Wussten Sie schon, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Zahnersatzleistungen nur zu einem festen Prozentsatz übernehmen? Das sogenannte Festzuschuss-System regelt, wie viel die Kassen für Zahnersatzleistungen wie Kronen, Brücken oder Prothesen übernehmen – und was Patienten selbst bezahlen müssen.
Doch es gibt Möglichkeiten, die Eigenanteile zu senken, insbesondere durch lückenlose Bonushefte oder eine Zahnzusatzversicherung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das SGB V die Kostenübernahme für Zahnersatz regelt und welche Optionen Sie als Versicherter haben, um Ihre Kosten zu minimieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Festzuschuss: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen 60 % der Kosten für die Regelversorgung.
- Bonusheft: Mit einem lückenlosen Bonusheft steigen die Zuschüsse auf 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre).
- Härtefallregelung: Bei einem geringen Einkommen kann die Krankenkasse 100 % der Kosten übernehmen.
- Wahlversorgung: Teurere Behandlungen wie zum Beispiel Implantate müssen privat finanziert werden.
- Reform 2025: Die Festzuschüsse wurden in diesem Jahr um 4,4 % erhöht.
- Zahnzusatzversicherung: Mithilfe einer zusätzlichen Versicherung können Sie Ihren Eigenanteil deutlich (bis zu 100%) senken.
Was ist das Festzuschuss-System?
Das Festzuschuss-System (Festzuschuss-Richtlinie) wurde 2005 in Deutschland eingeführt und regelt, wie viel die gesetzlichen Krankenkassen zu Zahnersatzleistungen beitragen. Grundsätzlich erhalten die Versicherten einen festen Zuschuss, der sich nach der Regelversorgung richtet.
Diese Regelversorgung umfasst die medizinisch notwendige und wirtschaftlichste Lösung, z. B. Metallkronen oder Brücken, und ist als ausreichend für die Erhaltung der Zahngesundheit anerkannt.
Wie funktioniert das System?
- Zuschuss unabhängig vom Preis: Die Krankenkassen zahlen einen festen Betrag für den Zahnersatz, der unabhängig von den tatsächlichen Behandlungskosten ist.
- Festzuschuss von 60 %: Die gesetzliche Kasse übernimmt 60 % der Kosten für die Regelversorgung.
- Steigerung durch Bonusheft: Wer ein Bonusheft führt und regelmäßig zur Vorsorge geht, kann seinen Zuschuss auf 70 % nach 5 Jahren und 75 % nach 10 Jahren steigern.
Das Festzuschuss-System sorgt für Transparenz und Planbarkeit bei den Zahnersatzkosten. Es schützt die gesetzlich Versicherten vor überhöhten Kosten und bietet einen fairen und nachvollziehbaren Zuschuss für medizinisch notwendige Behandlungen.
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Wie funktioniert die gesetzliche Regelung (§ 55 SGB V)?

Das Festzuschuss-System ist im § 55 SGB V festgelegt und beschreibt die Kostenerstattung für Zahnersatz durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dieser Paragraf stellt sicher, dass alle Versicherten Anspruch auf eine medizinisch notwendige Behandlung haben, wobei die Krankenkasse nur die Kosten der Regelversorgung übernimmt.
Weiterführend: Was regelt das SGB V bei Zahnersatz? – Gesetzliche Grundlagen erklärt
Regelversorgung vs. Wahlversorgung
- Regelversorgung: Die regelmäßige Standardversorgung (z. B. Metallkrone oder -brücke), die als medizinisch ausreichend angesehen wird.
- Wahlversorgung: Bei teureren Behandlungen wie Implantaten oder Keramikbrücken muss der Patient den Differenzbetrag zwischen der Regelversorgung und der gewählten Behandlung privat zahlen.
Die Höhe des Zuschusses basiert immer auf der Regelversorgung, und Patienten können sich für eine höherwertige Behandlung entscheiden, müssen jedoch mehr bezahlen.
Beispiel:
- Regelversorgung (Metallkrone): 380 €: Festzuschuss: 228 €
- Wahlversorgung (Keramikkrone): 800 €: Festzuschuss: 228 € (Restbetrag: 572 € privat)
Bonus und Vorsorge

Ein Bonusheft kann den Zuschuss für Zahnersatz deutlich erhöhen. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht, erhält einen höheren Festzuschuss, da die Krankenkassen präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Zahnkrankheiten fördern wollen.
Weiterführend: Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz (mit und ohne Bonusheft)?
Wie funktioniert das Bonusheft?
- 5 Jahre lückenlos: Erhöhung des Zuschusses von 60 % auf 70 % der Regelversorgung.
- 10 Jahre lückenlos: Steigerung des Zuschusses von 60 % auf 75 % der Regelversorgung.
Das Bonusheft dient als Nachweis für die regelmäßige Teilnahme an zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Jeder Zahnarztbesuch, der im Bonusheft dokumentiert ist, trägt dazu bei, den Zuschuss für Zahnersatz zu erhöhen.
Unser Tipp für Sie: Wenn Sie regelmäßig zur Prophylaxe gehen und das Bonusheft führen, steigern Sie nicht nur Ihre Zahngesundheit, sondern auch Ihre Zuschüsse für Zahnersatz.
Härtefälle und finanzielle Unterstützung

Die Härtefallregelung des SGB V stellt sicher, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu Zahnersatz haben. Sie ermöglicht es Versicherten, die sich Zahnersatz aus eigener Tasche nicht leisten können, eine volle Kostenübernahme für die Regelversorgung durch die gesetzliche Krankenkasse zu erhalten.
Einkommensgrenzen für Härtefälle (2025)
Für Versicherte, die sich die Eigenbeteiligung nicht leisten können, gibt es eine Härtefallregelung. Diese greift, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter bestimmten Grenzen liegt.
- Alleinstehende: Bis zu 1.498 € monatlich.
- Verheiratete oder Paare: Bis zu 2.060 € monatlich (plus 374 € für jedes zusätzliche Familienmitglied).
Was bedeutet die Härtefallregelung für den Zahnersatz?
Die sogenannte Härtefallregelung beim Zahnersatz ist eine besondere finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen für Menschen mit geringem Einkommen. Wenn Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, übernimmt die Krankenkasse die vollständigen Kosten für die medizinisch notwendige Regelversorgung – also die Leistungen, die im Rahmen der sogenannten Kassenversorgung vorgesehen sind.
Wichtig zu wissen: Diese Regelung gilt ausschließlich für die Regelversorgung. Möchten Sie sich für eine höherwertige Versorgung entscheiden – etwa ein Zahnimplantat oder eine ästhetisch anspruchsvollere Keramikbrücke –, dann müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen, auch wenn Sie grundsätzlich unter die Härtefallregelung fallen.
Für viele Betroffene, bei denen der Eigenanteil an Zahnersatzleistungen sonst eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen würde, ist diese Regelung ein wichtiger Schutzmechanismus. Sie stellt sicher, dass auch Menschen mit wenig Geld Zugang zu funktionellem Zahnersatz haben – ohne durch hohe Kosten davon abgehalten zu werden.
Tipp: Einkommensnachweise sind erforderlich, um von der Härtefallregelung zu profitieren. Achten Sie darauf, alle relevanten Unterlagen rechtzeitig einzureichen.
Aktuelle Beträge und Beispiele für 2025

2025 gab es eine Erhöhung der Festzuschüsse für den Zahnersatz: Diese sind um 4,4 % gestiegen. Die Erhöhung soll dazu beitragen, die steigenden Kosten im Gesundheitswesen auszugleichen und die Patienten zu entlasten.
Erhöhte Festzuschüsse für 2025
- Regelversorgung (Metallkrone): Von 380 € auf 400 € Zuschuss für 2025.
- Brücke (3 Glieder): Von 700 € auf 730 € Zuschuss.
- Prothesen: Zuschüsse steigen ebenfalls entsprechend der 4,4 %-Erhöhung.
Diese Anpassung ermöglicht es vielen Versicherten, von einem höheren Zuschuss zu profitieren, der den Eigenanteil weiter reduziert. Die Erhöhung der Festzuschüsse gilt für alle Patienten, die Zahnersatz im Jahr 2025 benötigen und die Regelversorgung wählen.
Weiterführend: Keramikkrone, Brücke, Inlay – Was zahlt die Krankenkasse?
Beispiele:
Achten Sie auf aktuelle Änderungen und Zuschüsse in Ihrem Versicherungsplan und stellen Sie sicher, dass Sie von den neuen Beträgen profitieren.
Weitere Informationen zur Zuschussanpassung 2025 und den neuen Beträgen finden Sie auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Historischer Kontext und Entwicklung des Systems

Das Festzuschuss-System wurde im Jahr 2005 im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes eingeführt, um eine gerechte und transparente Regelung für Zahnersatzleistungen zu schaffen. Vor dieser Reform mussten Patienten häufig die gesamten Kosten für Zahnersatz selbst tragen oder nur geringe Zuschüsse von der Krankenkasse erhalten.
Ziel der Reform
Die Einführung des Festzuschusses hatte das Ziel, das Finanzierungssystem für Zahnersatz zu vereinheitlichen und Transparenz zu schaffen. Zudem sollte durch die Festlegung eines festen Zuschusses eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen den Kassen und den Versicherten ermöglicht werden.
Vor der Reform:
- Vor 2005 erhielten Patienten, die Zahnersatz benötigten, nur sehr niedrige Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenversicherung, oft weniger als 50 % der Behandlungskosten.
- Die Krankenkassen mussten diese Zahlungen individuell prüfen, was zu Unterschiedlichkeiten in der Erstattungshöhe führte.
Die Reform brachte somit eine Standardisierung und Forderung nach Effizienz im Gesundheitswesen, wodurch die Patienten wissen, wie hoch ihr Beitrag zur Behandlung sein wird.
Rechtliche Grundlage: § 55 SGB V im Detail

Die rechtliche Grundlage für das Festzuschuss-System bildet der § 55 SGB V, der die Zahnersatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Dieser Paragraph definiert, wie viel die Krankenkassen bei Zahnersatzbehandlungen beisteuern und welche Bedingungen dabei erfüllt sein müssen.
Weiterführend: Was regelt das SGB V bei Zahnersatz? – Gesetzliche Grundlagen erklärt
§ 55 SGB V – Zahnersatz und die Regelversorgung
- § 55 Abs. 1 SGB V besagt, dass medizinisch notwendiger Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, jedoch nur in Form der Regelversorgung, die als ausreichend und zweckmäßig gilt.
- Der Festzuschuss für Zahnersatz wird als Prozentsatz der Regelversorgung berechnet.
- § 55 Abs. 2 regelt, dass die Krankenkassen den Festzuschuss ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Behandlungskosten gewähren, sondern nach den Durchschnittskosten der Regelversorgung.
Anpassungen im Gesetz
- 2025: Die Zuschüsse für Zahnersatz wurden um 4,4 % erhöht, was eine Reaktion auf die steigenden Behandlungskosten und die inflationäre Entwicklung im Gesundheitswesen darstellt.
- Das Ziel dieser Anpassung ist es, die Eigenanteile für Patienten zu senken und gleichzeitig die medizinische Versorgung auf einem hohen Niveau zu gewährleisten.
Die Regelungen des § 55 SGB V stellen sicher, dass Zahnersatz als medizinisch notwendige Leistung abgedeckt wird, gleichzeitig aber auch die Kosten für den Patienten transparent bleiben.
Funktionsweise des Systems: Vom Befund bis zur Auszahlung

Das Festzuschuss-System läuft in mehreren Schritten ab, die sicherstellen, dass Patienten genau wissen, wie viel sie für Zahnersatz selbst bezahlen müssen und was die Krankenkasse übernimmt.
1. Befundung durch den Zahnarzt
Zu Beginn stellt der Zahnarzt den Befund für die Notwendigkeit des Zahnersatzes fest. Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Untersuchung, bei der er feststellt, welche Behandlung erforderlich ist – z. B. eine Krone, Brücke oder Prothese.
Weiterführend: Keramikkrone, Brücke, Inlay – Was zahlt die Krankenkasse?
2. Heil- und Kostenplan (HKP)
Auf Basis des Befunds erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP), der die voraussichtlichen Kosten der Behandlung sowie die geplante Art des Zahnersatzes enthält.
- Der HKP muss der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
- Die Kasse prüft, ob die vorgeschlagene Behandlung den Regelversorgungsrichtlinien entspricht und gewährt den entsprechenden Festzuschuss.
3. Genehmigung und Zuschuss
Nach Prüfung des HKP übernimmt die Krankenkasse einen festen Zuschuss (in der Regel 60 % der Regelversorgung).
- Mit einem Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70 % nach 5 Jahren und 75 % nach 10 Jahren.
- Der Patientenanteil ergibt sich aus den Gesamtkosten der Behandlung abzüglich des Zuschusses der Krankenkasse.
Weiterführend: Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz (mit und ohne Bonusheft)?
4. Eigenanteil und Zahlung
Nach der Genehmigung und der Behandlung trägt der Patient den Eigenanteil. Sollte die Behandlung eine Wahlversorgung (z. B. Keramik oder Implantate) beinhalten, muss der Patient den gesamten Differenzbetrag zwischen der Regelversorgung und der gewählten Behandlung privat bezahlen.
Weiterführend: Wie hoch ist der Eigenanteil für ein Zahnimplantat?
Zahnzusatzversicherung – Eine gute Wahl, um Eigenanteile zu senken

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine wertvolle Option für Patienten, die den Eigenanteil beim Zahnersatz deutlich senken möchten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwar den Festzuschuss für die Regelversorgung, doch viele Patienten wünschen sich eine höhere Qualität bei ihren Behandlungen, z. B. Keramikbrücken oder Implantate, die nicht durch die Kasse abgedeckt sind.
Vorteile einer Zahnzusatzversicherung
- Erstattung für Wahlversorgung: Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten einen großen Teil der Kosten für teurere Behandlungen wie Implantate, Keramikbrücken oder Inlays.
- 100 % Erstattung: Gute Tarife übernehmen bis zu 100 % der Mehrkosten für Wahlversorgungen und damit den Differenzbetrag zwischen der Regelversorgung und der gewählten Leistung.
- Vorsorgeleistungen: Einige Tarife übernehmen auch Prophylaxe-Behandlungen, wie professionelle Zahnreinigungen (PZR) und Zahnfleischbehandlungen.

Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
- Wenn Sie häufig Zahnersatz benötigen und teure Behandlungen wie Implantate oder Keramiklösungen wünschen, kann eine Zahnzusatzversicherung eine große Ersparnis bringen.
- Wenn Sie älter sind oder eine Familie mit Kindern haben, ist es sinnvoll, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um von längeren Leistungen und Erstattung zu profitieren.

Vergleichen Sie die Angebote und wählen Sie eine Zahnzusatzversicherung, die genau zu Ihrem Zahnersatzbedarf passt.
Fazit – Zahnersatz nach SGB V: Festzuschüsse und Möglichkeiten zur Kostenreduktion

Das Festzuschuss-System im SGB V sorgt für Transparenz und Planbarkeit bei Zahnersatzbehandlungen. Während die gesetzliche Krankenkasse nur die Regelversorgung übernimmt, können Sie durch Bonushefte und eine Zahnzusatzversicherung Ihre Eigenanteile deutlich senken. Besonders durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die im Bonusheft dokumentiert werden, können Sie bis zu 75 % Zuschuss für Ihre Zahnersatzbehandlung erhalten.
Für Patienten mit einem geringen Einkommen gibt es die Härtefallregelung, die eine volle Kostenübernahme für die Regelversorgung ermöglicht.
Was nun?
- Wer eine höherwertige Behandlung wie Implantate oder Keramikbrücken wünscht, muss den Differenzbetrag selbst bezahlen. Hier kommt eine Zahnzusatzversicherung ins Spiel, die Ihnen dabei helfen kann, die Mehrkosten zu decken.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Bonusheft immer aktuell ist und vergleichen Sie die besten Zahnzusatzversicherungen, um Ihre Zahngesundheit ohne hohe Eigenanteile abzusichern.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist das Festzuschuss-System?
Das Festzuschuss-System regelt, wie viel die gesetzliche Krankenkasse zu Zahnersatzleistungen beisteuert. Patienten erhalten einen festen Zuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert.
Wie kann ich meinen Zuschuss erhöhen?
Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft können Sie den Zuschuss auf 70 % nach 5 Jahren und 75 % nach 10 Jahren steigern.
Was ist die Regelversorgung beim Zahnersatz?
Die Regelversorgung ist die medizinisch notwendige, aber kostengünstigere Lösung, z. B. Metallkronen oder -brücken. Sie wird von der Krankenkasse zu einem Festzuschuss übernommen.
Was ist die Härtefallregelung?
Die Härtefallregelung ermöglicht es Menschen mit geringem Einkommen, dass die Krankenkasse 100 % der Kosten für die Regelversorgung übernimmt.
Muss ich für Wahlversorgungen wie Implantate selbst zahlen?
Ja, für Wahlversorgungen wie Implantate oder Keramikbrücken übernimmt die Krankenkasse nur den Festzuschuss für die Regelversorgung. Der Rest muss privat getragen werden.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Ja, eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders, wenn Sie häufig Zahnersatz benötigen oder hochwertigere Behandlungen wie Implantate wünschen. Sie übernimmt oft 100 % der Differenz zwischen Festzuschuss und tatsächlichen Behandlungskosten.













