Wussten Sie schon, dass die Krankenkasse eine Zahnspange nur bezahlt, wenn die Fehlstellung erheblich genug ist? Kinder und Jugendliche profitieren meist, Erwachsene dagegen fast nie – es sei denn, eine Operation ist notwendig. Ob die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt, richtet sich nach den sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Nur ab KIG-Stufe 3 liegt eine medizinische Notwendigkeit vor – dann übernimmt die Krankenkasse die vollen Behandlungskosten.
Die Behandlungskosten können schnell 3.000 bis 6.000 Euro betragen. Je nach Schweregrad zahlen die Versicherten zunächst einen Eigenanteil von 20 %, der nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet wird. Wir erklären Ihnen, wann die Krankenkasse Ihre Behandlung bezahlt, wie hoch Ihr Eigenanteil ist, wann Erwachsene einen Anspruch haben und wie eine Zahnzusatzversicherung die Lücken schließen kann.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur bei Kindern und Jugendlichen unter 18 die Kosten, wenn eine ausreichende medizinische Notwendigkeit besteht (KIG-Stufe 3–5).
- Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1–2) zahlt die Kasse nichts – auch nicht bei ästhetischen Behandlungen.
- Die Eltern müssen zunächst in Vorleistung gehen – 20 % der Kosten werden erstattet, wenn die Behandlung ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
- Erwachsene erhalten nur in Ausnahmefällen Zuschüsse, zum Beispiel bei schweren Kieferanomalien in Kombination mit einer Kiefer-OP.
- Zusatzleistungen wie unsichtbare Spangen oder Spezialmaterialien müssen selbst bezahlt werden – sie gehören nicht zur Regelversorgung.
- Ein Bonusheft oder regelmäßige Zahnarztbesuche spielen für die Kieferorthopädie keine Rolle bei der Kostenübernahme.
- Kieferorthopädische Zusatzversicherungen können frühzeitig abgeschlossen werden, um hohe Eigenanteile zu vermeiden – besonders sinnvoll für Kinder.
Wann die Krankenkasse für Kieferorthopädie zahlt
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt kieferorthopädische Behandlungen nur bei einer medizinischen Notwendigkeit. Entscheidend dafür ist die Einstufung nach den KIG-Stufen (1–5), die den Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung beschreiben.
Wann eine Fehlstellung als erheblich gilt
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Fehlstellung das Beißen, Kauen, Sprechen oder den Mundschluss stark beeinträchtigt oder solche Probleme drohen. Zu den häufigsten befundrelevanten Fehlstellungen gehören:
- M (mesial/distal): Vor- oder Rückverlagerung der Kiefer, z. B. Überbiss
- K (Kreuzbiss): Transversale Abweichung der Zahnreihen
- E (Engstand): Kontaktpunktabweichung mit Platzmangel
- P (Platzmangel): Zähne wachsen schief oder gedreht
Wichtig: Die Einstufung in die KIG-Stufe erfolgt durch den Kieferorthopäden bei der Erstuntersuchung. Erst wenn der Heil- und Kostenplan (HKP) von der Krankenkasse genehmigt wurde, darf die Behandlung beginnen.
Die Verbraucherzentrale erklärt Ihnen, welche Fehlstellungen als Kassenleistung gelten und wann Eltern auf den Kosten sitzen bleiben.
Unser Tipp: Bei KIG 1–2 übernimmt eine Zahnzusatzversicherung häufig unsichtbare Spangen oder Aligner-Systeme, die sonst komplett privat gezahlt werden müssten.
Eigenanteil – 20 % Vorauszahlung mit 100 % Erstattung

Auch wenn die Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich übernimmt, müssen die Versicherten zunächst einen Eigenanteil von 20 % selbst tragen. Für jedes weitere Kind in Behandlung reduziert sich der Anteil auf 10 %.
Wichtig: Ihr Eigenanteil wird Ihnen nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung vollständig erstattet – allerdings nur, wenn
- die Therapie wie geplant beendet wurde,
- alle Kontrolltermine eingehalten wurden und
- der Behandlungserfolg durch den Kieferorthopäden bestätigt wird.
Wann keine Erstattung erfolgt
- Wenn die Behandlung abgebrochen oder nicht abgeschlossen wird
- Wenn der Versicherte die Praxis wechselt, ohne neue Genehmigung
- Bei fehlenden Nachweisen über Kontrolltermine
Unser Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen und Erstattungsbelege gut auf – sie werden am Ende der Behandlung von Ihrer Krankenkasse benötigt.
Weiterführend: Die Techniker Krankenkasse (TK) erklärt Ihnen, welche Unterlagen zur Kostenerstattung notwendig sind und wann Rückzahlungen ausgeschlossen sind.
Kostenübernahme für Erwachsene – wann Ausnahmen gelten

Für Erwachsene zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Der Grund: Bei abgeschlossener Kieferentwicklung (ab etwa dem 18. Lebensjahr) gilt die Behandlung meist als ästhetisch, nicht medizinisch notwendig.
Wann die Krankenkasse dennoch zahlt
Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung notwendig ist. Das betrifft z. B.:
- Starke Kieferfehlstellungen mit Beeinträchtigung der Kaufunktion
- Offene Bisse oder extreme Rück-/Vorbisse
- Fehlbildungen durch Unfälle, Tumorerkrankungen oder genetische Ursachen
In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die kieferchirurgische Operation und die dazugehörige Spange – nach Vorlage eines entsprechenden Heil- und Kostenplans und ärztlicher Begründung.
Beispiel: Ein Patient mit einem starken Unterbiss benötigt eine operative Korrektur des Kiefers. Die Krankenkasse zahlt die OP und die begleitende Spange, jedoch keine ästhetischen Extras wie Keramik-Brackets oder Lingualsysteme.
Weiterführend: Die Barmer erläutert, wann eine medizinische Notwendigkeit bei Erwachsenen anerkannt wird.
Was Erwachsene selbst zahlen müssen
- Aligner-Systeme (z. B. Invisalign, ClearCorrect)
- Lingual- oder Keramik-Brackets
- Retainer zur Stabilisierung nach der Behandlung
- Professionelle Zahnreinigung (PZR) und Zusatzuntersuchungen
Was die Krankenkasse nicht übernimmt

Auch wenn die Krankenkasse bei medizinisch notwendigen Behandlungen zahlt, bleiben viele Leistungen Privatsache. Das betrifft vor allem ästhetische Wünsche und komfortorientierte Zusatzleistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.
Typische Privatleistungen in der Kieferorthopädie
- Keramik-, Saphir- oder Goldbrackets (statt Metallbrackets)
- Lingualspangen (innenliegende Spangen)
- Unsichtbare Aligner-Systeme (z. B. Invisalign, ClearCorrect)
- Retainer zur Stabilisierung nach der Behandlung
- Elastics, Mini-Implantate, Zusatzbögen oder spezielle Drähte
- Professionelle Zahnreinigung (PZR) während der Spangenbehandlung
Diese Zusatzleistungen sind medizinisch nicht notwendig, sondern dienen der Ästhetik oder dem Komfort. Die Kosten können – je nach Behandlung – zwischen 500 und 3.000 Euro liegen.
Der Kieferorthopäde ist verpflichtet, alle Zusatzleistungen transparent im Heil- und Kostenplan (HKP) aufzuführen. So wissen Sie im Voraus, welche Posten privat zu zahlen sind.
Weiterführend: Die AOK und die Verbraucherzentrale informieren Sie darüber, welche Materialien und Methoden privat abgerechnet werden dürfen.
Zuschüsse & Zusatzleistungen mancher Krankenkassen

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten über die Standardversorgung hinaus freiwillige Zuschüsse oder Bonusprogramme für kieferorthopädische Behandlungen an. Diese können sich insbesondere bei Kindern und Jugendlichen lohnen.
Beispiele (Stand 2025)
- Techniker Krankenkasse (TK): Zuschuss für professionelle Zahnreinigung während der Spangenbehandlung (bis zu 50 € jährlich).
- Barmer: Erstattung für besondere Retainer-Systeme oder Zusatzbögen in Höhe von bis zu 150 €.
- AOK PLUS - Bonusprogramm: 20 € jährlicher Zuschuss bei regelmäßiger Vorsorgeuntersuchung.
- DAK-Gesundheit: Teilweise Kostenerstattung für Aligner bei medizinischer Notwendigkeit.
Diese Leistungen sind Satzungsleistungen – sie variieren je nach Krankenkasse und können sich jährlich ändern. Fragen Sie am besten vor dem Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Zusatzleistungen aktuell gelten.
Weiterführend: Einen Überblick über aktuelle Bonusprogramme finden Sie auf den Informationsseiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Wie Sie Eigenkosten vermeiden oder reduzieren

Kieferorthopädische Behandlungen können teuer werden – doch mit etwas Vorbereitung lassen sich viele Zusatzkosten vermeiden oder zumindest deutlich senken.
1. Das Bonusheft regelmäßig führen
Wie beim Zahnersatz gilt auch hier: Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, profitiert doppelt. Ein lückenlos geführtes Bonusheft kann bei bestimmten Krankenkassen höhere Zuschüsse oder Bonuszahlungen ermöglichen.
Unser Tipp für Sie: Zwei Kontrolltermine pro Jahr eintragen lassen – das lohnt sich langfristig.
2. Eine Zweitmeinung einholen
Vor jeder größeren Behandlung haben Versicherte Anspruch auf eine kostenlose Zweitmeinung. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) oder die Verbraucherzentrale helfen bei der Einschätzung, ob die geplante Therapie wirklich notwendig ist oder zu teuer angesetzt wurde.
3. Den Heil- und Kostenplan prüfen
Der Heil- und Kostenplan (HKP) muss vor dem Behandlungsbeginn genehmigt werden. Prüfen Sie, ob alle Positionen korrekt sind und welche Leistungen privat abgerechnet werden. Bei Unklarheiten können Sie den Plan durch Ihre Krankenkasse oder Verbraucherzentrale prüfen lassen.
4. Steuerliche Vorteile nutzen
Kieferorthopädische Eigenanteile lassen sich als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) steuerlich geltend machen. Voraussetzung: Sie übersteigen die „zumutbare Eigenbelastung“. Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten Sie deshalb unbedingt aufbewahren!
Weiterführend: Welche Zahnarztkosten kann man von der Steuer absetzen?
5. Zahnzusatzversicherung frühzeitig abschließen
Die Zahnzusatzversicherung muss vor dem Behandlungsbeginn abgeschlossen sein, um die Kosten zu übernehmen. Je nach Tarif werden selbst Privatleistungen wie Aligner oder Keramikbrackets erstattet.

Auf Checkfox.de finden Sie Tarife, die speziell kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Erwachsene absichern – transparent und unabhängig.
Zahnzusatzversicherung – sinnvoller Schutz für Kinder & Erwachsene

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders bei Kindern und Jugendlichen, aber auch für Erwachsene, die Wert auf Ästhetik oder Komfort legen. Sie übernimmt viele Leistungen, die die Krankenkasse nicht oder nur teilweise abdeckt.
Weiterführend: Zahnzusatzversicherungen für Kinder im Vergleich
Weiterführend: Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Weiterführend: Zahnzusatzversicherung für Familien – Alles was Sie wissen müssen
Welche Leistungen übernommen werden können
- Kieferorthopädie für Kinder (KIG 1–2): bis zu 100 % Erstattung
- Erwachsenenbehandlungen: Aligner, Keramik-, Lingualbrackets
- Retainer nach Behandlungsende
- Professionelle Zahnreinigung (PZR) und Kontrolltermine
- Wurzelbehandlungen & Parodontitis-Behandlungen, wenn sie mit der KFO-Therapie zusammenhängen
Wann sich der Abschluss für Sie lohnt
- Wenn Kinder oder Jugendliche leichte bis mittlere Fehlstellungen haben (KIG 1–2)
- Wenn Erwachsene eine ästhetisch hochwertige Zahnkorrektur planen
- Wenn die Krankenkasse keine Zusatzleistungen oder Bonusprogramme bietet
Beispiel: Eine Aligner-Behandlung kostet 4.500 €. Die Krankenkasse zahlt 0 €, die Zahnzusatzversicherung bis zu 90 %: Eigenanteil nur 450 €.

Fazit – Wann die Krankenkasse für Kieferorthopädie zahlt

Die Krankenkasse zahlt die kieferorthopädischen Behandlungen nur bei medizinischer Notwendigkeit – also ab KIG-Stufe 3. Leichte Fehlstellungen (KIG 1–2) gelten als kosmetisch und werden von der Kasse nicht übernommen.
Für Kinder bedeutet das: volle Kostenübernahme bei erheblicher Fehlstellung, aber 20 % Eigenanteil während der Behandlung.
Für Erwachsene gilt: Die Kasse zahlt nur bei kombinierten kieferchirurgischen Eingriffen. Alles andere – wie unsichtbare Spangen, Keramikbrackets oder Aligner-Systeme – bleibt Privatsache.
Was nun?
Mit einer passenden Zahnzusatzversicherung können Sie diese Eigenanteile reduzieren oder komplett absichern. Wenn Sie frühzeitig vorsorgen, sparen Sie langfristig – denn je jünger und zahngesünder Sie sind, desto günstiger der Tarif.
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Häufig gestellte Fragen
Wann zahlt die Krankenkasse eine Zahnspange?
Wenn eine erhebliche Fehlstellung (KIG 3–5) vorliegt, die das Kauen, Sprechen oder den Mundschluss beeinträchtigt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer kieferorthopädischen Behandlung?
In der Regel 20 % (10 % pro weiterem Kind) – dieser Betrag wird nach erfolgreichem Abschluss vollständig erstattet.
Zahlt die Krankenkasse Kieferorthopädie für Erwachsene?
Nur, wenn eine Operation notwendig ist – z. B. bei starkem Fehl-Biss, Kieferanomalien oder Unfällen.
Welche Leistungen sind privat zu zahlen?
Ästhetische Spangen (Keramik, Lingual, Aligner), Retainer und Zusatzmaßnahmen wie Mini-Implantate oder PZR während der Behandlung.
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Wenn die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist (KIG 1–2) oder ästhetische Varianten gewünscht sind. Gute Tarife erstatten bis zu 100 % der Kosten.
Was passiert, wenn die Behandlung abgebrochen wird?
Dann entfällt Ihr Anspruch auf eine Rückerstattung des Eigenanteils. Die Krankenkasse zahlt nur bei vollständig abgeschlossener Therapie.










