Kann man eine Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?

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Wussten Sie, dass Sie bestimmte Teile Ihrer Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen können – aber nur unter klaren Voraussetzungen? Viele Verbraucher denken, dass der gesamte Beitrag absetzbar ist. Tatsächlich erkennt das Finanzamt nur bestimmte Bausteine an. Entscheidend ist, ob der Versicherungsschutz berufliche Risiken absichert – etwa arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten aus gewerblicher Tätigkeit.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Rechtsschutzversicherungen steuerlich absetzbar sind, worauf Sie bei der Beitragserklärung achten müssen und wie Sie den richtigen Eintrag in der Steuererklärung vornehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur beruflich veranlasste Bausteine wie Arbeits- oder Berufsrechtsschutz sind steuerlich absetzbar.
  • Für Angestellte erfolgt der Abzug als Werbungskosten in der Anlage N.
  • Selbstständige erfassen die Beiträge als Betriebsausgaben in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
  • Private Komponenten wie der Verkehrs-, Miet- oder Familienrechtsschutz sind leider nicht steuerlich begünstigt.
  • Der Versicherer muss eine klare Beitragsaufstellung nach privaten und beruflichen Anteilen liefern.
  • Der Abzug bringt steuerlich meist nur dann Vorteile, wenn die Werbungskostenpauschale von 1.230 € (2025) überschritten wird.

Welche Rechtsschutzversicherungen sind steuerlich absetzbar?

Entscheidend ist, ob die Versicherung berufliche Streitigkeiten abdeckt. Nur dann kann ein Teil des Beitrags als Werbungskosten oder Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Die wichtigsten absetzbaren Bausteine sind:

Arbeits- und Berufsrechtsschutz

Für Arbeitnehmer ist der Arbeitsrechtsschutz besonders wichtig – denn er greift z. B. bei Abmahnungen, Kündigungen oder Lohnstreitigkeiten. Da es sich dabei um ein berufliches Risiko handelt, können die Beiträge in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden.

Wer über einen Kombi-Tarif (z. B. Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz) verfügt, muss darauf achten, dass der Versicherer die Kosten getrennt ausweist. Nur der berufliche Anteil ist absetzbar – der Rest nicht. Ohne diese Aufschlüsselung wird der komplette Beitrag vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.

Vermieterrechtsschutz

Auch wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, können Sie einen passenden Rechtsschutz steuerlich nutzen. Voraussetzung ist, dass der Rechtsschutz gezielt Vermieter-Interessen absichert – etwa bei Streitigkeiten mit Mietern oder Behörden.

Die Kosten gelten in diesem Fall als Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung (§ 21 EStG) und sind in der entsprechenden Zeile der Steuerformulare einzutragen.

Wer kann welche Kosten geltend machen?

Wer kann welche Kosten geltend machen?
Bild: Checkfox.de

Ob und wie Sie Ihre Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen können, hängt davon ab, ob Sie Arbeitnehmer oder selbstständig/freiberuflich tätig sind. Beide Gruppen haben unterschiedliche Voraussetzungen – und nutzen andere Anlagen in der Steuererklärung.

Arbeitnehmer

  • Als Arbeitnehmer dürfen Sie Beiträge zur beruflich bedingten Rechtsschutzversicherung – insbesondere zum Arbeitsrechtsschutz – als Werbungskosten angeben. Der Eintrag erfolgt in der Anlage N, Zeile 46 („Sonstige Werbungskosten“). Die Ausgaben müssen in Zusammenhang mit Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit stehen.
  • Wichtig: Der Werbungskostenpauschbetrag liegt 2025 bei 1.230 €. Erst wenn Ihre gesamten Werbungskosten diesen Betrag überschreiten, wirkt sich der Rechtsschutz steuerlich überhaupt aus.
  • Falls Ihr Vertrag mehrere Bausteine enthält (z. B. Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz), erkennt das Finanzamt nur den Anteil für berufliche Risiken an – vorausgesetzt, der Versicherer stellt diesen separat aus.

Selbstständige und Freiberufler

  • Für Selbstständige und Freiberufler gilt: Die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sofern sie dem betrieblichen Risiko dienen – etwa bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden, Geschäftspartnern oder dem Finanzamt.
  • Die Ausgaben gehören in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – je nach Buchführungspflicht. Wichtig ist, dass der berufliche Charakter der Versicherung klar erkennbar ist.
  • Auch hier gilt: Nur der Anteil des Tarifs, der nachweislich beruflich bedingt ist, wird steuerlich berücksichtigt. Private Bausteine wie Verkehrs- oder Familienrechtsschutz sind nicht abziehbar.

Voraussetzungen & Faustformeln für den steuerlichen Abzug

Voraussetzungen & Faustformeln für den steuerlichen Abzug
Bild: Checkfox.de

Damit das Finanzamt Ihre Rechtsschutzbeiträge anerkennt, müssen klare Voraussetzungen erfüllt sein. Der wichtigste Punkt: Nur der berufliche Anteil des Versicherungsschutzes darf abgesetzt werden. Alle privaten Komponenten – etwa Mietrecht, Privatrecht oder Familienrecht – sind steuerlich nicht relevant.

Was Sie beachten sollten:

  • Getrennter Nachweis erforderlich: Sie müssen die beruflich und privat genutzten Anteile der Rechtsschutzversicherung klar getrennt belegen. Die meisten Anbieter (z. B. ARAG oder DEVK) stellen auf Anfrage eine Beitragsaufstellung zur Verfügung.
  • Keine Aufteilung? Kein Abzug! Liegt keine Trennung der Beiträge vor, kann das Finanzamt die gesamten Kosten als nicht abziehbar werten. Es besteht kein Anspruch auf Schätzung durch den Steuerpflichtigen.
  • Nur tatsächliche Zahlung zählt: Der Abzug ist nur zulässig, wenn der Beitrag im entsprechenden Steuerjahr auch tatsächlich bezahlt wurde (Zahlungsprinzip nach § 11 EStG).
  • Rückerstattungen mindern den Abzug: Erhalten Sie von der Versicherung Rückvergütungen oder Boni, mindert das den absetzbaren Betrag.
  • Individuelle Prüfung durch das Finanzamt möglich: Besonders bei Kombitarifen kann das Finanzamt Nachweise oder Belege anfordern.

Wann lohnt sich der Abzug?

Ein steuerlicher Vorteil entsteht meist nur, wenn Ihre Werbungskosten (bei Angestellten) bzw. Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) die relevanten Pauschbeträge übersteigen. Beispiele:

  • Angestellte mit Arbeitsrechtsschutz + Berufspendlerkosten überschreiten den Pauschbetrag häufig.
  • Selbstständige mit berufsbedingtem Rechtsschutz profitieren bei hohem Jahresbeitrag und häufigem Kundenkontakt (z. B. Berater, Agenturinhaber, Vermieter).

Unser Tipp: Nutzen Sie Software wie WISO Steuer oder ELSTER, um rechtsschutzbezogene Werbungskosten systematisch zu erfassen.

Schritt-für-Schritt: So setzen Sie Ihre Beiträge richtig ab

Schritt-für-Schritt: So setzen Sie Ihre Beiträge richtig ab
Bild: Checkfox.de

Ob Angestellter oder Selbstständiger – wer seine Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen will, sollte systematisch vorgehen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen wichtigsten Schritte, um unnötigen Ärger mit Ihrem Finanzamt zu vermeiden:

Schritt Was ist zu tun?
1 Vertrag prüfen: Enthält Ihre Rechtsschutzversicherung einen beruflich nutzbaren Baustein (z. B. Arbeitsrecht, Vermieterrecht)?
2 Beitragsaufstellung anfordern: Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer eine getrennte Übersicht über berufliche und private Beiträge geben.
3 Arbeitnehmer: Tragen Sie den beruflichen Anteil in Anlage N, Zeile 46, Ihrer Steuererklärung ein.
4 Selbstständige: Verbuchen Sie die anteiligen Kosten in Ihrer EÜR oder GuV. Anleitung gibt es auf der BMF-Webseite.
5 Belege aufbewahren: Rechnung, Zahlungsnachweis und Aufschlüsselung sollten Sie mindestens 10 Jahre archivieren.

Fazit: Nur der berufliche Teil Ihrer Rechtsschutzversicherung ist steuerlich absetzbar

Fazit: Nur der berufliche Teil Ihrer Rechtsschutzversicherung ist steuerlich absetzbar
Bild: Checkfox.de

Beiträge zur privaten Rechtsschutzversicherung können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie den Arbeits‑ bzw. Berufsrechtsschutz enthalten. Diese Aufwendungen gelten als Werbungskosten und können vollständig abgezogen werden, sofern Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger tätig sind.

Wenn die Versicherung mehrere Bausteine enthält (z. B. Privatrecht-, Miet- oder Verkehrsrechtsschutz), dürfen nur die beruflich relevanten Kosten anteilig abgesetzt werden – Ihr Versicherer muss hierfür eine Aufschlüsselung der Beitragsanteile liefern.

Beachten Sie: Die Angabe lohnt sich nur, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag (1.230 €) übersteigen – darunter berücksichtigt das Finanzamt keine zusätzlichen Beträge.

Ihre nächsten Schritte:

Lassen Sie jetzt prüfen, welcher Anteil Ihrer Rechtsschutzversicherung zu den Werbungskosten zählt. So sichern Sie steuerlich eine optimale Absetzbarkeit und vermeiden überhöhte Steuerlast. Gerne beraten wir Sie bei diesem wichtigen Thema unverbindlich und kostenlos. Sollten Sie noch keine Rechtsschutzversicherung besitzen, lohnt sich definitiv ein individueller Vergleich.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich den gesamten Beitrag meiner Rechtsschutzversicherung absetzen?

Nein, nur der beruflich genutzte Anteil ist steuerlich relevant. Private Komponenten wie Miet- oder Verkehrsrechtsschutz sind nicht abziehbar.

Was ist, wenn mein Versicherer keine Aufteilung liefert?

Ohne klare Beitragsaufstellung lehnt das Finanzamt den Abzug in der Regel ab. Eine pauschale Schätzung durch Sie selbst ist nicht zulässig.

Sind Rechtsschutzbeiträge Teil der Vorsorgepauschale?

Nein, Rechtsschutzversicherungen zählen nicht zu den Vorsorgeaufwendungen wie Renten- oder Krankenversicherung. Sie müssen separat geltend gemacht werden – wenn beruflich bedingt.

Gilt Verkehrsrechtsschutz nicht auch beruflich – etwa für Pendler?

Leider nein. Selbst bei täglichem Arbeitsweg zählt der Verkehrsrechtsschutz als privater Baustein und ist nicht absetzbar.

Wie hoch ist der Werbungskostenpauschbetrag 2025?

Der Pauschbetrag liegt bei 1.230 €. Erst wenn Ihre Werbungskosten (z. B. Fahrten, Arbeitsmittel, Rechtsschutz) diesen Betrag überschreiten, bringt der Abzug einen echten Steuervorteil.

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