Chefarztbehandlung als Kassenpatient – so geht’s

Chefarztbehandlung als Kassenpatient – so geht’s

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Wussten Sie: Auch gesetzlich Versicherte können sich vom Chefarzt behandeln lassen – allerdings nicht automatisch. Möglich wird das nur über eine Wahlleistungsvereinbarung (§ 17 KHEntgG), die zusätzliche Kosten verursacht und von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen wird. Dennoch entscheiden sich jährlich tausende Kassenpatienten dafür – aus medizinischen, organisatorischen oder persönlichen Gründen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie als Kassenpatient eine Chefarztbehandlung erhalten, welche Kosten Ihnen dabei genau entstehen, wie die Abrechnung im Detail funktioniert und wann sich eine stationäre Krankenhauszusatzversicherung für Sie lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Chefarztbehandlung ist auch für Kassenpatienten möglich – über die sogenannte Wahlleistungsvereinbarung nach § 17 KHEntgG.
  • Die Abrechnung dieser zusätzlichen Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und kostet oft mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt diese Kosten nicht – Sie zahlen diese entweder selbst oder über eine Zusatzversicherung.
  • Eine Behandlung durch den Chefarzt ist aus medizinischer Sicht vor allem bei komplexen oder auch risikoreichen Eingriffen sinnvoll.
  • Ohne eine zusätzliche Absicherung sollten Sie zu Ihrer eigenen finanziellen Sicherheit stets im Voraus einen Kostenvoranschlag einholen.

Was bedeutet Chefarztbehandlung?

Unter Chefarztbehandlung versteht man die persönliche Behandlung durch den Chefarzt oder einen namentlich benannten ständigen Vertreter. Sie ist eine ärztliche Wahlleistung und unterscheidet sich von der Regelversorgung, bei der der diensthabende Arzt oder Oberarzt die Behandlung übernimmt.

Wie können Kassenpatienten die Chefarztbehandlung erhalten?

Wie können Kassenpatienten die Chefarztbehandlung erhalten?
Bild: Checkfox.de

Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung

Bei geplanten Eingriffen wird diese Vereinbarung meist schon vor der Aufnahme im Krankenhaus besprochen. Sie enthält die Namen der behandelnden Ärzte, den Leistungsumfang und die Kosten.

Wichtig: Die Chefarztbehandlung umfasst nur die ärztliche Leistung, nicht automatisch auch ein Einbettzimmer – das ist eine separate nicht-ärztliche Wahlleistung.

Weiterführend: 1-Bett-Zimmer Versicherung ohne Chefarzt – gibt es das?

Selbstzahler-Option

  • Als Kassenpatient können Sie die Kosten direkt selbst tragen.
  • Je nach Eingriff können diese mehrere Hundert bis über 5.000 Euro betragen.
  • Bei komplexen Eingriffen oder längeren stationären Aufenthalten kann es deutlich teurer werden.
  • Ohne einen vorherigen Kostenvoranschlag riskieren Sie unerwartet hohe Rechnungen.

Absicherung über Zusatzversicherung

Eine stationäre Krankenhauszusatzversicherung übernimmt für Kassenpatienten die Kosten der Chefarztbehandlung und oft auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Ihre Vorteile:

  • Planbare Kosten statt unkalkulierbarer Einzelfallrechnungen
  • Absicherung auch bei Notfällen, nicht nur bei geplanten Eingriffen
  • Option, Komfort- und Leistungsbausteine individuell zu kombinieren (z. B. nur Chefarzt oder nur Einbettzimmer)

Viele Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Leistungsstufen an. Dabei können Sie gezielt wählen, ob Sie ausschließlich ärztliche Wahlleistungen oder ein Komplettpaket inklusive Komfortabsicherung wünschen.

Wann lohnt sich die Chefarztbehandlung für Kassenpatienten?

Wann lohnt sich die Chefarztbehandlung für Kassenpatienten?
Bild: Checkfox.de

Medizinische Gründe

Eine Chefarztbehandlung kann besonders dann sinnvoll sein, wenn es sich um komplexe Eingriffe, seltene Erkrankungen oder einen erhöhten Risikoprofil handelt. Beispiele sind größere Herzoperationen, neurochirurgische Eingriffe oder komplizierte Tumoroperationen. Hier kann die zusätzliche Erfahrung und Entscheidungskompetenz des Chefarztes einen spürbaren Vorteil bieten.

Persönliche Gründe

Manche Patienten legen Wert darauf, genau zu wissen, wer operiert oder behandelt. Der direkte Draht zum Chefarzt kann das Sicherheitsgefühl stärken und die Kommunikation vereinfachen. Auch bei sensiblen Krankheitsbildern ist der Wunsch nach einem festen Hauptansprechpartner oft groß.

Wann nicht unbedingt nötig

Bei Routineeingriffen wie Blinddarmentfernungen oder standardisierten orthopädischen Operationen liefert das eingespielte Ärzteteam häufig die gleiche medizinische Qualität wie der Chefarzt. In diesen Fällen lohnt sich die Wahlleistung oft nur aus persönlichen Komfortgründen.

Risiken und Fallstricke

Risiken und Fallstricke
Bild: Checkfox.de
  • Höhere Kosten als erwartet: Steigerungsfaktoren in der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) können zu deutlich höheren Endbeträgen führen als zunächst angenommen.
  • Vertretungsregelungen: Ist der Chefarzt verhindert, kann ein ständig benannter Vertreter die Behandlung übernehmen – rechtlich zulässig, aber für Patienten oft überraschend.
  • Kombinationskosten: Wer zusätzlich ein Einbettzimmer wünscht, muss dieses separat als nicht-ärztliche Wahlleistung vereinbaren.
  • Unklare Leistungsgrenzen: Manche Leistungen, etwa zusätzliche Diagnostik oder Konsile mit externen Spezialisten, können ebenfalls separat berechnet werden.

Einen umfassenden Überblick zu den Fallstricken bei Wahlleistungen gibt Ihnen die Verbraucherzentrale.

So bereiten Sie sich optimal vor (Checkliste)

So bereiten Sie sich optimal vor (Checkliste)
Bild: Checkfox.de
Schritt Was tun? Worauf achten?
1 Informationen einholen Rechtliche Grundlagen wie § 17 KHEntgG kennen, um Ihre Position zu stärken.
2 Wahlleistungsvereinbarung prüfen Ist der Chefarzt namentlich genannt? Sind Vertreter geregelt? Sind Leistungen und Kosten klar definiert?
3 Kostenvoranschlag anfordern Enthält er GOÄ-Ziffern und Steigerungsfaktoren? Prüfen, ob die Begründung für hohe Faktoren plausibel ist.
4 Versicherungsschutz abgleichen Deckt Ihre stationäre Krankenhauszusatzversicherung die Chefarztbehandlung vollständig ab?
5 Entscheidung abwägen Medizinischen Mehrwert, persönliche Präferenzen und Kosten gegeneinander stellen.

Als Kassenpatient haben Sie zwei Möglichkeiten: die Chefarztbehandlung selbst zahlen oder sich mit einer passenden Zusatzversicherung absichern. Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt nicht nur die ärztliche Wahlleistung, sondern oft auch den Komfortbaustein Einbett- oder Zweibettzimmer.

Gerade für Patienten, die regelmäßig medizinische Eingriffe erwarten oder höhere Sicherheitsansprüche haben, ist der monatliche Beitrag oft deutlich günstiger als eine einzige selbst finanzierte Chefarztbehandlung.

Chefarztbehandlung als Wahl – sinnvoll, aber nicht immer notwendig

Chefarztbehandlung als Wahl – sinnvoll, aber nicht immer notwendig
Bild: Checkfox.de

Als Kassenpatient haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine medizinisch-hinreichende Versorgung durch diensthabende Ärzte. Eine Chefarztbehandlung – also Betreuung durch den Chefarzt persönlich – stellt dagegen eine freiwillige Wahlleistung dar, die Sie über einen schriftlichen Vertrag (Wahlleistungsvertrag) mit dem Krankenhaus sichern können

Diese Wahlleistung umfasst nicht nur die Expertise des Chefarztes selbst, sondern kann bei Bedarf auch auf beteiligte Fachbereiche wie Anästhesie oder Radiologie ausgeweitet werden – die sogenannte Wahlarztkette. Sie profitieren dadurch von einer persönlichen Betreuung und hoher fachlicher Erfahrung.

Allerdings ist eine Chefarztbehandlung nicht automatisch sinnvoll oder notwendig. In vielen Fällen sind auch erfahrene Oberärzte fachlich ausreichend, und eine standardmäßige Versorgung bleibt in der Regel sicher und effizient. Zudem sind mit der Behandlung durch einen Chefarzt bis zu 3,5-fach höhere Behandlungskosten verbunden, die Sie in der Regel privat tragen müssen, sofern keine Zusatzversicherung besteht.

Für gesetzlich Versicherte lohnt sich ein Tarif mit Chefarztoption besonders bei komplexen oder seltenen Krankheitsbildern, wenn speziellem Fachwissen und persönlicher Betreuung oberste Priorität zukommen

Ihre nächsten Schritte:

Vergleichen Sie die verfügbaren Tarife – ohne Druck, klar in allen Leistungen und transparent bei Wartezeit und Konditionen. Filtern Sie die Anbieter nach Betrag und Leistungsumfang und wählen Sie gezielt Tarife mit oder ohne einen Zimmerzuschlag aus.

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Häufig gestellte Fragen

Kann jeder Kassenpatient eine Chefarztbehandlung buchen?

Ja, das ist über eine Wahlleistungsvereinbarung nach § 17 KHEntgG möglich. Die Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen oder über eine Zusatzversicherung absichern.

Muss mich der Chefarzt persönlich behandeln?

Ja, sofern er namentlich in der Vereinbarung genannt ist. Ist er verhindert, darf ein benannter ständiger Vertreter die Behandlung übernehmen.

Übernimmt die GKV einen Teil der Kosten?

Nein, die gesetzliche Krankenversicherung trägt keine Kosten für Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer.

Kann ich die Chefarztbehandlung kurzfristig dazubuchen?

Ja, sofern Kapazitäten vorhanden sind und Sie die Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben.

Ist die Zusatzversicherung auch im Ausland gültig?

Manche Tarife leisten auch im Ausland – prüfen Sie den Geltungsbereich in den Versicherungsbedingungen.

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Quellenverweise

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