Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen – Chancen, Risiken & Lösungen

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen – Chancen, Risiken & Lösungen

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Wussten Sie, dass im Jahr 2025 rund 80 % aller BU-Anträge ohne Erschwernisse angenommen wurden und nur etwa 3 % abgelehnt? Eine Vorerkrankung ist also kein automatisches K.-o.-Kriterium. Dennoch führen psychische Erkrankungen, Rückenprobleme oder chronische Leiden häufig zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen.

Gleichzeitig ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente mit durchschnittlich rund 1.000 € monatlich bei voller Erwerbsminderung oft nicht ausreichend. Wer gesundheitliche Vorerkrankungen hat, sollte daher besonders strukturiert vorgehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Angaben Pflicht sind, wie Versicherer bewerten und welche Strategien Ihnen die besten Chancen bieten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorerkrankungen müssen vollständig angegeben werden (§ 19 VVG – vorvertragliche Anzeigepflicht)
  • Übliche Abfragezeiträume: 5 Jahre ambulant, 10 Jahre stationär
  • 80 % Annahme ohne Zuschlag, ca. 15 % mit Erschwernissen, 3 % Ablehnung (Morgen & Morgen 2025)
  • Mögliche Ergebnisse: normale Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung
  • Eine anonyme Risikovoranfrage verhindert Einträge in der HIS-Datenbank
  • Ein Beitragszuschlag ist oft günstiger als ein dauerhafter Leistungsausschluss
  • Mit professioneller Strategie finden nahezu alle Antragsteller eine Lösung

Was gilt als Vorerkrankung?

Als Vorerkrankung gelten alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die ärztlich diagnostiziert oder behandelt wurden – auch scheinbare Bagatellen.

Beispiele:

  • Psychotherapie oder Depression
  • Rücken- und Bandscheibenprobleme
  • Allergien
  • Asthma
  • Diabetes
  • Krebs (auch ausgeheilt)
  • Long Covid

Wichtig zu wissen: Entscheidend ist nicht, wie schwer die Erkrankung war – sondern ob danach im Antrag gefragt wird.

Typische Abfragezeiträume

Behandlungsart Abfragezeitraum (typisch) Hinweis
Ambulante Behandlungen Letzte 5 Jahre Hausarzt, Facharzt, Psychotherapie, Verordnungen
Stationäre Behandlungen Letzte 10 Jahre Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Operationen
Dauerhafte oder wiederkehrende Erkrankungen Je nach Fragestellung auch darüber hinaus Immer anzugeben, wenn im Antrag nach „bestehend oder jemals“ gefragt wird

Maßgeblich sind immer die konkreten Gesundheitsfragen im Antrag. Werden Angaben vergessen oder falsch gemacht, kann der Versicherer später vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern.

Wichtig: Maßgeblich ist immer die konkrete Fragestellung im Antrag.

Häufige Stolpersteine

  • Bagatellisierung („Das war nur Stress“)
  • Vergessene Diagnosen aus der Patientenakte
  • Falsche Datumsangaben
  • Parallele Anträge ohne anonyme Voranfrage

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist in § 19 des Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Wer Angaben verschweigt oder falsch macht, riskiert im Leistungsfall Rücktritt oder Leistungsverweigerung.

Unsere Einordnung:

Eine Vorerkrankung erschwert den Abschluss der BU – verhindert ihn aber in den meisten Fällen nicht. Entscheidend sind Transparenz, Strategie und die richtige Vorgehensweise.

Rechtliche Grundlagen: § 19 VVG & vorvertragliche Anzeigepflicht

Rechtliche Grundlagen: § 19 VVG & vorvertragliche Anzeigepflicht
Bild: Checkfox.de

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, unterliegt der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht. Diese ist in § 19 des Versicherungsvertragsgesetz geregelt.

Das bedeutet:

Sie müssen alle Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – bezogen auf die konkret abgefragten Zeiträume.

Was passiert bei falschen oder unvollständigen Angaben?

Je nach Schweregrad unterscheidet das Gesetz:

Art der Pflichtverletzung Folge für den Vertrag Risiko im Leistungsfall
Einfach fahrlässig Vertragsanpassung oder Kündigung möglich Leistungskürzung oder Ausschluss für den nicht angezeigten Umstand
Grob fahrlässig Rücktritt vom Vertrag möglich* Kein Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn
Arglistig Anfechtung des Vertrags Vertrag gilt rückwirkend als nie bestanden

Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der verschwiegenen Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen hätte.

Besonders kritisch: Wird eine relevante Vorerkrankung verschwiegen, kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten – selbst Jahre nach Abschluss.

HIS-Datenbank – was Sie wissen sollten

Viele Versicherer melden Risikofälle an das sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft.

Wird ein Antrag regulär abgelehnt oder mit einem hohen Zuschlag versehen, kann ein Eintrag in der Datenbank entstehen. Das erschwert dann weitere Anträge.

Lösung: Eine anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten Vermittler verhindert personenbezogene Einträge im HIS .

Wie Versicherer Vorerkrankungen bewerten

Wie Versicherer Vorerkrankungen bewerten
Bild: Checkfox.de

Nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu Problemen. Die Versicherer prüfen:

  • Art der Erkrankung
  • Zeitpunkt
  • Verlauf
  • Therapieabschluss
  • Rückfallrisiko

Mögliche Entscheidungen des Versicherers

Entscheidung Bedeutung Typisches Beispiel
Normale Annahme Versicherungsschutz ohne Zuschläge oder Einschränkungen Vollständig ausgeheilte, einmalige Verletzung
Risikozuschlag Erhöhter Beitrag zur Abdeckung eines Mehr­risikos Wiederkehrende Rückenbeschwerden ohne Operation
Leistungsausschluss Bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche sind vom Schutz ausgeschlossen Chronisches Asthma oder Knie mit Vorschädigung
Ablehnung Kein Vertragsabschluss möglich Schwere oder aktuell behandelte psychische Erkrankung

Welche Entscheidung der Versicherer trifft, hängt immer vom Einzelfall, vom Zeitpunkt der letzten Behandlung und vom jeweiligen Tarif ab.

Psychische Vorerkrankungen sind besonders sensibel

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Deshalb reagieren die Versicherer hier besonders sensibel. Entscheidend sind:

  • Dauer der Therapie
  • Rückfallfreiheit
  • Medikamentöse Behandlung
  • Ärztliche Prognose

Nach mehrjähriger Beschwerdefreiheit sind oft normale Annahmen oder moderate Zuschläge möglich.

Unsere Meinung:

Die Bewertung von Vorerkrankungen ist individuell. Zwei identische Diagnosen können bei unterschiedlichen Versicherern zu völlig unterschiedlichen Entscheidungen führen. Genau deshalb ist eine strukturierte Vorgehensweise entscheidend.

Strategien für den erfolgreichen Abschluss

Strategien für den erfolgreichen Abschluss
Bild: Checkfox.de

Eine Vorerkrankung bedeutet nicht das Aus für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Entscheidend ist die richtige Vorgehensweise.

1. Patientenakte anfordern und prüfen

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie:

  • Ihre vollständige Patientenakte anfordern
  • Diagnosen und Zeiträume prüfen
  • Unklare oder falsche Einträge klären

Viele Antragsteller kennen nicht alle gespeicherten Diagnosen. Schon eine „Verdachtsdiagnose“ kann relevant sein.

2. Anonyme Risikovoranfrage nutzen

Stellen Sie keinen direkten Antrag, wenn Unsicherheiten bestehen.

Eine anonyme Risikovoranfrage:

  • Übermittelt Ihre Gesundheitsdaten ohne Namen
  • Verhindert HIS-Einträge
  • Liefert konkrete Einschätzungen mehrerer Versicherer

So können Sie vorab prüfen, ob:

  • Normale Annahme
  • Zuschlag
  • Ausschluss
  • Ablehnung

zu erwarten ist.

3. Zuschlag statt Ausschluss prüfen

Ein Leistungsausschluss kann im Ernstfall problematisch sein.

Beispiel:

  • 25 % Zuschlag = etwas höherer Beitrag
  • Bandscheiben-Ausschluss = keine Leistung bei Rücken-BU

In vielen Fällen ist ein moderater Zuschlag die bessere Lösung.

4. Zeit als Faktor nutzen

Viele Erkrankungen „entschärfen“ sich mit zunehmender Beschwerdefreiheit.

Typische Erfahrungswerte:

Erkrankung Oft bessere Annahme nach*
Leichte bis mittelgradige Depression 2–5 Jahre ohne Behandlung und ohne Rückfall
Bandscheiben- oder Rückenbeschwerden 2–3 Jahre beschwerde- und behandlungsfrei
Krebserkrankung Meist nach abgeschlossener 5-jähriger Nachsorge

Erfahrungswerte aus der Risikoprüfung. Die tatsächliche Entscheidung hängt vom individuellen Verlauf, den Befunden und den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers ab.

5. Sonderaktionen & vereinfachte Gesundheitsfragen

Einige Versicherer bieten zeitweise Aktionen mit:

  • Verkürzten Abfragezeiträumen
  • Vereinfachten Gesundheitsfragen
  • Höchstgrenzen bei Rentenhöhen

Diese Aktionen sind jedoch oft begrenzt und sollten sorgfältig geprüft werden.

Kostenbeispiele mit Vorerkrankung – Zuschlag vs. Ausschluss

Kostenbeispiele mit Vorerkrankung – Zuschlag vs. Ausschluss
Bild: Checkfox.de

Wie wirkt sich eine Vorerkrankung konkret aus? Nachfolgend zeigen wir Ihnen ein praxisnahes Beispiel.

Beispiel: 30 Jahre, 2.000 € BU-Rente bis 67

Variante Monatsbeitrag Leistung bei Berufsunfähigkeit durch Rückenleiden
Normale Annahme 85 € Leistung gemäß Vertrag
25 % Risikozuschlag 106 € Leistung gemäß Vertrag
Rücken-Ausschluss 85 € Keine Leistung bei BU infolge von Rücken­erkrankungen

Ein Zuschlag ist oft die bessere Lösung als ein Ausschluss – denn nur so bleibt der häufigste BU-Auslöser mitversichert.

Was ist wirtschaftlich sinnvoller?

  • Zuschlag = höhere laufende Kosten
  • Ausschluss = Risiko im Leistungsfall

Gerade bei häufigen BU-Ursachen wie psychischen oder orthopädischen Erkrankungen kann ein Ausschluss existenzielle Folgen haben.

Wenn es zu einer Ablehnung kommt

Selbst bei einer Ablehnung bestehen noch Alternativen:

Alternative Leistungsauslöser Einschränkung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung Weniger als 3 Std. täglich arbeitsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Leistung nur bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit
Grundfähigkeitsversicherung Verlust vertraglich definierter Grundfähigkeiten (z. B. Gehen, Sehen, Hören) Kein Schutz bei Berufsunfähigkeit als solcher
Dread-Disease-Versicherung Diagnose einer im Vertrag definierten schweren Krankheit Keine laufende Einkommensersatzleistung
Private Unfallversicherung Dauerhafte Invalidität infolge eines Unfalls Krankheiten und psychische Leiden nicht abgesichert

Wichtiger Hinweis: Diese Alternativen sichern immer nur Teilrisiken ab – keine davon ersetzt den umfassenden Einkommensschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine Vorerkrankung erfordert Strategie – aber sie bedeutet in den meisten Fällen nicht das Ende der Absicherung. Mit strukturierter Vorbereitung lassen sich oft gute Lösungen finden.

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen – mit Strategie meist lösbar

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen – mit Strategie meist lösbar
Bild: Checkfox.de

Eine Vorerkrankung ist kein automatischer Ablehnungsgrund. Rund 80 % der Anträge werden ohne Erschwernisse angenommen, nur etwa 3 % abgelehnt. Entscheidend sind vollständige Angaben, die richtige Reihenfolge der Schritte und – idealerweise – eine anonyme Risikovoranfrage.

Wichtigste Punkte:

  • Gesundheitsfragen nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetz vollständig und korrekt beantworten
  • Patientenakte vor Antrag prüfen
  • Zuschlag oft sinnvoller als Leistungsausschluss
  • Zeitliche Distanz zur Erkrankung verbessert Annahmechancen
  • Alternativen prüfen, falls eine klassische BU nicht möglich ist

Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Schnitt nur rund 1.000 € monatlich beträgt, bleibt die private Absicherung der Arbeitskraft für viele existenziell.

Was nun?

Ein strukturierter Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen dabei, Anbieter zu finden, die Vorerkrankungen fair bewerten – und Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnungen transparent gegenüberzustellen.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich jede Kleinigkeit angeben?

Sie müssen alle Erkrankungen angeben, nach denen im Antrag konkret gefragt wird – innerhalb der abgefragten Zeiträume. Entscheidend ist die exakte Formulierung der Gesundheitsfragen.

Was passiert bei falschen Angaben?

Bei Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern. Im schlimmsten Fall gilt der Vertrag als nichtig.

Wie lange wirken sich psychische Vorerkrankungen aus?

Oft verbessern sich die Annahmechancen nach 2–5 Jahren Beschwerdefreiheit. Entscheidend sind der Therapieabschluss und die Rückfallfreiheit.

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?

Dabei werden Gesundheitsdaten ohne Namensnennung an mehrere Versicherer übermittelt. So erhalten Sie eine Einschätzung, ohne einen offiziellen Antrag zu stellen.

Kann ein Leistungsausschluss später entfallen?

In Einzelfällen ja – wenn nachweislich langfristige Beschwerdefreiheit besteht. Eine erneute Prüfung ist jedoch nicht garantiert.

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