Photovoltaik-Förderung in Stuttgart

Photovoltaik-Förderung in Stuttgart

Erfahren Sie alles über die Photovoltaik-Förderung in Stuttgart, wie Sie davon profitieren und Ihre Kosten senken können.

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Hätten Sie gedacht, dass eine einzige Solaranlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses jedes Jahr genauso viel CO₂ einspart, wie ein Kleinwagen auf 10.000 Kilometern verursacht? In Stuttgart gibt es dafür sogar noch einen Bonus obendrauf – dank richtig guter Förderprogramme, die nicht nur dem Klima, sondern auch Ihrem Geldbeutel guttun.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Fördermittel Sie konkret nutzen können, wie viel dabei finanziell für Sie drin ist, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen – und warum gerade jetzt ein super Zeitpunkt ist, um in Photovoltaik zu investieren. Verständlich, ehrlich und mit praktischen Rechenbeispielen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Bis zu 50 % Zuschuss: In Stuttgart wird kräftig unterstützt – mit 350 Euro pro kWp für PV-Dachanlagen, 300 Euro pro kWh für Speicher und 1.000 Euro für eine Wallbox. Alles lässt sich kombinieren und das Ganze ist sogar steuerfrei.
  • Nullsteuer & Steuerfreiheit: Beim Kauf und der Installation fällt keine Umsatzsteuer an. Und wer einspeist, muss bis 30 kWp auch keine Einkommensteuer zahlen. Klingt fair, oder?
  • Hohe Wirtschaftlichkeit: Dank Förderung und eingespartem Strom haben sich viele Anlagen schon in weniger als 12 Jahren bezahlt gemacht – und laufen danach noch locker 10 bis 15 Jahre weiter.
  • Breite Zielgruppe: Egal ob Eigentümer, Mieter (mit Zustimmung), WEG, Unternehmen oder Verein – viele können von den Förderungen profitieren.
  • Technik entscheidet: Gefördert werden nur neue, zertifizierte Anlagen, die mindestens 10 Jahre durchhalten – und das bitte von Profis eingebaut.
  • Beratung wird gefördert: Wer sich vorab beraten lässt, bekommt auch hier Unterstützung – bis zu 80 % Zuschuss, zum Beispiel über das BAFA. Gerade bei größeren Projekten echt sinnvoll.
  • Kombinationsmöglichkeiten: Es lohnt sich, clever zu planen – denn kommunale, bundesweite und steuerliche Vorteile lassen sich kombinieren.

Überblick über die Photovoltaik-Förderung in Stuttgart

Solarenergie ist ein wichtiger Baustein auf Stuttgarts Weg zu einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Energieversorgung. Wenn Sie sich für eine PV-Anlage entscheiden, produzieren Sie nicht nur Ihren eigenen Strom – Sie machen sich auch unabhängiger von steigenden Energiepreisen und tun gleichzeitig etwas Gutes fürs Klima.

Die Stadt Stuttgart bietet im Rahmen der Stuttgarter Solaroffensive finanzielle Unterstützung für verschiedene Komponenten und Maßnahmen im Bereich der Solarenergie. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten:

Maßnahme Förderhöhe Maximale Förderung Besonderheiten
PV-Dachanlagen Bis zu 350 € pro kWp, maximal 50 % der förderfähigen Kosten. 50.000 € pro Antrag. Förderung umfasst Installationskosten, nicht die Module selbst.
Fassadenanlagen Bis zu 450 € pro kWp, maximal 50 % der förderfähigen Kosten. 50.000 € pro Antrag. Förderung umfasst Installationskosten, nicht die Module selbst.
Stromspeicher 300 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. 20.000 € pro Antrag. Förderung bis zu 0,8 kWh Speicherkapazität pro installiertem kWp der PV-Anlage.
Wallboxen Pauschal 1.000 € pro neu errichtetem Ladepunkt in Verbindung mit einer PV-Anlage. 30.000 € pro Antrag. Gilt für die vorgelagerte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Balkonmodule Pauschal 200 € pro Anlage. Für Inhaber der Bonuscard + Kultur erhöht sich der Zuschuss auf 300 € pro Anlage.

Kleiner Hinweis am Rande: Die Förderbeträge und Bedingungen können sich natürlich ändern. Deshalb lohnt es sich, vor der konkreten Planung noch einmal einen Blick in die aktuellen Förderrichtlinien der Stadt Stuttgart zu werfen.

Förderprogramme auf einen Blick

Bild: Checkfox.de

Damit sich die Investition in eine Solaranlage wirklich rechnet, lohnt es sich, einen guten Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu haben – sowohl auf kommunaler Ebene als auch bundesweit. In Stuttgart gibt es gleich mehrere Programme, die sich sogar miteinander kombinieren lassen. Das senkt nicht nur die Anschaffungskosten, sondern sorgt auch dafür, dass sich Ihre Anlage deutlich schneller bezahlt macht.

Kommunale Förderung: Stadt Stuttgart

Im Rahmen der Stuttgarter Solaroffensive und weiterer Programme unterstützt die Stadt Stuttgart gezielt unterschiedliche Anlagentypen – je nach Bedarf und Situation.

Förderart Fördersumme Bemerkungen
Dachanlagen 350 €/kWp Bis max. 50 % der förderfähigen Kosten
Fassadenanlagen 450 €/kWp Erhöhte Förderung wegen geringerer Effizienz
Stromspeicher 300 €/kWh Maximal 20.000 € je Antrag
Wallboxen 1.000 € pro Ladepunkt Nur in Kombination mit PV-Anlage
Balkonmodule 200 € (300 € mit Bonuscard) Förderfähig pro Haushalt

Zusätzlich sind Förderkombinationen ausdrücklich erlaubt. Heißt konkret: Sie können zum Beispiel Ihre Dachanlage, einen Stromspeicher und die Ladeinfrastruktur gleichzeitig fördern lassen – und dadurch die gesamte Zuschusssumme deutlich steigern.

Bundesweite Förderung

Auch auf Bundesebene gibt’s spannende Fördermöglichkeiten:

  • BAFA-Zuschuss für Energieberatung: Wer bei einem Mehrfamilienhaus eine professionelle Vor-Ort-Beratung in Anspruch nimmt, kann sich bis zu 80 % der Kosten fördern lassen.
  • KfW-Förderkredite (z. B. Kredit Nr. 270): Für die Finanzierung von PV-Anlagen bietet die KfW zinsgünstige Kredite – oft bis zu 100 % der Investitionskosten, teils sogar mit einem Tilgungszuschuss obendrauf.
  • Steuervorteile: Seit 2023 fällt beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp keine Mehrwertsteuer mehr an. Und: Einspeiseerträge aus diesen Anlagen bleiben einkommensteuerfrei.

Weiterführend: KfW-Förderung für Photovoltaik

Praxis-Tipp: Für eine typische PV-Anlage mit 7 kWp und einem 7 kWh Speicher können Sie in Stuttgart aktuell mit folgenden Zuschüssen rechnen:

  • 7 kWp × 350 € = 2.450 €
  • 7 kWh × 300 € = 2.100 €

Macht zusammen: 4.550 € an Förderung.

Und das ist noch nicht alles: Wenn Sie zusätzlich einen zinsgünstigen KfW-Kredit nutzen – eventuell sogar mit Tilgungszuschuss –, lässt sich die Investition noch weiter drücken.

Weiterführend: Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg

Wer ist förderberechtigt?

Bild: Checkfox.de

Die Förderprogramme der Landeshauptstadt Stuttgart richten sich an eine breite Zielgruppe. Wichtig ist jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer kann eine Förderung bekommen?

Diese Gruppen können Fördermittel beantragen:

  • Private Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Mieter und Pächter – sofern eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt
  • Unternehmen, Vereine und andere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Organisationen und Träger

Was muss erfüllt sein, damit es klappt?

Damit Ihr Antrag auch durchgeht, sind ein paar Voraussetzungen wichtig:

  • Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Projekt startet – rückwirkend geht leider nichts
  • Die Anlage muss von einem zertifizierten Fachbetrieb eingebaut werden
  • Technische Mindeststandards müssen eingehalten werden
  • Die Anlage muss mindestens 10 Jahre in Betrieb bleiben
  • Es muss klar sein, wem das Gebäude gehört – oder dass der Eigentümer zugestimmt hat (bei Mietobjekten)

Tipp: Reichen Sie den Antrag am besten frühzeitig ein. In der Vergangenheit war das Förderbudget der Stadt Stuttgart oft schnell vergriffen – besonders bei Kombi-Projekten aus PV, Speicher und Ladepunkt.

Technische und formale Voraussetzungen

Bild: Checkfox.de

Damit Sie die Fördermittel der Landeshauptstadt Stuttgart oder des Bundes erfolgreich in Anspruch nehmen können, müssen Sie bestimmte technische und administrative Anforderungen erfüllen. Diese stellen sicher, dass die geförderten PV-Anlagen effizient, nachhaltig und auch rechtlich korrekt umgesetzt werden.

Technische Mindestanforderungen

Die Stadt Stuttgart legt Wert auf eine möglichst hohe Qualität und auf die langfristige Wirksamkeit der geförderten Solartechnologien. Die wichtigsten technischen Bedingungen finden Sie nachfolgend im Überblick:

Anforderung Erläuterung
Installierte Leistung (kWp) Förderfähig sind Anlagen ab einer bestimmten Mindestgröße – genaue Schwellen variieren je nach Programm.
Komponentenauswahl Es müssen leistungsstarke und zertifizierte Module und Wechselrichter eingesetzt werden. Empfehlenswert sind Produkte mit TÜV- oder VDE-Zertifizierung.
Stromspeicher Speicher müssen eine nutzbare Kapazität von mind. 4 kWh aufweisen, um förderfähig zu sein.
Wallboxen Nur fest installierte Ladepunkte mit intelligentem Lademanagement und CE-Kennzeichnung werden bezuschusst.
Gründachförderung Bei Fassaden- oder Dachanlagen auf begrünten Flächen kann ein Bonus gelten.

Formale Anforderungen

Neben der Technik spielen auch rechtliche und organisatorische Dinge eine Rolle. Damit die Förderung klappt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Antrag vor Projektstart: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie etwas kaufen oder installieren. Später ist leider zu spät.
  • Einbau vom Fachbetrieb: Nur zertifizierte Fachunternehmen dürfen die Anlage installieren.
  • Mindestlaufzeit: Die Anlage muss mindestens zehn Jahre in Betrieb bleiben.
  • Dokumentation: Für alle Maßnahmen sind Unterlagen wie technische Nachweise, Rechnungen und Protokolle einzureichen.
  • Eigentümerzustimmung: Bei Mietobjekten braucht es die schriftliche Zustimmung des Eigentümers.

Wichtig: Wenn auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, gibt’s keine Förderung – und zwar auch nicht im Nachhinein.

So kombinieren Sie Fördermittel optimal

Bild: Checkfox.de

Ein großer Vorteil der Stuttgarter Förderlandschaft liegt in der Kombinierbarkeit der einzelnen Programme. Das bedeutet: Sie können verschiedene Förderungen – von kommunal über landes- bis hin zu bundesweit – sinnvoll miteinander verbinden. Damit schöpfen Sie das finanzielle Potenzial vollständig aus.

Maßnahme Kommunale Förderung Bundesförderung Steuererleichterung
PV-Dachanlage (7 kWp) 2.450 € (7 × 350 €) KfW-Kredit möglich 0 % MwSt, steuerfrei
Stromspeicher (7 kWh) 2.100 € (7 × 300 €) BAFA-Beratung 0 % MwSt
Balkonmodul 200–300 € pauschal 0 % MwSt

Praxisbeispiel:

Familie Meier aus Stuttgart plant eine neue Solaranlage inklusive Speicher und Wallbox:

  • 7 kWp PV-Anlage: 2.450 € Förderung von der Stadt Stuttgart
  • 7 kWh Stromspeicher: 2.100 € Zuschuss
  • Umsatzsteuer entfällt: Bei Projektkosten von 15.000 € spart die Familie rund 3.000 € an Mehrwertsteuer.

Gesamtersparnis: Über 7.500 € und ein zinsgünstiger KfW-Kredit ist auch noch möglich.

Tipps für die optimale Nutzung der Förderung

  • Erst planen, dann beantragen: Reichen Sie den Förderantrag direkt nach der technischen Planung ein – nicht erst später im Prozess.
  • Alles auf einmal denken: Wer Speicher und Wallbox gleich mitplant, kann mehr Förderung rausholen.
  • Reihenfolge beachten: Bei manchen Programmen müssen kommunale Förderungen zuerst beantragt oder angerechnet werden.
  • Im Blick behalten: Besonders bei städtischen Fördermitteln gilt: Wer zu spät kommt, schaut in die Röhre. Früh einreichen lohnt sich.

Steuervorteile im Überblick

Neben direkten Zuschüssen und Förderungen können Sie als Betreiber einer Solaranlage in Stuttgart auch steuerlich ordentlich profitieren. Diese Regelungen auf Bundesebene machen die PV-Anlage nicht nur wirtschaftlicher, sondern sorgen auch für weniger Papierkram.

Umsatzsteuer fällt seit 2023 weg

Seit dem 1. Januar 2023 entfällt laut § 12 Abs. 3 UStG die Mehrwertsteuer auf:

  • den Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp
  • Batteriespeicher, wenn sie zusammen mit der Anlage eingebaut werden
  • Zubehör und Dienstleistungen rund um die Anlage

Was bringt das?

Sie sparen automatisch 19 % Umsatzsteuer. Bei einem Anlagenwert von 15.000 € sind das satte 2.850 € weniger an Kosten.

Gut zu wissen:
Die Steuerbefreiung greift automatisch – Sie müssen nichts extra beantragen. Wichtig ist nur, dass die Anlage privat oder gemeinnützig genutzt wird und unter 30 kWp bleibt.

Einkommensteuerfrei einspeisen

Auch bei der Einspeisung gibt es Entlastung: Seit 2022 sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG).

Heißt für Sie konkret:

  • Sie müssen die Einspeisevergütung nicht versteuern
  • Die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) entfällt
  • Der Aufwand für private Betreiber:innen sinkt deutlich

Diese Regelung gilt sogar rückwirkend – auch für bereits installierte Anlagen, solange sie unter die genannten Grenzen fallen.

Lokale Ansprechpartner & Beratungsstellen

Bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung Ihrer PV-Investition stehen Ihnen in Stuttgart kompetente Ansprechpartner zur Seite. Der Zugang zu vertrauenswürdiger Beratung ist ein wesentlicher Faktor für den erfolgreichen Abschluss Ihres Solar-Projekts.

Offizielle Anlaufstellen in Stuttgart

Institution Kontakt & Website Unterstützung
Amt für Umweltschutz Stuttgart stuttgart.de/umweltschutz Auskünfte zu kommunalen Förderprogrammen, Antragsformulare, Ansprechpartner für Umweltprämie
Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. (EBZ) ebz-stuttgart.de Unabhängige Energieberatung, Förder-Checks, Erstellung von Sanierungsfahrplänen
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verbraucherzentrale-bawue.de Neutrale Verbraucherinformationen, rechtliche Hinweise, Solarkataster-Beratung
Handwerkskammer Region Stuttgart hwk-stuttgart.de Verzeichnis zertifizierter Fachbetriebe für PV-Installation, Info zu technischen Standards
BAFA-zertifizierte Energieberater bafa.de → Energieberatung Wohngebäude Förderfähige Vor-Ort-Beratung (80 % Zuschuss), insbesondere für Mehrfamilienhäuser

Empfehlung: Für Einfamilienhäuser eignet sich eine Erstberatung beim EBZ Stuttgart e.V. oder bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bei größeren Projekten (zum Beispiel Mieterstrom oder Kombination mehrerer Technologien) lohnt sich der Einsatz eines zertifizierten Energieberaters gemäß BAFA-Förderung.

Ist die Investition wirtschaftlich?

Kurz gesagt: Ja, und zwar mehr denn je. Eine Photovoltaikanlage in Stuttgart rechnet sich heute nicht nur fürs Klima, sondern auch für den Geldbeutel. Dank der Kombination aus städtischen Zuschüssen, staatlichen Förderungen und steuerlichen Vorteilen hat sich die Amortisationszeit deutlich verkürzt.

Wirtschaftlichkeitsrechnung: Beispiel für ein Einfamilienhaus

Ausgangslage:
Eine Familie aus Stuttgart installiert eine PV-Dachanlage mit 7 kWp Leistung, ergänzt um einen 7 kWh-Speicher. Auch eine Wallbox für das E-Auto kommt dazu.

Position Kosten brutto Förderung Effektive Kosten
PV-Anlage (7 kWp) 12.000 € 2.450 € 9.550 €
Stromspeicher (7 kWh) 8.000 € 2.100 € 5.900 €
Wallbox 1.500 € 1.000 € 500 €
Gesamt 21.500 € 5.550 € 15.950 €

Und was ist mit den steuerlichen Vorteilen?

Die kommen noch obendrauf:

  • 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Einbau – macht bei früheren Brutto-Preisen eine Extra-Ersparnis von rund 3.600 €
  • Keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung

Was bringt das unterm Strich?

  • Jährliche Stromkostenersparnis: ca. 1.200–1.500 € durch Eigenverbrauch plus Einspeisung
  • Amortisation: nach ca. 10 bis 12 Jahren ist die Anlage bezahlt
  • Lebensdauer: liegt bei 20 bis 25 Jahren
  • Und danach? Fast kostenloser Strom für viele Jahre

Hinweis: Wie rentabel Ihre Anlage genau wird, hängt von mehreren Faktoren ab – z. B. Ihrem Stromverbrauch, wie viel Sie selbst verbrauchen, wie Ihr Dach ausgerichtet ist und wie hoch gerade die Einspeisevergütung liegt.

Ihr Beitrag fürs Klima

Auch aus ökologischer Sicht ein echter Gewinn:

  • Eine 7 kWp-Anlage produziert in Stuttgart rund 6.300 kWh Strom pro Jahr
  • Das spart pro Jahr etwa 2.500 kg CO₂ ein
  • Auf 20 Jahre gerechnet ergibt das über 50 Tonnen CO₂, die nicht in die Atmosphäre gelangen

Zum Vergleich:
Das entspricht dem CO₂-Ausstoß von:

  • über 200.000 gefahrenen Kilometern mit einem Auto (Ø 130 g CO₂/km)
  • oder dem Stromverbrauch von zwei durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalten – jedes Jahr!

Klare Entscheidungshilfe: Rechnet sich Photovoltaik in Stuttgart?

Bild: Checkfox.de

Ja – vor allem, wenn Sie:

  • Ihre Stromkosten auf Dauer senken wollen
  • von attraktiven Zuschüssen und Steuervorteilen profitieren möchten
  • aktiv etwas fürs Klima und die Energiewende tun wollen
  • eine sichere und wertsteigernde Investition für Ihre Immobilie suchen

Ihre nächsten Schritte:

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Häufig gestellte Fragen

Welche Arten von Photovoltaik-Förderungen gibt es in Stuttgart?

Stuttgart bietet eine Vielzahl von Zuschüssen an. Dazu gehören Förderungen für PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden. Auch Stromspeicher und Elektro-Ladeinfrastrukturen in Verbindung mit PV-Anlagen werden unterstützt. Steckerfertige PV-Anlagen sind ebenfalls förderfähig. Die Förderhöhe ist abhängig von der Art der Anlage und der jeweiligen Maßnahme.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Förderfähig sind Privatpersonen (z. B. Hausbesitzer), Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Unternehmen, Vereine und auch Mieter – solange die schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt.

Kann ich als Mieter auch ein Balkonkraftwerk fördern lassen?

Ja, die Stadt Stuttgart unterstützt auch steckerfertige Mini-Solaranlagen. Mieter bekommen pauschal 200 € Zuschuss, 300 € sogar, wenn sie eine Bonuscard besitzen.

Muss meine Anlage eine bestimmte Größe haben, um gefördert zu werden?

Das hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Bei Dachanlagen gibt’s meist Fördermittel ab etwa 2 kWp, für Stromspeicher liegt die Grenze in der Regel bei 4 kWh Kapazität.

Sind gebrauchte Module oder selbstgebaute Anlagen förderfähig?

Leider nein. Nur neue Anlagen mit zertifizierten Komponenten, die von Fachbetrieben installiert wurden, kommen für eine Förderung infrage.

Wann muss ich den Antrag einreichen?

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – also vor dem Kauf, der Materialbestellung oder dem Baustart. Rückwirkend geht da nichts mehr.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

In der Regel: Nachweis über Eigentum bzw. Zustimmung vom Vermieter, ein Angebot von einem Fachbetrieb, technische Datenblätter und eventuell Fotos vom Dach oder dem geplanten Standort.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Nein – für Anlagen bis 30 kWp sind die Einspeiseerträge seit 2022 einkommensteuerfrei.

Fällt beim Kauf noch Mehrwertsteuer an?

Auch nicht – seit 2023 gilt: Lieferung und Einbau von PV-Anlagen bis 30 kWp sind umsatzsteuerfrei, solange die Anlage privat oder fürs Gemeinwohl genutzt wird.

Kann ich städtische Fördermittel mit KfW- oder BAFA-Zuschüssen kombinieren?

Ja, das ist ausdrücklich erlaubt – solange die Gesamtförderung die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Am besten: Einen Blick in die jeweiligen Förderrichtlinien werfen.

Bekomme ich auch dann eine Förderung, wenn ich den Strom selbst nutze und nicht (nur) einspeise?

Auf jeden Fall. Eigenverbrauch ist sogar gewünscht – und oft wirtschaftlich am sinnvollsten. Eine Einspeisevergütung gibt’s zwar auch, aber seit 2024 macht sie nur noch einen kleineren Teil der Erträge aus.

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Quellenverweise

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