Wussten Sie, dass rund 38 % aller Berufsunfähigkeitsfälle auf psychische Erkrankungen zurückgehen – und die Leistungsprüfung im Schnitt etwa 110 Tage dauert? In dieser Zeit fehlt oft das Einkommen. Genau hier setzt die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) an: Sie zahlt bereits bei längerer Krankschreibung – ohne dass sofort der volle BU-Nachweis erbracht sein muss.
Doch ist dieser Zusatzbaustein wirklich notwendig? Oder verteuert er die Berufsunfähigkeitsversicherung nur unnötig? In diesem Ratgeber erfahren Sie neutral und faktenbasiert, wann eine BU mit Arbeitsunfähigkeitsklausel sinnvoll ist – und wann Sie Ihr Budget besser in eine höhere BU-Rente investieren sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die AU-Klausel zahlt meist bei mindestens 6 Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit
- Die Leistung ist in der Regel auf 18 bis 36 Monate begrenzt
- Der Mehrbeitrag liegt typischerweise bei 5 bis 10 %
- Sie ersetzt keine dauerhafte BU-Leistung, sondern überbrückt die Prüfphase
- Besonders sinnvoll ist sie für Selbstständige oder Personen ohne ein ausreichendes Krankengeld
- Bei gutem Krankentagegeld kann die Arbeitsunfähigkeitsklausel entbehrlich sein
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel?
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist keine eigenständige Versicherung, sondern ein Zusatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit
Die Begriffe werden häufig verwechselt, haben jedoch unterschiedliche Voraussetzungen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede:
Die Rechtsgrundlage für die Definition der Berufsunfähigkeit ist § 172 des Versicherungsvertragsgesetz.
Die AU-Klausel greift dagegen früher: Wenn eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit über mindestens sechs Monate besteht, zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente – häufig sogar rückwirkend.
Wie funktioniert die AU-Klausel in der Praxis?

Nachfolgend zeigen wir Ihnen den typischen Ablauf bei einer längeren Erkrankung:
- 6 Wochen lang Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Krankengeld (GKV) oder Krankentagegeld (PKV/privat)
- Ab ca. 6 Monaten AU: Zahlung der BU-Rente über die AU-Klausel
Die Leistung erfolgt meist befristet. Wird später eine echte Berufsunfähigkeit anerkannt, läuft die BU-Rente regulär weiter.
Wird später keine echte BU festgestellt, endet die AU-Leistung sofort – eine Rückzahlung ist jedoch in der Regel nicht erforderlich.
Vorteile der Arbeitsunfähigkeitsklausel

Die AU-Klausel kann in bestimmten Situationen einen echten Mehrwert bieten. Vor allem dann, wenn zwischen längerer Krankschreibung und BU-Anerkennung eine finanzielle Lücke entsteht.
1. Schnellere Liquidität
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines BU-Leistungsantrags liegt bei rund 110 Tagen. Die AU-Klausel zahlt hingegen bereits nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung – häufig rückwirkend.
Das sorgt für:
- Planungssicherheit
- laufende Liquidität
- weniger finanziellen Druck im Leistungsfall
2. Vereinfachter Nachweis
Während für die BU ein detailliertes Gutachten und eine umfassende Prüfung erforderlich sind, genügt bei der AU-Klausel in der Regel die ärztliche Bescheinigung.
Gerade bei psychischen Erkrankungen – die etwa 38 % der BU-Fälle ausmachen – ist der 50-Prozent-Nachweis oft komplex. Die AU-Klausel überbrückt diese Phase.
3. Keine Rückzahlung bei Nicht-BU
Wird später keine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, muss die gezahlte AU-Leistung in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Das reduziert das Risiko für die Versicherten natürlich deutlich.
4. Entlastung bei Gutachterstreit
Ein häufiger Streitpunkt bei BU-Anträgen ist der Grad der Berufsunfähigkeit. Nach aktuellen Auswertungen betreffen viele Ablehnungen Fälle unterhalb der 50-Prozent-Grenze.
Die AU-Klausel verschafft den Betroffenen hier Zeit – ohne eine sofortige gerichtliche Auseinandersetzung.
Nachteile & Kostenfaktor

So sinnvoll die AU-Klausel in Einzelfällen sein kann – sie ist kein Muss. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die wichtigsten Nachteile einer solchen Klausel:
1. Mehrbeitrag von 5–10 %
Die AU-Klausel verteuert die BU in der Regel um 5–10 %.
Beispiel:
Gerade bei einem knappen Budget stellt sich natürlich die Prioritätsfrage.
2. Befristete Leistung
- Die AU-Rente wird meist nur 18–36 Monate gezahlt.
- Sie ersetzt also keine dauerhafte BU-Leistung.
3. Konfliktpotenzial mit Krankentagegeld
Bei paralleler Krankentagegeldversicherung (KTG) kann es zu Abstimmungsfragen kommen. Manche Tarife sehen ein Bereicherungsverbot vor.
Hier ist die Vertragsprüfung entscheidend.
4. Nicht separat kündbar
- Die AU-Klausel ist meist fester Bestandteil des BU-Vertrags.
- Ein späteres Entfernen ist in der Regel nur durch Neuabschluss möglich.
Unsere Meinung:
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist:
- eine sinnvolle Überbrückungslösung,
- aber kein Ersatz für eine ausreichend hohe BU-Rente.
Wenn das Budget begrenzt ist, sollte zuerst die BU-Rente selbst ausreichend hoch angesetzt werden (oft empfohlen: bis zu 80 % des Nettoeinkommens).
Für wen ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel sinnvoll – und für wen nicht?

Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab.
Sinnvoll bei:
Selbstständigen & Freiberuflern (GKV)
Selbstständige erhalten keine Lohnfortzahlung nach sechs Wochen. Krankengeld gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei entsprechendem Wahltarif.
Hier kann die AU-Klausel eine wichtige Überbrückung darstellen – insbesondere bei längeren Erkrankungen.
Personen mit geringem finanziellen Puffer
Wer keine größeren Rücklagen besitzt, ist auf kontinuierliche Einnahmen angewiesen.
Da rund 38 % aller BU-Fälle psychische Ursachen haben, sind längere Krankheitsphasen keine Seltenheit.
Angestellte mit niedrigem Krankengeld
Das gesetzliche Krankengeld beträgt rund 70 % des Bruttoeinkommens (mit Obergrenze). Bei höherem Einkommen entsteht schnell eine Versorgungslücke.
Weniger sinnvoll bei:
Angestellten mit starkem Krankentagegeld
Wer zusätzlich zur BU eine gut abgestimmte Krankentagegeldversicherung besitzt, ist für die Phase vor einer BU-Feststellung meist ausreichend abgesichert.
Privat Krankenversicherten (PKV)
PKV-Versicherte sichern sich in der Regel mit separatem Krankentagegeld ab – häufig bereits ab dem 43. Krankheitstag.
Hier ist die AU-Klausel oft doppelt abgesichert.
Weiterführend: Private Krankenversicherungen im Vergleich
Personen mit hohem Vermögen
Wer mehrere Monate oder Jahre aus eigenen Rücklagen finanzieren kann, benötigt die Überbrückungsleistung weniger dringend.
Alternativen zur AU-Klausel & Entscheidungsleitfaden

Bevor Sie sich für oder gegen die AU-Klausel entscheiden, sollten Sie in Ruhe die nachfolgenden Alternativen prüfen.
1. Krankentagegeldversicherung (KTG)
Eine eigenständige Krankentagegeldversicherung zahlt bereits ab dem vereinbarten Tag (z. B. ab Tag 43).
Gerade für Selbstständige ist sie essenziell.
2. Höhere BU-Rente statt Zusatzbaustein
Bei begrenztem Budget gilt häufig:
Lieber eine ausreichend hohe BU-Rente als eine niedrigere BU mit AU-Klausel.
Viele Experten empfehlen eine Absicherung von bis zu 80 % des Nettoeinkommens.
Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner: Beitrag & Absicherung richtig berechnen
3. Eigene Rücklagen
Ein finanzieller Notgroschen kann kurzfristige Einkommensausfälle abfedern. Er ersetzt jedoch keine dauerhafte Absicherung.
Entscheidungsleitfaden
Ob eine AU-Klausel sinnvoll ist oder nicht, hängt vor allem von der eigenen Einkommensabsicherung während einer längeren Krankheit ab.
Fazit: Arbeitsunfähigkeitsklausel – sinnvoll, aber kein Muss

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel ist eine sinnvolle Ergänzung, aber keinesfalls eine Pflichtkomponente.
Sie bietet Vorteile:
- Schnellere Liquidität bei langer Krankschreibung
- Entlastung während der BU-Prüfung (Ø ca. 110 Tage)
- Überbrückung bei psychischen Erkrankungen (38 % der BU-Fälle)
Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Depression – Leistung, Anerkennung & Abschluss
Aber sie hat klare Grenzen:
- Mehrbeitrag von 5–10 %
- Befristete Leistung (18–36 Monate)
- Kein Ersatz für eine ausreichend hohe BU-Rente
Priorität Nummer eins bleibt immer eine solide BU-Absicherung. Rechtsgrundlage für die Definition der Berufsunfähigkeit ist § 172 des Versicherungsvertragsgesetz.
Wenn Ihr Budget begrenzt ist, investieren Sie zuerst in:
- eine ausreichende Rentenhöhe (häufig empfohlen: bis zu 80 % des Nettoeinkommens )
- gute Vertragsbedingungen (Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherung, Dynamik)
Die AU-Klausel ist vor allem sinnvoll für:
- Selbstständige ohne ein ausreichendes Krankentagegeld
- Personen mit einem geringen finanziellen Puffer
- Angestellte mit einer Versorgungslücke im Krankengeld
Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich
Was nun?
Ein strukturierter Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen dabei, Tarife mit und ohne AU-Klausel objektiv gegenüberzustellen – abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.
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Häufig gestellte Fragen
Zahlt die AU-Klausel automatisch nach 6 Monaten?
In der Regel ja, sofern eine ununterbrochene ärztliche Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten vorliegt. Details hängen vom Tarif ab.
Wird das Krankengeld gekürzt?
Das ist teilweise möglich. Bei parallelem Krankentagegeld gilt häufig ein Bereicherungsverbot. Die Vertragsbedingungen sollten genau geprüft werden.
Lohnt sich die AU-Klausel bei PKV?
Oft nicht zwingend, da privat Versicherte meist bereits über eine separate Krankentagegeldversicherung abgesichert sind.
Kann ich die AU-Klausel später hinzufügen?
Meist nur mit neuer Gesundheitsprüfung oder durch einen Neuabschluss. Ein späterer Einschluss kann jedoch teurer sein.
Wie viel kostet die AU-Klausel konkret?
Der Aufpreis liegt typischerweise bei 5–10 % des BU-Beitrags. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung von 100 € monatlich wären das etwa 5 bis 10 € zusätzlich.











