Wussten Sie schon, dass die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnarzt nur die medizinisch notwendige Grundversorgung übernimmt – während Sie für viele Behandlungen selbst zahlen müssen? Egal ob professionelle Zahnreinigung (PZR), Bleaching, Keramikkronen oder Implantate – alles, was über die sogenannte „Regelversorgung“ hinausgeht, fällt in der Regel nicht unter den Leistungskatalog der GKV (§ 28 SGB V).
Die Krankenkasse zahlt also nur das, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Wer darüber hinaus Wert auf Ästhetik oder Komfort legt, muss die Mehrkosten selbst tragen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, welche Behandlungen ausgeschlossen sind, wann Eigenanteile entstehen und wie Sie mit einer Zahnzusatzversicherung Ihre Kosten deutlich senken können.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Nicht alle zahnärztlichen Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – vor allem wenn sie über die sogenannte Regelversorgung hinausgehen.
- Kosmetische Leistungen wie Bleaching oder besonders ästhetische Füllungen (z. B. Keramik-Inlays) sind grundsätzlich Privatsache.
- Auch bei hochwertigem Zahnersatz (z. B. Implantate, Vollkeramikkronen) zahlt die Kasse meist nur einen Festzuschuss, den Rest muss man selbst tragen.
- Professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört nicht zum Kassenkatalog – einige Kassen übernehmen aber freiwillig einen Teil der Kosten.
- Diagnostik-Extras wie digitale Volumentomographie (DVT) oder 3D-Scans sind in der Regel ebenfalls nicht erstattungsfähig.
- Zahnzusatzversicherungen können viele dieser Leistungen abdecken – vor allem wenn sie frühzeitig abgeschlossen wurden.
- Wenn Sie sich vor hohen Eigenanteilen schützen wollen, sollten Sie rechtzeitig Tarife vergleichen und auf den Leistungsumfang, die Wartezeiten und Erstattungssätze achten.
Was die Krankenkasse grundsätzlich abdeckt
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt in Deutschland nur Leistungen ab, die als medizinisch notwendig gelten. Das heißt: Sie soll Krankheiten erkennen, heilen oder lindern – nicht für kosmetische oder ästhetische Behandlungen aufkommen.
Diese Basisleistungen übernimmt die GKV vollständig
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen: Zwei Kontrolltermine pro Jahr zur Früherkennung von Karies oder Zahnfleischerkrankungen.
- Zahnsteinentfernung: Einmal jährlich kostenlos.
- Parodontitis-Screening (PSI): Alle zwei Jahre wird der Zahnfleischzustand überprüft.
- Füllungen: Amalgam im Seitenzahnbereich und Kunststoff (Komposit) im Frontzahnbereich werden vollständig übernommen.
- Wurzelbehandlungen und Parodontitis-Behandlungen: Nur, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist und bestimmte Kriterien erfüllt sind.
- Zahnersatz: Zuschuss zur Regelversorgung (z. B. Brücke statt Implantat) – in der Regel 60 %, mit Bonusheft bis 75 %.
Die Leistungen richten sich nach dem Befundkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Entscheiden Sie sich für eine teurere Behandlung – etwa ein Implantat statt einer Brücke – bleibt der Zuschuss gleich, die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Was die Krankenkasse beim Zahnarzt nicht bezahlt

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für medizinisch notwendige Behandlungen. Sobald eine Leistung ästhetischen oder komfortorientierten Charakter hat, wird sie zur Privatleistung (IGeL). Diese muss der Zahnarzt vorab schriftlich anbieten und Sie müssen ihr ausdrücklich zustimmen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die typischen Privatleistungen beim Zahnarzt:
Ästhetische Behandlungen
- Bleaching (Zahnaufhellung)
- Veneers (Keramikverblendschalen)
- Zahnfarbene Füllungen im Backenzahnbereich
- Zahnschmuck
Diese Leistungen gelten als kosmetisch und werden von der GKV grundsätzlich nicht übernommen.
Hochwertiger Zahnersatz
- Implantate, Inlays, Keramikkronen oder Vollkeramikbrücken
- Zuschuss nur für die Regelversorgung (z. B. Metallkrone oder Brücke), nicht für Komfort- oder Premiumlösungen.
Weiterführend: Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Zahnimplantat?
Weiterführend: Wie hoch ist der Eigenanteil für ein Zahnimplantat?
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Keine Regelleistung der GKV.
- Eigenanteil je nach Praxis: 80–200 €.
- Einige Krankenkassen wie TK oder Barmer bieten freiwillige Zuschüsse (meist bis 50 € pro Jahr).
Sonderbehandlungen
- Laserbehandlung oder 3D-Röntgen (DVT)
- Vollnarkose bei Routineeingriffen
- Lachgas-Sedierung oder Hypnosebehandlung
Diese Komfortleistungen sind medizinisch nicht zwingend notwendig und müssen privat bezahlt werden.
Individuelle Wünsche
- z. B. besonders ästhetische Zahnfarben,
- Komfortprothesen
- oder alternative Materialien.
Wichtiger Hinweis: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich vor Behandlungsbeginn immer einen Kostenvoranschlag geben zu lassen. So vermeiden Sie böse Überraschungen.
Unser Tipp für Sie: Eine Zahnzusatzversicherung kann viele dieser Leistungen bis zu 100 % erstatten – inklusive Implantate, Inlays und PZR. Besonders sinnvoll für alle, die langfristig auf Zahngesundheit und Ästhetik setzen.
Prophylaxe & Vorsorge – wo Zuzahlungen entstehen

Regelmäßige Zahnpflege ist entscheidend, um Zahn- und Zahnfleischerkrankungen zu vermeiden. Die Krankenkasse beteiligt sich hier nur an der Basisvorsorge, nicht jedoch an umfassender Prophylaxe.
Leistungen, die die GKV übernimmt
- Zahnärztliche Kontrolluntersuchung: 2x jährlich (komplett kostenfrei)
- Zahnsteinentfernung: 1x jährlich
- Parodontitis-Screening (PSI): alle 2 Jahre
- Fluoridierung bei Kindern: bis 18 Jahre kostenfrei
Leistungen mit Eigenanteil
- Professionelle Zahnreinigung (PZR): 80–200 €
- Erweiterte Fluoridierung bei Erwachsenen: 20–40 €
- Fissurenversiegelung bei Erwachsenen: 30–50 €
- Spezielle Prophylaxe-Programme: z. B. Air-Flow oder Intensivreinigung, 100–150 €
Laut Gesund.Bund.de werden Prophylaxeleistungen nur bei Kindern und Jugendlichen vollständig übernommen. Erwachsene müssen diese Behandlungen meist selbst zahlen.
Unser Tipp: Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen 1–2 PZR pro Jahr komplett. Dadurch sparen Sie jährlich bis zu 200 € – und halten gleichzeitig Ihr Bonusheft lückenlos.
Zahnersatz & Implantate – wo Eigenanteile hoch sind

Zahnersatz gehört zu den größten Kostenpunkten beim Zahnarzt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt hier nur einen Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung – also zur einfachsten, medizinisch ausreichenden Lösung.
Entscheiden Sie sich stattdessen für eine hochwertigere oder eine ästhetisch ansprechendere Variante, tragen Sie die Mehrkosten selbst.
So funktioniert der Festzuschuss
- Basis: Der Zuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der Behandlung.
- Höhe: 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft bis 75 %.
- Härtefallregelung: 100 % Zuschuss zur Regelversorgung bei geringem Einkommen.
Beispiel:
Fehlt ein Zahn, zahlt die Krankenkasse 60 % der Kosten einer Brücke (ca. 530 €). Ein Implantat kostet dagegen rund 3.000 €, der Zuschuss bleibt aber gleich – Sie tragen also über 2.400 € selbst.
Weiterführend: Wie hoch ist der Eigenanteil für ein Zahnimplantat?
Implantate sind eine Privatleistung
Implantate gelten als „andersartige Versorgung“ und sind keine Kassenleistung, es sei denn, sie sind medizinisch zwingend notwendig (z. B. nach Unfall, Tumor oder Fehlbildung). Auch der dazugehörige Zahnersatz (Krone oder Brücke) wird dann privat abgerechnet.
Weiterführend: Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Zahnimplantat?
Weitere typische Selbstzahler-Leistungen

Neben dem Zahnersatz gibt es viele Behandlungen, die die Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernimmt. Diese fallen unter die sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL).
Die Preise können regional und je nach Praxis stark schwanken. Die Dentolo GmbH hat ermittelt, dass Patienten bei Privatleistungen im Schnitt zwischen 300 € und 1.000 € pro Jahr aus der eigenen Tasche zahlen.
Wichtig: Ihr Zahnarzt muss Sie vor Beginn der Behandlung über die Kosten informieren und einen schriftlichen Kostenvoranschlag aushändigen. So können Sie entscheiden, ob Sie eine alternative, günstigere GKV-Leistung wählen oder in eine Zahnzusatzversicherung investieren.
Weiterführend: Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Härtefallregelung & Bonusheft – Kosten reduzieren

Auch wenn viele Leistungen beim Zahnarzt Eigenanteile verursachen, gibt es zwei wichtige Möglichkeiten, die Kosten zu senken: das Bonusheft und die Härtefallregelung. Beide Instrumente sind fest im Leistungssystem der gesetzlichen Krankenkassen verankert.
Das Bonusheft – Belohnung für regelmäßige Vorsorge
Wer regelmäßig zur Kontrolle geht, wird von der Krankenkasse belohnt.
- nach 5 Jahren: Zuschuss steigt von 60 % auf 70 %
- nach 10 Jahren: Zuschuss steigt auf 75 %
Beispiel: Bei einer Brücke mit Regelversorgung von 900 € erhöht sich der Zuschuss von 540 € (60 %) auf 675 € (75 %). Das spart Ihnen rund 135 € pro Behandlung.
Voraussetzung:
- Mindestens 1 Kontrolluntersuchung pro Jahr
- Lückenloser Nachweis im Bonusheft
- Das Bonusheft ist Pflichtnachweis für höhere Zuschüsse bei Zahnersatz
Weiterführend: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das Bonusheft stets aktuell zu halten – auch bei Praxiswechsel oder Umzug.
Härtefallregelung – volle Zuschüsse bei geringem Einkommen
Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann von der sogenannten Härtefallregelung profitieren. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse 100 % der Regelversorgungskosten – etwa für eine Metallkrone oder für eine einfache Brücke.
Einkommensgrenzen 2025
- 1.498 € monatlich (Alleinstehende)
- + 562 € für jede weitere Person im Haushalt
Unser Tipp: Die Härtefallanträge müssen vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse gestellt werden. Für alle Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen (z. B. Implantate, Keramikkronen), bleibt der Mehrpreis jedoch Privatsache.
Änderungen ab 2025 – EU-Amalgamverbot und die Folgen

Seit 2025 gilt in der EU ein Verbot von Amalgamfüllungen. Das bedeutet: Die Zahnärzte dürfen kein quecksilberhaltiges Amalgam mehr für Füllungen verwenden.
Was bedeutet das für Versicherte?
- Amalgamfüllungen wurden bisher vollständig von der Krankenkasse bezahlt.
- Seit 2025 werden sie durch Komposit-Füllungen (kunststoffbasiert) ersetzt.
- Diese sind ebenfalls zuzahlungsfrei, wenn sie nach dem GKV-Standard eingesetzt werden.
- Hochwertigere Varianten (z. B. keramikverstärkt oder laborgefertigt) bleiben Privatleistungen.
Gut zu wissen
- Für bestehende Amalgamfüllungen besteht kein Handlungsbedarf.
- Ein Austausch allein aus ästhetischen Gründen wird nicht übernommen.
- Wer eine ästhetisch oder funktional hochwertigere Füllung möchte, zahlt die Differenz selbst.
Weiterführend: Das Bundesgesundheitsministerium informiert über das Amalgamverbot und die neuen Füllungsrichtlinien ab 2025.
Zahnzusatzversicherung: So schließen Sie Leistungslücken

Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, merkt schnell: Die Leistungen der Krankenkasse reichen oft nur für das Notwendigste. Für hochwertigen Zahnersatz, ästhetische Behandlungen oder gründliche Prophylaxe müssen Sie tief in die eigene Tasche greifen.
Hier setzt die Zahnzusatzversicherung an – sie übernimmt die Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht abdeckt, und schützt Sie so vor hohen Zahnarztrechnungen.
Leistungen einer guten Zahnzusatzversicherung
- Implantate & Kronen: bis zu 100 % Kostenerstattung
- Inlays, Veneers, Brücken: je nach Tarif 80–100 %
- Professionelle Zahnreinigung (PZR): 1–2x jährlich inklusive
- Wurzel- und Parodontitis-Behandlungen: oft vollständig abgedeckt
- Ästhetische Zahnbehandlungen: in Premiumtarifen enthalten
Beispiel: Ein Implantat kostet 3.000 €. Die Krankenkasse zahlt 530 €, die Zusatzversicherung deckt 90 % der Restkosten: Sie bezahlen nur noch einen Eigenanteil in Höhe von 247 €.
Wann sich eine Zusatzversicherung für Sie lohnt
- Bei geplantem Zahnersatz (Krone, Brücke, Implantat)
- Wenn Sie Wert auf ästhetische, langlebige Lösungen legen
- Bei häufigen Zahnbehandlungen oder empfindlichen Zähnen
- Als Vorsorge – denn Tarife werden mit zunehmendem Alter teurer

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Hinweis: Achten Sie auf Tarife mit kurzer Wartezeit (6–8 Monate) und ohne Summenbegrenzung ab dem 4. Versicherungsjahr.
Fazit – Krankenkasse zahlt Basis, Zusatzversicherung den Rest

Die Krankenkasse bietet beim Zahnarzt eine solide Grundversorgung – mehr aber nicht. Sobald Sie Wert auf Komfort, Ästhetik oder moderne Behandlungsverfahren legen, zahlen Sie schnell mehrere Hundert bis Tausend Euro selbst.
Was nun?
Mit einer passenden Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich vor diesen hohen Eigenanteilen und profitieren von hochwertigen Leistungen – ganz ohne Kostenstress beim nächsten Zahnarztbesuch.
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Häufig gestellte Fragen
Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt überhaupt?
Die GKV übernimmt Kontrolluntersuchungen, Zahnsteinentfernung, medizinisch notwendige Behandlungen und Zuschüsse zur Regelversorgung bei Zahnersatz.
Welche Behandlungen muss ich selbst zahlen?
Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht – etwa Implantate, Bleaching, Keramikkronen oder professionelle Zahnreinigungen.
Zahlt die Krankenkasse Implantate?
Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen (z. B. Kieferdefekt, Unfall, Tumor). Ansonsten zahlen die Kassen nur den Festzuschuss zur Brücke.
Wird die professionelle Zahnreinigung übernommen?
Nein, sie ist keine Regelleistung. Manche Krankenkassen zahlen freiwillige Zuschüsse von 30–50 € jährlich.
Wie kann ich meinen Eigenanteil beim Zahnarzt senken?
Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft (+10 % nach 5 Jahren, +15 % nach 10 Jahren) und die Härtefallregelung bei niedrigem Einkommen.
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Wenn Sie Implantate, Kronen oder ästhetische Behandlungen planen oder regelmäßige PZR durchführen lassen. Gute Tarife decken bis zu 100 % der Kosten ab.