Wussten Sie schon, dass die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz nie die kompletten Kosten, sondern nur einen Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung übernimmt? Die Zuschüsse richten sich nicht nach der gewählten Behandlung, sondern nach dem Befund, also danach, was medizinisch notwendig wäre. Wer ein gepflegtes Bonusheft führt, kann den Zuschuss allerdings deutlich erhöhen – und so mehrere Hundert Euro sparen.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Festzuschusssystem im Detail funktioniert, welche Unterschiede es mit und ohne ein Bonusheft gibt und wann sich eine Zahnzusatzversicherung für Sie lohnt, um Ihre Eigenanteile zu reduzieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss zu der sogenannten Regelversorgung (§ 55 SGB V).
- Der Zuschuss beträgt 60 % der Kosten, mit einem Bonusheft bis zu 75 %.
- Härtefallpatienten erhalten 100 % Kostenübernahme für die Regelversorgung.
- Gleich- oder andersartige Versorgungen (z. B. Keramikkronen, Implantate) müssen privat bezahlt werden.
- Ein lückenlos geführtes Bonusheft senkt den Eigenanteil um mehrere Hundert Euro.
- Eine Zahnzusatzversicherung kann Ihren Eigenanteil bis zu 100 % abdecken.
Das Festzuschusssystem der Krankenkasse
Das System der Festzuschüsse ist in § 55 SGB V geregelt und bildet die Grundlage der Kostenübernahme beim Zahnersatz. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich dabei nicht prozentual an den Gesamtkosten, sondern zahlt einen festen Betrag, der sich nach der sogenannten Regelversorgung richtet.
Diese Regelversorgung definiert die medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung für einen bestimmten Befund. Für jede Regelversorgung gibt es einen festgelegten Betrag, der 60 % der durchschnittlichen Kosten deckt. Wählt der Patient eine teurere Lösung – etwa eine Vollkeramikkrone oder Implantate –, muss er die Mehrkosten privat tragen.
Beispiel:
- Regelversorgung (Metallkrone): 380 €
- Festzuschuss (60 %): 228 €
- Eigenanteil Patient: 152 €
Die Zuschüsse gelten für alle gesetzlich Versicherten und werden nicht einkommensabhängig, sondern befundabhängig gewährt. Das bedeutet: Bei gleichem zahnärztlichen Befund erhält jeder Patient denselben Zuschuss – egal, für welche Behandlung er sich entscheidet. Ausführliche Informationen zum System der Festzuschüsse finden Sie bei der Verbraucherzentrale und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Unser Tipp: Wer regelmäßig zur Vorsorge geht und das Bonusheft pflegt, erhöht seinen Festzuschuss auf bis zu 75 %. Damit lassen sich erhebliche Eigenanteile sparen – insbesondere bei Kronen, Brücken oder Prothesen.
Zahnersatz mit und ohne Bonusheft

Das Bonusheft ist der Nachweis, dass Sie regelmäßig an der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung teilnehmen. Führen Sie es lückenlos, belohnt die Krankenkasse Ihre Zahngesundheit mit höheren Zuschüssen zum Zahnersatz:
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Für eine Metallkrone mit Kosten von 380 € ergibt sich – je nach Bonusstatus – folgender Zuschuss:
Laut Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes wird eine coronabedingte Unterbrechung im Jahr 2020 nicht negativ bewertet – Ihr Bonusanspruch bleibt also erhalten.
Die verschiedenen Versorgungsformen

Beim Zahnersatz unterscheidet die gesetzliche Krankenkasse zwischen drei Versorgungsarten:
Diese Unterscheidung entscheidet darüber, wie hoch der Zuschuss ausfällt und welche Kosten Sie selbst tragen müssen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt immer nur den Zuschuss für die Regelversorgung – unabhängig davon, welche Variante Sie wählen. Wünschen Sie eine höherwertige, ästhetische oder komfortablere Lösung, müssen Sie den Mehrbetrag selbst übernehmen.
Ein Beispiel:
- Regelversorgung (Metallkrone): 380 €: GKV zahlt 228 €
- Gleichartige Versorgung (Keramikkrone): 800 €: Die GKV zahlt trotzdem nur 228 €, der Rest 572 € ist privat zu bezahlen.
Unser Tipp: Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie den Eigenanteil für gleich- und andersartige Versorgungen um bis zu 100 % reduzieren – insbesondere bei Implantaten oder Vollkeramikkronen.
Härtefallregelung – 100 % Kostenübernahme

Für gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung. Sie ermöglicht, dass die Krankenkasse 100 % der Kosten der Regelversorgung übernimmt. Diese Regelung ist in § 55 Abs. 2 SGB V festgelegt und soll finanzielle Belastungen durch Zahnersatz vermeiden.
Einkommensgrenzen 2025
Die Härtefallgrenzen werden jährlich angepasst. Für 2025 gelten laut GKV-Spitzenverband folgende Werte:
Beispiel:
- Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.400 € monatlichem Einkommen gilt als Härtefall.
- Ihre Krankenkasse übernimmt die komplette Regelversorgung (z. B. Metallbrücke), sie zahlt keinen Eigenanteil.
Gleitende Härtefallregelung
Wenn das Einkommen die Grenze nur knapp überschreitet, kann die Krankenkasse eine teilweise Befreiung gewähren.
In diesem Fall wird der Zuschuss anteilig erhöht, bis er 100 % erreicht. Die Berechnung erfolgt individuell nach Einkommensnachweis.
Wichtig: Auch im Härtefall zahlt die Krankenkasse nur für die Regelversorgung. Wer eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung (z. B. Keramik oder Implantat) wünscht, muss die Mehrkosten weiterhin privat tragen.
Weiterführend: Ausführliche Infos zur Härtefallregelung finden Sie bei der AOK und in den Hinweisen des Bundesgesundheitsministeriums.
Heil- und Kostenplan (HKP) – Grundlage für den Zuschuss

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist das wichtigste Dokument, wenn es um die Kostenübernahme beim Zahnersatz geht. Er bildet die Grundlage für den Festzuschuss der Krankenkasse und muss vor Beginn der Behandlung genehmigt werden.
Weiterführend: Keramikkrone, Brücke, Inlay – Was zahlt die Krankenkasse?
Was der HKP enthält
Der Plan wird vom Zahnarzt erstellt und enthält:
- den zahnärztlichen Befund (z. B. fehlender Zahn, beschädigte Krone),
- die vorgeschlagene Behandlung (z. B. Brücke, Krone, Prothese),
- die geschätzten Gesamtkosten,
- den voraussichtlichen Festzuschuss der Krankenkasse und
- den Eigenanteil des Patienten.
Ohne einen genehmigten Heil- und Kostenplan kann die Krankenkasse den Festzuschuss ablehnen – auch nachträglich.
Weiterführend: Wann zahlt die Krankenkasse Zahnersatz nicht?
Ablauf in der Praxis
- Der Zahnarzt erstellt den HKP.
- Der Patient reicht den Plan bei der Krankenkasse ein.
- Die Krankenkasse prüft und genehmigt den Zuschuss.
- Die Behandlung beginnt erst nach der Genehmigung.
Die Genehmigung gilt in der Regel sechs Monate. Ändern sich Kosten oder Befunde in dieser Zeit, muss der HKP aktualisiert werden. Eine detaillierte Erklärung bietet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Unser Tipp: Lassen Sie sich am besten mehrere Heil- und Kostenpläne von verschiedenen Zahnärzten geben. Preisunterschiede von 20–40 % bei gleicher Leistung sind keine Seltenheit – und können Ihren Eigenanteil deutlich senken.
Zahnzusatzversicherung – Wann sie sinnvoll ist

Die gesetzliche Krankenkasse deckt beim Zahnersatz nur die Basisversorgung ab. Wer eine ästhetisch ansprechendere, langlebigere oder komfortablere Lösung wünscht, muss den Großteil der Kosten selbst tragen. Hier kommt die Zahnzusatzversicherung ins Spiel – sie schließt die Lücke zwischen GKV-Leistung und tatsächlichem Bedarf.
Wann sich der Abschluss lohnt
Eine Zahnzusatzversicherung ist besonders sinnvoll, wenn Sie:
- hochwertige Kronen, Brücken oder Implantate bevorzugen,
- regelmäßig Zahnbehandlungen oder Zahnersatz benötigen,
- Ihr Bonusheft nicht lückenlos führen können,
- ästhetische Wünsche wie Keramikverblendungen haben oder
- Ihre Eigenanteile langfristig reduzieren möchten.
Weiterführend: Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Was gute Tarife leisten
- Bis zu 100 % Erstattung für Zahnersatz (inkl. Labor- & Materialkosten)
- Zuschüsse für Prophylaxe wie professionelle Zahnreinigung
- Keine Wartezeit oder Sofortschutz in hochwertigen Tarifen
- Übernahme von Implantatkosten (auch mehrstufige Versorgungen)
- Bleaching- und Ästhetikzuschüsse bei Premiumtarifen
Beispielrechnung:
Eine Vollkeramikkrone kostet 1.000 €.
- Krankenkasse zahlt 285 € (mit Bonusheft, 75 % der Regelversorgung).
- Eigenanteil: 715 €.
- Zahnzusatzversicherung (90 % Tarif) erstattet 643 €.
- Patient zahlt effektiv nur 72 €.
Weiterführend: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Schließen Sie die Versicherung frühzeitig ab – Leistungen für bereits geplanten Zahnersatz sind in der Regel vom Schutz ausgeschlossen.
Nutzen Sie den Zahnzusatzversicherung-Vergleich auf Checkfox.de, um Tarife nach Leistungsumfang, Wartezeit und Erstattungshöhe zu filtern. So finden Sie die Absicherung, die zu Ihrem Zahnersatzbedarf und Budget passt.
Fazit – Mit Bonusheft und Zusatzversicherung doppelt sparen

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich beim Zahnersatz nur an der Regelversorgung – also der medizinisch notwendigen Basislösung. Der Festzuschuss beträgt 60 % der Regelkosten, mit Bonusheft bis zu 75 %, bei Härtefällen sogar 100 %. Wer jedoch ästhetisch oder funktional höhere Ansprüche hat – etwa Keramikbrücken oder Implantate – muss die Mehrkosten selbst tragen.
Was nun?
Mit einer passenden Zahnzusatzversicherung lassen sich diese Eigenanteile deutlich reduzieren. Viele Tarife übernehmen bis zu 100 % der Gesamtkosten, inklusive Labor- und Materialaufwand – ein wichtiger Schutz gegen hohe Zahnarztrechnungen.
Abschließender Tipp: Führen Sie Ihr Bonusheft lückenlos und vergleichen Sie frühzeitig Tarife. So kombinieren Sie gesetzliche Zuschüsse und private Erstattungen optimal.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?
Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss von 60 % der Regelversorgungskosten. Mit einem Bonusheft erhöht sich dieser auf 70 % (nach 5 Jahren) bzw. 75 % (nach 10 Jahren).
Was gilt als Regelversorgung beim Zahnersatz?
Die Regelversorgung ist die medizinisch ausreichende Standardlösung, z. B. eine Metallkrone oder einfache Brücke. Teurere Varianten wie Keramik werden nicht vollständig übernommen.
Wann übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten?
Bei der Härtefallregelung: Wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt (2025: 1.498 € für Alleinstehende). Dann übernimmt die Kasse die gesamte Regelversorgung.
Was passiert, wenn ich kein Bonusheft führe?
Ohne Bonusheft bleibt der Zuschuss bei 60 %. Das kann je nach Zahnersatz schnell 100–300 € Mehrkosten bedeuten.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung wirklich?
Ja, besonders wenn Sie hochwertige Kronen, Implantate oder ästhetische Lösungen wünschen. Gute Tarife übernehmen bis zu 100 % der Restkosten.
Was ist ein Heil- und Kostenplan (HKP)?
Der HKP ist der Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes und Voraussetzung für den Kassenzuschuss. Er zeigt den Befund, die geplante Behandlung, die Kosten und den Eigenanteil.










