Ganz einfach: Nach zwei Jahren Mindestlaufzeit können Sie mit 3 Monaten Frist zum Jahresende kündigen. Wichtig: Steigt der Beitrag ohne bessere Leistung? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Meistens sind Chefarztbehandlungen und die Wahl zwischen Ein- oder Zweibettzimmern inklusive. Die Versicherung erlaubt auch die freie Wahl des Krankenhauses. Sie übernimmt Kosten für spezielle Behandlungen über den Standard hinaus.
Kurz gesagt: Sie ergänzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung – genau dort, wo diese aufhört. Ob Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer oder freie Klinikwahl – mit der Zusatzversicherung bekommen Sie mehr Freiheit, mehr Komfort und bessere medizinische Versorgung im Krankenhaus.
Die Entscheidung hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Besonders sinnvoll ist sie für: Familien mit Kindern – z. B. wenn Sie beim Rooming-in mit im Zimmer bleiben möchten, Selbstständige und Freiberufler – Verdienstausfall + medizinischer Engpass? Das geht schnell, Senioren ab 60 – mehr Ruhe, bessere Versorgung, keine langen Wartezeiten und Alle, die Privatsphäre und Qualität wollen – auch ohne komplett in die PKV zu wechseln.
Ja, meistens. Standard sind 3 Monate Wartezeit – bei Schwangerschaft oder Psychotherapie manchmal länger.Ausnahme: Manche Anbieter (z. B. Hallesche, Ergo) verzichten darauf – wenn Sie z. B. ein Attest einreichen oder gesund sind.
Dann wird’s etwas komplizierter. Möglich sind: Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder im Extremfall: eine Ablehnung. Tipp: Es gibt auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung – die kosten mehr oder bieten weniger, können aber eine Lösung sein.
Mit Altersrückstellungen: Anfangs teurer, dafür bleiben die Beiträge später stabil. Ohne Altersrückstellungen: Günstiger Start, aber im Alter steigen die Beiträge spürbar. Wenn Sie langfristig planen, lohnt sich die erste Variante oft mehr.

