Wussten Sie, dass rund 80 % der Leistungsanträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung anerkannt werden – wenn die Voraussetzungen korrekt erfüllt sind? Gleichzeitig wissen viele Versicherte nicht genau, wann und wie die Auszahlung der BU-Rente erfolgt. Wird einmalig gezahlt oder monatlich? Ab welchem Zeitpunkt? Und wie lange?
In diesem Ratgeber erfahren Sie transparent und aktuell, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung auszahlt, wie der Prozess im Detail abläuft und was Sie im Leistungsfall beachten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BU zahlt keine Einmalzahlung, sondern eine monatliche Rente
- Voraussetzung: Mindestens 50 % Berufsunfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate (§ 172 VVG)
- Durchschnittliche jährliche BU-Rente: ca. 14.600 €
- Bearbeitungsdauer im Schnitt: rund 3–4 Monate
- Auszahlung erfolgt meist rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Psychische Erkrankungen machen 30–40 % der Leistungsfälle aus
Wann erfolgt die Auszahlung der BU-Rente?
Die Auszahlung beginnt nicht automatisch mit der Krankmeldung. Entscheidend sind die vertraglich definierten Voraussetzungen im Einklang mit § 172 des Versicherungsvertragsgesetz.
Mindestgrad der Berufsunfähigkeit
Sie gelten als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
Beispiel: Bei einer 40-Stunden-Woche bedeutet das maximal 20 Stunden Leistungsfähigkeit.
Wichtig: Maßgeblich ist Ihre konkrete Tätigkeit mit allen Aufgabenanteilen, nicht nur Ihre Berufsbezeichnung.
Prognosezeitraum von mindestens 6 Monaten
Die gesundheitliche Einschränkung muss:
- bereits 6 Monate bestanden haben oder
- ärztlich für mindestens 6 Monate prognostiziert sein
Erst dann entsteht ein Anspruch auf eine Auszahlung der BU-Rente.
Ärztliche Nachweise und Unterlagen
Für die Leistungsprüfung benötigen die Versicherer:
- Fachärztliche Atteste
- Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung
- Einkommensnachweise
- Ggf. zusätzliche Gutachten
Achtung: Eine unvollständige Dokumentation verzögert die Auszahlung Ihrer Versicherung erheblich.
Ablauf der Auszahlung – Schritt für Schritt

Die durchschnittliche Dauer vom Leistungsantrag bis zur ersten Auszahlung liegt bei etwa 3–4 Monaten.
Wichtiger Hinweis: Die Dauer eines BU-Leistungsfalls hängt stark von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Erkrankung und der Mitwirkung des Versicherten ab. In komplexen Fällen kann die Prüfung mehrere Monate dauern.
Bei einer Anerkennung erfolgt die Zahlung meist rückwirkend ab dem Beginn der Berufsunfähigkeit.
Weiterführend: Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Voraussetzungen & Ablauf
Wie hoch ist die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Höhe der BU-Auszahlung entspricht der vertraglich vereinbarten Monatsrente. Es gibt keine pauschale Summe – entscheidend ist, welchen Betrag Sie beim Abschluss gewählt haben.
Laut den aktuellen Branchenzahlen liegt die durchschnittliche jährliche BU-Rente bei rund 14.600 €. Das entspricht etwa 1.200 € monatlich.
Wichtiger Hinweis: Die tatsächliche Höhe der Absicherung hängt natürlich stark von Beruf, vom Eintrittsalter und Beitrag ab und sollte hoch genug sein, damit der Lebensstandard gesichert werden kann.
Typische Rentenhöhen
Empfohlen werden in der Regel 70–80 % des Nettoeinkommens, um den Lebensstandard im Ernstfall zu sichern.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich. Je nach Vertragsgestaltung kann die BU-Rente auch steuerpflichtig sein (z. B. bei Rürup- oder bAV-Verträgen).
Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung & Steuern: Beiträge absetzen und BU-Rente richtig versteuern
Gibt es eine Einmalzahlung?
Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen keine Einmalzahlung, sondern eine beständige monatliche Rente, mit der Sie planen können.
Einmalige Kapitalleistungen sind nur bei speziellen Zusatzbausteinen oder bei anderen Produkten (z. B. Dread-Disease-Versicherung) vorgesehen.
Wie lange wird die BU-Rente gezahlt?

Ist die Berufsunfähigkeit anerkannt, erfolgt die Auszahlung grundsätzlich bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
Typischerweise:
- Bis zum 65. oder 67. Lebensjahr
- Oder bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
- Oder bis zum Vertragsende
Wann endet die Auszahlung?
Die Rentenzahlung endet, wenn:
- Sie wieder zu mehr als 50 % arbeitsfähig sind
- Eine Nachprüfung ergibt, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen
- Die vereinbarte Leistungsdauer endet
Versicherer dürfen regelmäßig prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Diese sogenannte Nachprüfung ist in den Vertragsbedingungen geregelt.
Dynamik im Leistungsfall
Einige Tarife enthalten eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (z. B. 1–3 % pro Jahr). Das schützt vor einem Kaufkraftverlust bei einer langfristigen Berufsunfähigkeit.
Einordnung: Die BU zahlt so lange, wie die vertraglich definierten Voraussetzungen erfüllt sind – oft über Jahrzehnte hinweg. Genau deshalb ist die richtige Rentenhöhe auch entscheidend.
Typische Probleme bei der BU-Auszahlung – und wie Sie sie vermeiden

Auch wenn rund 80 % der Leistungsanträge anerkannt werden, kommt es immer wieder zu Verzögerungen oder Ablehnungen. Die Gründe sind meist nachvollziehbar – und häufig sogar vermeidbar.
1. Unvollständige Gesundheitsangaben beim Vertragsabschluss
Nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetz besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht.
Wer Vorerkrankungen nicht korrekt angibt, riskiert:
- Vertragsanpassung
- Rücktritt vom Vertrag
- Leistungsverweigerung
Unser Praxis-Tipp für Sie: Vor der Antragstellung bzw. Einreichung sämtliche Arztunterlagen und Diagnosen der letzten Jahre sorgfältig prüfen.
2. Unklare Tätigkeitsbeschreibung
Viele Versicherte unterschätzen, wie wichtig eine präzise Darstellung der eigenen Arbeit ist.
Entscheidend ist:
- Wie sah Ihr Arbeitstag konkret aus?
- Welche Tätigkeiten nahmen wie viel Zeit ein?
- Welche Aufgaben können Sie heute nicht mehr erfüllen?
Je detaillierter die Beschreibung, desto nachvollziehbarer die Einschränkung.
3. Fehlende 6-Monats-Prognose
Die BU-Versicherung zahlt nur, wenn Ihre Einschränkung mindestens sechs Monate andauert oder von einem Arzt so prognostiziert wird.
Fehlt diese ärztliche Einschätzung, kann es zu einer Ablehnung kommen.
4. Verzögerungen durch Gutachten
In komplexen Fällen kann der Versicherer ein externes Gutachten anfordern. Das verlängert die Bearbeitungsdauer natürlich deutlich.
Durchschnittlich dauert die Leistungsprüfung 3 bis 4 Monate – bei einer klaren Aktenlage oft kürzer.
Fazit: So sichern Sie eine reibungslose BU-Auszahlung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestens 50 % Berufsunfähigkeit
- Prognose von mindestens sechs Monaten
- Ärztlich dokumentierte Ursache
- Vollständige und korrekte Angaben
Die Auszahlung erfolgt in Form einer monatlichen Rente – oft über viele Jahre hinweg. Mit durchschnittlich 14.600 € pro Jahr kann sie einen erheblichen Teil Ihres Einkommens sichern.
Entscheidend sind jedoch:
- Klare Vertragsbedingungen
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Transparente Nachprüfungsklauseln
- Angemessene Rentenhöhe
Was nun?
Ein strukturierter Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen, Tarife mit starken Leistungsdefinitionen und klaren Auszahlungsregeln zu identifizieren – bevor es zum Ernstfall kommt.
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Häufig gestellte Fragen
Zahlt die BU als Einmalbetrag?
Nein. Die klassische BU zahlt eine monatliche Rente, keine Einmalzahlung.
Wann beginnt die Auszahlung?
Nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit erfolgt die Zahlung meist rückwirkend ab Beginn der BU.
Wie lange dauert die Leistungsprüfung?
Im Durchschnitt 3–4 Monate, abhängig von Unterlagen und medizinischer Komplexität.
Kann die Auszahlung wieder beendet werden?
Ja. Bei einer Nachprüfung kann die Rente eingestellt werden, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt.
Wird die BU-Rente versteuert?
Ja. Bei einer selbstständigen BU wird der Ertragsanteil besteuert. Die genaue Höhe hängt von der Rentendauer ab.




