Wussten Sie, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht automatisch alle Anwaltskosten übernimmt – und viele Versicherte trotz Police eine Rechnung erhalten? Häufig liegt das an fehlenden Deckungszusagen, Selbstbeteiligungen oder daran, dass bestimmte Rechtsbereiche gar nicht abgesichert sind. Für die Betroffenen ist das oft ein Schock, denn sie rechnen mit einer vollen Kostenübernahme.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, warum es dazu kommt, welche Rechte Sie in einem solchen Fall haben und wie Sie sich vor bösen Überraschungen schützen können – unter anderem mit einem Rechtsschutzversicherungs-Vergleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtsschutzversicherung deckt nur bestimmte Rechtsgebiete ab (zum Beispiel das Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder Mietrecht).
- Ohne eine Deckungszusage vor Beginn des Verfahrens besteht das Risiko, dass Kosten von der Versicherung nicht übernommen werden.
- Anwälte rechnen in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Sondervereinbarungen (zum Beispiel Stundenhonorare) trägt die Versicherung meist nicht.
- Selbstbeteiligungen oder Kostenobergrenzen sind gängige Klauseln in den Policen und sollten keinesfalls außer Acht gelassen werden.
- Versicherte können sich an den Versicherungsombudsmann oder an die Verbraucherzentrale wenden, wenn die Versicherung nicht zahlt.
- Ein Rechtsschutz-Vergleich hilft Ihnen dabei, Tarife mit fairen Bedingungen zu finden.
Warum kommt die Anwaltsrechnung trotz Rechtsschutzversicherung?
Geltungsbereich der Police: Welche Rechtsbereiche sind abgedeckt?
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur in den versicherten Rechtsgebieten. Häufig enthalten sind Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht – nicht immer enthalten sind jedoch das Familienrecht oder Vertragsrecht. Wer hier ohne passende Absicherung klagt, muss die Kosten selbst tragen.
Rolle der Deckungszusage – ohne Freigabe kein Kostenschutz
Ein häufiger Grund für eigene Rechnungen ist die fehlende Deckungszusage. Diese ist die schriftliche Bestätigung, dass die Versicherung den Fall übernimmt. Ohne diese Zusage kann der Anwalt seine Gebühren direkt beim Mandanten geltend machen.
Unser Tipp: Fordern Sie die Deckungszusage immer vor der Mandatierung an.
Selbstbeteiligung und Kostenobergrenzen
Viele Verträge enthalten eine Selbstbeteiligung (zum Beispiel 150 bis 300 € pro Fall). Auch gibt es Policen mit Kostenobergrenzen, bei denen nur ein Teil der Gebühren übernommen wird. Diese Regelungen sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden – ein Versicherungsvergleich schafft hier Transparenz.
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung - Vergleich 2025
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Anwaltsgebühren nach RVG
Die meisten Kosten entstehen durch die Honorare der Anwälte, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden. Diese Gebühren übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel vollständig – vorausgesetzt, das Verfahren fällt in den abgesicherten Bereich. Vereinbarte Sonderhonorare wie Stunden- oder Pauschalsätze trägt die Versicherung dagegen meist nicht.
Gerichtskosten, Gutachter, Zeugenentschädigungen
Neben den Anwaltskosten decken die Rechtsschutzversicherungen auch die Gerichtskosten, die Auslagen für Gutachter und die Zeugenentschädigungen. Damit schützt Sie die Police vor den hohen Nebenkosten, die in einem Prozess schnell im vierstelligen Bereich liegen können.

Wann Sonderhonorare nicht übernommen werden
Schließen Mandant und Anwalt eine Vergütungsvereinbarung oberhalb der RVG-Sätze ab, zahlt die Versicherung nur den gesetzlichen Anteil. Der Differenzbetrag muss aus eigener Tasche übernommen werden. Deshalb empfiehlt es sich, schon beim Erstgespräch mit dem Anwalt zu klären, ob die Abrechnung nach RVG erfolgt oder nicht.
Typische Gründe für Leistungsausschlüsse

Wartezeiten und Alt-Fälle
Viele Policen enthalten Wartezeiten von drei Monaten. Wer kurz nach Vertragsabschluss rechtliche Schritte einleitet, bleibt oft auf den Kosten sitzen. Außerdem sind Streitigkeiten ausgeschlossen, die schon vor Vertragsbeginn absehbar waren.
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit im Vergleich
Vorsätzliche Handlungen oder aussichtslose Verfahren
- Die Versicherung greift nicht, wenn ein Fall durch ein vorsätzliches Handeln entstanden ist – etwa bei Betrug oder Körperverletzung.
- Auch bei Verfahren ohne eine Aussicht auf Erfolg kann die Kostenübernahme abgelehnt werden.
Vertrags- und Familienrecht nur eingeschränkt abgesichert
Streitigkeiten im Familienrecht und Erbrecht oder bei Kapitalanlagen sind oft ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis versichert. Wer diese Bereiche abdecken will, muss gezielt nach passenden Tarifen suchen – ein Rechtsschutzversicherungs-Vergleich hilft, solche Lücken zu erkennen.
Weiterführend: Familienrechtsschutzversicherung – Vergleich 2025
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung für Erbrecht – Vergleich 2025
Rechte der Versicherten bei Kostenstreit

Ombudsmann und Schlichtungsstellen
Wenn die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnt, können sich die Betroffenen an den Versicherungsombudsmann wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und bietet eine außergerichtliche Möglichkeit, Streitigkeiten beizulegen.
Rechtliche Schritte gegen die Versicherung
- Besteht keine Einigung, können die Versicherten auch gerichtlich gegen ihre Versicherung vorgehen.
- Hier entstehen Ihnen zwar weitere Kosten, doch wenn der Rechtsstreit erfolgreich ist, trägt die Versicherung in der Regel auch diese.
- Unterstützung leisten spezialisierte Anwälte für Versicherungsrecht.
Unterstützung durch Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentrale bietet Beratung bei Streitfällen und prüft, ob die Ablehnung rechtmäßig ist. Gerade bei unklaren Klauseln können die Verbraucher dort eine wertvolle Hilfestellung erhalten.
Tipps zur Vermeidung von Kostenfallen

- Deckungszusage vor der Mandatierung einholen: Klären Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob der Fall übernommen wird, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
- Anwalt auf Kostenübernahme ansprechen: Fragen Sie Ihren Anwalt gleich zu Beginn, ob nach RVG abgerechnet wird – und ob die Kosten durch die Versicherung gedeckt sind.
- Selbstbeteiligung und Ausschlüsse prüfen: Achten Sie bei Vertragsabschluss auf die Wartezeiten, Selbstbehalte und auf ausgeschlossene Rechtsgebiete.
- Policen regelmäßig überprüfen: Ein Rechtsschutzvergleich zeigt, ob Ihr aktueller Tarif wirklich zu Ihren Bedürfnissen passt.
- Alternative Hilfen nutzen: Bei kleineren Fällen kann auch die staatliche Beratungshilfe eine kostengünstige Alternative für Sie sein.
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit im Vergleich
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung - Vergleich 2025
Fazit

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen einen wertvollen Schutz – aber nur, wenn Sie Ihre Grenzen kennen. Rechnungen vom Anwalt trotz Police entstehen meist durch fehlende Deckungszusagen, Selbstbeteiligungen oder Leistungsausschlüsse. Wenn Sie diese Stolperfallen kennen, können Sie sie vermeiden und Ihre Versicherung optimal nutzen.
Ihre nächsten Schritte:
- Prüfen Sie am besten regelmäßig Ihre Police und vergleichen Sie Tarife, um Lücken oder versteckte Kosten zu vermeiden.
- Unser Rechtsschutzversicherungs-Vergleich hilft Ihnen, den passenden Schutz zu finden und unangenehme Überraschungen bei den Anwaltskosten zu vermeiden.

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Häufig gestellte Fragen
Warum bekomme ich eine Anwaltsrechnung trotz Rechtsschutzversicherung?
Weil nicht jeder Fall automatisch gedeckt ist. Gründe können fehlende Deckungszusage, Selbstbeteiligung, nicht versicherte Rechtsgebiete oder Sonderhonorare sein.
Was ist eine Deckungszusage und warum ist sie wichtig?
Die Deckungszusage ist die schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass sie die Kosten übernimmt. Ohne diese Zusage kann der Anwalt seine Rechnung direkt an Sie stellen.
Übernimmt die Versicherung auch Sonderhonorare oder Stundensätze?
In der Regel nicht. Rechtsschutzversicherungen zahlen nur die gesetzlichen Gebühren nach RVG. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie selbst übernehmen.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Sie können den Ombudsmann einschalten, sich an die Verbraucherzentrale wenden oder notfalls gerichtlich gegen die Versicherung vorgehen.