Wussten Sie, dass ein anwaltliches Beratungsgespräch bis zu 250 € kosten kann – selbst ohne ein Gerichtsverfahren? Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, zahlt diese Kosten in der Regel selbst. Doch wie sieht es mit den Versicherten aus? Zahlt die Police jede anwaltliche Beratung – oder nur bei bestimmten Fällen?
In diesem Ratgeber klären wir, wann eine Rechtsberatung abgedeckt ist, worauf Sie achten sollten und welche Alternativen es für Sie gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erstberatung beim Anwalt (z. B. bei Erbe, Trennung, Kündigung) ist meist bis 250 € versichert.
- Telefonische Beratung ist häufig unbegrenzt und ohne eine Selbstbeteiligung möglich – sogar ohne Wartezeit.
- Die Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei konkreten rechtlichen Veränderungen, nicht für allgemeine Vorsorgegespräche.
- Der Fall muss nach dem Vertragsbeginn eingetreten sein – sonst kein Schutz.
- Es gibt Alternativen: z. B. staatliche Beratungshilfe oder Rechtsschutz durch Gewerkschaften.
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Was genau deckt die Rechtsschutzversicherung ab?
Rechtsschutzversicherungen übernehmen nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die anwaltliche Beratung – vorausgesetzt, es liegt ein konkreter Rechtsfall vor. Laut § 125 VVG ist der Versicherer verpflichtet, die Kosten zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen zu tragen. Die sogenannte Beratungs-Rechtsschutz-Leistung umfasst dabei in der Regel:
- Erstberatung durch einen Anwalt oder Notar – z. B. bei Erbfall, Trennung, Kündigung, Vertragsstreit
- Deckung bis ca. 250 €, teils mehr bei Fachanwälten
- Telefonische Rechtsberatung – oft unbegrenzt, keine Selbstbeteiligung, keine Wartezeit
- Beratung zu versicherten Bereichen (Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen)
Was nicht gedeckt ist: Allgemeine Vorsorgegespräche, etwa zur Erstellung eines Testaments ohne akuten Anlass. Auch eine rückwirkende Deckung für ältere Konflikte ist ausgeschlossen.
Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
Wann zahlt die Versicherung – und wann nicht?

Ob eine Rechtsberatung von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird, hängt nicht nur vom Thema ab, sondern auch vom Zeitpunkt und den Bedingungen des Vertrags. Die wichtigste Regel: Ein versicherter Fall muss vorliegen – und dieser muss nach Vertragsbeginn eingetreten sein.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
- Rechtsänderung nach Vertragsbeginn: Etwa durch eine Kündigung, einen Todesfall, ein Mahnschreiben, einen Unfall oder einen Vertragsbruch.
- Versicherter Lebensbereich: Die Beratung muss in einem abgedeckten Modul erfolgen (z. B. Arbeitsrecht, Mietrecht).
- Deckungszusage bei weiterführender Beratung: Vor dem Gang zum Anwalt sollte die Rechtsschutzversicherung kontaktiert und eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden.
Weiterführend: Wann muss ich den Rechtsschutz kontaktieren?
Typische Ausschlüsse:
- Reine Vorsorgeberatung: Z. B. Testament erstellen, Vertragsprüfung ohne einen konkreten Anlass.
- Konflikte vor dem Versicherungsbeginn: Auch wenn der Anwalt erst später kontaktiert wird.
- Scheidungs- oder Erbsachen ohne eine konkrete Streitlage: Oft nicht versichert, außer mit Spezialmodulen.
- Beratung nach Vertragskündigung: Wenn der Konflikt danach auftritt, besteht meist kein Schutz.
Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
Unser Tipp für Sie: Versicherer wie die ARAG oder die HUK-Coburg bieten häufig Hotlines, bei denen Sie sich auch ohne formalen Schadensfall juristisch beraten lassen können.
Welche Bedingungen gelten?

Neben der Frage des Ob ist auch das Wie entscheidend. Nicht jede Beratung wird automatisch in voller Höhe übernommen. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die konkreten Bedingungen im Tarif.
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich – oder ein Anruf bei der Hotline des Anbieters. Beides kostet Sie nur wenig Zeit und schützt Sie im Zweifelsfall vor unerwünschten Kosten.

Wenn Sie noch nicht versichert sind und sich entsprechend absichern möchten, können Sie auf Checkfox.de gezielt Tarife mit großzügigen Beratungsleistungen vergleichen. Dies kostet Sie ebenfalls nur wenige Minuten Ihrer Zeit und kann Ihnen langfristig viel Geld sparen.
Alternativen zur Rechtsschutzversicherung

Nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung – und nicht jeder Fall wird von ihr übernommen. Für diese Fälle gibt es Alternativen, die insbesondere für Geringverdiener oder für Gewerkschaftsmitglieder sinnvoll sein können.
Staatliche Beratungshilfe
Geringverdiener können beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Sie zahlen dann maximal 15 € Eigenanteil, der Rest wird vom Staat übernommen. Der Antrag muss vor der Beratung gestellt werden.
Rechtsschutz durch Gewerkschaften
Gewerkschaften wie die ver.di oder der DGB bieten kostenlosen Rechtsbeistand für Mitglieder, etwa im Arbeitsrecht oder Sozialrecht. Voraussetzung: Mitgliedschaft seit mindestens 3 Monaten.
Alternativ: Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht – Vergleich
Online-Portale & digitale Kanzleien
Erstberatung online ist oftmals günstiger (ab ca. 30 €), jedoch übernehmen die klassischen Versicherer diese Kosten nicht automatisch. Achten Sie deshalb auf die Kooperationspartner Ihrer Versicherung – viele arbeiten mit verschiedene Portalen zusammen.

Fazit: Rechtsberatung – gut abgesichert ist halb gewonnen

Ob Kündigung, Mieterstreit oder Erbfall – eine qualifizierte Rechtsberatung ist oft der erste Schritt zur Lösung. Mit einer passenden Rechtsschutzversicherung müssen Sie sich um die Kosten keine Sorgen machen – wenn die Bedingungen stimmen. Telefonische Beratung, Erstgespräche beim Anwalt oder sogar Mediation: Vieles ist abgedeckt, wenn Sie frühzeitig handeln und gut versichert sind.
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht – Vergleich
Weiterführend: Mietrechtsschutzversicherung – Vergleich
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung für Erbrecht – Vergleich
Was nun?
Unser abschließender Tipp: Mit dem Checkfox-Vergleich für Rechtsschutzversicherungen finden Sie Tarife mit starker Beratungsleistung – individuell und transparent.
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Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung jede Beratung beim Anwalt?
Nein. Nur bei einem versicherten Rechtsfall mit konkretem Anlass und nach Vertragsbeginn – Vorsorgeberatungen sind ausgeschlossen.
Was kostet eine Erstberatung ohne Versicherung?
Je nach Aufwand zwischen 50 und 250 € laut § 34 RVG. Bei Fachanwälten bezahlen Sie teils deutlich mehr.
Gilt telefonische Beratung als Schadensfall?
Nein. Viele Versicherer bieten diese Serviceleistung zusätzlich – oft unbegrenzt und ohne eine Selbstbeteiligung.
Wie oft kann ich die Beratung in Anspruch nehmen?
So oft wie nötig – sofern ein neuer Versicherungsfall vorliegt und die Bedingungen erfüllt sind.
Wird auch die Mediation bezahlt?
Viele Tarife bieten Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren – z. B. bis zu 4.000 € zusätzlich zur Deckungssumme.













