oft selbst tragen.
Gibt es eine Altersgrenze für Rooming-in?
Die meisten Kassen übernehmen Rooming-in bis zum 9. Geburtstag. Einige – wie die Barmer – zahlen auch darüber hinaus, wenn der medizinische Grund nachvollziehbar ist.
Wie viel kostet das Rooming-in ohne eine Kostenübernahme?
Je nach Klinik liegen die Kosten bei 25–70 € pro Nacht, inklusive Verpflegung. Manche Häuser verlangen noch zusätzliche Gebühren für Komfortzimmer.
Wie kann ich mich vor hohen Rooming-in-Kosten schützen?
Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung, die Rooming-in als festen Leistungsbaustein enthält – unabhängig vom Alter des Kindes oder einer Einzelfallprüfung durch die Kasse.
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