Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Zahnimplantat?

Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Zahnimplantat?

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Wussten Sie schon, dass die gesetzliche Krankenkasse bei einem Zahnimplantat meist weniger als 900 Euro beisteuert – obwohl die Behandlung oft über 3.000 Euro kostet? Das liegt daran, dass Implantate als sogenannte „andersartige Versorgung“ gelten und nicht Teil der Regelversorgung der GKV sind. Stattdessen zahlt die Krankenkasse nur einen Festzuschuss – und zwar für die Standardtherapie, die medizinisch „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist (§ 55 SGB V).

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie hoch der Zuschuss tatsächlich ist, wann Sie mehr Unterstützung erhalten können und wie Sie mit dem Bonusheft, der Härtefallregelung oder einer Zahnzusatzversicherung Ihren Eigenanteil spürbar senken.

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Implantaten nur einen Festzuschuss, der sich auf die sogenannte Regelversorgung bezieht (z. B. eine Brücke statt einem Implantat).
  • Der Zuschuss liegt in der Regel bei ca. 500–700 € pro Zahn, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Implantat eingesetzt wird oder nicht.
  • Implantat, OP-Kosten, Material und Zahnersatz (Krone) müssen von den Patienten größtenteils selbst gezahlt werden – oft mehrere Tausend Euro.
  • Härtefallregelungen können in Einzelfällen zu einer höheren Erstattung führen – etwa bei geringem Einkommen oder besonderen medizinischen Gründen.
  • Ein Bonusheft kann den Zuschuss der Krankenkasse um bis zu 30 % erhöhen, wenn es regelmäßig von den Versicherten geführt wurde.
  • Die tatsächlichen Kosten hängen von Anzahl, Materialwahl, Zahnarztpraxis und Aufwand ab – zwischen 1.800 € und 3.500 € pro Implantat sind üblich.
  • Zahnzusatzversicherungen können große Teile Ihrer Eigenkosten übernehmen – sinnvoll vor dem Behandlungsbeginn abschließen.

Warum die Krankenkasse Implantate meist nicht bezahlt

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Implantate nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Grund ist die gesetzliche Vorgabe, dass alle Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen (§ 12 SGB V). Ein Implantat wird jedoch als Premium-Lösung eingestuft – funktional zwar hochwertig, aber teurer als notwendig.

Regelversorgung statt Implantat

Die GKV zahlt nur für die sogenannte Regelversorgung, also die einfachste funktional ausreichende Behandlung, z. B.:

  • eine Brücke bei einer einzelnen Zahnlücke,
  • eine Teilprothese bei mehreren fehlenden Zähnen oder
  • eine Vollprothese bei Zahnlosigkeit.

Der Zuschuss orientiert sich dabei an einem fest definierten Befundkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Für jeden Befund gibt es einen festen Zuschussbetrag – unabhängig davon, ob Sie sich für die Regelversorgung oder für ein Implantat entscheiden.

Beispiel:

  • Bei einer Zahnlücke (Befund 2.1) beträgt der Zuschuss für eine Brücke 530 € (60 % der Regelversorgung).
  • Wählen Sie stattdessen ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich, die Mehrkosten zahlen Sie privat.

Weiterführend: Wie hoch ist der Eigenanteil für ein Zahnimplantat?

Festzuschuss nach Bonus und Härtefall

Der Festzuschuss kann sich durch eine regelmäßige Vorsorge erhöhen:

  • 60 % der Regelversorgung ohne ein Bonusheft
  • 70 % mit 5 Jahren lückenloser Vorsorge
  • 75 % mit 10 Jahren Bonus
  • 100 % im Härtefall (bei geringem Einkommen)

Damit erhalten Sie bei demselben Befund (z. B. Brücke) bis zu 883 € statt 530 €. Bei Gesamtkosten von 3.000 € für ein Implantat bleiben Ihnen somit 2.100 – 2.500 € Eigenanteil.

Unser Tipp: Die AOK erklärt in ihrem Online-Ratgeber, wie der Festzuschuss berechnet wird und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Wie der Festzuschuss der Krankenkasse funktioniert

Wie der Festzuschuss der Krankenkasse funktioniert
Bild: Checkfox.de

Damit die gesetzlichen Krankenkassen Zahnersatzleistungen einheitlich bewerten, gilt in Deutschland das Festzuschuss-System. Es richtet sich nach dem Befund des Zahnarztes, also danach, was fehlt, und nicht nach der gewählten Behandlung.

So läuft das Verfahren ab

  1. Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP): Darin sind der Befund, die Regelversorgung, eine geplante Alternative (z. B. Implantat) und die voraussichtlichen Kosten aufgeführt.
  2. Die Krankenkasse prüft und genehmigt den Zuschuss: Der Zuschuss orientiert sich am Befund aus dem Befundkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
  3. Der Patient wählt die Versorgung: Entscheiden Sie sich für die teurere Variante (Implantat statt einer Brücke), bleibt der Zuschuss gleich – Sie zahlen die Differenz privat.

Zuschusshöhen laut GKV-Festzuschuss 2025

  • 60 % der Regelversorgung ohne Bonus
  • 70 % mit 5 Jahren lückenloser Vorsorge
  • 75 % mit 10 Jahren Bonus
  • 100 % im Härtefall

Beispielrechnung: Eine Brücke als Regelversorgung kostet laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) durchschnittlich 883 €.

  • Zuschuss 60 % = 530 €
  • Zuschuss 70 % = 618 €
  • Zuschuss 75 % = 662 €
  • Härtefall (100 %) = 883 €

Entscheiden Sie sich für ein Implantat (3.000 € Gesamtkosten), bleiben selbst bei optimalem Bonus rund 2.300 € Eigenanteil.

Weiterführend: Wie hoch ist der Eigenanteil für ein Zahnimplantat?

Bonusheft & Härtefallregelung – So erhöhen Sie den Zuschuss

Bonusheft & Härtefallregelung – So erhöhen Sie den Zuschuss
Bild: Checkfox.de

Mit Bonusheft und Härtefallregelung können Sie den Zuschuss Ihrer Krankenkasse deutlich erhöhen – und Ihren Eigenanteil dadurch um mehrere Hundert Euro senken.

Das Bonusheft – Belohnung für die regelmäßige Vorsorge

Wer seine jährlichen Kontrolltermine beim Zahnarzt lückenlos mithilfe eines Bonushefts nachweist, wird belohnt:

  • nach 5 Jahren: +10 % Zuschuss
  • nach 10 Jahren: +15 % Zuschuss

Beispiel:

  • Bei einem Zuschuss von 530 € erhöht sich der Betrag auf 583 € (5 Jahre) oder 610 € (10 Jahre).
  • Damit sinkt Ihr Eigenanteil bei einem 3.000-€-Implantat um bis zu 150 €.

Unser Tipp: Auch wenn Sie sich für ein Implantat entscheiden, zählt das Bonusheft – der erhöhte Zuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung, aber Sie profitieren trotzdem.

Härtefallregelung – Entlastung bei geringem Einkommen

Wer nur ein niedriges Einkommen hat, kann über die Härtefallregelung bis zu 100 % der Regelversorgungskosten des Zahnersatzes erstattet bekommen.

Damit übernehmen die Krankenkassen im Prinzip eine komplette Brücke oder Prothese – das Implantat selbst bleibt jedoch privat zu zahlen.

Einkommensgrenzen 2025

  • 1.498 € Bruttomonatsverdienst (Alleinstehende)
  • + 562 € für jede weitere Person im Haushalt

Unser Tipp: Die Härtefall- und Bonusregelungen lassen sich kombinieren. Das kann den Zuschuss zur Regelversorgung auf bis zu 1.000 € pro Zahnlücke steigern.

Wenn Sie den verbleibenden Eigenanteil minimieren möchten, können Sie diesen zusätzlich über eine Zahnzusatzversicherung abdecken. Gute Tarife übernehmen 80–100 % der Implantat-Kosten, einschließlich der Kosten für den Knochenaufbau und das Labor.

Weiterführend: Zahnzusatzversicherungen im Vergleich

Was übernimmt die Krankenkasse in Ausnahmefällen?

Was übernimmt die Krankenkasse in Ausnahmefällen?
Bild: Checkfox.de

In einigen medizinischen Ausnahmefällen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse über den normalen Festzuschuss hinaus an den Implantat-Kosten. Voraussetzung ist dafür stets, dass die Behandlung medizinisch zwingend notwendig ist – also keine ästhetische Wahlleistung.

Typische Ausnahmegründe

  • Schwere Kieferdefekte nach Unfällen, Operationen oder Tumorerkrankungen
  • Angeborene Fehlbildungen, z. B. Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten
  • Nicht anpassbare Vollprothesen, wenn herkömmlicher Zahnersatz nicht hält
  • Massiver Knochenabbau, der normales Kauen oder Sprechen verhindert

In solchen Fällen kann die Krankenkasse Implantate als eine Ausnahmeleistung vollständig übernehmen, inklusive chirurgischer Eingriffe und Materialkosten.

Der behandelnde Zahnarzt muss hierfür jedoch einen besonderen Heil- und Kostenplan mit medizinischer Begründung und ggf. einem fachärztlichen Gutachten einreichen. Bei unklaren Fällen lohnt es sich, vorab mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten oder sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zu wenden.

Mehr Informationen zu diesem wichtigen Thema finden Sie im ARAG-Ratgeber zu Implantat-Kosten sowie im Leitfaden der AOK zur Zahnersatzversorgung.

Beispielrechnungen – So viel zahlt die Krankenkasse wirklich

Beispielrechnungen – So viel zahlt die Krankenkasse wirklich
Bild: Checkfox.de

Je nach Befund, Bonusheft und Einkommen variiert der Zuschuss Ihrer Krankenkasse erheblich. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen typische Fälle aus der Praxis (Stand 2025):

VersorgungssituationGesamtkosten ImplantatZuschuss (GKV)mit Bonus 10 JahreHärtefallØ Eigenanteil
Einzelzahnlücke – Standardfall3.000 €530 €662 €883 €2.100 – 2.500 €
Implantat mit Knochenaufbau4.000 €600 €750 €1.000 €3.000 – 3.400 €
Mehrere Implantate (2 Zähne)6.500 €1.000 €1.250 €1.600 €5.000 – 5.500 €
Medizinischer Ausnahmefall3.500 €bis 100 %3.500 €0 €

Wie man sieht, bleibt selbst mit Bonusheft meist ein hoher Eigenanteil übrig. Nur bei Härtefällen oder medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse die Kosten vollständig übernehmen.

Wer Implantate plant, sollte den Heil- und Kostenplan immer vorab einreichen und prüfen lassen, ob Bonusheft oder Härtefall greift. Für alle übrigen Fälle empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung – sie deckt meist 80 – 100 % der Implantat-Kosten, inklusive Knochenaufbau und Labor.

Private & Zusatzversicherung – Wie Sie den Eigenanteil minimieren

Private & Zusatzversicherung – Wie Sie den Eigenanteil minimieren
Bild: Checkfox.de

Da die gesetzliche Krankenkasse nur einen kleinen Teil der Implantat-Kosten übernimmt, lohnt sich ein Blick auf private Zusatz- oder Vollversicherungen. Sie können den Eigenanteil von mehreren Tausend auf wenige Hundert Euro reduzieren.

Private Krankenversicherung (PKV)

Wer privat versichert ist, profitiert meist von deutlich besseren Leistungen. Je nach Tarif übernehmen private Krankenversicherungen:

  • 60–100 % der Implantat-Kosten,
  • inklusive Knochenaufbau, OP-Kosten und Laborkosten,
  • teils auch mehrere Implantate pro Jahr ohne Begrenzung.

Beispiel: Bei Gesamtkosten von 3.000 € und 80 % Erstattung durch die PKV bleiben nur 600 € Eigenanteil.

Weiterführend: Zahnbehandlungen & Zahnersatz – Was deckt die PKV ab?

Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte ist eine Zahnzusatzversicherung die beste Möglichkeit, Implantat-Kosten langfristig zu senken.
Viele moderne Tarife erstatten:

  • 80–100 % der Implantat-Kosten,
  • einschließlich Knochenaufbau, Diagnostik und Krone,
  • teils auch bei bereits bestehendem Zahnersatz,
  • mit kurzer Wartezeit (6–8 Monate).

Beispielrechnung:

Ein Implantat kostet 3.000 €.

  • Die GKV zahlt 600 €, der Rest (2.400 €) bleibt als Eigenanteil.
  • Mit einer Zusatzversicherung, die 90 % übernimmt, reduziert sich Ihr Eigenanteil auf 240 €.

Wann sich eine Zusatzversicherung besonders lohnt

  • Bei geplantem Zahnersatz (Implantat, Brücke, Krone)
  • Wenn kein Bonusheft geführt oder kein Härtefall greift
  • Für Vielreisende oder ältere Versicherte, die Flexibilität bei Ärzten wünschen
  • Zur langfristigen Vorsorge – Tarife ohne Altersrückstellungen sichern stabile Beiträge

Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger ist der Beitrag – oft schon ab 10–15 € pro Monat.

Weiterführend: Zahnzusatzversicherungen im Vergleich

Fazit – Krankenkasse zahlt wenig, Vorsorge lohnt sich

Fazit – Krankenkasse zahlt wenig, Vorsorge lohnt sich
Bild: Checkfox.de

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich bei Zahnimplantaten nur minimal an den Kosten. Selbst mit Bonusheft und Härtefallregelung bleibt oft ein hoher Eigenanteil.

Was nun?

Wer langfristig plant, kann mit einer Zahnzusatzversicherung bis zu 100 % der Kosten absichern – für festen Biss, schönes Lächeln und finanzielle Sicherheit.

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Häufig gestellte Fragen

Warum zahlt die Krankenkasse kein Implantat vollständig?

Implantate gelten als „andersartige Versorgung“ und sind teurer als die Regelversorgung. Daher übernimmt die GKV nur den Zuschuss, der auch bei einer Brücke gezahlt würde.

Wie viel bezuschusst die Krankenkasse bei einem Implantat?

Je nach Bonusheft und Befund zwischen 530 € und 883 €. Der Restbetrag von meist 2.000–3.500 € bleibt Eigenanteil.

Wann zahlt die Krankenkasse Implantate vollständig?

Nur in medizinisch notwendigen Ausnahmefällen – etwa nach Unfällen, Tumorerkrankungen oder angeborenen Kieferdefekten. Eine Genehmigung ist Pflicht.

Wie kann ich den Zuschuss erhöhen?

Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft (+10 % nach 5 Jahren, +15 % nach 10 Jahren) oder über die Härtefallregelung bei geringem Einkommen.

Was übernimmt eine Zahnzusatzversicherung zusätzlich?

Die Zahnzusatzversicherung zahlt die Kosten, die die Krankenkasse nicht abdeckt – in vielen Tarifen bis 100 % für Implantate, Kronen, Knochenaufbau und Labor.

Wie erkenne ich gute Tarife?

Achten Sie auf: Eine hohe Erstattung (mind. 80 % für Implantate), kurze Wartezeiten und keine Summenbegrenzung ab dem 4. Versicherungsjahr. Empfehlenswerte Anbieter finden Sie im Checkfox-Vergleich.

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Quellenverweise

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