Wussten Sie schon, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein Zahn-Bleaching nicht übernimmt – selbst wenn die Verfärbung Sie persönlich stark stört? Der Grund ist einfach: Das Aufhellen der Zähne gilt als rein kosmetische Behandlung und fällt damit nicht unter die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Nach § 12 SGB V dürfen die Krankenkassen nur Maßnahmen bezahlen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind – also der medizinischen Notwendigkeit dienen. Strahlend weiße Zähne gehören nicht dazu. Das gilt sowohl für Bleaching in der Zahnarztpraxis (In-Office) als auch für Home-Bleaching unter Aufsicht. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Kosten Sie konkret rechnen müssen und wie Sie mithilfe einer Zahnzusatzversicherung Zuschüsse erhalten können.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse übernimmt kein Bleaching, da es als eine kosmetische Behandlung gilt.
- Eine Kostenübernahme ist nur bei medizinischer Notwendigkeit theoretisch denkbar – jedoch praktisch fast nie.
- Das Bleaching kostet je nach gewählter Methode 200 bis 800 €.
- Eine Zahnzusatzversicherung kann Ihnen 150–500 € Zuschuss alle 1–3 Jahre bieten.
- Wichtig: Nur das Bleaching beim Zahnarzt wird erstattet – keine Drogerie-Sets.
- Der Preis hängt von der Methode, der Praxis und der Anzahl der behandelten Zähne ab.
Warum die Krankenkasse für Bleaching nicht zahlt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ausschließlich für Behandlungen, die medizinisch notwendig sind – also Erkrankungen vorbeugen, lindern oder heilen. Ein Bleaching erfüllt keine dieser Voraussetzungen und wird deshalb als eine Verlangensleistung eingestuft.
Rechtslage laut SGB V
Gemäß § 12 Abs. 1 SGB V dürfen die Krankenkassen „nur für ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen“ zahlen. Da eine Zahnaufhellung keine medizinische Funktion erfüllt, wird sie rechtlich wie eine ästhetische Privatleistung behandelt – ähnlich wie kosmetische Eingriffe oder Zahnverblendungen.
Wichtig: Auch wenn Zähne durch Kaffee, Tee, Nikotin oder natürliche Alterung dunkler werden, gilt das nicht als Krankheit. Selbst wenn Patienten die Verfärbung als belastend empfinden, ändert das nichts an der fehlenden Leistungspflicht der Krankenkassen.
Weiterführend: Die Bundeszahnärztekammer und die Zahnärztekammer Berlin betonen, dass Bleaching keine Kassenleistung ist – auch nicht als Teil einer Prophylaxe.
Ausnahmen – Wann Bleaching doch übernommen werden kann

In seltenen Fällen kann ein Bleaching medizinisch notwendig sein – etwa, wenn ein Zahn nach einer Wurzelbehandlung stark nachdunkelt oder eine krankhafte Verfärbung vorliegt. Hierbei geht es nicht um Ästhetik, sondern um die Wiederherstellung eines unauffälligen Erscheinungsbildes.
Typische Ausnahmefälle
- Walking-Bleach-Technik: Ein einzelner, wurzelbehandelter Zahn wird von innen aufgehellt. Manche Krankenkassen übernehmen hier anteilig die Kosten, wenn der Zahnarzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.
- Entfärbungen nach Unfällen oder Medikamenteneinnahme: In seltenen Fällen kann ein Kostenzuschuss gewährt werden, etwa wenn das Erscheinungsbild eine psychische Belastung darstellt.
- Starke Entwicklungsstörungen (z. B. Fluorose, Amelogenesis imperfecta): Diese gelten als krankhafte Veränderungen – hier übernehmen die Krankenkassen meist die Restaurationskosten, nicht aber kosmetisches Bleaching.
Wichtig: Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn der Zahnarzt die Behandlung als medizinisch indiziert begründet und die Krankenkasse vorab zustimmt. Ohne eine Genehmigung gilt das Bleaching automatisch als eine Privatleistung.
Weiterführend: Die Barmer und die Techniker Krankenkasse (TK) erklären Ihnen, wann die Krankenkassen bei Zahnverfärbungen im Ausnahmefall helfen.
Kostenübersicht für Zahnbleaching

Die Kosten für ein Bleaching hängen von der Methode, dem Zustand der Zähne und der Praxis ab. Da die Zahnaufhellungen nicht in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) geregelt sind, können Zahnärzte die Preise frei festlegen.
Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) vor dem Bleaching verbessert das Ergebnis deutlich, da sie Beläge entfernt und die Aufhellung gleichmäßiger macht.
Unser Tipp: Vergleichen Sie die Kosten verschiedener Praxen. Manche bieten Kombi-Pakete aus PZR und Bleaching an – das spart oft 10–20 % der Gesamtkosten.
Zahnzusatzversicherung – Wann sie beim Bleaching hilft

Da das Bleaching zu den kosmetischen Privatleistungen gehört, übernehmen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich keine Kosten. Einige Zahnzusatzversicherungen bieten jedoch attraktive Zuschüsse für ästhetische Behandlungen – darunter auch für Zahnaufhellungen.
Was gute Tarife leisten
- Zuschüsse zwischen 150 und 500 € für Bleaching, meist alle zwei Jahre
- Erstattung nur für zahnärztlich durchgeführtes Bleaching
- Keine Erstattung für Drogerieprodukte oder Beauty-Studios
- Teilweise Kombitarife: Bleaching plus professionelle Zahnreinigung
Beispiel:
- Ein professionelles Bleaching kostet 400 €.
- Die Zahnzusatzversicherung zahlt 300 € Zuschuss
- Eigenanteil: nur 100 €.
Wichtig bei der Tarifwahl
- Wartezeit: Viele Tarife leisten erst nach 3–6 Monaten.
- Begrenzte Summen: Meist Höchstbetrag pro Jahr oder Zeitraum.
- Abrechnung nach GOZ: Erstattet wird nur bei korrekter Zahnärzterechnung.

In unserem Zahnzusatzversicherung-Vergleich auf Checkfox.de können Sie gezielt Tarife filtern, die Bleaching-Zuschüsse oder ästhetische Leistungen beinhalten. Wer regelmäßig Wert auf helle Zähne legt, spart mit einer passenden Zusatzversicherung langfristig mehrere Hundert Euro – insbesondere in Kombination mit PZR-Erstattungen.
Kosten senken – Tipps für Patienten

Auch ohne einen Zuschuss lässt sich beim Bleaching einiges sparen, wenn man weiß, worauf es ankommt.
1. Zahnreinigung vor dem Bleaching
Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) sorgt für bessere Ergebnisse und verhindert, dass Plaque das Bleaching ungleichmäßig wirken lässt. Viele Praxen bieten Kombi-Pakete aus PZR und Bleaching mit 10–20 % Rabatt an.
2. Kosten vergleichen
Die Preise variieren je nach Stadt, Zahnarzt und Methode erheblich. Ein Vergleich lohnt sich – gerade bei In-Office-Bleachings. Online-Verzeichnisse und Plattformen wie dentolo.de oder die Zahnärztekammer Ihres Bundeslandes helfen bei der Orientierung.
3. Zahnzusatzversicherung nutzen
Viele Tarife erstatten nicht nur Bleaching, sondern auch professionelle Zahnreinigung, Füllungen oder Kronen – so ergibt sich eine Doppelersparnis. Wichtig: Versicherung vor der Behandlung abschließen, da bereits geplante Leistungen nicht erstattet werden.
Weiterführend: Zahnzusatzversicherungen im Vergleich

4. Auf Qualität achten
Billige Drogerieprodukte oder Bleachings im Kosmetikstudio sind riskant: Sie können zu Zahnfleischreizungen, empfindlichen Zähnen oder ungleichmäßiger Aufhellung führen. Ein Bleaching beim Zahnarzt ist zwar teurer, aber sicherer und nachhaltiger.
Seriöse Praxen beraten Sie individuell, prüfen Ihre Zahngesundheit vorher und setzen geprüfte Materialien ein. Das schützt Zähne und Zahnfleisch langfristig. Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen eine gute Übersicht zu den verschiedenen Bleaching-Methoden und erklärt Ihnen, welche Verfahren sicher und effektiv sind.
Fazit – Bleaching bleibt meist Privatsache

Das Zahnbleaching ist in Deutschland grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, da es sich um eine kosmetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit handelt. Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa nach einer Wurzelbehandlung oder bei krankhaften Verfärbungen – kann eine anteilige Kostenübernahme erfolgen. Die Preise liegen je nach Methode zwischen 200 und 800 Euro.
Was nun?
Wenn Sie regelmäßig Wert auf ein strahlendes Lächeln legen, können Sie mit einer Zahnzusatzversicherung gezielt vorsorgen: Viele Tarife übernehmen 150 bis 500 Euro Zuschuss für Bleaching, PZR und ästhetische Zahnbehandlungen.
Abschließender Tipp: Ein professionelles Bleaching beim Zahnarzt ist sicherer, nachhaltiger und meist effektiver als Drogerieprodukte – auch wenn es etwas mehr kostet.
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Häufig gestellte Fragen
Warum zahlt die Krankenkasse kein Bleaching?
Weil Bleaching rein kosmetisch ist und keine medizinische Notwendigkeit besteht. Nach § 12 SGB V darf die GKV nur notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen übernehmen.
Gibt es Ausnahmen, in denen die Krankenkasse Bleaching zahlt?
Ja, in seltenen Fällen – etwa bei Verfärbungen nach Wurzelbehandlungen oder bei nachweisbarer psychischer Belastung. Voraussetzung ist eine ärztliche Begründung und Genehmigung durch die Krankenkasse.
Wie teuer ist ein Bleaching beim Zahnarzt?
Je nach Methode kostet ein professionelles Bleaching zwischen 200 und 800 Euro. Am günstigsten ist das Home-Bleaching, am teuersten das In-Office-Bleaching mit Laser.
Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung die Kosten fürs Bleaching?
Einige Tarife zahlen Zuschüsse zwischen 150 und 500 Euro, meist alle zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass das Bleaching vom Zahnarzt durchgeführt wird. Weiterführend: Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Wie lange hält das Bleaching-Ergebnis?
In der Regel 1–3 Jahre, abhängig von der Zahnpflege, Ernährung und den Konsumgewohnheiten (z. B. Kaffee, Tee, Nikotin). Regelmäßige Zahnreinigungen verlängern das Ergebnis.
Ist Bleaching schädlich für die Zähne?
Bei professioneller Durchführung ist Bleaching unbedenklich. Wichtig ist, dass es unter zahnärztlicher Aufsicht erfolgt, da die unsachgemäße Anwendung das Zahnfleisch und den Zahnschmelz reizen kann.












