In wenigen Schritten zur besten Unfallversicherung
Wussten Sie, dass ein Tarif ohne Gesundheitsfragen im Antrag trotzdem im Schadensfall nach Ihren Vorerkrankungen fragen darf? Das ist kein Schlupfloch einzelner Anbieter, sondern der Normalfall – und der teuerste Irrtum in diesem Marktsegment.
Wer nach einer Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung sucht, hat meist schon eine Absage hinter sich: abgelehnter BU-Antrag, unbezahlbarer Risikozuschlag, eine chronische Diagnose in der Akte. Dieser Vergleich zeigt Ihnen, welche Klausel im Bedingungswerk tatsächlich über die Auszahlung entscheidet, welche Tarifprofile es am Markt gibt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Gesundheitsfragen heißt: keine Risikoprüfung im Antrag, keine Ablehnung, keine Zuschläge – und keine Gefahr einer Anzeigepflichtverletzung.
- Es heißt nicht, dass Vorerkrankungen bedeutungslos sind. Im Leistungsfall prüft der Versicherer, ob sie an den Unfallfolgen mitgewirkt haben.
- Der Mitwirkungsanteil ist das entscheidende Kriterium: Der Marktstandard kürzt ab 25 Prozent, gute Spezialtarife erst ab 75 Prozent oder gar nicht.
- Zweiter Prüfpunkt: Eigenbewegung. Ausgerechnet ein Tarif mit vollem Mitwirkungsverzicht schließt Verletzungen ohne Fremdeinwirkung aus.
- Empfohlen werden mindestens 100.000 Euro Grundsumme mit 350 oder 500 Prozent Progression.
- Die Unfallversicherung ist hier ein Auffangnetz, keine Erstwahl – prüfen Sie vorher, ob eine BU-Sonderaktion mit vereinfachten Fragen möglich ist.
Für wen eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen infrage kommt
Vier Ausgangslagen führen Menschen zu diesem Produkt, und sie haben unterschiedliche Prioritäten.
Menschen mit Vorerkrankungen
Diabetes, eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, eine behandelte Depression, MS: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung führt das häufig zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder zur Ablehnung. Wer den Antrag einmal negativ durchlaufen hat, findet es beim nächsten Versicherer nicht leichter.
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Ältere Interessenten
Ab etwa 60 bis 65 Jahren fällt die BU als Option praktisch weg, und viele Standardtarife der Unfallversicherung arbeiten mit Aufnahmegrenzen oder rechnen altersbedingten Verschleiß großzügig an.
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Gefahrgeneigte Berufe und Hobbys
Dachdecker, Gerüstbauer, Motorradfahrer, Kletterer: Hier ist nicht die Gesundheit das Problem, sondern die Risikoeinstufung. Die Unfallversicherung ist in diesen Fällen oft die bezahlbarere Zweitabsicherung.
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Wer schnell abschließen will
Kein Arztbericht, keine Rückfragen, sofortige Annahme. Bequem – aber ein schlechter Grund, wenn Sie gesundheitlich unbelastet sind. Dann bekommen Sie mit Gesundheitsprüfung in der Regel mehr Leistung für weniger Beitrag.
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Was „ohne Gesundheitsfragen" tatsächlich bedeutet – und was nicht

Bei einer regulären Unfallversicherung fragt der Antrag nach Erkrankungen, Operationen, Behandlungen und Medikamenten der vergangenen drei bis fünf Jahre. Wer hier unvollständig antwortet, riskiert nach § 19 VVG den Rücktritt des Versicherers im Leistungsfall. Die Police ist dann wertlos, obwohl jahrelang Beiträge geflossen sind.
Tarife ohne Gesundheitsfragen streichen diesen Fragenkatalog. Daraus folgt dreierlei: Es gibt keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen, keine Risikozuschläge, und Sie können die Anzeigepflicht gar nicht verletzen – es gibt nichts anzuzeigen. Die Annahme erfolgt in der Regel garantiert und digital.
Die Begriffe „ohne Gesundheitsfragen" und „ohne Gesundheitsprüfung" meinen in der Praxis dasselbe. Beide beschreiben den Verzicht auf die Risikoprüfung bei Antragstellung.
Und hier endet die gute Nachricht. Denn was im Antrag entfällt, kehrt im Schadensfall zurück – nur unter einem anderen Namen.
Der Mitwirkungsanteil: die Klausel, die über alles entscheidet

Haben Krankheiten oder Gebrechen an der unfallbedingten Gesundheitsschädigung oder an deren Folgen mitgewirkt, darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen. Grundlage ist § 182 VVG in Verbindung mit den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen. Die übliche Schwelle liegt bei 25 Prozent.
Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung deutlich:
- Sie stürzen und behalten eine dauerhafte Einschränkung mit einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zurück.
- Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro wären das 50.000 Euro.
- Nun stellt ein Gutachter fest, dass eine vorbestehende Arthrose zu 40 Prozent an der dauerhaften Einschränkung mitgewirkt hat.
- Der Versicherer kürzt um diese 40 Prozent – ausgezahlt werden 30.000 Euro.
Genau hier liegt das Problem vieler Angebote in diesem Segment: Ein Tarif verzichtet auf Antragsfragen, rechnet Vorerkrankungen im Leistungsfall aber ab 25 Prozent an. Für eine gesunde Person spielt das keine Rolle. Für jemanden mit chronischer Erkrankung – also für die Zielgruppe – verschiebt es das Problem nur vom Antrag in den Schadensfall.
Was der BGH im Dezember 2025 entschieden hat
Wie weit die Anrechnung reicht, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Dezember 2025 (IV ZR 185/24) klargestellt.
Der Versicherte litt an einer erblichen Gerinnungsstörung und nahm dauerhaft blutverdünnende Medikamente ein. Nach einem Sturz erlitt er eine Hirnblutung und verstarb. Der Versicherer kürzte die Todesfallleistung um 30 Prozent – nicht weil die Krankheit den Sturz verursacht hätte, sondern weil die notwendige Medikation die Blutung unstillbar machte und damit die Unfallfolgen verschlimmerte. Der BGH bestätigte die Kürzung und stellte fest, dass eine unmittelbare Mitwirkung nicht erforderlich ist. Die mittelbare Wirkung über die Behandlung genügt.
Für Menschen mit Dauermedikation ist das eine unbequeme, aber wichtige Nachricht. Blutverdünner, Immunsuppressiva, Kortison, Diabetesmedikation – all das kann die Unfallfolgen beeinflussen und damit den Hebel für eine Kürzung liefern.
Unser Tipp: Suchen Sie nicht nach dem Tarif ohne Gesundheitsfragen, sondern nach dem Tarif ohne Mitwirkungsanrechnung. Das ist eine andere Frage – und die einzige, die im Schadensfall zählt.
Eigenbewegung: der zweite Ausschluss, den kaum jemand prüft

Der Unfallbegriff nach § 178 VVG verlangt ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Nur passiert im Alltag vieles ohne diese Einwirkung von außen.
Sie knicken beim Treppensteigen um und reißen sich ein Band. Sie heben eine Getränkekiste und verheben sich. Sie machen beim Tennis eine abrupte Ausweichbewegung und kugeln sich die Schulter aus. Ohne ausdrücklichen Einschluss von Eigenbewegung und erhöhter Kraftanstrengung zahlt keine Unfallversicherung – auch keine ohne Gesundheitsfragen.
Kurios wird es, weil das Segment hier eine Falle bereithält:
- Ausgerechnet der Tarif mit dem konsequentesten Mitwirkungsverzicht schließt Eigenbewegungen aus.
- Wer also vor allem Sport treibt und körperlich aktiv ist, kauft mit dem theoretisch besten Vorerkrankungsschutz womöglich die schwächere Police.
Die praktische Konsequenz: Die beiden Kriterien müssen zusammen betrachtet werden. Ein Tarif, der Vorerkrankungen erst ab 75 Prozent anrechnet und Eigenbewegungen einschließt, ist für die meisten Menschen die bessere Wahl als der absolute Mitwirkungsverzicht mit Bewegungsausschluss.
Weiterführend: Was leistet eine Unfallversicherung? Alle Leistungen im Überblick
Gliedertaxe, Grundsumme und Progression

Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Körperteils angesetzt wird. Sie steht in keinem Preisvergleich weit oben und entscheidet trotzdem über die Höhe fast jeder Auszahlung.
Die Spanne rechts zeigt, was leistungsstarke Zusatzbausteine am Markt maximal ansetzen. Die konkreten Werte unterscheiden sich je Tarif und Bedingungsstand.
Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro bedeutet der Unterschied zwischen 55 und 100 Prozent für dieselbe Verletzung 45.000 Euro. Für denselben Unfall, dieselbe Diagnose, dieselbe Person. Bei der Grundsumme empfehlen Verbraucherschützer für Erwachsene mindestens 100.000 Euro.
Die Progression hebt die Auszahlung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional an; 350 oder 500 Prozent gelten als ausreichend. Von Staffeln bis 1000 Prozent raten Fachleute eher ab – nicht weil sie schlecht wären, sondern weil sie dazu verleiten, an der Grundsumme zu sparen. Und im mittleren Invaliditätsbereich, wo die meisten Fälle liegen, wirkt die Progression überhaupt nicht.
Erweiterter Unfallbegriff, Zusatzbausteine und Wartezeiten

Moderne Tarife gehen über die enge Unfalldefinition hinaus. Diese Einschlüsse sollten Sie prüfen:
- Bewusstseinsstörungen – Unfälle infolge von Herzinfarkt, Schlaganfall, Kreislaufkollaps oder ärztlich verordneter Medikamente. Für Vorerkrankte der wichtigste Punkt nach dem Mitwirkungsanteil.
- Infektionen und Impfschäden – Zeckenbisse mit Borreliose oder FSME, Infektionen über kleine Hautverletzungen, Tierbisse.
- Vergiftungen – versehentliche Einnahme schädlicher Substanzen.
- Alkoholklauseln – die Promillegrenze, bis zu der bei Verkehrsunfällen geleistet wird, unterscheidet sich erheblich; einzelne Tarife verzichten ganz auf eine Grenze.
Bei Zusatzbausteinen lohnt der Blick auf die Fristen. Eine integrierte Soforthilfe bei Krebsdiagnose ist ein attraktives Extra, unterliegt aber typischerweise einer Wartezeit von zwölf Monaten – anders als der Unfallschutz selbst, der ab Vertragsbeginn greift. Weitere gängige Bausteine sind die Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit, Rooming-in bei mitversicherten Kindern und die Mitversicherung von Neugeborenen.
Weiterführend: Ist eine Unfallversicherung steuerlich absetzbar?
Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen im Vergleich: die Tarifprofile am Markt

Der Kreis der Anbieter, die vollständig auf Antragsfragen verzichten, ist überschaubar. Sie unterscheiden sich weniger im Beitrag als in zwei Punkten: wie sie mit Vorerkrankungen im Leistungsfall umgehen und ob Eigenbewegungen mitversichert sind.
Stand Juli 2026. Angaben nach Anbieter- und Marktauswertungen; sie ersetzen nicht den Blick in das jeweilige Bedingungswerk. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor Abschluss – dies ist keine Empfehlung für einen bestimmten Tarif.
Die Tabelle zeigt ein Muster, das sich in Beratungsgesprächen immer wieder bestätigt:
Es gibt nicht den einen besten Tarif, sondern zwei Wege, die zu unterschiedlichen Lebenssituationen passen. Wer schwere organische Vorerkrankungen hat und körperlich wenig aktiv ist, fährt mit dem absoluten Mitwirkungsverzicht am besten.
Wer Sport treibt, Rad fährt oder körperlich arbeitet, braucht den Einschluss der Eigenbewegung – und nimmt dafür die 75-Prozent-Grenze in Kauf, die in der Praxis nur bei sehr dominanten Vorerkrankungen greift.
Erst prüfen, dann ausweichen: die richtige Reihenfolge

Eine Unfallversicherung deckt Unfälle ab. Nur Unfälle. Der weitaus größte Teil aller Berufsunfähigkeitsfälle geht dagegen auf Krankheiten zurück – psychische Erkrankungen, Krebs, Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems. Als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung taugt sie deshalb nicht.
Bevor Sie ausweichen, sollten Sie den direkten Weg wirklich ausgeschöpft haben.
Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen laufen bei einzelnen Versicherern befristet oder für bestimmte Berufsgruppen und Altersgrenzen. Typisch sind stark reduzierte Fragenkataloge, verkürzte Abfragezeiträume von drei Jahren und eine gedeckelte Rentenhöhe.
Ob aktuell eine solche Aktion läuft und ob Sie hineinpassen, lässt sich in wenigen Minuten klären – und es lohnt sich, weil eine BU im Leistungsfall deutlich breiter schützt.
Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen · BU bei Vorerkrankungen · Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Fallstricke beim Abschluss

Auffällig ist:
- Fünf dieser sechs Punkte kosten beim Abschluss praktisch nichts.
- Sie entscheiden nur darüber, ob die Police im Ernstfall zahlt.
Fazit: Der Verzicht auf Fragen ist nur die halbe Miete

Eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen löst ein Zugangsproblem – nicht das Leistungsproblem. Wer mit Vorerkrankungen abschließt und sich allein darüber freut, keine Fragen beantworten zu müssen, hat den wichtigeren Teil des Vertrags noch gar nicht gelesen.
Drei Punkte tragen die Entscheidung:
- Mitwirkungsanteil vor Beitrag. Verzicht oder 75-Prozent-Grenze sind das Auswahlkriterium, nicht der Monatspreis.
- Eigenbewegung mitdenken. Der beste Vorerkrankungsschutz nützt wenig, wenn typische Alltagsverletzungen ausgeschlossen sind.
- Reihenfolge einhalten. Erst BU und ihre Alternativen prüfen, dann ausweichen. Die Unfallversicherung ist das Auffangnetz, nicht das Fundament.
Weil sich die Bedingungswerke in genau diesen Punkten unterscheiden und Ihre Krankengeschichte den Ausschlag gibt, lohnt sich vor dem Abschluss eine unabhängige Einordnung – etwa über einen Vergleich der Unfallversicherungen, der Klauseln und nicht nur Beiträge nebeneinanderstellt.
Was nun?
Der nächste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Diagnosen stehen in Ihrer Akte, welche Wege sind damit realistisch noch offen, und welcher Tariftyp passt zu Ihrem Alltag? Wir ordnen das für Sie ein, kostenlos und unverbindlich.
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Häufig gestellte Fragen
Kann der Versicherer im Schadensfall meine Krankenakte anfordern, obwohl keine Gesundheitsfragen gestellt wurden?
Ja. Der Verzicht gilt für den Antrag, nicht für die Leistungsprüfung. Der Versicherer darf ermitteln, ob und in welchem Umfang Vorerkrankungen an der unfallbedingten Invalidität mitgewirkt haben. Deshalb ist ein Tarif entscheidend, der auf die Anrechnung verzichtet oder die Grenze bei 75 Prozent ansetzt.
Was unterscheidet „ohne Gesundheitsfragen" von „ohne Gesundheitsprüfung"?
In der Praxis nichts. Beide Formulierungen beschreiben Verträge, bei denen im Antrag keine Angaben zu Krankheiten, Behandlungen, Operationen oder zum Body-Mass-Index nötig sind.
Wie hoch sollte die Invaliditätsgrundsumme sein?
Für Erwachsene werden mindestens 100.000 Euro empfohlen, kombiniert mit 350 oder 500 Prozent Progression. Bei Vollinvalidität stehen damit bis zu 500.000 Euro zur Verfügung – Geld, das für barrierefreien Umbau, Fahrzeuganpassung und Pflegeorganisation gebraucht wird.
Sind Verletzungen durch Eigenbewegung immer versichert?
Nein. Der Einschluss muss ausdrücklich im Bedingungswerk stehen. Mehrere Tarife ohne Gesundheitsfragen decken Eigenbewegungen ab, mindestens einer schließt sie ausdrücklich aus. Prüfen Sie diesen Punkt, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.
Sind Tarife ohne Gesundheitsfragen teurer?
Häufig ja, weil der Versicherer das Risiko nicht vorab selektieren kann. Wer gesundheitlich unbelastet ist, bekommt mit Gesundheitsprüfung meist mehr Leistung für weniger Beitrag. Der Verzicht auf Fragen lohnt sich vor allem dann, wenn eine reguläre Annahme unsicher wäre.
Ersetzt eine Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Sie leistet ausschließlich nach Unfällen, während der überwiegende Teil aller Berufsunfähigkeitsfälle durch Krankheiten entsteht. Sie ist eine sinnvolle Absicherung für den Katastrophenfall, wenn die BU nicht erreichbar ist – kein gleichwertiger Ersatz.









