Photovoltaik-Versicherung: Sinnvoll oder nicht?

Photovoltaik-Versicherung: Sinnvoll oder nicht?

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Wussten Sie, dass Ihre Photovoltaikanlage wahrscheinlich schon zum Teil versichert ist – aber gerade die typischen Technikschäden oft nicht? Eine fest montierte Dachanlage gilt bei vielen Versicherern als Teil des Gebäudes und ist dann über die Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Blitz, Sturm und Hagel geschützt. Was fehlt, sind häufig technische Defekte, Überspannung, Tierbiss, Diebstahl und der Ertragsausfall.

Die ehrliche Antwort auf die Titelfrage lautet deshalb: Eine Absicherung ist fast immer sinnvoll – aber nicht immer als eigene Police. Dieser Ratgeber zeigt, was Ihre bestehenden Versicherungen bereits abdecken, wann sich eine separate Photovoltaikversicherung lohnt, was sie kostet und worauf Sie im Schadensfall achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erst prüfen, dann abschließen: Viele Wohngebäudeversicherungen schließen fest montierte PV-Anlagen gegen Feuer, Blitz, Sturm und Hagel ein – moderne Tarife teils auch Überspannung. Eine Erweiterung ist oft günstiger als eine separate Police.
  • Separate PV-Versicherung: Eine sogenannte Allgefahrenversicherung deckt zusätzlich technische Defekte, Bedienfehler, Tierbiss, Diebstahl, Vandalismus und meist den Ertragsausfall. Sie kostet für Eigenheime typischerweise rund 60 bis 150 Euro im Jahr.
  • Versicherer informieren: Wer eine PV-Anlage oder einen Speicher installiert, sollte das seiner Wohngebäudeversicherung melden – sonst droht Unterversicherung.
  • Haftpflicht nicht vergessen: Löst sich ein Modul und beschädigt ein Auto oder verletzt jemanden, haftet der Betreiber. Prüfen Sie, ob Ihre Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Anlage einschließt.
  • Elementarschäden sind etwas anderes: Schneedruck, Überschwemmung oder Starkregen sind nur über eine Elementarschadenversicherung gedeckt. Eine gesetzliche Pflicht dafür gibt es bisher nicht; die Bundesregierung plant aber eine Reform.
  • Balkonkraftwerke: In der Regel über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung absicherbar – eine eigene Police lohnt sich bei wenigen hundert Euro Gerätewert kaum.

Welche Risiken bestehen für eine Photovoltaikanlage?

Photovoltaikanlagen sind robust gebaut und laufen oft jahrzehntelang ohne Probleme. Trotzdem sind sie verschiedenen Risiken ausgesetzt, die sich grob in drei Gruppen einteilen lassen.

Wetter und Naturereignisse: Sturm kann Module lockern oder aus der Halterung reißen, Hagel kann das Glas beschädigen, und bei starkem Schneefall kann Schneedruck Module und Unterkonstruktion belasten. Blitzeinschläge – direkt oder in der Nachbarschaft – führen häufig zu Überspannungsschäden am Wechselrichter.

Technik: Wechselrichter, Speicher und Verkabelung sind elektronische Bauteile, die ausfallen können. Hinzu kommen Materialfehler, Kurzschlüsse, Bedienfehler und Schäden durch Marder oder andere Nagetiere, die Kabel anfressen.

Fremdeinwirkung: Diebstahl von Modulen oder Wechselrichtern, Vandalismus und Brand gehören zu den selteneren, aber teuren Risiken. Bei Anlagen auf Nebengebäuden, Scheunen oder Carports ist das Diebstahlrisiko höher als auf dem Wohnhausdach.

Die Kosten eines Schadens können schnell in den vierstelligen Bereich gehen:

KomponenteTypische SchädenRichtwert Reparatur oder Ersatz
SolarmodulGlasbruch, Zellbruch, Hagelschadenca. 250–500 € je Modul inkl. Montage
WechselrichterÜberspannung, Elektronikausfallca. 1.500–3.000 €
BatteriespeicherZellausfall, Fehler im Batteriemanagementca. 3.000–7.000 €
VerkabelungTierbiss, Kurzschlusseinige hundert Euro, je nach Zugänglichkeit

Richtwerte für Eigenheimanlagen; bei schwer zugänglichen Dächern kommen Gerüstkosten hinzu.

Welche Versicherungen kommen infrage?

Welche Versicherungen kommen infrage?
Bild: Checkfox.de

Für eine Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim spielen bis zu vier Versicherungen eine Rolle. Sie decken unterschiedliche Risiken ab und ergänzen sich.

Wohngebäudeversicherung

Eine fest auf dem Dach montierte Anlage gilt bei vielen Versicherern als Gebäudebestandteil. Dann ist sie gegen die klassischen Gefahren der Wohngebäudeversicherung mitversichert: Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel und teils Leitungswasser. Viele neuere Tarife schließen Photovoltaik ausdrücklich ein, manche auch Überspannungsschäden durch Blitz.

Nicht gedeckt sind in der Regel technische Defekte, Bedienfehler, Tierbiss, Diebstahl, Vandalismus und der Ertragsausfall. Ältere Verträge enthalten Photovoltaik teilweise gar nicht oder nur mit Einschränkungen.

Photovoltaikversicherung (Allgefahrenversicherung)

Eine separate Photovoltaikversicherung ist meist als Allgefahrenversicherung aufgebaut: Versichert ist grundsätzlich jeder unvorhergesehene Schaden an der Anlage, sofern er nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Typischerweise eingeschlossen sind Feuer, Blitz und Überspannung, Sturm und Hagel, Schneedruck, technische Defekte und Materialfehler, Bedienfehler, Tierbiss, Diebstahl und Vandalismus. Bei vielen Tarifen ist auch der Ertragsausfall bereits enthalten.

Ausgeschlossen sind in der Regel normaler Verschleiß, Leistungsminderung durch Alterung, vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden durch nachweislich fehlerhafte Montage, für die der Installateur haftet.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflicht deckt nicht Schäden an Ihrer Anlage, sondern Schäden, die Ihre Anlage anderen zufügt – etwa wenn sich bei Sturm ein Modul löst und ein Auto beschädigt. Mehr dazu im Abschnitt zur Haftpflicht weiter unten.

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie deckt Naturgefahren, die in der Grundversicherung nicht enthalten sind: Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch und Erdbeben. Sturm, Hagel und Blitz gehören dagegen nicht zu den Elementarschäden, sondern zur normalen Wohngebäudeversicherung.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Versicherung welche Schäden typischerweise übernimmt:

SchadensartWohngebäudePV-AllgefahrenElementar
Feuer, Blitzschlagmeist jaja–
Sturm, Hagelmeist jaja–
Überspannungje nach Tarifja–
Schneedruckneinmeist jaja
Überschwemmung, Starkregenneinje nach Tarifja
Technischer Defekt, Bedienfehlerneinja–
Tierbiss (Marder)seltenmeist ja–
Diebstahl, Vandalismusseltenja–
Ertragsausfallneinoft enthalten–

Typische Ausgestaltung; maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres Vertrags.

Wann reicht die Wohngebäudeversicherung?

Wann reicht die Wohngebäudeversicherung?
Bild: Checkfox.de

Ob Sie eine separate Photovoltaikversicherung brauchen, hängt vor allem davon ab, was Ihre Wohngebäudeversicherung bereits abdeckt. Prüfen Sie Ihre Police auf drei Punkte: ob Photovoltaikanlagen ausdrücklich genannt sind, ob Überspannungsschäden durch Blitz eingeschlossen sind und bis zu welcher Summe die Anlage mitversichert ist.

Die Wohngebäudeversicherung kann ausreichen, wenn Ihre Anlage ausdrücklich eingeschlossen ist, Überspannung mitversichert ist und Sie bereit sind, das Risiko technischer Defekte selbst zu tragen – etwa weil noch Herstellergarantien laufen oder die Anlage klein ist.

Eine separate Photovoltaikversicherung lohnt sich, wenn Ihre Wohngebäudeversicherung die Anlage nicht oder nur eingeschränkt einschließt, wenn Sie einen teuren Batteriespeicher betreiben, wenn die Anlage auf einem Nebengebäude mit erhöhtem Diebstahlrisiko steht, oder wenn Sie Ertragsausfall und technische Defekte abgesichert haben möchten.

Viele Versicherer bieten auch eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um einen Photovoltaik-Baustein an, der technische Defekte und Ertragsausfall einschließt. Das ist oft günstiger als ein separater Vertrag – vergleichen Sie beide Varianten.

Wichtig: Die Anlage beim Versicherer melden

Wichtig: Die Anlage beim Versicherer melden
Bild: Checkfox.de

Eine Photovoltaikanlage erhöht den Wert Ihres Gebäudes, ein Batteriespeicher ebenso. Wenn Ihre Wohngebäudeversicherung nicht auf dem gleitenden Neuwert basiert oder eine feste Versicherungssumme vereinbart ist, kann das zu Unterversicherung führen: Im Schadensfall zahlt der Versicherer dann nur anteilig.

Melden Sie Ihrer Wohngebäudeversicherung deshalb die Installation der Anlage und eines Speichers – am besten schriftlich mit Leistung, Kaufpreis und Installationsdatum. Bei der Gelegenheit können Sie klären, ob und in welchem Umfang die Anlage mitversichert ist. Einige Versicherer verlangen zudem Angaben zum Speicher, etwa zum Aufstellort und zur fachgerechten Installation.

Die Haftpflicht: Schäden an Dritten

Die Haftpflicht: Schäden an Dritten
Bild: Checkfox.de

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage haften Sie für Schäden, die Ihre Anlage anderen zufügt. Typische Fälle sind ein Modul, das sich bei Sturm löst und ein geparktes Auto beschädigt, herabfallende Teile, die einen Passanten verletzen, oder ein Brand, der auf ein Nachbargebäude übergreift.

Für selbst genutzte Eigenheime ist dieses Risiko häufig über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Viele Tarife schließen Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Leistung ein, manchmal nur unter der Bedingung, dass der Strom überwiegend selbst verbraucht wird. Prüfen Sie Ihre Bedingungen darauf, ob die Einspeisung ins Netz eingeschlossen ist.

Bei vermieteten Gebäuden und Mehrfamilienhäusern ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zuständig. Wer Strom an Mieter verkauft, etwa im Mieterstrommodell, sollte klären, ob eine zusätzliche Betreiberhaftpflicht nötig ist.

Elementarschäden: Schneedruck, Überschwemmung, Starkregen

Elementarschäden: Schneedruck, Überschwemmung, Starkregen
Bild: Checkfox.de

Für Photovoltaikanlagen sind vor allem zwei Elementargefahren relevant: Schneedruck auf dem Dach, der Module und Unterkonstruktion beschädigen kann, und Überschwemmung oder Starkregen, der einen im Keller aufgestellten Batteriespeicher oder Wechselrichter zerstören kann. Beides ist über die normale Wohngebäudeversicherung nicht gedeckt.

Eine PV-Allgefahrenversicherung schließt Schneedruck oft ein, Überschwemmung nicht immer. Wer seinen Speicher im Keller betreibt, sollte deshalb prüfen, ob eine Elementarschadenversicherung besteht oder die PV-Police Überschwemmung ausdrücklich einschließt.

Zum aktuellen Stand: Eine gesetzliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung gibt es bisher nicht. Die Bundesregierung plant aber, dass Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit Elementarschutz angeboten werden, wobei Eigentümer ihn voraussichtlich aktiv abwählen können. Bestehende Verträge sollen zu einem Stichtag erweitert werden. Ein Gesetzentwurf lag im September 2026 noch nicht vor.

Ertragsausfall: Was kostet ein Stillstand wirklich?

Ertragsausfall: Was kostet ein Stillstand wirklich?
Bild: Checkfox.de

Fällt Ihre Anlage aus, verlieren Sie auf zwei Wegen Geld:

  • ‍‍Sie müssen Strom teurer aus dem Netz beziehen, statt ihn selbst zu erzeugen, und Ihnen entgeht die Einspeisevergütung.
  • Die Ertragsausfallversicherung ersetzt diesen Verlust, meist ab einer bestimmten Mindestdauer des Stillstands.

Wie hoch der Verlust ist, hängt stark von der Jahreszeit ab. Ein Beispiel mit einer 10-kWp-Anlage, die im Jahr rund 9.500 kWh erzeugt und von der ein Drittel selbst verbraucht wird:

Drei Monate Ausfall im Sommer: In diesen Monaten erzeugt die Anlage rund 40 Prozent ihres Jahresertrags, etwa 3.800 kWh. Rund 1.150 kWh davon hätte der Haushalt selbst genutzt – das entspricht bei 37 Cent Netzstrom rund 420 Euro. Die übrigen 2.650 kWh hätten bei 7,70 Cent rund 205 Euro Einspeisevergütung gebracht. Zusammen ergibt sich ein Verlust von rund 600 Euro.

Drei Monate Ausfall im Winter: Die Anlage erzeugt in dieser Zeit nur rund 10 Prozent ihres Jahresertrags, etwa 950 kWh. Der Verlust liegt bei rund 150 bis 200 Euro.

Der Ertragsausfall ist damit selten das größte finanzielle Risiko – die Reparatur selbst kostet meist deutlich mehr. Er wird aber relevant, wenn sich die Ersatzteilbeschaffung hinzieht. Bei vielen Allgefahrenpolicen ist er ohnehin im Grundtarif enthalten.

Weiterführend: Photovoltaik-Einspeisevergütung | Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage?

Was kostet eine Photovoltaikversicherung?

Was kostet eine Photovoltaikversicherung?
Bild: Checkfox.de

Eine separate Photovoltaikversicherung ist im Verhältnis zum Anlagenwert günstig. Die Prämie hängt vor allem von der Versicherungssumme, dem Leistungsumfang, der Selbstbeteiligung und dem Standort ab.

AnlagengrößeTypische JahresprämieHinweis
bis 5 kWpca. 60–90 €kleine Hausdachanlage
5–10 kWpca. 70–120 €typische Einfamilienhausanlage
10–20 kWpca. 90–150 €große Anlage, oft mit Speicher

Richtwerte für Allgefahrenpolicen, häufig einschließlich Ertragsausfall. Mit Speicher steigt die Versicherungssumme und damit die Prämie.

Selbstbeteiligung: Üblich sind 150 bis 500 Euro. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, lohnt sich aber nur, wenn Sie kleinere Schäden selbst tragen können.

Versicherungssumme: Sie sollte dem Neuwert der gesamten Anlage einschließlich Wechselrichter, Speicher und Montage entsprechen. Ist sie zu niedrig angesetzt, zahlt der Versicherer im Schadensfall nur anteilig.

Erweiterung statt separater Police: Ein Photovoltaik-Baustein in der Wohngebäudeversicherung kostet oft weniger als eine eigene Police. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass der Leistungsumfang tatsächlich gleichwertig ist.

Batteriespeicher: besonders absichern

Batteriespeicher: besonders absichern
Bild: Checkfox.de

Ein Batteriespeicher ist oft das teuerste einzelne Bauteil der Anlage. Er sollte deshalb ausdrücklich in der Police genannt und in der Versicherungssumme berücksichtigt sein. Achten Sie auf drei Punkte:

Aufstellort:

  • Steht der Speicher im Keller, ist eine Überschwemmung ein relevantes Risiko.
  • Prüfen Sie, ob es abgesichert ist.

Fachgerechte Installation:

  • Versicherer und Hersteller setzen voraus, dass der Speicher nach den Vorgaben des Herstellers installiert und betrieben wird.
  • Bewahren Sie Installationsprotokoll und Rechnung auf.

Garantie und Versicherung:

  • Viele Speicher haben Herstellergarantien von zehn Jahren oder mehr.
  • Die Garantie deckt aber in der Regel nur Material- und Fertigungsfehler, nicht Schäden durch Überspannung, Wasser oder Fremdeinwirkung.

Balkonkraftwerke: Wie versichern?

Balkonkraftwerke: Wie versichern?
Bild: Checkfox.de

Für Balkonkraftwerke braucht es in der Regel keine eigene Photovoltaikversicherung. Entscheidend ist, wem das Gerät gehört und wie es angebracht ist:

Mieter sichern ihr Balkonkraftwerk über die Hausratversicherung ab. Viele Tarife schließen Stecker-Solargeräte inzwischen ausdrücklich ein; andernfalls lässt sich das meist unkompliziert ergänzen.

Eigentümer, die das Gerät fest am Haus montiert haben, klären mit ihrer Wohngebäudeversicherung, ob es als Gebäudebestandteil mitversichert ist. Andernfalls greift die Hausratversicherung.

Zur Einordnung:

  • ‍‍Erlaubt sind Balkonkraftwerke mit einem Wechselrichter bis 800 Watt und bis zu 2.000 Wp Modulleistung.
  • Ein Set mit rund 800 Wp kostet heute 400 bis 600 Euro.
  • Eine separate Versicherung für 30 bis 50 Euro im Jahr lohnt sich bei diesem Wert kaum – eine schriftliche Bestätigung Ihres Hausrat- oder Wohngebäudeversicherers ist die sinnvollere Lösung.
  • Für die Haftpflicht, etwa wenn ein Modul vom Balkon fällt, ist die Privathaftpflicht zuständig.

Weiterführend: Balkonkraftwerk: Förderung und Kosten

Worauf Sie beim Vertragsvergleich achten sollten

Worauf Sie beim Vertragsvergleich achten sollten
Bild: Checkfox.de

Vergleichen Sie nicht nur die Prämien, sondern vor allem die Leistungen. Ein günstiger Vertrag kann im Schadensfall teuer werden, wenn wichtige Risiken fehlen.

PrüfpunktWarum es wichtig ist
Versicherungssumme auf NeuwertbasisSchutz vor Unterversicherung bei Totalschaden
Überspannung ausdrücklich eingeschlossenHäufigste Ursache für Wechselrichterschäden
Speicher ausdrücklich mitversichertTeuerstes Einzelbauteil
Schneedruck und ÜberschwemmungNicht in jeder Police enthalten
Ertragsausfall und MindestdauerAb welchem Stillstand gezahlt wird
Verzicht auf Einrede grober FahrlässigkeitVermeidet Kürzungen im Schadensfall
Kosten für Gerüst, Demontage und EntsorgungKönnen einen großen Teil der Schadenssumme ausmachen

Achten Sie außerdem darauf, dass die Police auch Schäden während einer späteren Erweiterung der Anlage abdeckt und dass die Versicherungssumme angepasst werden kann, wenn Sie einen Speicher nachrüsten.

Im Schadensfall richtig handeln

Im Schadensfall richtig handeln
Bild: Checkfox.de

Wie Sie im Schadensfall vorgehen, entscheidet mit darüber, wie schnell und vollständig die Versicherung zahlt.

1. Sicherheit geht vor. Bei Brand, sichtbaren Beschädigungen an Kabeln oder nach einem Blitzeinschlag die Anlage nicht selbst anfassen. Photovoltaikmodule stehen bei Tageslicht unter Spannung. Im Zweifel den Installateur oder bei Gefahr die Feuerwehr verständigen.

2. Schaden dokumentieren. Fotografieren Sie die beschädigten Teile aus mehreren Perspektiven, notieren Sie Datum, Uhrzeit und Umstände und sichern Sie die Daten aus Ihrer Monitoring-App. Sie helfen, den Zeitpunkt des Ausfalls und den Ertragsverlust nachzuweisen.

3. Versicherung unverzüglich informieren. Melden Sie den Schaden ohne schuldhaftes Zögern – so verlangt es das Versicherungsvertragsgesetz. Konkrete Fristen stehen in Ihrem Vertrag. Bei Diebstahl und Vandalismus erstatten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei.

4. Schaden begrenzen, aber nicht vorschnell reparieren. Sie sind verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Größere Reparaturen oder den Austausch von Teilen sollten Sie aber erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen, damit dieser den Schaden begutachten kann.

5. Garantie und Gewährleistung prüfen. Bei Defekten kann neben der Versicherung auch die Herstellergarantie greifen. Bei Montagefehlern ist zunächst der Installateur im Rahmen der Gewährleistung zuständig – je nach Einordnung der Arbeiten zwei oder fünf Jahre. Halten Sie Rechnungen, Datenblätter und das Installationsprotokoll bereit.

Fazit

Fazit
Bild: Checkfox.de

Eine Photovoltaikanlage abzusichern, ist fast immer sinnvoll – die Frage ist nur, wie. Der erste Schritt ist der Blick in die bestehende Wohngebäudeversicherung: Viele Tarife schließen die Anlage gegen Feuer, Blitz, Sturm und Hagel bereits ein. Melden Sie die Anlage in jedem Fall Ihrem Versicherer, damit keine Unterversicherung entsteht.

Eine separate Allgefahrenversicherung für rund 60 bis 150 Euro im Jahr lohnt sich vor allem, wenn Sie technische Defekte, Überspannung, Tierbiss, Diebstahl und Ertragsausfall absichern möchten – besonders bei Anlagen mit Speicher oder auf Nebengebäuden. Ebenso wichtig ist die Haftpflicht für Schäden, die Ihre Anlage anderen zufügt, und bei einem Speicher im Keller die Absicherung gegen Überschwemmung.

Für Balkonkraftwerke genügt in der Regel die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

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Häufig gestellte Fragen

Ist eine Photovoltaikversicherung notwendig?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Absicherung aber fast immer. Ob Sie dafür eine eigene Police brauchen, hängt davon ab, was Ihre Wohngebäudeversicherung bereits abdeckt und ob Sie technische Defekte und Ertragsausfall absichern möchten.

Ist meine PV-Anlage über die Wohngebäudeversicherung versichert?

Häufig teilweise. Fest montierte Dachanlagen gelten bei vielen Versicherern als Gebäudebestandteil und sind dann gegen Feuer, Blitz, Sturm und Hagel mitversichert. Technische Defekte, Diebstahl, Tierbiss und Ertragsausfall sind meist nicht eingeschlossen. Prüfen Sie Ihre Police und melden Sie die Anlage Ihrem Versicherer.

Was kostet eine Photovoltaikversicherung?

Für Eigenheimanlagen typischerweise rund 60 bis 150 Euro im Jahr, abhängig von Versicherungssumme, Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Standort. Ein Photovoltaik-Baustein in der Wohngebäudeversicherung kann günstiger sein.

Muss ich meine PV-Anlage der Versicherung melden?

Ja, das ist dringend zu empfehlen. Die Anlage erhöht den Gebäudewert; ohne Anpassung kann eine Unterversicherung entstehen. Melden Sie auch einen nachträglich installierten Speicher.

Wer haftet, wenn ein Modul vom Dach fällt?

Der Betreiber der Anlage. Bei selbst genutzten Eigenheimen ist das oft über die Privathaftpflicht gedeckt, bei vermieteten Gebäuden über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Prüfen Sie, ob Ihre Police Photovoltaikanlagen und die Einspeisung ins Netz einschließt.

Sind Schneedruck und Überschwemmung versichert?

Nicht über die normale Wohngebäudeversicherung. Dafür brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung oder eine PV-Police, die diese Gefahren ausdrücklich einschließt. Das ist besonders wichtig, wenn Ihr Speicher im Keller steht.

Brauche ich eine Ertragsausfallversicherung?

Sie ist sinnvoll, aber selten entscheidend. Ein dreimonatiger Ausfall im Sommer kostet eine typische Eigenheimanlage rund 600 Euro, im Winter deutlich weniger. Bei vielen Allgefahrenpolicen ist der Ertragsausfall bereits enthalten.

Wie versichere ich ein Balkonkraftwerk?

Mieter über die Hausratversicherung, Eigentümer mit fest montiertem Gerät über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Lassen Sie sich die Deckung schriftlich bestätigen. Eine separate Versicherung lohnt sich bei einem Gerätewert von wenigen hundert Euro kaum.

Was tue ich im Schadensfall?

Anlage nicht selbst anfassen, Schaden fotografieren und Monitoring-Daten sichern, Versicherung unverzüglich informieren und größere Reparaturen erst nach Rücksprache beauftragen. Bei Montagefehlern zusätzlich den Installateur einschalten.

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Quellenverweise

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