Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, springt das Krankentagegeld ein – es sichert Ihr Einkommen. Besonders wichtig für Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen, die nicht auf eine gesetzliche Lohnfortzahlung zählen können.
Manchmal ja – aber nicht immer. Wer unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, z. B. durch Jobwechsel oder Teilzeit, kann meist zurück. Ab 55 Jahren wird es allerdings sehr schwierig – dann geht’s nur noch in wenigen Ausnahmefällen. Hier lohnt sich frühzeitige Planung!
Das lässt sich pauschal schwer sagen – es hängt von vielen Faktoren ab. Zur groben Orientierung: Ein 30-jähriger Angestellter zahlt für einen soliden Komforttarif etwa 420 € im Monat, ein 45-jähriger Selbstständiger rund 540 €. Kinder brauchen einen eigenen Vertrag – das kann mit 80 bis 180 € pro Monat und Kind zu Buche schlagen.
Die Beitragskalkulation berücksichtigt Alter und Gesundheit beim Vertragsstart. Jüngere und gesündere Personen zahlen meist weniger. Vorerkrankungen können die Beiträge erhöhen.
Angestellte dürfen nur wechseln, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2025: 69.300 €). Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben grundsätzlich freie Wahl. Wichtig: In jedem Fall ist eine Gesundheitsprüfung Pflicht – also ehrlich und sorgfältig vorbereiten.
Vor allem bei den Leistungen, den Beiträgen, der Flexibilität und der Erstattung im Alltag. Basis-Tarife ähneln eher der GKV, während Premium-Tarife oft Extras wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder weltweiten Schutz bieten. Was zu Ihnen passt, hängt davon ab, was Ihnen wichtig ist – und was Sie sich leisten wollen oder können.
Die Gesetzliche Krankenversicherung basiert auf Solidarität. Alle zahlen gemäß Einkommen. In der PKV zahlt man unabhängig vom Einkommen. Die Beiträge basieren auf Alter und Gesundheitszustand. Die PKV bietet individuellere Leistungen.

