Wussten Sie, dass nur rund 2,7 % bis 3 % aller BU-Anträge vollständig abgelehnt werden? Trotz vieler Vorerkrankungen erhalten also die meisten Antragsteller einen Vertrag – häufig sogar ohne Zuschläge oder Ausschlüsse. Eine pauschale „Schwarze Liste“ mit Krankheiten, bei denen man grundsätzlich keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekommt, gibt es nicht. Jeder Versicherer prüft individuell – abhängig von Diagnose, Schweregrad, Verlauf, Behandlungszeitraum, Alter und Beruf.
In diesem Ratgeber erfahren Sie: Welche Erkrankungen besonders kritisch bewertet werden, wann Zuschläge statt einer Ablehnung üblich sind, welche rechtlichen Pflichten gelten und welche BU-Alternativen es im Falle einer Ablehnung für Sie gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Es existiert keine gesetzliche oder verbindliche Ausschlussliste
- Nur etwa 2,7–3 % aller BU-Anträge werden komplett abgelehnt
- Psychische Erkrankungen sind mit 38 % die häufigste BU-Ursache
- Krebs- und chronische Erkrankungen werden besonders streng geprüft
- Gesundheitsangaben sind Pflicht (§ 19 Versicherungsvertragsgesetz)
- Eine anonyme Risikovoranfrage erhöht die Annahmechancen deutlich
Wie prüfen Versicherer Vorerkrankungen?
Vor Abschluss einer BU erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Grundlage ist die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetz.
Typischerweise werden abgefragt:
- Ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre
- Stationäre Aufenthalte der letzten 10 Jahre
- Psychotherapien
- Chronische Erkrankungen
- Regelmäßige Medikamenteneinnahme
Unvollständige oder falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer später vom Vertrag zurücktritt oder Leistungen verweigert – im Extremfall bis zu 10 Jahre rückwirkend bei Arglist.
Deshalb gilt: Vor der Antragstellung unbedingt Patientenakten bei Ärzten oder der Krankenkasse anfordern.
Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen im Vergleich
Welche Krankheiten führen häufig zu Problemen?

Auch wenn es keine offizielle Ausschlussliste gibt, zeigen die Annahmerichtlinien 2025/2026, dass bestimmte Erkrankungen besonders kritisch bewertet werden.
Dabei gilt:
- Schwere, chronische oder fortschreitende Erkrankungen führen häufiger zu Ablehnung
- Leichte oder ausgeheilte Erkrankungen führen eher zu Zuschlägen
- Viele Fälle sind mit einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versicherbar
Überblick: Kritische Erkrankungen
Die Entscheidung eines Versicherers hängt immer vom individuellen Gesundheitszustand, Verlauf der Erkrankung und den Versicherungsbedingungen ab.
Wichtig: Selbst bei diesen Diagnosen ist eine pauschale Ablehnung nicht automatisch gegeben. Die etntscheidenden Faktoren sind:
- Wie lange sind Sie beschwerdefrei?
- Gab es Rückfälle?
- Bestehen dauerhafte Einschränkungen?
- Wie risikoreich ist Ihr Beruf?
Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen – Chancen, Risiken & Lösungen
Weitere Einflussfaktoren auf die Annahmeentscheidung

Nicht nur die Diagnose selbst entscheidet. Die Versicherer bewerten immer das Gesamtrisiko. Laut den aktuellen Annahmerichtlinien (2025/2026) spielen dabei folgende Punkte eine zentrale Rolle:
1. Schweregrad und Verlauf
- Einmalige, leichte Episode: oft Zuschlag
- Chronisch oder rezidivierend: häufig Ablehnung
- Beschwerdefrei seit über 5 Jahren: deutlich bessere Chancen
Beispiel: Eine leichte depressive Episode vor 6 Jahren mit abgeschlossener Therapie wird anders bewertet als eine wiederkehrende Depression in den letzten 12 Monaten.
Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Depression – Leistung, Anerkennung & Abschluss
2. Zeit seit der letzten Behandlung
Je länger Sie beschwerdefrei sind, desto höher die Annahmewahrscheinlichkeit.
Faustregel vieler Versicherer:
- weinger als 2 Jahre: sehr kritisch
- 2–5 Jahre: Einzelfallprüfung
- 5 Jahre: oft normaler Antrag möglich
3. Alter beim Abschluss
Je jünger Sie sind, desto geringer das statistische Risiko. Mit zunehmendem Alter steigen:
- Ablehnungswahrscheinlichkeit
- Beitragszuschläge
- Risikoausschlüsse
Weiterführend: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 40 bis 50 Jahren noch sinnvoll?
4. Beruf & Tätigkeitsprofil
Ein körperlich belastender Beruf verschärft die Bewertung vieler Diagnosen.
Beispiel:
- Bandscheibenvorfall bei Bürotätigkeit: eher Zuschlag
- Bandscheibenvorfall bei Handwerker: häufig Ausschluss oder Ablehnung
5. Kombination mehrerer Vorerkrankungen
- Einzelne, leichte Diagnosen sind oft versicherbar.
- Mehrere parallele Risikofaktoren erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung deutlich.
Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen – Chancen, Risiken & Lösungen
6. Long Covid & neue Risikofaktoren
Seit der Pandemie prüfen Versicherer Long-Covid-Folgen besonders genau.
Anhaltende Fatigue oder neurologische Einschränkungen können problematisch sein.
Was tun bei Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Aus. Wichtig ist jetzt strategisches Vorgehen.
Anonyme Risikovoranfrage stellen
Eine Risikovoranfrage über einen unabhängigen Makler verhindert einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS).
Vorteil:
- Mehrere Versicherer prüfen anonym
- Kein offizieller Ablehnungsvermerk
- Vergleich unterschiedlicher Annahmerichtlinien
Zuschlag oder Ausschluss akzeptieren?
Nicht jede Erschwernis ist automatisch schlecht.
Wenn die Versicherer bei der Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko feststellen, können sie einen Risikozuschlag verlangen, bestimmte Krankheiten ausschließen oder den Antrag ablehnen. Ein Zuschlag kann sinnvoll sein, wenn das Risiko realistisch bleibt.
Alternativen zur BU
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht möglich ist, kommen vielleicht andere Lösungen infrage:
- Grundfähigkeitsversicherung – zahlt bei Verlust definierter Fähigkeiten
- Dread-Disease-Versicherung – Einmalzahlung bei schweren Krankheiten
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung – zahlt bei weniger als 3 Stunden Arbeitsfähigkeit
- Unfallversicherung – nur bei Unfällen (ca. 8 % aller BU-Fälle)
- Betriebliche BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Wichtig: Diese Alternativen ersetzen die BU nicht vollständig, können aber eine Absicherungslücke verkleinern.
Weiterführend: Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung - Welche Lösungen gibt es?
Aktuelle Entwicklungen (Stand März 2026)

- Keine grundlegenden Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Die Ablehnungsquoten sind insgesamt rückläufig
- EU-Recht auf Vergessenwerden bei Krebs ab 20.11.2026 vorgesehen – Umsetzung in Deutschland noch ausstehend
- Psychische Erkrankungen bleiben die häufigste BU-Ursache
Fazit: Keine starre Ausschlussliste – aber ehrliche Prüfung ist entscheidend

Die zentrale Antwort lautet:
Es gibt keine feste Liste von Krankheiten, bei denen man grundsätzlich keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt.
Auch bei schweren Diagnosen hängt die Entscheidung immer vom Einzelfall ab:
- Schweregrad
- Verlauf
- Beschwerdefreiheit
- Alter
- Beruf
- Kombination mehrerer Erkrankungen
Die Statistik zeigt: Nur etwa 2,7–3 % aller Anträge werden vollständig abgelehnt. Häufiger sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Gleichzeitig gilt: Psychische Erkrankungen (38 % aller BU-Fälle) sowie Krebs- und chronische Erkrankungen werden besonders streng geprüft.
Wer Vorerkrankungen hat, sollte:
- Patientenakten vollständig anfordern
- Gesundheitsfragen absolut korrekt beantworten (§ 19 Versicherungsvertragsgesetz)
- Eine anonyme Risikovoranfrage durchführen
- Mehrere Anbieter vergleichen
Was nun?
Ein neutraler Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen dabei, Versicherer mit passenden Annahmerichtlinien zu finden – besonders bei Vorerkrankungen.
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Häufig gestellte Fragen
Wird man mit Depression automatisch abgelehnt?
Nein. Eine pauschale Ablehnung gibt es nicht. Entscheidend sind Schweregrad, Therapie, Zeitraum seit der letzten Behandlung und das Rückfallrisiko.
Ist Diabetes versicherbar?
Typ 2 ist häufig mit einem Zuschlag versicherbar. Typ 1 führt häufiger zu Ablehnung oder Ausschluss – abhängig von der Einstellung und den Folgeerkrankungen.
Wie lange muss man beschwerdefrei sein?
Viele Versicherer bewerten mehr als 5 Jahre Beschwerdefreiheit deutlich positiver. Eine individuelle Prüfung ist jedoch immer erforderlich.
Kann ich nach einer Ablehnung erneut beantragen?
Ja. Unterschiedliche Versicherer bewerten Risiken unterschiedlich. Eine anonyme Voranfrage verhindert negative Einträge im HIS-System.
Was passiert bei falschen Gesundheitsangaben?
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern. Bei Arglist ist eine Anfechtung bis zu 10 Jahre möglich.











