Unterschiede zwischen Zwei- und Einbettzimmer – Was zahlt die Kasse?

Unterschiede zwischen Zwei- und Einbettzimmer – Was zahlt die Kasse?

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Wussten Sie schon, dass Sie trotz medizinischer Notwendigkeit ein Einbettzimmer selbst zahlen müssen, wenn Sie vorher eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben haben? Genau solche rechtlichen Fallstricke lauern bei der Zimmerwahl im Krankenhaus – und kosten oft mehrere hundert Euro.

Im nachfolgenden Ratgeber zeigen wir Ihnen die Unterschiede zwischen dem Ein- und Zweibettzimmer, erklären Ihnen worauf Sie bei den Wahlleistungen achten müssen und weshalb eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll sein kann.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt in der Regel nur für ein Mehrbettzimmer.
  • Ein- und Zweibettzimmer gelten als Wahlleistungen und müssen entweder privat bezahlt oder über eine Zusatzversicherung abgesichert werden.
  • PKV-Versicherte haben je nach Tarif Anspruch auf ein Komfortzimmer.
  • Eine Wahlleistungsvereinbarung verpflichtet Sie zur Selbstzahlung – selbst bei einer medizinischen Notwendigkeit.
  • Die Kosten für das Einbettzimmer liegen durchschnittlich bei 120 bis 200 € pro Tag.
  • Krankenhauszusatzversicherungen übernehmen diese Kosten oft günstig ab rund 15 € pro Monat.
  • Gerichte entscheiden zunehmend patientenunfreundlich bei einer fehlerhaften Vertragsunterzeichnung.

Komfort oder medizinische Notwendigkeit: Die Wahl des Zimmers hat Folgen

In deutschen Krankenhäusern unterscheidet man klar zwischen den allgemeinen Krankenhausleistungen (zum Beispiel Behandlung und Unterbringung im Mehrbettzimmer) und den Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer.

  • Gesetzlich Versicherte haben nur Anspruch auf ein Mehrbettzimmer. Ein Einzelzimmer wird nur dann erstattet, wenn es aus medizinischer Sicht notwendig ist – etwa bei Infektionsgefahr oder schwerer psychischer Belastung.
  • Privat Versicherte hingegen profitieren meist von umfassenderen Leistungen, die je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung beinhalten.

Eine wichtige Zwischenlösung für GKV-Versicherte ist die Krankenhauszusatzversicherung, die genau diese Komfortleistungen abdeckt – oft schon ab rund 15 € pro Monat, wie zum Beispiel bei der HanseMerkur.

Weiterführend: Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Weiterführend: Wie bekomme ich als Kassenpatient ein Einzelzimmer im Krankenhaus?

Weiterführend: 1-Bett-Zimmer Versicherung ohne Chefarzt – gibt es das?

Was kostet ein Einzel- oder Zweibettzimmer wirklich?

Was kostet ein Einzel- oder Zweibettzimmer wirklich?
Bild: Checkfox.de

Die Preise für Wahlleistungszimmer schwanken stark je nach Klinik, Region und Ausstattung. Während ein Einbettzimmer im Schnitt zwischen 119 und 200 Euro pro Tag kostet, liegen die Preise für ein Zweibettzimmer meist zwischen 60 und 100 Euro.

Beispielhafte Tagespreise:

Zusammensetzen tun sich diese Kosten aus einem Basispreis (30–80 % der Krankenhausbezugsgröße) und aus den sogenannten Komfortzuschlägen (bessere Ausstattung, Service, eigenes Bad etc.). Wer diese Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss vorher eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung unterzeichnen – diese ist bindend.

Unser Tipp: Wer gesetzlich versichert ist und auf diese Kosten vorbereitet sein möchte, kann mit einer passenden Krankenhauszusatzversicherung vorsorgen.

Kostenübernahme durch die verschiedenen Versicherungstypen

Kostenübernahme durch die verschiedenen Versicherungstypen
Bild: Checkfox.de

Die Frage, wer die Kosten für Ein- oder Zweibettzimmer trägt, hängt entscheidend vom Versicherungsstatus ab:

Gesetzlich Versicherte (GKV):

  • Haben nur einen Anspruch auf das Mehrbettzimmer.
  • Komfortzimmer gelten als Wahlleistung und sind selbst zu zahlen, es sei denn: Eine medizinische Notwendigkeit ist nachweislich gegeben (z. B. Infektionsschutz) oder eine stationäre Zusatzversicherung deckt die Wahlleistungen ab.

Weiterführend: Wie bekomme ich als Kassenpatient ein Einzelzimmer im Krankenhaus?

Privatversicherte (PKV):

  • Der Anspruch auf das Ein- oder Zweibettzimmer ist vom jeweiligen Tarif abhängig.
  • Höherwertige Tarife decken die Wahlleistungen vollständig ab – inklusive Chefarzt.
  • Achtung: Bei Selbstbehalten oder Budgettarifen kann den Versicherten dennoch ein Eigenanteil entstehen.

Weiterführend: 1-Bett-Zimmer Versicherung ohne Chefarzt – gibt es das?

Zusatzversicherte:

  • GKV-Mitglieder mit Krankenhauszusatzversicherung (zum Beispiel bei der Advigon) haben häufig einen vollen Anspruch auf Wahlleistungen.
  • Die Monatsbeiträge starten bereits bei ca. 10 bis 15 €, abhängig von Alter und vom Gesundheitsstatus.

Weiterführend: Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Unser Fazit: Nur wer sich vorab absichert, kann sich im Krankenhaus auf Komfort verlassen – ohne finanzielles Risiko.

Die Kosten für Wahlleistungen

Die Kosten für Wahlleistungen
Bild: Checkfox.de

Die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:

Zimmerzuschlag

Individuelle Komfortzuschläge

  • Für Sonderausstattung wie zum Beispiel ein eigenes Bad, einen Flat-TV, Tageszeitungen oder ähnliche Dinge
  • Variieren stark nach Klinikstandard

Verweildauer

  • Längere Aufenthalte im Krankenhaus bedeuten summierende Zusatzkosten und diese können ohne eine Zusatzversicherung recht schmerzhaft werden

Beispielrechnung:

Leistung Preis pro Tag Dauer Gesamt
Einbettzimmer (Standard) 160 € 5 Tage 800 €
Komfortzuschläge 40 € 5 Tage 200 €
Gesamtkosten (5 Tage) 1.000 €
Einbettzimmer (Standard) 160 € 7 Tage 1.120 €
Komfortzuschläge 40 € 7 Tage 280 €
Gesamtkosten (7 Tage) 1.400 €
Einbettzimmer (Standard) 160 € 10 Tage 1.600 €
Komfortzuschläge 40 € 10 Tage 400 €
Gesamtkosten (10 Tage) 2.000 €

Einfach unterschrieben – und plötzlich haften Sie für diese Summe selbst. Wichtig daher: Niemals eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben, ohne die Versicherungssituation vorher zu klären.

Wann ist ein Einzelzimmer medizinisch notwendig – und wer zahlt dann?

Wann ist ein Einzelzimmer medizinisch notwendig – und wer zahlt dann?
Bild: Checkfox.de

Es gibt Fälle, in denen ein Einbettzimmer medizinisch erforderlich ist – etwa bei:

  • Ansteckenden Infektionskrankheiten
  • Schweren psychischen Erkrankungen mit Rückzugsbedarf
  • Intensivmedizinischer Überwachung
  • Palliativversorgung

In solchen Fällen darf die Klinik den Patienten nicht zur Wahlleistungsvereinbarung drängen – denn dann ist das Einzelzimmer Teil der medizinischen Regelversorgung. Entsprechend übernimmt auch die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.

Allerdings:

  • Der Nachweis für die medizinische Notwendigkeit muss in jedem Fall dokumentiert und ggf. auch begründet sein.
  • Ohne eine klare Begründung kann die Krankenkasse eine Kostenerstattung ablehnen.
  • Patienten haben dann nur über die Zusatzversicherung oder über die PKV einen sicheren Anspruch.

Die Wahlleistungsvereinbarung: Was Sie unterschreiben, kann teuer werden

Die Wahlleistungsvereinbarung: Was Sie unterschreiben, kann teuer werden
Bild: Checkfox.de

Wer ein Ein- oder Zweibettzimmer wünscht, muss in der Klinik eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben. Darin verpflichtet sich der Patient zur Übernahme der entstehenden Mehrkosten – unabhängig davon, ob er am Ende zufrieden war oder ob der Komfort tatsächlich erbracht wurde.

Wichtig:

  • Die Vereinbarung muss vor der Inanspruchnahme abgeschlossen werden – rückwirkend ist sie unwirksam.
  • Bei minderjährigen oder nicht einwilligungsfähigen Patienten ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  • Selbst wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Einzelzimmer aus medizinischer Sicht sinnvoll gewesen wäre, gilt die Vereinbarung: Die Kosten bleiben beim Patienten.

Gerichte haben mehrfach zugunsten der Kliniken entschieden – mit Hinweis auf die Rechtsgültigkeit der Vereinbarung. Deshalb gilt: Nicht voreilig unterschreiben. Erst prüfen, ob und wie die eigene Versicherung zahlt.

Zusatzversicherung oder Selbstzahler – was lohnt sich langfristig?

Zusatzversicherung oder Selbstzahler – was lohnt sich langfristig?
Bild: Checkfox.de

Die Kosten für Wahlleistungszimmer können sich bei einem stationären Aufenthalt schnell summieren – insbesondere bei mehreren Tagen im Einbettzimmer. Wer häufiger im Krankenhaus ist oder einfach auf den Komfort nicht verzichten möchte, fährt mit einer stationären Zusatzversicherung deutlich günstiger.

Szenario Einmaliger Klinikaufenthalt (5 Tage) Einmaliger Klinikaufenthalt (10 Tage) Einmaliger Klinikaufenthalt (20 Tage) Monatliche Zusatzversicherung (1 Jahr) Ersparnis durch Zusatzversicherung
Selbstzahler Einbettzimmer ca. 1.000 € ca. 2.000 € ca. 4.000 €
Zusatzversicherung (ab 15 €/Monat) ca. 180 € jährlich ca. 180 € jährlich ca. 180 € jährlich ca. 180 € jährlich 5 Tage: ~820 €
10 Tage: ~1.820 €
20 Tage: ~3.820 €

Fazit: Schon bei einem einzigen Aufenthalt kann sich die Zusatzversicherung rechnen – und bietet darüber hinaus Planungssicherheit und besseren Zugang zu Wunschleistungen wie Chefarzt oder Wahlklinik.

Fazit & Handlungsempfehlung

Fazit & Handlungsempfehlung
Bild: Checkfox.de

Die Unterschiede zwischen Zwei- und Einbettzimmern im Krankenhaus sind mehr als nur eine Frage des Komforts – sie haben handfeste finanzielle Auswirkungen. Ohne passende Absicherung durch die PKV oder eine Zusatzversicherung können schnell mehrere hundert Euro fällig werden – selbst bei medizinischer Notwendigkeit.

Unsere Empfehlung:

  • Prüfen Sie vor dem Klinikaufenthalt, ob und wie Ihre Versicherung die Wahlleistungen abdeckt.
  • Schließen Sie keine Wahlleistungsvereinbarung ab, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zahlen müssen.
  • Überlegen Sie sich den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein.

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Häufig gestellte Fragen

Was genau unterscheidet ein Einbettzimmer von einem Zweibettzimmer?

Ein Einbettzimmer ist ein Krankenhauszimmer, in dem Sie allein liegen – maximale Privatsphäre und Ruhe inklusive. In einem Zweibettzimmer teilen Sie das Zimmer mit einem weiteren Patienten. Beide Zimmerarten zählen zu den sogenannten Wahlleistungen, wenn sie nicht zur Regelversorgung gehören. Komfort, Ausstattung und Service unterscheiden sich häufig: Einbettzimmer bieten oft ein eigenes Bad oder WC, mehr Platz, bessere Ausstattung und mehr Ruhe.

Wer hat Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmerkostenübernahme durch die PKV oder Zusatzversicherungen?

Privat Versicherte haben je nach Tarif meist Anspruch auf Ein‑ oder Zweibettzimmer als Teil der Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten. Gesetzlich Versicherte benötigen eine Krankenhauszusatzversicherung, damit diese Wahlleistungen übernommen werden. Teilweise ist die Unterbringung im Einbettzimmer auch dann möglich, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Wie hoch sind die Kosten für Einbettzimmer vs. Zweibettzimmer im Krankenhaus?

Die Kosten variieren stark je nach Region, Krankenhaus und Ausstattung. Durchschnittlich liegen die Zuschläge fürs Einbettzimmer bei etwa 80 bis 200 Euro pro Tag, teils darüber, teils darunter, je nach Komfort und Ausstattung. Das Zweibettzimmer kostet meist etwa die Hälfte dessen, was für ein Einbettzimmer berechnet wird. In manchen Bundesländern bzw. Kliniken unterscheiden sich die Kosten noch stärker.

Was bedeuten „Wahlleistungen“ und wie funktionieren sie im Fall von Ein- oder Zweibettzimmern?

Wahlleistungen sind Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Wenn Sie eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus abgeschlossen haben, kann das Krankenhaus bestimmte Leistungen und Komfort bieten – z. B. Ein- oder Zweibettzimmer, Mehrkosten für Komfortausstattung etc. Diese Vereinbarung muss schriftlich getroffen sein. Ohne solche Vereinbarung müssen Sie nicht zahlen, auch wenn Sie in einem Einbettzimmer liegen, sofern es keine Wahlleistung vereinbart wurde.

Können Kosten für Ein‑ oder Zweibettzimmer auch dann anfallen, wenn die Regelversorgung bereits ein Zweibettzimmer ist?

Ja, das ist möglich. Wenn ein Krankenhaus beispielsweise Mehrbettzimmer als Regelversorgung hat, sind Zuschläge für Zweibettzimmer (als Wahlleistung) zu zahlen. Wenn jedoch ein Zweibettzimmer schon zur Regelversorgung gehört, entstehen oft keine Zuschläge dafür – außer es geht um Komfortelemente oder Zusatzleistungen über das Zweibettzimmer hinaus.

Wie wird der Basispreis für Ein‑ und Zweibettzimmer berechnet?

Der Preis setzt sich zusammen aus einem sogenannten Basispreis, der oft an eine Bezugsgröße des Krankenhauses gekoppelt ist, und zusätzlichen Komfortzuschlägen (z. B. Ausstattung, eigenes Bad oder WC, Balkon, Minibar, TV, etc.). Im Allgemeinen wird für Einbettzimmer etwa 80 % der Bezugsgröße angesetzt, für Zweibettzimmer oft etwa 30 %. Komfortzuschläge kommen oben drauf.

Was passiert, wenn im Krankenhaus zum Zeitpunkt der Aufnahme kein Einbettzimmer frei ist?

Wenn kein Einbettzimmer verfügbar ist, haben Versicherte je nach Tarif und Bedingungen meist Anspruch auf Verlegung in ein Einbettzimmer, sobald eines frei wird. Manche Verträge sehen außerdem Entschädigungszahlungen vor (z. B. Krankenhaustagegeld) wenn die gewünschte Zimmerkategorie nicht in Anspruch genommen werden kann.

Welche Vorteile bietet ein Einbettzimmer im Krankenhaus?

Ein Einbettzimmer bringt Ruhe und Privatsphäre, was den Genesungsprozess positiv beeinflussen kann. Gespräche mit Ärzten und Angehörigen sind privater möglich. Es besteht ein geringeres Infektionsrisiko durch weniger Kontakt mit anderen Patienten. Zudem ist der Komfort höher – oft bessere Ausstattung, manchmal eigenes Bad, größere Zimmer etc.

Welche Nachteile sollte man bedenken?

Einbettzimmer sind deutlich teurer und verursachen Mehrkosten, die Sie selbst tragen müssen, wenn sie nicht durch den Versicherungstarif abgedeckt sind oder eine Zusatzversicherung besteht. Bei längeren Aufenthalten kann das zu hohen Zusatzkosten führen. Zudem besteht das Risiko der Isolation – manche Patienten empfinden das Alleinsein als unangenehm.

Wie wichtig ist es, vor dem Krankenhausaufenthalt die Bedingungen zu prüfen?

Sehr wichtig. Sie sollten prüfen, ob Ihr Versicherungstarif Einbett- oder Zweibettzimmer umfasst, wie hoch die Zuschläge sind, welche Komfortleistungen inklusive sind und ob eine Wahlleistungsvereinbarung notwendig ist. Am besten auch, ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden sollte, falls Ihr aktueller Tarif diese Wahlleistungen nicht abdeckt.

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