Wer zahlt die Anwaltskosten bei Mietrecht?

Wer zahlt die Anwaltskosten bei Mietrecht?

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Wussten Sie, dass im Mietrecht oft nicht „automatisch“ klar ist, wer die Anwaltskosten zahlen muss – und viele Mieter wie Vermieter Kosten übernehmen, die rechtlich eigentlich die Gegenseite tragen müsste? Ob es um Mängel, Nebenkosten, Kündigungen oder Streit um die Kaution geht: Die Kostentragung hängt im Mietrecht stark davon ab, ob ein Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten vorliegt, ob ein Gerichtsverfahren geführt wird und ob eine Rechtsschutzversicherung existiert.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wer wann welche Kosten trägt, wie Ihnen eine Mietrechtsschutzversicherung helfen kann und wie Sie vermeiden, die Anwaltskosten selbst zu zahlen, obwohl eine Erstattung möglich wäre.

Das Wichtigste in Kürze

  • Außergerichtlich zahlt jede Partei zunächst selbst. Eine Erstattung gibt es nur, wenn die Gegenseite eine Pflicht verletzt hat (z. B. Vermieter behebt Mängel trotz Frist nicht).
  • Vor Gericht zahlt der Verlierer. Gemäß § 91 ZPO trägt der Unterlegene die Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten.
  • Bei Teilerfolg erfolgt eine Kostenquote, z. B. 70/30, abhängig vom Anteil des Prozessgewinns.
  • Vermieter können nicht in jedem Fall ihre Anwaltskosten ersetzt verlangen – besonders Großvermieter müssen viele Standardfälle selbst bearbeiten.
  • Mieter können bei Pflichtverletzungen des Vermieters ihre Anwaltskosten erstattet bekommen, etwa bei verweigerter Mängelbeseitigung oder unrechtmäßiger Kündigung.
  • Mietrechtsschutzversicherungen senken das Kostenrisiko erheblich und übernehmen oft die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.

Grundsätze der Kostenverteilung im Mietrecht

Die Frage, wer die Anwaltskosten tragen muss, hängt im Mietrecht entscheidend davon ab, ob der Fall außergerichtlich geklärt wird oder vor Gericht landet. Viele Betroffene kennen diese Unterschiede nicht und zahlen deshalb Kosten, die sie eigentlich nicht tragen müssten.

Außergerichtliche Kosten: Wer zahlt was?

Grundsätzlich gilt: Außergerichtlich trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.

Eine Erstattung ist aber möglich, wenn:

  • die Gegenseite eine vertragliche Pflicht verletzt hat (z. B. Vermieter beseitigt Mängel trotz einer Frist nicht)
  • der Schaden durch schuldhaftes Verhalten verursacht wurde
  • der Vermieter eine rechtswidrige Kündigung ausgesprochen hat
  • der Vermieter berechtigte Ansprüche ignoriert, wodurch Anwaltskosten „erforderlich“ werden

Unsere Erfahrungen zeigen, dass besonders bei Mängeln, Kaution und Nebenkosten häufig erstattungsfähige Pflichtverletzungen vorliegen – viele Mieter wissen das jedoch nicht und zahlen fälschlich selbst.

Gerichtliche Kosten: Der Verlierer zahlt

Kommt es zum einem Gerichtsverfahren, gilt § 91 ZPO.

Die unterliegende Partei trägt die gesamten Kosten des Prozesses, also:

  • eigene Anwaltskosten
  • Anwaltskosten der Gegenseite
  • Gerichtskosten

Kommt es zu einem Teilerfolg, werden die Kosten anteilig verteilt (z. B. 70/30, 50/50).

Typische Streitwerte im Mietrecht führen schnell zu erheblichen Kosten:

  • Kündigung / Räumung: Der Streitwert beträgt in diesen Fällen meist 12 Monatskaltmieten
  • Mieterhöhung: Differenz 12 Monate
  • Kautionsstreit: Die Höhe der einbehaltenen Kaution

Wichtiger Hinweis: Viele Mietparteien unterschätzen das Kostenrisiko bei Räumungsklagen oder Mieterhöhungen erheblich.

Tabelle: Überblick über Kostenarten & Kostenträger

Kostenart Wer zahlt grundsätzlich? Wann ist eine Erstattung möglich?
Außergerichtliche Anwaltskosten Jede Partei selbst Bei Pflichtverletzung der Gegenseite (z. B. Mängel nicht behoben)
Gerichtliche Anwaltskosten Verlierer des Prozesses Teilerfolg → Kostenquote
Gerichtskosten Verlierer des Prozesses Teilerfolg → anteilige Verteilung
Kostenerstattung bei Pflichtverletzung Schuldige Partei z. B. unberechtigte Kündigung, verweigerte Kautionsrückzahlung
Kosten mit Rechtsschutzversicherung Versicherung Nur bei gedeckten Fällen & nach Wartezeit

Typische Streitfälle und wer die Kosten trägt

Typische Streitfälle und wer die Kosten trägt
Bild: Checkfox.de

Im Mietrecht entstehen die meisten Anwaltskosten in fünf klassischen Konfliktsituationen: Mängel, Kündigungen, Räumungsklagen, Nebenkosten und Kaution. Wer am Ende zahlt, hängt stark davon ab, ob eine Pflichtverletzung vorliegt oder ein Gericht eingeschaltet wird.

Weiterführend: Wann muss man einen Anwalt im Mietrecht einschalten?

Mängel & Mietminderung

Wenn ein Mieter einen Mangel meldet (z. B. Schimmel, Heizungsausfall) und der Vermieter diesen nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, gilt er rechtlich als „in Verzug“.

In diesem Fall kann der Mieter seine außergerichtlichen Anwaltskosten erstattet verlangen, weil die Einschaltung eines Anwalts „erforderlich“ war.

Typische Beispiele, bei denen Vermieter zahlen müssen:

  • Schimmel wird trotz mehrfacher Meldung ignoriert
  • Heizungsausfall im Winter
  • Wasserschäden, für die der Vermieter verantwortlich ist
  • Mängel, die eine Gesundheitsgefahr darstellen

Reagiert der Vermieter jedoch rechtzeitig, trägt der Mieter die Kosten selbst.

Kündigung & Räumungsklage

Bei Kündigungen entstehen besonders häufig Streitigkeiten – und Kosten.

  • Unberechtigte Kündigung: Wenn der Vermieter falsch oder unzulässig kündigt (z. B. vorgetäuschter Eigenbedarf), muss er dem Mieter die dadurch entstandenen Anwaltskosten erstatten.
  • Fristlose Kündigung wegen angeblicher Pflichtverletzung: Erweist sich die Kündigung als unwirksam, trägt der Vermieter ebenfalls die Kosten.

Kommt es zu einer Räumungsklage, gilt die klare Regel aus § 91 ZPO: Der Verlierer trägt die gesamten Verfahrenskosten, also Gericht und beide Anwälte. Erfahrungsgemäß gehören Räumungsklagen zu den teuersten mietrechtlichen Verfahren.

Nebenkostenabrechnung

Außergerichtlich gilt: Jeder zahlt seinen Anwalt zunächst selbst.

Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn:

  • die Abrechnung offensichtlich fehlerhaft ist
  • der Vermieter die Belegeinsicht verweigert
  • der Vermieter die Jahresfrist überschreitet

Vor Gericht gilt wieder die Verliererregel.

Kaution

Bei Streit über die Rückzahlung der Mietkaution trägt der Vermieter die Anwaltskosten des Mieters, wenn:

  • er die Kaution ohne nachvollziehbaren Grund zurückhält
  • unberechtigte Schadensersatzforderungen erhebt
  • gesetzliche Fristen (Abrechnungszeitraum) missachtet

Kautionsstreitigkeiten gehören unseren Erfahrungen zufolge zu den häufigsten Fällen, in denen der Vermieter die Anwaltskosten übernehmen muss.

Spezielle Konstellationen im Mietrecht

Spezielle Konstellationen im Mietrecht
Bild: Checkfox.de

Manche Situationen führen regelmäßig zu Missverständnissen, insbesondere wenn Vermieter oder Mieter davon ausgehen, die Gegenseite müsse immer zahlen. Die Realität ist differenzierter.

Weiterführend: Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Mietrecht?

Wann Vermieter ihren Anwalt selbst zahlen müssen

Vermieter können nicht in jedem Fall ihre Anwaltskosten auf Mieter umlegen. Besonders Großvermieter (z. B. Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen) dürfen Standardvorgänge nicht anwaltlich „outsourcen“, um die Kosten dem Mieter zu belasten.

Sie müssen den Anwalt selbst zahlen, wenn:

  • es sich um Routinefälle handelt (z. B. einfache Mahnungen)
  • der Vermieter keine Pflichtverletzung des Mieters nachweisen kann
  • sie „vorschnell“ anwaltlich vorgehen
  • die anwaltliche Beauftragung nicht erforderlich war

Wann Mieter einen Anspruch auf Erstattung haben

Ein Mieter kann seine außergerichtlichen Anwaltskosten erstattet bekommen, wenn der Vermieter:

  • eine Pflicht verletzt (z. B. Mängel nicht beseitigt)
  • eine rechtswidrige Kündigung ausspricht
  • die Kaution unberechtigt einbehält
  • Nebenkosten falsch oder verspätet abrechnet

Gerichtskosten im Detail

Gerichtskosten im Detail (mit Tabelle)
Bild: Checkfox.de

Vor Gericht entscheidet sich im Mietrecht endgültig, wer welche Kosten trägt. Erfahrungsgemäß unterschätzen viele Mietparteien das finanzielle Risiko, weil sie nicht wissen, wie sich Gerichtskosten zusammensetzen und wie hoch der Streitwert tatsächlich ist.

Wie sich die Gerichtskosten berechnen

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens hängen im Wesentlichen vom Streitwert ab.

Typische Streitwerte im Mietrecht:

  • Kündigung / Räumungsklage: Streitwert entspricht 12 Monatskaltmieten
  • Mieterhöhung: Differenz zwischen alter und neuer Miete x 12 Monate
  • Kaution: Höhe der einbehaltenen Kaution
  • Mängel: Minderungsbetrag x 12 Monate

Daraus ergeben sich:

Der Verlierer trägt alle diese Kosten. Bei Teilerfolg erfolgt eine anteilige Kostenverteilung.

Tabelle: Gerichtskosten-Beispiele nach Streitwert

Streitwert Gerichtskosten (ca.) Anwaltskosten pro Partei (ca.) Hinweis
1.000 € ~ 160 € ~ 350–450 € Kautions- & Nebenkostenstreitigkeiten
5.000 € ~ 390 € ~ 900–1.200 € Einfachere Mängel- oder Modernisierungsfälle
10.000 € ~ 590 € ~ 1.500–1.900 € Höhere Nachforderungen oder umfangreiche Schäden
12 Monatsmieten (z. B. 12.000 €) ~ 650–700 € ~ 1.600–2.100 € Typisch bei Kündigung & Räumungsklage

Hinweis: Die Zahlen dienen nur der Orientierung. Individuelle Faktoren (Anzahl der Anwälte, Beweisaufwand) können die Kosten natürlich erhöhen.

Rechtsschutzversicherung & staatliche Hilfen

Rechtsschutzversicherung & staatliche Hilfen
Bild: Checkfox.de

Eine Rechtsschutzversicherung gehört im Mietrecht zu den wertvollsten Absicherungen, da die Streitigkeiten oft teuer sind und der Streitwert schnell steigt. Leider ist es oft so, dass viele Mieter erst dann anwaltliche Hilfe suchen, wenn es bereits eskaliert – häufiger Fehler, denn der Rechtsschutz könnte viele Kosten abfangen.

Wann eine Rechtsschutzversicherung zahlt

Die meisten Tarife decken:

  • Beratung bei Mängeln, Kündigung, Kaution, Nebenkosten
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtsverfahren, inklusive gegnerischer Anwaltskosten
  • Gutachterkosten, wenn sie zur Durchsetzung eines Anspruchs erforderlich sind

Ausschlüsse / Einschränkungen:

Ein Vergleich lohnt sich, da Tarife große Unterschiede im Leistungsumfang haben. Der unverbindliche und kostenlose Checkfox.de Rechtsschutz-Vergleich hilft Ihnen dabei, geeignete Mietrechtsschutz-Tarife zu finden.

Staatliche Hilfen: Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe

Auch ohne einen Rechtsschutz gibt es in Deutschland Unterstützung:

Beratungshilfe

Für außergerichtliche Angelegenheiten bei geringem Einkommen.

  • Sie zahlen nur bei der Beratungshilfe nur 15 € Eigenanteil
  • Der Staat übernimmt die restlichen Kosten

Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?

Prozesskostenhilfe (PKH)

Für Gerichtsverfahren, wenn:

  • Sie finanziell bedürftig sind
  • Das Gericht dem Fall hinreichende Erfolgsaussichten zuschreibt

Die PKH deckt:

  • Gerichtskosten
  • eigene Anwaltskosten
  • bei vollständigem Erfolg auch gegnerische Kosten

Praxisbeispiele: Wer zahlte in der Realität?

Praxisbeispiele: Wer zahlte in der Realität?
Bild: Checkfox.de

Praxisfälle zeigen besonders anschaulich, wie Gerichte entscheiden – und wer am Ende die Anwaltskosten trägt. Das Research-Paper bestätigt, dass viele Situationen anders ausgehen, als Mieter oder Vermieter erwarten.

Fall 1: Kaution wurde trotz mängelfreier Übergabe nicht zurückgezahlt

Ein Vermieter behielt die Kaution mit pauschaler Begründung („mögliche Nachforderungen“) ein.
Ein Anwalt setzte die Rückzahlung durch.
Wer zahlte?
→ Der Vermieter musste alle Anwaltskosten des Mieters erstatten, weil keine berechtigten Forderungen bestanden.

Fall 2: Falsche Nebenkostenabrechnung – aber keine Pflichtverletzung

Der Mieter ließ die Abrechnung anwaltlich prüfen.
Es gab zwar Fehler, aber der Vermieter reagierte nachweislich kooperativ und korrigierte die Abrechnung sofort.
Wer zahlte?
→ Der Mieter selbst, weil keine Pflichtverletzung vorlag.

Fall 3: Schimmel – Vermieter behauptet falsches Lüften

Ein Gutachten bestätigte baulichen Mangel.
Der Anwalt des Mieters setzte eine Mietminderung durch.
Wer zahlte?
→ Der Vermieter musste die außergerichtlichen Kosten des Mieters übernehmen.

Fall 4: Eigenbedarfskündigung – Grund nicht nachvollziehbar

Der Anwalt stellte fest, dass der behauptete Eigenbedarf nicht ausreichend begründet war.
Die Kündigung war unwirksam.
Wer zahlte?
→ Der Vermieter musste die kompletten Anwaltskosten des Mieters tragen.

Fall 5: Räumungsklage – Mieter verlor den Prozess

Der Mieter zahlte mehrere Monate keine Miete.
Das Gericht gab dem Vermieter Recht.
Wer zahlte?
→ Der Mieter musste alle Kosten tragen: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskosten.

Fazit: Wer zahlt die Anwaltskosten im Mietrecht – und wie vermeiden Sie unnötige Kosten?

Die Kernregel lautet:
Außergerichtlich zahlt grundsätzlich jeder selbst – vor Gericht zahlt der Verlierer.

Eine Kostenübernahme durch die Gegenseite ist möglich, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, etwa:

  • verweigerte Mängelbeseitigung

  • unberechtigte Kündigung

  • Kaution ohne Grund einbehalten

  • grob fehlerhafte Nebenkosten

Gerade im Mietrecht lohnt es sich, frühzeitig zu klären, ob eine Kostenerstattung möglich ist – oder ob der Fall besser außergerichtlich gelöst wird.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz kann viele dieser Kosten vollständig übernehmen.
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Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Streit über Mietmängel?

Zunächst zahlt der Mieter seinen Anwalt selbst. Wenn der Vermieter jedoch eine Pflicht verletzt – etwa Mängel trotz Fristsetzung nicht beseitigt –, muss er die Anwaltskosten des Mieters erstatten. Bei kooperativen Vermietern oder Bagatellmängeln bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen.

Wer trägt die Anwaltskosten bei einer Räumungsklage?

Die unterliegende Partei zahlt alles. Gewinnt der Vermieter, muss der Mieter die Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten tragen. Gewinnt der Mieter (z. B. wegen unwirksamer Kündigung), zahlt der Vermieter sämtliche Kosten.

Kann ein Vermieter seine Anwaltskosten immer auf den Mieter umlegen?

Nein. Bei Routinefällen wie einfachen Mahnungen oder Standardkorrespondenz müssen Vermieter die Kosten selbst tragen. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn der Mieter eine Pflicht verletzt hat und der Anwalt notwendig war.

Wann muss der Vermieter die Anwaltskosten des Mieters übernehmen?

Typisch sind: unberechtigte Kündigungen, verweigerte Kautionsrückzahlung, verspätete oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen sowie nicht behobene erhebliche Mängel. In diesen Fällen war die anwaltliche Einschaltung „erforderlich“.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten im Mietrecht?

Ja, sofern der Tarif Mietrechtsschutz enthält. Abgedeckt sind Beratung, außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Verfahren – allerdings erst nach Ablauf der Wartezeit (meist 3 Monate). Streitigkeiten, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Gibt es staatliche Unterstützung, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Ja. Beratungshilfe deckt außergerichtliche anwaltliche Beratung ab (Eigenanteil 15 €). Für Gerichtsverfahren kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn finanzielle Bedürftigkeit besteht und die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

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