Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krankengeld?

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krankengeld?

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Wussten Sie, dass rund jeder Vierte im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig wird – während das gesetzliche Krankengeld maximal 78 Wochen gezahlt wird? Viele Versicherte gehen davon aus, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erst nach dem Ende des Krankengeldes leistet. Das ist so pauschal nicht richtig.

Tatsächlich können Krankengeld und BU-Rente parallel gezahlt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist der Unterschied zwischen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und dauerhafter Berufsunfähigkeit. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die BU zahlt, wie sich Krankengeld und BU-Leistungen gegenseitig beeinflussen – und wo die typischen Missverständnisse liegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ja, die BU kann parallel zum gesetzlichen Krankengeld zahlen
  • Es erfolgt keine gegenseitige Kürzung (§ 47 SGB V und § 172 VVG)
  • Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttogehalts (max. 135,63 € pro Tag, Stand 2026)
  • Krankengeld wird maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt
  • Die BU zahlt bei voraussichtlich mindestens 6 Monaten und 50 % Berufsunfähigkeit
  • Eine AU-Klausel kann die BU-Leistungen bereits bei längerer Krankschreibung ermöglichen
  • Privates Krankentagegeld endet meist bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Unterschied: Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld und Berufsunfähigkeit

Viele Missverständnisse entstehen, weil die nachfolgenden Begriffe leider oft vermischt werden.

Merkmal Arbeitsunfähigkeit (AU) Krankengeld (GKV) Berufsunfähigkeit (BU)
Definition Vorübergehende Krankschreibung durch Arzt Lohnersatzleistung bei längerer AU Dauerhafte Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf > 50 %
Rechtsgrundlage Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) § 44–51 SGB V § 172 VVG + Versicherungsbedingungen
Dauer Solange ärztlich bescheinigt Max. 78 Wochen je Krankheit innerhalb von 3 Jahren Bis zum vereinbarten Endalter (z. B. 67)
Zahlung Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (bis 6 Wochen) Gesetzliche Krankenkasse Privater Versicherer
Leistungshöhe 100 % Gehalt (max. 6 Wochen) ca. 70 % vom Brutto / max. 90 % vom Netto Individuell vereinbarte Monatsrente
Typischer Beginn der Leistung Ab dem 1. Krankheitstag Ab der 7. Krankheitswoche Nach Anerkennung der BU

Die drei Begriffe beschreiben keine Alternative, sondern eine zeitliche Absicherungskette: Erst Lohnfortzahlung, dann Krankengeld – und nur die BU schützt dauerhaft, wenn Sie Ihren Beruf langfristig nicht mehr ausüben können.

Wann zahlt die BU konkret?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft – also mindestens sechs Monate – zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können (§ 172 des Versicherungsvertragsgesetz).

Wichtig:

  • Eine einfache Krankschreibung reicht nicht aus
  • Entscheidend ist die ärztliche Prognose
  • Die BU-Rente wird unabhängig vom Krankengeld berechnet

Gerade bei langen Erkrankungen – etwa Burnout, Krebs oder schweren Rückenleiden – kann es daher zu einer Phase kommen, in der sowohl Krankengeld als auch BU-Rente fließen.

Unsere Meinung:

Das Krankengeld sichert kurzfristig. Die BU sichert langfristig. Beide Systeme greifen rechtlich getrennt – und können sich sinnvoll ergänzen.

Zahlt die BU parallel zum Krankengeld? – Praxis & Rechtslage

Zahlt die BU parallel zum Krankengeld? – Praxis & Rechtslage
Bild: Checkfox.de

Ja. Gesetzliches Krankengeld und eine private BU-Rente können parallel gezahlt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Warum erfolgt keine Kürzung?

  • Das Krankengeld beruht auf § 47 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung).
  • Die BU-Leistung beruht auf § 172 des Versicherungsvertragsgesetz.

Beide Ansprüche bestehen rechtlich unabhängig voneinander. Eine automatische Anrechnung ist jedoch nicht vorgesehen.

Typischer Ablauf in der Praxis

  1. Krankschreibung: Lohnfortzahlung (6 Wochen)
  2. Ab Woche 7: Krankengeld (max. 78 Wochen)
  3. Parallel: Prüfung der Berufsunfähigkeit
  4. Bei Anerkennung: BU-Rente zusätzlich zum Krankengeld

Gerade bei schweren Erkrankungen (z. B. Krebs, schwere Depression, Bandscheibenvorfall) kann die BU bereits während des Krankengeldbezugs anerkannt werden.

Beispielrechnung (vereinfacht)

Leistung Monatlicher Betrag
Krankengeld (ca. 70 % vom Brutto / max. 90 % netto) 2.100 €
BU-Rente (vereinbarte Leistung) 1.500 €
Gesamteinkommen während BU-Prüfung* 3.600 €

Das gleichzeitige Einkommen aus Krankengeld und BU-Rente ist nur möglich, wenn der Versicherer bereits leistet (z. B. durch AU-Klausel oder rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit). Ohne BU-Leistung besteht das Einkommen in der Regel ausschließlich aus dem Krankengeld.

Wichtig: Nach Ablauf der 78 Wochen endet das Krankengeld. Besteht weiterhin Berufsunfähigkeit, bleibt die BU-Rente bestehen.

Sonderfall: Privates Krankentagegeld (PKV)

Sonderfall: Privates Krankentagegeld (PKV)
Bild: Checkfox.de

Anders als beim gesetzlichen Krankengeld gelten beim privaten Krankentagegeld (KTG) andere Regeln.

Grundsatz

Das Krankentagegeld wird gezahlt, solange Arbeitsunfähigkeit besteht. Wird jedoch eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, endet der Anspruch häufig.

Das liegt daran, dass:

  • Krankentagegeld für vorübergehende AU gedacht ist
  • BU für dauerhafte Einschränkungen zuständig ist

In vielen Tarifen endet das KTG automatisch mit Anerkennung der BU.

Typische Fehler

  • BU-Antrag zu spät stellen (erst nach 78 Wochen)
  • KTG-Vertrag nicht prüfen (Beendigungsregelungen)
  • Keine AU-Klausel vereinbart

AU-Klausel – die strategische Brücke

AU-Klausel – die strategische Brücke
Bild: Checkfox.de

Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) ermöglicht BU-Leistungen bereits bei längerer Krankschreibung (z. B. 6 Monate durchgehend), auch wenn die formale BU-Prüfung noch läuft.

Vorteile:

  • Frühere Liquidität
  • Planungssicherheit
  • Überbrückung zwischen Krankengeld und BU

Wichtiger Hinweis: Gerade bei psychischen Erkrankungen – die häufigste BU-Ursache – kann eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) entscheidend sein.

Fazit: Ja, parallele Zahlung ist möglich – aber Struktur ist entscheidend

Fazit: Ja, parallele Zahlung ist möglich – aber Struktur ist entscheidend
Bild: Checkfox.de

Da sollten Sie mitnehmen:

  • Gesetzliches Krankengeld und BU-Rente schließen sich nicht aus
  • Es gibt keine gesetzliche Anrechnung
  • Das Krankengeld endet nach 78 Wochen
  • Privates Krankentagegeld endet oft bei BU-Anerkennung
  • Eine AU-Klausel kann finanzielle Lücken schließen

Was nun?

Ein strukturierter Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt Ihnen, welche Tarife eine starke AU-Klausel bieten und wie die Leistungen bei längerer Krankheit ineinandergreifen.

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Häufig gestellte Fragen

Wird das Krankengeld gekürzt, wenn ich BU bekomme?

Nein. Gesetzliches Krankengeld und BU-Rente werden grundsätzlich nicht gegenseitig angerechnet.

Muss das Krankengeld erst auslaufen, bevor BU zahlt?

Nein. Die BU kann bereits während des Krankengeldbezugs leisten.

Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?

Das Krankengeld endet. Besteht weiterhin eine Berufsunfähigkeit, zahlt die BU weiter.

Wie wirkt sich das steuerlich aus?

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Die BU-Rente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert.

Gilt das auch für Selbstständige?

Selbstständige erhalten kein gesetzliches Krankengeld (außer mit Wahltarif). Hier greift meist das private Krankentagegeld oder direkt die BU.

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Quellenverweise

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