Zuzahlungen für Krankenhauskomfort - Was ist rechtens, was nicht?

Zuzahlungen für Krankenhauskomfort - Was ist rechtens, was nicht?

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Wussten Sie: Jeder gesetzlich Versicherte muss bei einem Krankenhausaufenthalt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten – unabhängig davon, ob es sich um eine einfache Behandlung oder eine komplexe Operation handelt. Diese Pflicht gilt für maximal 28 Tage im Jahr und ist im Sozialgesetzbuch V (§ 39 SGB V) geregelt. Doch darüber hinaus können Krankenhäuser Komfortleistungen wie ein Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt gesondert abrechnen.

Hier ist Vorsicht geboten: Nicht jede Forderung ist zulässig, und überzogene „Servicepauschalen“ wurden von Gerichten bereits mehrfach für unwirksam erklärt. Patienten haben das Recht auf klare Information und müssen jede Wahlleistung schriftlich vereinbaren. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, was bei den Zuzahlungen erlaubt ist und was nicht und wie Sie die Komfortleistungen mithilfe einer Krankenhauszusatzversicherung vollständig decken.

Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen der Zuzahlung

Die Pflicht zur Zuzahlung bei einem Krankenhausaufenthalt ist im Sozialgesetzbuch V, § 39 geregelt. Jeder gesetzlich Versicherte muss für die stationäre Behandlung 10 € pro Tag an das Krankenhaus entrichten. Diese Zuzahlung gilt für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Krankenhäuser leiten die Beträge anschließend an die Krankenkassen weiter.

Befreiungsmöglichkeiten

Von der gesetzlichen Zuzahlung können bestimmte Gruppen gemäß § 61 SGB V befreit werden:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
  • Schwangere bei Entbindungen.
  • Härtefälle: Versicherte mit geringem Einkommen, die eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten.

Eine detaillierte Übersicht zu Befreiungsregelungen bietet das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Komfortleistungen im Krankenhaus – was erlaubt ist

Komfortleistungen im Krankenhaus – was erlaubt ist
Bild: Checkfox.de

Neben den Regelleistungen können Patienten Wahl- und Komfortleistungen in Anspruch nehmen. Diese müssen immer freiwillig und schriftlich vereinbart werden.

Ärztliche Wahlleistungen

Ein zentrales Element der Wahlleistungen im Krankenhaus ist die sogenannte ärztliche Wahlleistung. Dabei geht es vor allem um die gezielte Behandlung durch den Chefarzt oder einen anderen Arzt Ihrer Wahl. Dieses Angebot wird von vielen Patientinnen und Patienten genutzt, wenn sie sich eine besonders erfahrene Fachkraft oder eine kontinuierliche Betreuung durch einen bestimmten Arzt wünschen.

Weiterführend: Wahlleistungen im Krankenhaus laut § 17 KHEntgG - Was steht Ihnen rechtlich zu?

Weiterführend: Chefarztbehandlung als Kassenpatient – so geht’s

Die Abrechnung erfolgt hierbei nicht über die gesetzliche Krankenversicherung, sondern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese regelt die Honorare für privatärztliche Leistungen und erlaubt abhängig vom Aufwand, Fachgebiet und Umfang der Behandlung auch deutlich höhere Sätze als in der GKV üblich.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH):

Demnach ist eine Vertretung durch den Oberarzt oder einen anderen Stellvertreter nur dann zulässig, wenn das ausdrücklich und schriftlich im Rahmen der Wahlleistungsvereinbarung geregelt wurde. Andernfalls darf nur der benannte Wahlarzt – etwa der Chefarzt – die Behandlung durchführen. Fehlt eine solche Regelung, ist die Abrechnung unzulässig. Dieses Urteil stärkt die Patientenrechte und betont die Bedeutung einer sauberen vertraglichen Absprache.

Unterkunft & Service

Neben der medizinischen Betreuung betreffen viele Wahlleistungen auch den Komfort während des Krankenhausaufenthalts – insbesondere die Unterbringung und Zusatzservices. Wer sich mehr Ruhe, Privatsphäre und gehobene Ausstattung wünscht, kann sich für ein Einbett- oder Zweibettzimmer entscheiden. Diese Zimmer bieten in der Regel nicht nur mehr Platz, sondern auch modernere Ausstattung, mehr Ruhe und weniger Störungen durch Mitpatienten.

Ergänzt wird dieser Komfort durch zusätzliche Serviceangebote, die den Aufenthalt angenehmer machen sollen: Dazu gehören etwa eine verbesserte Verpflegung mit Menüwahl, Zugang zu TV und Telefon, kostenloses WLAN oder besondere Serviceleistungen wie eine Tageszeitung oder ein Begrüßungspaket.

Die Preise für diese Komfortpakete variieren erheblich – je nach Klinik, Region und Leistungsumfang. In der Praxis bewegen sich die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer meist zwischen 50 und 200 Euro pro Tag. Das bedeutet: Wer eine Woche im Krankenhaus verbringt, zahlt schnell mehrere Hundert Euro zusätzlich – bei einer Chefarztbehandlung entsprechend mehr.

Weiterführend: Wie bekomme ich als Kassenpatient ein Einzelzimmer im Krankenhaus?

Weiterführend: Unterschiede zwischen Zwei- und Einbettzimmer – Was zahlt die Kasse?

Für alle, die sich einen umfassenden Überblick über Wahl- und Komfortleistungen verschaffen wollen, empfehlen sich Informationsquellen wie die Verbraucherzentrale oder das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP). Dort finden sich hilfreiche Erklärungen, Preisbeispiele und rechtliche Hinweise, die bei der Entscheidung helfen können.

Streitfälle & Gerichtsurteile

Streitfälle & Gerichtsurteile
Bild: Checkfox.de

Gerichte haben sich bereits mehrfach mit unzulässigen Abrechnungen von Krankenhäusern beschäftigt. Besonders im Fokus standen Chefarztvereinbarungen und pauschale „Servicegebühren“:

Diese Urteile stärken die Rechte der Patienten und schützen vor versteckten Kosten. Einen Überblick über relevante Entscheidungen finden Sie zum Beispiel bei Medizinrechtsiegen.

Kostenbeispiele für Patienten

Kostenbeispiele für Patienten
Bild: Checkfox.de

Ein Aufenthalt im Krankenhaus kann – selbst bei gesetzlich Versicherten – schnell zur finanziellen Belastung werden. Das liegt nicht nur an der allgemeinen gesetzlichen Zuzahlung, sondern vor allem an den zusätzlichen Kosten für Wahlleistungen, die viele Patientinnen und Patienten für mehr Komfort oder bessere Betreuung in Anspruch nehmen möchten.

Weiterführend: Wahlleistungen im Krankenhaus laut § 17 KHEntgG - Was steht Ihnen rechtlich zu?

  • Beginnen wir mit den Pflichtzuzahlungen: Für jeden Tag im Krankenhaus sind gesetzlich Versicherte verpflichtet, 10 Euro selbst zu zahlen, und zwar bis zu 28 Tage im Kalenderjahr. Bei einem siebentägigen Aufenthalt kommen so 70 Euro zusammen – ein überschaubarer Betrag, aber eben nur der Anfang.
  • Deutlich teurer wird es, wenn man sich für ein Einbettzimmer entscheidet. Je nach Klinik, Lage und Ausstattung kostet ein solches Zimmer im Schnitt rund 120 Euro pro Tag. Auf eine Woche gerechnet entstehen dadurch zusätzliche Kosten von etwa 840 Euro – allein für die Unterbringung.
  • Noch kostspieliger wird es bei der Chefarztbehandlung. Da hier nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird, können – je nach Umfang und Art des Eingriffs – mehrere Tausend Euro fällig werden. Eine größere Operation inklusive Vor- und Nachbetreuung durch den Chefarzt kann schnell 5.000 Euro oder mehr kosten.

Weiterführend: Wie bekomme ich als Kassenpatient ein Einzelzimmer im Krankenhaus?

Weiterführend: Was kostet die Chefarztbehandlung im Krankenhaus?

Wer nun beides kombiniert – also Einbettzimmer plus Chefarztbehandlung – kommt bei einem siebentägigen Aufenthalt inklusive gesetzlicher Zuzahlung auf rund 6.000 Euro an Gesamtkosten. Und das ist eher ein realistisches als ein extremes Beispiel. Diese Summen zeigen deutlich: Komfort im Krankenhaus ist möglich, aber nicht billig – zumindest nicht ohne entsprechende Absicherung.

Genau deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema Krankenhauszusatzversicherung zu beschäftigen. Anbieter wie die HanseMerkur oder Informationsportale großer gesetzlicher Kassen wie der Techniker Krankenkasse (TK) bieten verlässliche Informationen rund um Leistungen, Beiträge und Vertragsdetails. So lässt sich frühzeitig vorsorgen, bevor im Ernstfall hohe Eigenkosten entstehen.

Weiterführend: Welche Leistungen sind wirklich wichtig bei der Krankenhauszusatzversicherung?

Kostenbeispiele

KostenpunktKosten (EUR)
Gesetzliche Zuzahlung (7 Tage à 10 €)70 €
Einbettzimmer (7 Tage à 120 €)840 €
Zweibettzimmer (7 Tage à 80 €)560 €
TV & Telefonpauschale (7 Tage à 5 €)35 €
Menüwahl & Komfortservice (pauschal)100 €
Chefarztbehandlung (geschätzt)5000 €
Gesamtkosten (Beispielkombination)5910 €
Gesamtkosten (inkl. aller Wahlleistungen)12515 €

Absicherung durch Zusatzversicherungen

Absicherung durch Zusatzversicherungen
Bild: Checkfox.de

Da Komfortleistungen im Krankenhaus schnell Kosten in vierstelliger Höhe verursachen können, ist eine Krankenhauszusatzversicherung für viele Patienten sinnvoll. Sie übernimmt – je nach Tarif – die Aufwendungen für Chefarztbehandlung, Einbett- oder Zweibettzimmer und weitere Extras.

  • Leistungsumfang: Manche Tarife decken nur die Unterbringung (Komfortzimmer), andere auch Arzthonorare nach GOÄ in voller Höhe.
  • Beiträge: Ab etwa 15–30 € pro Monat möglich, abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Versicherer.
  • Unterschiede: Wartezeiten (meist 3 Monate), Ausschlüsse bei Vorerkrankungen, variierende Erstattungshöhen.
  • Anbieter: Infos und Tarife bieten z. B. ARAG oder HanseMerkur.

Unser Tipp für Sie: Wenn Sie Wahlleistungen ohne Risiko nutzen möchten, können Sie im Checkfox-Krankenhauszusatzvergleich passende Tarife vergleichen und sich so vor hohen Eigenkosten schützen.

Fazit & Handlungsempfehlungen

Fazit & Handlungsempfehlungen
Bild: Checkfox.de

Die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Tag ist für alle Versicherten Pflicht – darüber hinausgehende Kosten entstehen nur, wenn Patienten Komfort- oder Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer oder eine Chefarztbehandlung buchen.

Das sollten Sie mitnehmen:

  • Die Wahlleistungen sind nur wirksam, wenn sie freiwillig und schriftlich vereinbart werden.
  • Pauschale Zusatzgebühren ohne eine klare Leistung sind unzulässig.
  • Patienten sollten sich vorab über die Kosten und Bedingungen informieren und die Vereinbarung genau prüfen.

Was nun?

Wenn Sie sich dauerhaft gegen hohe Zusatzkosten absichern möchten, sollten Sie möglichst frühzeitig eine Krankenhauszusatzversicherung in Betracht ziehen. Mit unserem Checkfox-Krankenhauszusatzvergleich finden Sie schnell den Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus?

Gesetzlich Versicherte zahlen 10 € pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr. Die Krankenhäuser leiten diese Beiträge direkt an die Krankenkassen weiter.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schwangere bei Entbindungen sowie Versicherte, die ihre persönliche Belastungsgrenze überschreiten (§ 61 SGB V).

Welche Komfortleistungen sind erlaubt?

Üblich sind Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Serviceleistungen wie verbesserte Verpflegung oder Menüwahl. Diese müssen immer schriftlich vereinbart werden.

Sind pauschale Servicegebühren rechtens?

Nein. Gerichte haben entschieden, dass Pauschalen ohne eine konkrete Leistungsangabe (z. B. „Hotelpauschale“) unzulässig sind.

Wie kann ich mich gegen hohe Zusatzkosten absichern?

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung, die Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Komfortzimmer abdeckt. Tarife starten bei etwa 15 bis 30 € pro Monat.

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