Ja, das ist bei vielen Anbietern möglich. Es gibt spezielle Partnertarife oder zusätzliche Bausteine für Kinder. Ehepaare können oft sogar eine gemeinsame Police abschließen – praktisch und oft günstiger.
Bei einem natürlichen Tod während der Wartezeit erstatten viele Versicherer die eingezahlten Beiträge. Stirbt man allerdings durch einen Unfall, zahlen viele Tarife schon von Anfang an die komplette Versicherungssumme aus.
Nicht unbedingt. Einige Tarife sind so gestaltet, dass Sie nur bis zu einem bestimmten Alter – zum Beispiel 70 – Beiträge leisten. Der Versicherungsschutz läuft dann trotzdem lebenslang weiter, auch wenn Sie nichts mehr zahlen.
Grundsätzlich ja. Viele Versicherungen bieten ein sogenanntes Rückkaufsrecht. Das heißt: Wenn Sie kündigen, bekommen Sie einen Teil Ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Je früher Sie aussteigen, desto weniger kommt allerdings meist dabei raus.
Ja, die gibt es – allerdings meistens nur dann, wenn vorher eine Gesundheitsprüfung gemacht wird. Wer keine Angaben zur Gesundheit machen möchte, muss in der Regel mit einer Wartezeit von etwa 12 bis 36 Monaten rechnen.
Das hängt ganz davon ab, wie aufwendig die Bestattung sein soll. Als grobe Orientierung gelten 5.000 € bis 10.000 €. In Städten wie Hamburg oder München – oder wenn besondere Wünsche dazukommen – kann auch mehr sinnvoll sein.
Im Todesfall zahlt die Sterbegeldversicherung die zuvor vereinbarte Summe aus. Dieses Geld kann für alles verwendet werden, was rund um die Bestattung anfällt – also zum Beispiel für den Sarg oder die Urne, die Trauerfeier, Gebühren für den Friedhof oder die spätere Grabpflege.

