Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen: Was Sie unbedingt beachten sollten

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen: Was Sie unbedingt beachten sollten

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Wussten Sie, dass eine gekündigte Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel keinen Rückkaufswert hat – und ein späterer Neuabschluss deutlich teurer oder sogar unmöglich sein kann? Viele Versicherte kündigen aus Kostengründen oder bei einem Berufswechsel. Doch eine BU ist eine reine Risikoversicherung. Mit der Kündigung verlieren Sie Ihren Schutz vollständig.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein kann, welche Fristen gelten und welche Alternativen Sie vorab prüfen sollten – rechtlich korrekt und auf dem aktuellen Stand.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine BU ist meist eine reine Risikoversicherung ohne einen Rückkaufswert
  • Die Kündigung beendet den Schutz endgültig
  • Ein Neuabschluss kann teurer oder wegen Vorerkrankungen unmöglich sein
  • Die Kündigungsfrist beträgt meist 1–3 Monate zum Vertragsende (§ 11 VVG)
  • Eine Beitragsfreistellung ist oft die bessere Alternative
  • Erst einen neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen

Wann ist eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich raten Experten – etwa von der Stiftung Warentest – von einer vorschnellen Kündigung ab. Eine BU schützt Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.

Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Kündigung geprüft wird bzw. werden sollte.

Finanzielle Engpässe

Arbeitslosigkeit oder starke Einkommensverluste führen häufig dazu, dass Beiträge von 50–200 € monatlich als Belastung empfunden werden.

Bevor Sie kündigen, prüfen Sie:

  • Beitragsstundung
  • Beitragsfreistellung
  • Reduzierung der BU-Rente

Diese Optionen erhalten zumindest einen Teil des Schutzes.

Wechsel zu einem besseren Tarif

Ältere Verträge enthalten teilweise:

  • Keine Nachversicherungsgarantie
  • Schwächere Definitionen der Berufsunfähigkeit
  • Schlechtere Dynamik-Regelungen

In diesen Fällen kann ein Wechsel für Sie sinnvoll sein.

Wichtig: Erst den neuen Vertrag abschließen – dann den alten Vertrag kündigen!

Berufs- oder Lebenssituationswechsel

  • Ein Wechsel in eine risikoärmere Tätigkeit senkt unter Umständen die Beiträge.
  • Manche Versicherer bieten Ihnen Beitragsanpassungen an.
  • Eine Kündigung ist hier meist nicht notwendig.

Falsche Erwartungen

Manche Versicherte gehen davon aus, dass sie bei Kündigung ihr Geld zurückbekommen. Das ist bei einer reinen BU in der Regel nicht der Fall .

Nur bei kombinierten Verträgen (z. B. BU-Zusatz zu einer Rentenversicherung) kann ein Rückkaufswert bestehen – oft jedoch nur in geringem Umfang.

Kündigungsfristen und Ablauf

Kündigungsfristen und Ablauf
Bild: Checkfox.de

Die Kündigung muss in Textform erfolgen (§ 11 Versicherungsvertragsgesetz – VVG). Eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam!

Typische Kündigungsfristen

Zahlweise Kündigungsfrist* Beispiel (bei 1 Monat Frist)
Monatlich Meist 1 Monat zum Monatsende Kündigung am 10. Januar → Vertragsende 28./29. Februar
Vierteljährlich Meist 1 Monat zum Quartalsende Kündigung im Januar → Vertragsende 31. März
Halbjährlich Meist 1 Monat zum Halbjahresende Kündigung im Januar → Vertragsende 30. Juni
Jährlich Meist 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres Kündigung im Juli → Vertragsende 31. Dezember

Die konkrete Kündigungsfrist ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. In vielen BU-Verträgen beträgt sie einen Monat zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode.

So kündigen Sie Ihre BU richtig

  1. Versicherungsnummer bereithalten
  2. Kündigung schriftlich formulieren
  3. Kündigungsdatum klar nennen
  4. Versand per Einschreiben oder digital mit Nachweis
  5. Bestätigung des Versicherers abwarten

Wichtiger Hinweis: Seit 2026 sind auch digitale Kündigungen im Rahmen der EU-Vorgaben zulässig.

Konsequenzen einer Kündigung: Diese Folgen sollten Sie kennen

Konsequenzen einer Kündigung: Diese Folgen sollten Sie kennen
Bild: Checkfox.de

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat für Sie weitreichende Auswirkungen – finanziell, steuerlich und rechtlich. Viele dieser Folgen sind nicht rückgängig zu machen.

Kein Rückkaufswert bei reiner BU

Eine selbstständige BU ist in der Regel eine reine Risikoversicherung. Das bedeutet:

  • Die gezahlten Beiträge dienen ausschließlich dem Versicherungsschutz.
  • Bei Kündigung erfolgt meist keine Auszahlung.

Ein Rückkaufswert besteht nur bei kombinierten Verträgen (z. B. BU-Zusatz zu einer Rentenversicherung) – und selbst dann oft nur in sehr geringem Umfang.

Sofortiger Schutzverlust

Mit Wirksamwerden der Kündigung entfällt Ihr Versicherungsschutz vollständig.

Das bedeutet für Sie:

  • Keine BU-Rente bei zukünftiger Berufsunfähigkeit
  • Keine Übergangsphase
  • Kein Anspruch auf spätere Reaktivierung

Gerade weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oft nur 800–1.200 € monatlich beträgt, entsteht schnell eine Versorgungslücke.

Ein Neuabschluss kann schwierig oder teurer sein

Ein neuer BU-Vertrag bedeutet:

  • Neue Gesundheitsprüfung
  • Höheres Eintrittsalter
  • Mögliche Risikozuschläge
  • Eventuelle Ausschlüsse

Wichtiger Hinweis: Ab etwa 50 Jahren ist ein Neuabschluss oft nur eingeschränkt möglich.

Steuerliche Folgen

Bei reiner BU fallen bei Kündigung in der Regel keine Steuern an, da kein Gewinn entsteht.

Bei kombinierten Verträgen kann jedoch:

  • ein Rückkaufswert entstehen
  • der Ertragsanteil steuerpflichtig sein (Abgeltungsteuer 25 %)

Zudem entfallen künftig mögliche steuerliche Absetzungen der Beiträge.

Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung & Steuern: Beiträge absetzen und BU-Rente richtig versteuern

Rechtliche Aspekte

Nach § 11 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darf die Kündigungsfrist maximal drei Monate betragen .

Der Versicherer selbst darf nicht ordentlich kündigen – außer bei Beitragsverzug oder Anzeigepflichtverletzung (§§ 19, §§ 20, §§ 21 und §§ 22 VVG) .

Unsere Einordnung:

Die Kündigung ist endgültig. Der Schutz lässt sich nicht „reaktivieren“. Deshalb sollte sie immer die letzte Option sein.

Alternativen zur Kündigung: Oft die bessere Lösung

Alternativen zur Kündigung: Oft die bessere Lösung
Bild: Checkfox.de

Bevor Sie kündigen, prüfen Sie folgende Möglichkeiten.

1. Beitragsfreistellung

Sie stoppen die Beitragszahlung. Der Versicherungsschutz reduziert sich entsprechend.

Vorteile:

  • Kein vollständiger Schutzverlust
  • Reaktivierung oft möglich

Nachteile:

  • Geringere BU-Rente im Leistungsfall

2. Beitragsstundung

  • Bei finanziellen Engpässen kann der Versicherer die Beiträge vorübergehend aussetzen.
  • Diese Option wird z. B. von Anbietern wie Allianz oder ERGO angeboten.

3. Teilkündigung oder Reduzierung

Sie können:

  • die BU-Rente senken
  • Dynamik ausschließen
  • Zusatzbausteine entfernen

Das reduziert die Beiträge, ohne den Vertrag komplett zu beenden.

4. Wechsel zu einem besseren Tarif

Wenn Ihr aktueller Vertrag Leistungsdefizite hat, kann ein Wechsel sinnvoll sein.

Wichtig:

  1. Neuen Vertrag abschließen
  2. Annahme bestätigen lassen
  3. Alten Vertrag fristgerecht kündigen

5. Alternativen zur BU

Falls eine BU nicht mehr möglich oder bezahlbar ist, kommen folgende Produkte infrage:

Alternative Leistung Vorteil Nachteil Kosten (ca. 2026)*
Erwerbsunfähigkeitsversicherung Rente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit (unter 3 Std./Tag arbeitsfähig) Günstiger als BU Sehr strenger Leistungsmaßstab 40–110 €
Grundfähigkeitsversicherung Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Gehen, Hören) Oft vereinfachte Gesundheitsprüfung Kein Schutz bei psychischen Erkrankungen (je nach Tarif) 25–70 €
Dread-Disease-Versicherung Einmalzahlung bei definierten schweren Krankheiten Klare Leistungsauslöser Keine laufende Einkommensabsicherung 20–60 €
Private Unfallversicherung Kapitalleistung oder Rente bei dauerhaften Unfallfolgen Sehr günstiger Einstieg Krankheiten nicht abgesichert 10–35 €

Beispielbeiträge (Stand 2026) für Eintrittsalter ca. 25–30 Jahre, Laufzeit bis 67 Jahre und ohne relevante Vorerkrankungen. Die tatsächlichen Kosten hängen von Alter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Versicherer ab.

Fazit: BU kündigen – nur im Ausnahmefall sinnvoll

Fazit: BU kündigen – nur im Ausnahmefall sinnvoll
Bild: Checkfox.de

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist in den meisten Fällen nicht empfehlenswert. Sie verlieren Ihren Schutz vollständig – meist ohne Rückkaufswert. Ein späterer Neuabschluss kann deutlich teurer oder aufgrund von Vorerkrankungen unmöglich sein.

Sinnvoll kann eine Kündigung nur sein, wenn:

  • bereits ein neuer, besserer Vertrag sicher angenommen wurde
  • eine doppelte Absicherung besteht
  • finanzielle Unabhängigkeit gegeben ist

In allen anderen Fällen sollten Sie zuerst Alternativen prüfen:

  • Beitragsfreistellung
  • Beitragsstundung
  • Reduzierung der BU-Rente
  • Tarifwechsel

Gerade weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente häufig nicht ausreicht, bleibt die BU eine der wichtigsten Einkommensabsicherungen.

Was nun?

  • Wenn Sie über eine Kündigung nachdenken, prüfen Sie zunächst, ob ein Tarifwechsel oder ein neuer, leistungsstärkerer Vertrag sinnvoll ist.
  • Mit unserem strukturierten Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Leistungen, Bedingungen und Beiträge transparent gegenüberstellen – bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.

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Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich bei Kündigung mein Geld zurück?

In der Regel nein. Eine selbstständige BU ist meist eine reine Risikoversicherung ohne einen Rückkaufswert.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Meist beträgt sie 1 bis 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode (§ 11 VVG). Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag.

Kann ich meine BU jederzeit kündigen?

Sie können ordentlich zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist z. B. bei Beitragserhöhungen möglich.

Was ist besser: Kündigen oder beitragsfrei stellen?

In vielen Fällen ist die Beitragsfreistellung sinnvoller. Sie erhalten zumindest einen reduzierten Schutz und können den Vertrag später wieder aktivieren.

Sollte ich zuerst einen neuen Vertrag abschließen?

Ja. Kündigen Sie Ihren bestehenden Vertrag erst, wenn der neue Versicherer die Annahme bestätigt hat. Andernfalls riskieren Sie eine Versorgungslücke.

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