Wussten Sie: In Deutschland gibt es über 1.800 Krankenhäuser, doch bislang fehlte den Patienten ein einheitlicher Überblick über deren Qualität, Spezialisierungen und Behandlungsergebnisse. Genau hier setzt das Krankenhaustransparenzgesetz an. Seit 2025 ist ein neuer Bundes-Klinik-Atlas online verfügbar, der die Informationen zu Fallzahlen, Leistungsgruppen und Qualitätsstandards bündelt. Ziel ist es, den Patienten mehr Orientierung bei der Wahl ihrer Klinik zu geben.
Doch während die Befürworter von einem Meilenstein für Patientenrechte sprechen, warnen die Kritiker vor Bürokratie und möglichen Fehlinterpretationen durch medizinische Laien. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie der Bundes-Klinik-Atlas funktioniert und welche Vor- sowie Nachteile er mit sich bringt. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie sich mit einer Krankenhauszusatzversicherung Komfort- und Wahlleistungen unabhängig von der Klinikstruktur sichern können.
Das Wichtigste in Kürze
- Einführung eines Bundes-Klinik-Atlas 2025: Die deutschen Kliniken werden mit Fallzahlen, Leistungsgruppen und Qualitätskriterien dargestellt.
- Ziel: Die Patienten sollen leichter die beste Klinik für ihre Behandlung finden.
- Die Krankenhäuser müssen künftig verpflichtend Daten melden, um im Atlas gelistet zu werden.
- Chancen: Mehr Transparenz und eine deutliche Stärkung der Patientenrechte.
- Risiken: Fehlinterpretationen, zusätzlicher Verwaltungsaufwand, mögliche Benachteiligung kleinerer Krankenhäuser.
- Auch mit mehr Transparenz bleibt der Komfort entscheidend – mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich die Chefarztbehandlung und das Einbettzimmer unabhängig von der Klinikstruktur.
Was ist die Krankenhaus-Transparenzverordnung?
Die Krankenhaus-Transparenzverordnung ist ein zentrales Element der Krankenhausreform.
Ihr Ziel: mehr Klarheit für Patienten über die Qualität und Spezialisierung von Kliniken. Künftig müssen die Krankenhäuser in Deutschland verpflichtend Daten zu den Fallzahlen, Leistungsgruppen und Qualitätsstandards melden.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Krankenhaus-Transparenzgesetz, das 2023 im Bundestag beschlossen wurde. Es verpflichtet alle Kliniken zur Teilnahme und schafft damit eine bisher nicht dagewesene Vergleichbarkeit.
Weiterführend: Krankenhausreform – Welche Folgen hat sie für Patienten?
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Der Bundes-Klinik-Atlas

Herzstück der Verordnung ist der neue Bundes-Klinik-Atlas, ein frei zugängliches Online-Portal. Dort sollen Patienten schnell und verständlich erfahren, welche Klinik für ihre Behandlung am besten geeignet ist.
Welche Daten werden angezeigt?
- Behandlungszahlen pro Leistungsgruppe (z. B. Herzchirurgie, Orthopädie).
- Erfüllte Qualitätsstandards: Nur Kliniken mit den nötigen Voraussetzungen dürfen bestimmte Eingriffe anbieten.
- Spezialisierungen und Abteilungen: Welche Klinik bietet welche Leistungen an?
- Regionale Verfügbarkeit: Darstellung nach Bundesländern und Landkreisen.
Nutzen für Patienten
- Leichtere Vergleichbarkeit von Kliniken.
- Orientierung bei planbaren Eingriffen wie Hüftoperationen oder Herzkatheter.
- Mehr Transparenz über regionale Unterschiede in der Versorgung.
Der Atlas wird zentral unter Bundes-Klinik-Atlas.de bereitgestellt und ist Teil der breiteren Transparenzinitiative des Bundesgesundheitsministeriums.
Chancen und Risiken

Die neue Transparenzverordnung im Gesundheitswesen bringt für Patientinnen und Patienten eine ganze Reihe von Vorteilen – eröffnet aber zugleich auch neue Herausforderungen, die nicht unterschätzt werden sollten.
Vorteile
Auf der positiven Seite steht vor allem die Möglichkeit zu fundierteren Entscheidungen: Wer vor einer Operation oder einer stationären Behandlung steht, kann künftig deutlich einfacher nachvollziehen, welche Klinik besonders viel Erfahrung mit bestimmten Eingriffen hat. Durch die Veröffentlichung von Fallzahlen, Komplikationsraten und anderen Qualitätsmerkmalen wird sichtbar, wo Spezialisierung und Routine zusammentreffen – ein echter Gewinn für alle, die ihre Behandlungsentscheidung gut informiert treffen möchten.
Gleichzeitig setzt die Verordnung Anreize zur Qualitätsförderung: Die Krankenhäuser geraten stärker in den Wettbewerb um gute Ergebnisse, transparente Prozesse und spezialisierte Leistungen. Das kann langfristig zu mehr Spezialisierung, besseren Strukturen und einer höheren Versorgungssicherheit führen – besonders bei planbaren Eingriffen.
Ein weiterer Fortschritt: Die Patientenrechte werden gestärkt. Der Zugang zu objektiven, standardisierten Daten verringert die einseitige Abhängigkeit von ärztlichen Empfehlungen oder persönlichen Netzwerken. Wer bisher auf das Bauchgefühl oder den Rat aus dem Bekanntenkreis angewiesen war, kann die Entscheidungen nun stärker auf Fakten stützen – und damit auch das Vertrauen in das eigene Urteil stärken.
Weiterführend: Patientenrechtegesetz und Wahlleistungen - Ihre Ansprüche im Krankenhaus
Nachteile
Doch bei aller Transparenz gibt es auch Risiken. Ein zentrales Problem: Fehlinterpretationen durch medizinische Laien. Fallzahlen, Mortalitätsraten oder Qualitätsindikatoren lassen sich nicht ohne Fachwissen einordnen. Ohne Kontext können gute Kliniken mit komplexen Fällen schlechter dastehen als solche mit einfacheren Fällen – obwohl sie medizinisch überlegen sind. Die Gefahr besteht, dass Patienten falsche Rückschlüsse ziehen und sich gegen ein eigentlich passendes Krankenhaus entscheiden.
Auch der Verwaltungsaufwand steigt: Kliniken müssen zahlreiche zusätzliche Daten erfassen, auswerten und übermitteln. Das bindet Ressourcen, die andernorts fehlen könnten – zum Beispiel in der Pflege oder im ärztlichen Dienst.
Nicht zuletzt droht eine Benachteiligung kleinerer Häuser: Sie haben oft geringere Fallzahlen und könnten dadurch in Rankings schlechter abschneiden, obwohl sie individuell sehr gute Arbeit leisten. Das betrifft vor allem ländliche Regionen, wo wohnortnahe Versorgung wichtig ist – und ohnehin schon unter strukturellem Druck steht.
Unser Fazit
Unterm Strich gilt: Die Transparenzverordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung moderner, patientenorientierter Versorgung. Damit ihr Potenzial ausgeschöpft wird, braucht es aber auch gute Informationsangebote, die Daten einordnen, erklären und realistisch bewerten – damit Transparenz nicht zu Verwirrung führt, sondern zu besseren Entscheidungen.
Kritik aus Politik und Verbänden

Die Transparenzverordnung stößt auf gemischte Reaktionen:
- Die Gewerkschaft ver.di warnt vor einer zusätzlichen Belastung des ohnehin knappen Klinikpersonals durch die neuen Dokumentationspflichten.
- Transparency International begrüßt den Schritt zu mehr Offenheit, fordert aber, dass Daten verständlich und präzise aufbereitet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Der BDPK (Bundesverband Deutscher Privatkliniken) kritisiert, dass die Regelung kleinere Kliniken benachteiligen könnte, die weniger Fälle behandeln, aber für die regionale Versorgung unverzichtbar sind.
Damit zeigt sich: Während die Politik den Nutzen für Patienten betont, sehen die Kliniken und Personalvertretungen erhebliche Umsetzungsprobleme.
Was bedeutet das für Ihre Behandlung?

Für Patienten bringt das Krankenhaustransparenzgesetz vor allem eines: mehr Klarheit bei der Klinikwahl. Sie können mithilfe des Bundes-Klinik-Atlas leicht nachvollziehen, welche Klinik für ihre Diagnose oder geplante Behandlung die meiste Erfahrung und die besten Qualitätsnachweise bietet.
- Planbare Eingriffe: Bei Operationen wie Hüft- oder Herz-OPs können die Patienten nun gezielt das Krankenhaus mit den besten Erfolgszahlen wählen.
- Spezialisierungen sichtbar: Kliniken, die bestimmte Qualitätskriterien nicht erfüllen, dürfen die Eingriffe künftig nicht mehr anbieten. Das stärkt die Patientensicherheit.
- Keine Änderung bei Wahlleistungen: Komfort-Extras wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer bleiben davon unberührt – diese müssen weiterhin separat vereinbart und finanziert werden.
Wer neben Qualität auch Wert auf Komfort legt, kann mit einer Krankenhauszusatzversicherung die Kosten für den Chefarzt und das Komfortzimmer absichern – unabhängig davon, welche Klinik gewählt wird. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie mehr.
Weiterführend: Was kostet die Chefarztbehandlung im Krankenhaus?
Weiterführend: Wie bekomme ich als Kassenpatient ein Einzelzimmer im Krankenhaus?
Komfort bleibt Privatsache – auch mit mehr Transparenz

Auch wenn das Krankenhaustransparenzgesetz künftig mehr Klarheit über die Behandlungsqualität bietet: Der Komfort im Krankenhaus – also das Einbettzimmer, die Chefarztbehandlung oder besondere Serviceleistungen – bleibt weiterhin eine freiwillige Zusatzleistung. Diese sogenannten Wahlleistungen sind nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt und müssen entweder aus eigener Tasche bezahlt oder privat abgesichert werden.
Weiterführend: Wahlleistungen im Krankenhaus laut § 17 KHEntgG - Was steht Ihnen rechtlich zu?
Eine Krankenhauszusatzversicherung kann hier sinnvoll sein: Sie übernimmt die Kosten für die Chefarztbehandlungen und das Komfortzimmer – und schützt Sie so vor teuren Überraschungen im Fall eines stationären Aufenthalts. Bereits ab 15 bis 30 Euro im Monat (je nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif) sichern Sie sich damit nicht nur mehr Ruhe und Komfort, sondern auch freie Arztwahl und eine bessere Betreuung.

Weiterführend: Krankenhauszusatzversicherung – sinnvoll oder nicht?
Weiterführend: Was kostet die Chefarztbehandlung im Krankenhaus?
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Checkfox-Vergleich und finden Sie eine Zusatzversicherung, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt – bevor es ernst wird.
Fazit & Handlungsempfehlungen

Das Krankenhaustransparenzgesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientenrechte und Vergleichbarkeit im Gesundheitswesen. Mit dem Bundes-Klinik-Atlas gibt es erstmals ein zentrales Portal, das Behandlungszahlen und Qualitätsstandards von rund 1.600 deutschen Krankenhäusern offenlegt.
Doch Patienten sollten beachten:
- Zahlen sind nicht alles – Die Fallzahlen alleine sagen noch nichts über die individuelle Betreuung in den Krankenhäusern aus.
- Längere Wege möglich: Kleinere Kliniken könnten bei bestimmten Eingriffen wegfallen und somit müssen Sie womöglich längere Anfahrtswege in Kauf nehmen.
- Zusatzleistungen bleiben privat: Komfort und freie Arztwahl sind weiterhin nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Unsere Empfehlung:
Nutzen Sie den kostenlosen Bundes-Klinik-Atlas in Zukunft einfach als Orientierungshilfe, aber prüfen Sie zusätzlich immer Ihre persönliche Absicherung.
Mit dem unabhängigen Checkfox-Krankenhauszusatzvergleich sichern Sie sich Wahlleistungen, die über die reine Grundversorgung hinausgehen.

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Häufig gestellte Fragen
Was ist die Krankenhaus-Transparenzverordnung?
Sie ist Teil der Krankenhausreform und verpflichtet die Kliniken, Daten zu Fallzahlen, Leistungsgruppen und Qualitätsstandards offenzulegen. Ziel ist ein besserer Überblick für die Patienten.
Seit wann gibt es den Bundes-Klinik-Atlas?
Der Bundes-Klinik-Atlas wurde 2025 veröffentlicht. Seit diesem Jahr können die Patienten online auf die Daten zugreifen.
Welche Vorteile bringt der Klinik-Atlas für Patienten?
Er erleichtert die Klinikwahl, zeigt die Spezialisierungen der Kliniken an und ermöglicht den Vergleich von Behandlungsergebnissen.
Gibt es auch Risiken?
Ja, die Kritiker warnen vor Fehlinterpretationen durch Laien, zusätzlicher Bürokratie für Kliniken und möglichen Nachteilen für kleinere Häuser.
Ändert die Verordnung etwas bei Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung?
Nein. Wahlleistungen bleiben weiterhin kostenpflichtige Zusatzangebote, die Patienten selbst zahlen oder über eine Krankenhauszusatzversicherung absichern können.