Photovoltaik-Anbieter in Hamburg im Vergleich

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In wenigen Schritten zur Photovoltaik-Anlage in Hamburg und Umgebung

Wussten Sie, dass in Hamburg seit 2024 schon eine Dachsanierung die Pflicht zur Solaranlage auslöst – und dass ab 2027 auf Flachdächern zusätzlich ein Gründach vorgeschrieben ist? Wer in diesem Jahr ein Solargründach baut, bekommt dafür noch einen Zuschuss der IFB Hamburg. Und nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 sichern sich nur Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was eine Photovoltaikanlage in Hamburg kostet, welche Erträge realistisch sind, was die Hamburger Solarpflicht verlangt und welche Unterstützung es in der Stadt gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Solide Erträge: In Hamburg sind rund 875 bis 925 kWh je kWp und Jahr realistisch – etwas weniger als im Süden, für eine wirtschaftliche Anlage aber ausreichend.
  • Kosten: Eine 10-kWp-Anlage kostet rund 10.000 bis 15.000 Euro, mit 10-kWh-Speicher 15.000 bis 23.000 Euro – ohne Mehrwertsteuer dank Nullsteuersatz.
  • Solarpflicht: Seit 2023 für Neubauten und seit 2024 bei wesentlichen Dachumbauten im Bestand müssen mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden. Ab 2027 gilt auf Flachdächern zusätzlich eine Gründachpflicht.
  • Gründachförderung bis Ende 2026: Die IFB Hamburg bezuschusst beim Solargründach die PV-Unterkonstruktion mit 50 Euro je m² Modulfläche – aber nur, solange das Gründach nicht ohnehin vorgeschrieben ist.
  • Kostenlose Beratung über die Hamburger Energielotsen und die Solaroffensive Hamburg.
  • Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung (bis 10 kWp), fest für 20 Jahre – nach dem EEG-2027-Entwurf nur noch für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026

Wie gut sind die Bedingungen in Hamburg?

Hamburg liegt im norddeutschen Tiefland und erreicht nicht die Sonnenstunden Süddeutschlands. Die Globalstrahlung beträgt rund 1.000 bis 1.050 kWh je Quadratmeter und Jahr – für Photovoltaik ein solider Wert.

Entscheidend ist der spezifische Ertrag: Eine gut ausgerichtete Anlage erzeugt in Hamburg rund 875 bis 925 Kilowattstunden je kWp im Jahr. Für eine vorsichtige Kalkulation sollten Sie mit etwa 900 kWh/kWp rechnen – rund zehn Prozent weniger als in Leipzig oder Nürnberg. Das verlängert die Amortisation etwas, ändert aber nichts daran, dass sich eine Anlage über ihre Lebensdauer deutlich rechnet.

Wie gut Ihr konkretes Dach geeignet ist, zeigt das kostenlose Solaratlas Hamburg der Stadt.

AnlagengrößeDachfläche (ca.)Jahresertrag in HamburgPassend für
5 kWp25–30 m²ca. 4.400–4.600 kWhKleiner Haushalt, 1–2 Personen
7 kWp35–40 m²ca. 6.100–6.500 kWhFamilie ohne Wärmepumpe
10 kWp50–60 m²ca. 8.750–9.250 kWhFamilie mit Wärmepumpe oder E-Auto
15 kWp75–90 m²ca. 13.100–13.900 kWhHoher Verbrauch, Wärmepumpe und E-Auto

Flächenangaben für moderne Module mit rund 430 Wp. Ost-West-Dächer liefern etwa 10 bis 15 Prozent weniger, verteilen die Erzeugung aber gleichmäßiger über den Tag.

Was kostet eine Photovoltaikanlage in Hamburg?

Was kostet eine Photovoltaikanlage in Hamburg?
Bild: Checkfox.de

2026 liegen schlüsselfertige Anlagen bei rund 1.000 bis 1.600 Euro je kWp. Ältere Angaben von 1.400 bis 2.100 Euro je kWp oder 30.000 Euro für eine Anlage mit Speicher stammen aus der Zeit vor den deutlichen Preissenkungen der letzten Jahre.

AnlageOhne SpeicherMit Speicher
5 kWpca. 7.000–9.500 €mit 5 kWh: ca. 10.500–14.000 €
7 kWpca. 8.500–12.000 €mit 7 kWh: ca. 12.500–17.000 €
10 kWpca. 10.000–15.000 €mit 10 kWh: ca. 15.000–23.000 €
15 kWpca. 14.000–20.000 €mit 15 kWh: ca. 22.000–28.000 €

Schlüsselfertige Preise inklusive Montage, Wechselrichter und Netzanschluss, ohne Mehrwertsteuer durch den Nullsteuersatz. Stand: September 2026.

Speicher kosten installiert rund 300 bis 700 Euro je Kilowattstunde – ein 10-kWh-Speicher also etwa 3.000 bis 7.000 Euro, nicht 10.000 bis 15.000 Euro. Mehr als 600 Euro je kWh sollten Sie nicht bezahlen.

Achten Sie auf versteckte Positionen: Zählerschrank-Umbau (1.200 bis 2.500 Euro), Gerüst (400 bis 1.200 Euro) und Überspannungsschutz (200 bis 500 Euro) fehlen häufig im ersten Angebot.

Laufende Kosten für Versicherung, Messstellenbetrieb, Wartung und Rücklagen liegen bei rund 200 bis 400 Euro im Jahr. Eine jährliche Wartung durch Spezialisten ist für Eigenheime in der Regel nicht nötig; die Kontrolle über die Monitoring-App und eine Sichtprüfung alle ein bis zwei Jahre reichen aus.

Weiterführend: Was kostet eine 10 kWp Photovoltaikanlage mit Speicher?

Wann rechnet sich die Anlage?

Wann rechnet sich die Anlage?
Bild: Checkfox.de

Die Wirtschaftlichkeit hängt vor allem daran, wie viel Ihres Solarstroms Sie selbst verbrauchen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 37 Cent Netzstrom, jede eingespeiste bringt 7,70 Cent Vergütung. Selbst erzeugter Solarstrom kostet Sie über die Lebensdauer rund 8 bis 12 Cent je Kilowattstunde.

Zwei Kennzahlen werden dabei oft verwechselt: Die Eigenverbrauchsquote gibt an, welchen Anteil Ihres Solarstroms Sie selbst nutzen. Der Autarkiegrad gibt an, welchen Anteil Ihres Verbrauchs die Anlage deckt. Ohne Speicher nutzt ein typischer Haushalt nur rund 20 bis 30 Prozent seines Solarstroms selbst; mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto steigt der Wert auf rund 55 bis 70 Prozent. „85 Prozent Unabhängigkeit" erreicht kaum ein Haushalt.

Beispiel A: Familie ohne Wärmepumpe, 7 kWp ohne Speicher

Ein Vier-Personen-Haushalt mit 4.500 kWh Jahresverbrauch installiert in Hamburg eine 7-kWp-Anlage für rund 9.500 Euro. Die Anlage erzeugt etwa 6.300 kWh.

Die Familie nutzt davon rund 1.500 kWh selbst und spart bei 37 Cent etwa 555 Euro. Die übrigen 4.800 kWh bringen bei 7,70 Cent rund 370 Euro Einspeisevergütung. Abzüglich 200 Euro laufender Kosten bleiben gut 720 Euro im Jahr – die Anlage amortisiert sich nach rund 13 Jahren.

Weiterführend: Was kostet eine 7 kWp Photovoltaikanlage mit Speicher?

Beispiel B: Haushalt mit Wärmepumpe und E-Auto, 10 kWp mit Speicher

Ein Haushalt mit 9.000 kWh Verbrauch installiert eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher für rund 19.000 Euro. Die Anlage erzeugt etwa 9.000 kWh.

Durch Speicher, Wärmepumpe und Wallbox nutzt der Haushalt rund 4.700 kWh selbst. Weil ein Teil davon den günstigeren Wärmepumpentarif ersetzt, rechnen wir mit einem Mischpreis von 33 Cent: rund 1.550 Euro Ersparnis. Die eingespeisten 4.300 kWh bringen weitere 330 Euro. Abzüglich 300 Euro laufender Kosten sind das knapp 1.600 Euro im Jahr – Amortisation nach rund 12 Jahren.

Weiterführend: Was kostet eine 10 kWp Photovoltaikanlage mit Speicher?

Zur Einordnung: Beide Beispiele rechnen mit heutigen Strompreisen. Steigen diese, verkürzt sich die Amortisation. Die Wärmepumpe braucht ihren Strom überwiegend im Winter – ihr Bedarf wird auch mit Speicher nur zu rund 20 bis 35 Prozent aus Solarstrom gedeckt. Bei einer Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren erwirtschaftet die Anlage nach der Amortisation noch viele Jahre Überschüsse.

Mit unseren 3 Photovoltaik-Rechnern erfahren Sie:

Die Hamburger Solarpflicht

Die Hamburger Solarpflicht
Bild: Checkfox.de

Hamburg gehörte zu den ersten Bundesländern mit einer Solarpflicht. Sie ist im Hamburgischen Klimaschutzgesetz geregelt und betrifft Neubauten und den Bestand:

Neubauten (seit 1. Januar 2023): Eigentümer müssen eine Photovoltaikanlage errichten und betreiben. Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche sind zu belegen.

Bestand bei wesentlichen Dachumbauten (seit 1. Januar 2024): Auch hier müssen mindestens 30 Prozent belegt werden – bezogen auf die Nettodachfläche. Von der Dachfläche werden dabei nicht nutzbare Bereiche abgezogen, etwa nach Norden ausgerichtete Flächen oder Dachaufbauten. Wer sein Dach nicht umbaut, ist nicht betroffen.

Flexibilität: Die Pflicht kann auch mit Solarthermie, an Fassaden oder auf anderen Gebäudeteilen erfüllt werden, und die Dachflächen mehrerer Gebäude auf einem Grundstück lassen sich zusammenfassen. Ausgenommen sind unter anderem kleine Dachflächen unter 50 m².

Stellplätze: Auch neue offene Parkplätze ab einer bestimmten Größe müssen mit Photovoltaik überdacht werden.

Solargründach ab 1. Januar 2027: Auf Flachdächern bis 10 Grad Neigung – bei Neubauten und bei wesentlichen Dachumbauten im Bestand – sollen künftig rund 70 Prozent begrünt und 30 Prozent mit Photovoltaik belegt werden. Die genaue Ausgestaltung, etwa ab welcher Dachgröße die Pflicht greift, regelt eine Verordnung, die im Spätsommer 2026 noch nicht final veröffentlicht war.

Was das praktisch bedeutet: Wenn in Hamburg eine Dachsanierung ansteht, sollten Sie die Photovoltaikanlage direkt mitplanen. Das spart ein zweites Gerüst und doppelte Planungskosten. Bei Flachdächern lohnt sich der Blick auf den Zeitpunkt besonders – siehe den folgenden Abschnitt zur Gründachförderung.

Förderung und Unterstützung in Hamburg

Förderung und Unterstützung in Hamburg
Bild: Checkfox.de

Gründachförderung der IFB Hamburg – nur noch 2026

Für die reine Photovoltaikanlage gibt es in Hamburg keinen Landeszuschuss. Wer aber ein Flachdach begrünt und mit Photovoltaik kombiniert, kann die Gründachförderung der IFB Hamburg nutzen:

  • Zuschuss zur Dachbegrünung für private Eigentümer und kleine Unternehmen ab 20 m² Gründachfläche
  • Bei Kombination mit Photovoltaik zusätzlich 50 Euro je Quadratmeter Modulfläche für die Unterkonstruktion der Anlage

Zwei Punkte sind entscheidend: Das Programm läuft nach aktuellem Stand bis Ende 2026, und der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Außerdem schließt die Förderrichtlinie Gründächer aus, die aufgrund einer gesetzlichen Pflicht hergestellt werden. Sobald ab 2027 die Solargründach-Pflicht greift, entfällt der Zuschuss für die betroffenen Dächer. Wer ein Solargründach plant, profitiert also doppelt davon, noch in diesem Jahr zu beantragen.

Kostenlose Beratung

  • Die Hamburger Energielotsen beraten kostenlos zu Photovoltaik, Heizung und Sanierung – telefonisch unter 040 / 248 32 250 oder in der Ausstellung am ELBCAMPUS in Harburg. Sie arbeiten unter anderem mit der Verbraucherzentrale Hamburg und der ZEBAU zusammen.
  • Die Solaroffensive Hamburg informiert und unterstützt bei der Planung von Solarprojekten.

Bundesweite Vorteile

Nullsteuersatz: Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden keine Mehrwertsteuer an – einschließlich Speicher, Wechselrichter und Montage.

Einkommensteuerbefreiung: Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit – insgesamt bis 100 kWp je Steuerpflichtigem – sind einkommensteuerfrei.

KfW-Kredit 270: Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard" finanziert Photovoltaikanlagen und Speicher mit einem zinsgünstigen Darlehen, auch bis zur vollen Investitionssumme. Die Konditionen ändern sich laufend und hängen von der Bonität ab – den tagesaktuellen Zinssatz erfahren Sie bei Ihrer Hausbank.

Weiterführend: KfW-Förderung für Photovoltaik | Photovoltaik-Förderung in Hamburg

Einspeisevergütung, Solarspitzengesetz und EEG 2027

Einspeisevergütung, Solarspitzengesetz und EEG 2027
Bild: Checkfox.de

Die aktuellen Vergütungssätze

Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen:

AnlagenteilTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10–40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
40–100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur. Die Sätze werden anteilig nach Leistung berechnet.

Der Satz bei Inbetriebnahme gilt für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre. Für Eigenheime ist die Teileinspeisung fast immer die bessere Wahl: Volleinspeisung bringt zwar einen höheren Satz, verzichtet aber auf die Ersparnis durch selbst genutzten Strom.

Das Solarspitzengesetz

Seit dem 25. Februar 2025 gilt für neue Anlagen: Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es keine Vergütung, die ausgefallenen Zeiten werden aber anteilig an das Ende der 20 Jahre angehängt. Ohne intelligentes Messsystem dürfen höchstens 60 Prozent der Leistung eingespeist werden – das betrifft nur die Einspeisung, nicht den Eigenverbrauch. Über 7 kW ist ein Smart Meter Pflicht. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen.

Was mit dem EEG 2027 geplant ist

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Er sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab dem 1. Januar 2027 abzuschaffen. Stattdessen soll es für kleinere Anlagen eine auf 36 Monate befristete Übergangszahlung von rund 5 Cent je Kilowattstunde geben, danach die Vermarktung am Markt. Zusätzlich ist eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent vorgesehen.

Der Entwurf ist noch kein Gesetz – der Bundestag berät ihn seit September. Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 sollen ihre 20-jährige Vergütung nach bisherigem Recht behalten.

Rechnen Sie vom ersten Angebot bis zur Inbetriebnahme mit sechs bis zehn Wochen. Wer die feste Vergütung und – bei einem Solargründach – die IFB-Förderung sichern will, sollte jetzt Angebote einholen.

Weiterführend: Photovoltaik-Einspeisevergütung: Höhe und Entwicklung

Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser und Mieter

Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser und Mieter
Bild: Checkfox.de

Für Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Beim Mieterstrom verkauft der Anlagenbetreiber den Solarstrom direkt an die Mieter und erhält dafür den Mieterstromzuschlag nach dem EEG, der nach dem aktuellen Gesetzentwurf auch ab 2027 erhalten bleiben soll. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung aus dem Solarpaket I ist die einfachere Alternative ohne Zuschlag, aber mit deutlich weniger Aufwand.

Für Mehrfamilienhäuser mit anstehender Dachsanierung ist das doppelt relevant: Die Hamburger Solarpflicht greift auch hier, und mit Mieterstrom oder Gebäudeversorgung lässt sich die Pflichtanlage wirtschaftlich nutzen.

Für Mieter: das Balkonkraftwerk

Mieter ohne eigenes Dach können mit einem Balkonkraftwerk einsteigen. Erlaubt sind Wechselrichter bis 800 Watt und bis zu 2.000 Wp Modulleistung; bis 960 Wp genügt ein normaler Schuko-Stecker. Die Anmeldung erfolgt nur im Marktstammdatenregister. Mieter haben seit Oktober 2024 einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters.

Ein Set mit rund 800 Wp kostet 400 bis 600 Euro und spart in Hamburg je nach Ausrichtung und Verbrauch etwa 100 bis 170 Euro im Jahr.

Weiterführend: Balkonkraftwerk: Förderung und Kosten

Ist mein Dach geeignet?

Ist mein Dach geeignet?
Bild: Checkfox.de

Ausrichtung: Süddächer liefern den höchsten Ertrag. Ost-West-Dächer liefern etwa 10 bis 15 Prozent weniger, verteilen die Erzeugung aber auf Vormittag und Nachmittag – das erhöht oft den Eigenverbrauch.

Neigung: Ideal sind 30 bis 35 Grad. Flachdächer werden aufgeständert oder in Ost-West-Ausrichtung belegt – ab 2027 in Kombination mit einem Gründach.

Verschattung: Bäume, Kamine oder Nachbargebäude mindern den Ertrag. Wechselrichter mit mehreren MPP-Trackern oder Moduloptimierer können Teilverschattung teilweise ausgleichen.

Wind: In Hamburg sind die Windlasten höher als im Binnenland. Ein seriöser Installateur berücksichtigt das bei der Montage.

Module: Standard sind heute monokristalline Module mit Wirkungsgraden von rund 20 bis 23 Prozent.

Genehmigung: Dachanlagen auf Wohngebäuden brauchen in Hamburg in der Regel keine Baugenehmigung. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Genehmigung erforderlich.

Weiterführend: Photovoltaik-Dachflächenrechner

Anmeldung und Installation

Anmeldung und Installation
Bild: Checkfox.de

Eine Dachanlage muss beim Netzbetreiber – in Hamburg die städtische Netzgesellschaft – angemeldet und innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden. Beides übernimmt in der Regel der Installateur. Fällt Ihre Anlage unter die Solarpflicht, dient die Registrierungsbestätigung zugleich als Nachweis gegenüber der Bauaufsicht.

Die Modulmontage darf grundsätzlich auch von Laien übernommen werden. Elektrischen Anschluss und Inbetriebnahme muss ein Elektrofachbetrieb durchführen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist.

Der typische Ablauf:

  • kostenlose Erstberatung (etwa über die Energielotsen)
  • Vor-Ort-Termin
  • Angebot mit Ertragsprognose und allen Nebenkosten
  • bei einem Solargründach der IFB-Antrag vor Baubeginn
  • Netzanmeldung
  • Montage in ein bis drei Tagen
  • Inbetriebnahme mit Zählertausch und Registrierung
  • Übergabe mit Monitoring-App

Photovoltaik-Anbieter in Hamburg

Photovoltaik-Anbieter in Hamburg
Bild: Checkfox.de

In Hamburg und Umgebung ist eine Reihe regionaler Fachbetriebe aktiv. Die folgende Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Empfehlung dar.

AnbieterStandortSchwerpunkt
PV Energy Solutions GmbHHamburgMeisterbetrieb für PV, Stromspeicher und Wallboxen, Privat und Gewerbe
ad fontesHamburgMeisterbetrieb für Photovoltaik, Wärmepumpen und Heizungstechnik
Solaranlagenbau24HamburgMeisterbetrieb für Solaranlagen und Wärmepumpen
Backhaus SolartechnikHamburg (Nordosten)Planung und Installation von Photovoltaik
Manthey SanitärtechnikHamburg-BramfeldHeizungsbau, Dacharbeiten und Solar
Nordic SolarHamburg (Stammsitz Eutin)Beratung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Statt einzelne Betriebe anzufragen, können Sie über unseren kostenlosen Vergleich Angebote mehrerer geprüfter Fachbetriebe aus der Region erhalten und Preise und Leistungen direkt gegenüberstellen.

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Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen

KriteriumWarum es wichtig ist
Eintrag im Installateurverzeichnis des NetzbetreibersVoraussetzung für Anschluss und Inbetriebnahme
Kenntnis der Hamburger SolarpflichtBei Neubau oder Dachumbau muss die Anlage die Mindestbelegung erfüllen
Erfahrung mit SolargründächernBei Flachdächern entscheidend – und Voraussetzung für die IFB-Förderung
Vollständiges AngebotZählerschrank, Gerüst, Netzanmeldung und Überspannungsschutz sollten ausgewiesen sein
Realistische ErtragsprognoseWerte deutlich über 925 kWh/kWp sind für Hamburg zu optimistisch
Transparenz beim SpeicherPreis je kWh nennen lassen; mehr als 600 €/kWh ist teuer

Wartung und Lebensdauer

Photovoltaikanlagen sind wartungsarm. Module haben meist eine Leistungsgarantie von 25 bis 30 Jahren, Wechselrichter von 5 bis 10 Jahren, Speicher von 10 bis 15 Jahren. Rechnen Sie damit, den Wechselrichter während der Laufzeit einmal zu tauschen (1.500 bis 2.500 Euro).

Fazit

Fazit
Bild: Checkfox.de

Hamburg bietet mit rund 900 kWh je kWp solide Bedingungen für Photovoltaik – etwas weniger als der Süden, aber genug für eine Anlage, die sich über ihre Laufzeit deutlich rechnet. Eine Familie ohne Wärmepumpe kommt mit einer 7-kWp-Anlage auf gut 720 Euro Ertrag im Jahr, ein Haushalt mit Wärmepumpe, Speicher und E-Auto auf knapp 1.600 Euro. Die Amortisation liegt bei rund 12 bis 13 Jahren, bei einer Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren.

Die Hamburger Solarpflicht macht Photovoltaik bei Neubau und Dachumbau zur Pflicht, ab 2027 auf Flachdächern zusätzlich als Solargründach. Dafür gibt es kostenlose Beratung über die Energielotsen – und in diesem Jahr noch die Gründachförderung der IFB.

In diesem Herbst laufen damit zwei Fristen gleichzeitig ab: die IFB-Förderung für freiwillige Solargründächer zum Jahresende und – nach dem EEG-2027-Entwurf – die feste Einspeisevergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember. Bei sechs bis zehn Wochen Vorlauf heißt das: Jetzt Angebote einholen.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Photovoltaikanlage in Hamburg?

Eine 10-kWp-Anlage kostet rund 10.000 bis 15.000 Euro schlüsselfertig, mit 10-kWh-Speicher 15.000 bis 23.000 Euro. Durch den Nullsteuersatz fällt keine Mehrwertsteuer an.

Wie viel Strom erzeugt eine PV-Anlage in Hamburg?

Rund 875 bis 925 kWh je kWp im Jahr. Eine 10-kWp-Anlage erzeugt damit etwa 8.750 bis 9.250 kWh. Ost-West-Dächer liefern rund 10 bis 15 Prozent weniger.

Was besagt die Solarpflicht in Hamburg?

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Neubauten mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik belegen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pflicht auch bei wesentlichen Dachumbauten im Bestand – dann bezogen auf die Nettodachfläche. Ab 2027 kommt auf Flachdächern eine Gründachpflicht hinzu.

Was ändert sich 2027 mit dem Solargründach?

Auf Flachdächern bis 10 Grad Neigung sollen bei Neubau und wesentlichem Dachumbau rund 70 Prozent begrünt und 30 Prozent mit Photovoltaik belegt werden. Die Detailverordnung war im Spätsommer 2026 noch nicht final – maßgeblich sind die Informationen der Umweltbehörde.

Gibt es in Hamburg Förderung für Photovoltaik?

Für die reine PV-Anlage gibt es keinen Landeszuschuss. Die IFB Hamburg fördert aber bis Ende 2026 Gründächer und bezuschusst bei einer Kombination mit Photovoltaik die Unterkonstruktion mit 50 Euro je m² Modulfläche. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden; pflichtbedingte Gründächer sind ausgeschlossen.

Wo bekomme ich kostenlose Beratung?

Bei den Hamburger Energielotsen (040 / 248 32 250) und über die Solaroffensive Hamburg. Beide beraten kostenlos zu Photovoltaik, Speicher und Förderung.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Für Anlagen, die seit dem 1. August 2026 in Betrieb gehen: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (bis 10 kWp), fest für 20 Jahre.

Fällt die Einspeisevergütung 2027 weg?

Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 soll die feste Vergütung für neue Anlagen ab dem 1. Januar 2027 durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt werden. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 behalten nach dem Entwurf ihre 20-jährige Vergütung.

Wann amortisiert sich eine PV-Anlage in Hamburg?

Bei heutigen Strompreisen typischerweise nach rund 12 bis 13 Jahren, mit Wärmepumpe, E-Auto und hohem Eigenverbrauch etwas früher. Die Rendite liegt über die Lebensdauer meist bei 4 bis 7 Prozent.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

In der Regel nicht. Dachanlagen auf Wohngebäuden sind in Hamburg meist genehmigungsfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Genehmigung erforderlich.

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Quellenverweise