Wussten Sie, dass rund 80–86 % aller Leistungsanträge auf Berufsunfähigkeitsrente bewilligt werden – wenn die Voraussetzungen sauber erfüllt sind? Gleichzeitig wird etwa jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Dennoch herrscht oft Unsicherheit darüber, wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich zahlt – und wann nicht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich und aktuell, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, wie die Leistungsprüfung im Detail abläuft und worauf Sie im Ernstfall achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BU zahlt ab mindestens 50 % Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf
- Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen
- Ursache muss Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall sein
- Gute Tarife verzichten auf abstrakte Verweisung
- Die Rente wird meist rückwirkend ab Beginn der BU gezahlt
- Maßgeblich ist § 172 Abs. 2 VVG
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die gesetzliche Grundlage findet sich im Versicherungsvertragsgesetz, insbesondere in § 172 Abs. 2 VVG. Entscheidend sind jedoch immer die individuellen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.
Mindestens 50 % Berufsunfähigkeit
Sie gelten als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
Beispiel: Bei einer 40-Stunden-Woche bedeutet das maximal 20 Stunden tatsächliche Leistungsfähigkeit.
Wichtig: Maßgeblich ist Ihr konkreter Beruf mit seinen tatsächlichen Aufgaben – nicht eine abstrakte Berufsbezeichnung.
Prognosezeitraum von mindestens 6 Monaten
Die Einschränkung muss:
- bereits 6 Monate bestanden haben oder
- ärztlich für mindestens 6 Monate prognostiziert sein
Erst dann entsteht ein Leistungsanspruch.
Ursache: Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall
Typische Ursachen laut Leistungsstatistiken:
- Psychische Erkrankungen
- Krebs
- Erkrankungen des Bewegungsapparats
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Wichtiger Hinweis: Die Diagnose muss fachärztlich dokumentiert sein.
Keine abstrakte Verweisung (bei modernen Tarifen)
Gute BU-Tarife verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung.
Das bedeutet: Der Versicherer darf Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
Hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen alten und modernen Verträgen – ein wichtiger Punkt bei einem strukturierten Vergleich.
Private BU vs. gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Viele verwechseln beide Systeme. Die Unterschiede sind erheblich.
Durchschnittswert der vollen Erwerbsminderungsrente für Neurentner (Stand 2026, gerundet). Die tatsächliche Höhe hängt von den individuellen Beitragszeiten und dem Einkommen ab.
Der zentrale Unterschied: Die gesetzliche Absicherung prüft nicht Ihren Beruf, sondern nur Ihre generelle Erwerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt.
Ab wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung konkret?

Viele Versicherte fragen sich: Ab welchem Zeitpunkt fließt die BU-Rente wirklich? Entscheidend sind der Leistungsantrag und die medizinische Prüfung.
1. Leistungsantrag stellen
Sobald absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können, sollten Sie den Leistungsantrag einreichen.
Wichtig:
- Tätigkeitsbeschreibung exakt angeben
- Ärztliche Befunde vollständig beilegen
- Verlauf der Erkrankung dokumentieren
Bitte beachten: Unvollständige Unterlagen verzögern die Prüfung.
2. Prüfung durch den Versicherer
Der Versicherer prüft:
- Medizinische Unterlagen
- Konkrete berufliche Tätigkeit
- Grad der Einschränkung
- Prognosezeitraum
Grundlage ist § 172 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetz.
Gut zu wissen: In komplexen Fällen kann ein Gutachten angefordert werden.
3. Rückwirkende Zahlung
In modernen Tarifen erfolgt die Zahlung häufig rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, sobald diese anerkannt wurde.
Das bedeutet für Sie:
- Auch während der Prüfungsphase besteht Anspruch
- Beiträge werden bei Anerkennung meist erstattet
Wichtiger Hinweis: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt laut Branchenangaben bei 3–6 Monaten.
4. Leistungsquote
Zwischen 80 und 86 % der Leistungsanträge werden bewilligt.
Ablehnungen entstehen häufig durch:
- Unvollständige Angaben im Antrag
- Falsche Gesundheitsangaben beim Vertragsabschluss
- Fehlende ärztliche Prognose
Eine saubere Dokumentation ist entscheidend.
Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ist die Berufsunfähigkeit anerkannt, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente grundsätzlich bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit. In der Regel:
- Bis zum 65. oder 67. Lebensjahr
- Oder bis zur Genesung
- Oder bei Erreichen der Altersrente
Wann endet die Zahlung?
Die BU-Rente endet, wenn:
- Sie wieder zu mehr als 50 % arbeitsfähig sind
- Ihre Vertragslaufzeit endet
- Eine Nachprüfung ergibt, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen
Gut zu wissen: Versicherer dürfen regelmäßig prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht.
Nachprüfung durch den Versicherer
Viele Tarife enthalten eine sogenannte Nachprüfungsklausel. Das bedeutet:
- Der Versicherer kann aktuelle ärztliche Unterlagen anfordern
- Bei deutlicher Besserung kann die Rente eingestellt werden
Moderne Verträge definieren diese Prüfungen klar und transparent.
Dynamik im Leistungsfall
Einige Tarife enthalten eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (z. B. 1–3 % jährlich). Das schützt vor Kaufkraftverlust bei längerer Berufsunfähigkeit.
Die BU zahlt, wenn die vertraglich definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind:
- 50 %-Regel
- 6-Monats-Prognose
- Saubere Dokumentation
Gerade hier unterscheiden sich Tarife im Detail. Ein strukturierter Vergleich hilft Ihnen dabei, die Bedingungen transparent gegenüberzustellen und Leistungsstärke zu prüfen.
Typische Ablehnungsgründe – und wie Sie sie vermeiden

Auch wenn die Anerkennungsquote mit 80–86 % vergleichsweise hoch ist , kommt es immer wieder zu Ablehnungen. Die Gründe sind meist nachvollziehbar – und häufig vermeidbar.
Unvollständige Gesundheitsangaben beim Vertragsabschluss
Nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetz besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer Vorerkrankungen verschweigt oder falsch angibt, riskiert:
- Rücktritt vom Vertrag
- Vertragsanpassung
- Leistungsverweigerung
Unser Tipp für Sie: Gesundheitsdaten vor Antragstellung sorgfältig zusammentragen (Arztberichte, Diagnosen, Behandlungszeiträume).
Fehlende 50 %-Berufsunfähigkeit
Manche Anträge scheitern daran, dass die tatsächliche Einschränkung unter 50 % liegt. Entscheidend ist:
- Die konkrete berufliche Tätigkeit
- Die realen Arbeitsanteile
- Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung
Wichtiger Hinweis: Je genauer Ihre Aufgaben dokumentiert sind, desto besser kann die Einschränkung bewertet werden.
Keine ausreichende Prognose
Fehlt eine ärztliche Einschätzung, dass die Einschränkung mindestens sechs Monate andauert, kann der Antrag abgelehnt werden. Hier hilft eine klare Prognose durch Fachärzte.
Formale Fehler im Leistungsantrag
Typische Probleme:
- Unvollständige Unterlagen
- Widersprüchliche Angaben
- Fehlende Tätigkeitsbeschreibung
- Verzögerte Einreichung
Eine strukturierte Vorbereitung beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Fazit: Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn drei zentrale Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestens 50 % Berufsunfähigkeit
- Voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten
- Ärztlich dokumentierte Ursache (Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall)
Wichtig ist nicht nur der Eintritt der Erkrankung – sondern die konkrete Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf.
Moderne Tarife verzichten auf abstrakte Verweisung, zahlen rückwirkend und bieten transparente Nachprüfungsregeln. Genau hier unterscheiden sich Verträge deutlich.
Was nun?
Wenn Sie prüfen möchten, welche Tarife besonders klare Leistungsdefinitionen enthalten, nutzen Sie unseren neutralen Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung. So erkennen Sie Leistungsstärke, Bedingungen und Beitragsunterschiede auf einen Blick.
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Häufig gestellte Fragen
Zahlt die BU sofort bei Krankheit?
Nein. Die Einschränkung muss mindestens 50 % betragen und voraussichtlich sechs Monate andauern.
Wird die BU rückwirkend gezahlt?
Ja, bei Anerkennung erfolgt die Zahlung meist rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
Wie lange dauert die Leistungsprüfung?
Im Durchschnitt 3–6 Monate, abhängig von der Komplexität des Falls.
Kann der Versicherer die Rente wieder einstellen?
Ja. Bei einer Nachprüfung kann die Rente beendet werden, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt.
Muss ich kündigen, wenn ich wieder arbeiten kann?
Nein. Endet die Berufsunfähigkeit, endet auch die Rentenzahlung automatisch. Ihr Vertrag bleibt jedoch bestehen.




